Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2086 19. Wahlperiode 11.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1668 – Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte werden aktuell in Landtagen und im Deutschen Bundestag von Seiten der Fraktion der AfD unter den Verdacht gestellt, selbst „extremistisch“ zu sein, bzw. mit „extremistischen“ Gruppen zu kooperieren, weshalb ihre Förderung von Seiten der Fraktion der AfD in Frage gestellt wird (vgl. exemplarisch für die Länder die Große Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/2247; vgl. im Deutschen Bundestag , Bundestagsdrucksachen 19/770, 19/1069). Hintergrund hierfür ist aus Sicht der Fragesteller, dass vor allem von Projekten aus dem Bereich der Rechtsextremismusprävention auch die inhaltlichen Schnittmengen der AfD zur Ideologie der extremen Rechten thematisiert werden. Auch von Seiten der CDU/CSU wurden die Projekte aus diesem Themenbereich mehrfach unter den Verdacht der Kooperation mit angeblichen „Extremisten“ gestellt (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/saechsischer-foerderpreis/ komplettansicht, vgl. Bundestagsdrucksache 15/4590), was von den Trägern der Projekte als eine Art „Generalverdacht“ empfunden wurde. Die von der damaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder eingeführte „Extremismusklausel“ war Ausdruck dieser Tendenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismusklausel). Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses dargelegt , dass vom BMI seit dem Jahr 2004 allen Ressorts ein Verfahren zur Überprüfung der geförderten Projekte und Projektträger angeboten wird. Dieses Verfahren sei 2017 noch einmal aktualisiert worden (sogenanntes Haber-Verfahren ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2086 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert werden, wurden im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft? a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger (Rechtsextremismus, Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus )? b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des BMI bzw. BMFSFJ veranlasst? 2. Wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bzw. über deren jeweilige Vorläuferprogramme gefördert wurden, wurden seit 2004 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft? a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger (Rechtsextremismus, Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus )? b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des BMI bzw. BMFSFJ veranlasst? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden etablierte Institutionen als prägende Säulen der Zivilgesellschaft gefördert. Dies sind vor allem Landessportverbände, die Freiwilligen Feuerwehren, der THW sowie sonstige Wohlfahrts- und Helferorganisationen . Eine über die Recherche in allgemein öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehende dezidierte Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes war bei den geförderten Trägern bisher nicht erforderlich. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden insgesamt 51 Projektträger anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen. Davon erfolgte in 46 Fällen die Überprüfung im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz . In fünf Fällen erfolgte eine Überprüfung nach Aufnahme der Förderung, ebenfalls durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Modellprojekte der überprüften Träger arbeiten in den Themenbereichen Antisemitismus, Islamistischer Extremismus, Rassismus, Rechtsextremismus sowie Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft. Auf Bitten der Projektträger wurde keine Überprüfung durchgeführt. 3. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Fälle kam es zu Einschränkungen oder Beendigungen der Förderung, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kam es weder zu einer Beendigung noch zu einer Einschränkung der Förderung im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2086 4. In wie vielen Fällen der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Fälle kam es zu Hinweisen an oder Nachfragen beim Projektträger, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt. 5. In wie vielen Fällen seit 2004 wurde eine Förderung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und/oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)? In Bezug auf das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wird zur Beantwortung der Einzelfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrolle und Durchsetzung der Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung “ der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/1760), dort auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12, verwiesen. In Bezug auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zur Beantwortung der Einzelfrage auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Nicht berücksichtigt wurden Rückforderungen von Teilbeträgen wegen zweckwidriger Mittelverwendung im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung durch die bewilligende Behörde. 6. Werden die Projektträger der Überprüfungen im sogenannten Haber-Verfahren bzw. der Überprüfungen seit 2004 vorab über eine anstehende Prüfung durch Sicherheitsbehörden des Bundes informiert? Nein. 7. In wie vielen Fällen fand eine Überprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens statt, und in wie vielen und welchen konkreten Fällen kam es nach einer bereits erteilten Bewilligung zu einer Überprüfung (letzteres bitte nach konkreten Projekten und Zeitpunkt aufschlüsseln)? Die Bundesregierung führt über die begehrten Detailinformationen keine Statistiken . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 8. Was wird im Rahmen von Überprüfungen durch Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Projekte bzw. Projektträger im Bereich der Demokratieprojekte konkret überprüft, und bezieht sich diese Überprüfung gegebenenfalls auch auf Personen, die in den Projekten arbeiten bzw. in Organisationen von Kooperationspartnern arbeiten? Die Übermittlung erfolgt anhand der den Sicherheitsbehörden vorliegenden bzw. der vom Bedarfs- und Projektträger übermittelten Informationen. 9. Wird den Projekten im Falle einer sich aus der Überprüfung ergebenden Beanstandung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und in welchen konkreten Fällen ist es zu einer solchen Stellungnahme gekommen? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333