Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2092 19. Wahlperiode 11.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1865 – Zukunft der Berliner Flughäfen (BER) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während sich der Eröffnungstermin des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) stetig verzögert, erhöhen sich die Kosten immer weiter. Neuester Eröffnungstermin ist Oktober 2020. Für die Baufertigstellung und zur Deckung der durch die erneute Terminverschiebung entstehenden Kosten erstellte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) einen neuen Businessplan, der bis ins Jahr 2025 reicht. Bislang ist der BER 5,4 Mrd. Euro teuer. Um keine neuen Steuergelder in Anspruch nehmen zu müssen, soll ein ursprünglich für Erweiterungsmaßnamen bewilligter Kredit in Höhe von 1,1 Mrd. Euro umgewidmet werden. Für die Zeit nach 2020 rechnet die FBB mit einem Defizit von 770 Mio. Euro. Dieses soll in den Jahren 2020 bis 2025 auf 500 Mio. Euro gesenkt werden, indem das geplante zusätzliche Terminal T2 ab 2021 über ein Mietkaufmodell (sprich: durch Private) errichtet und finanziert werden soll (Kosten: rund 750 Mio. Euro; erhöht Kapazität des BER von 33 auf 45 Millionen Passagiere). Ein Großteil des 500-Millionen-Defizits (400 Mio. Euro) soll die FBB durch unverbürgte Bankkredite decken, sodass die Eigner nur noch für die verbliebenen 100 Mio. Euro aufkommen sollen (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/ flughafenbaustelle-in-berlin-doch-keine-extramilliarde-fuer-den-ber-ausoeffentlicher -hand/21008738.html). Die Bundesregierung trägt als Anteilseignerin und Mitglied im Aufsichtsrat besondere Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie den Bürgerinnen und Bürgern, allen voran den Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen. Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit müssen dabei aus Sicht der Fragesteller in der Kommunikation oberstes Gebot sein. Dem Deutschen Bundestag müssen ausreichende und belastbare Informationen zur Situation des Flughafens BER zur Verfügung gestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2092 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Ist für die Umwidmung von Krediten, die für Ausbauvorhaben des Flughafens BER genehmigt und notifiziert wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung eine erneute beihilferechtliche Prüfung seitens der EU vonnöten? Ob im Falle einer Umwidmung von Krediten, die Gegenstand einer beihilferechtlichen Notifizierung waren, eine erneute beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission erforderlich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. 2. Welche Anteilseigner des BER haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dafür ausgesprochen, den nach Presseberichten bestehenden weiteren Finanzbedarf des BER von 100 Mio. Euro aus öffentlichen Mitteln zu gewähren ? a) In welcher Form wurden derartige Zustimmungen durch wen getätigt? b) Wann wurden die Zustimmungen gegeben? c) In welcher Höhe wurden finanzielle Zusagen von wem getätigt? 3. Liegt der Bundesregierung eine Kostenaufstellung der bis zur Fertigstellung des BER noch aufzuwendenden weiteren Mehrkosten vor? a) Welche Kosten fallen für die weitere Mängelbeseitigung am Hauptterminal an? b) Welche weiteren Baukosten an anderen Bestandteilen des Flughafens fallen an? c) Welche Kosten fallen für Schadenersatzansprüche an? d) Welche Kosten fallen für Risikovorsorge an? e) Welche Kosten fallen für Einnahmeausfälle an? f) Welche Kosten fallen für Zinsen an? g) Welche weiteren Kosten fallen in welcher Höhe an? 4. Welche zusätzlichen Kosten für die Fertigstellung des BER entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des späteren Eröffnungstermins des Flughafens im Vergleich zu den Kosten des im letzten Notifizierungsverfahren genannten Eröffnungstermins? 5. Ist die „Neuaufstellung der BER-Kostenprognose“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 19/531) abgeschlossen? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wann wird diese dem zuständigen Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zugeleitet? b) Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Neuaufstellung der BER-Kostenprognose, und wann wird diese dem zuständigen Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zugeleitet? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2092 Die Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) haben am 19. März 2018 einvernehmlich ihre Bereitschaft erklärt, zur gegebenen Zeit eine Entscheidung über Kapitalzuführungen unter Einbeziehung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber zur Sicherstellung einer geschlossenen Gesamtfinanzierung herbeizuführen . 6. Erwägt die Bundesregierung, erneut in Verhandlungen über das Nachtflugverbot mit den Ländern Berlin und Brandenburg einzusteigen, und wenn ja, mit welchem Ziel? Nein. 7. Wie haben sich die Fluggastzahlen von Flügen ab und nach Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 8. Wie haben sich die Fluggastzahlen von Flügen zwischen Berlin und München nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die im Internet frei verfügbare Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum Luftverkehr auf Hauptverkehrsflughäfen (Fachserie 8 Reihe 6.1) verwiesen. 9. Wie haben sich die Passagierzahlen der Deutschen Bahn AG auf der Strecke zwischen Berlin und München nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der DB AG hat sich die Nachfrage auf der Relation Berlin–München durch Verkürzung der Fahrzeit mehr als verdoppelt. In den ersten 100 Tagen konnte die DB Fernverkehr AG schon über 1 Million Fahrgäste begrüßen. 10. Hält die Bundesregierung es für nötig, die Prognosen der Fluggastzahlenentwicklungen des Flughafens BER nach Eröffnung und aufgrund des großen Erfolgs der Schnellstrecke der Deutschen Bahn AG zwischen Berlin und München anzupassen (vgl. www.spiegel.de/reise/deutschland/deutsche-bahnbilanz -schnellfahrstrecke-muenchen-berlin-a-1200026.html)? Prognosen zur erwarteten Passagierentwicklung am BER wurden regelmäßig von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erstellt. Hinsichtlich einer eigenen Prognose des BMVI wird auf die entsprechenden Ausführungen im „Luftverkehrskonzept des BMVI“ verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2092 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der FBB, die Förderbeträge für Interkontinentalverbindungen auszuweiten (vgl. https://mobil.berlinerzeitung .de/berlin/massive-foerderung-hauptstadt-flughaefen-zahlen-fuerdirektfluege -von-berlin-nach-uebersee-29972294?originalReferrer=https:// www.google.de/), insbesondere vor dem Hintergrund umwelt- und klimapolitischer Herausforderungen im Bereich des Luftverkehrs? Die Akquise neuer (Interkontinental-)Verbindungen und eine entsprechende Förderung durch Gestaltung der Entgeltordnung erfolgt im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der FBB. Gestaffelte Ermäßigungen bei den Entgelten zum Zwecke der Gewinnung neuer Streckenverbindungen sind gängige nationale und internationale Praxis. 12. Stimmt die Bundesregierung dem verkehrspolitischen Ziel der Fragesteller zu, insbesondere Kurzstreckenflüge weitgehend auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu verlagern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen will sie den innerdeutschen Luftverkehr von und nach Berlin in den nächsten Jahren gezielt reduzieren? Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sieht eine Reihe von Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz vor, die eine weitere Beschleunigung des Fernverkehrs u. a. auf den wichtigen Relationen von Berlin nach Köln, Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Nürnberg und Stuttgart ermöglichen. Zudem wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, mit einem „Schienenpakt von Politik und Wirtschaft “ bis 2030 doppelt so viele Bahnkunden gewonnen werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333