Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2097 19. Wahlperiode 14.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1322 – Deutsch-armenische Beziehungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. April 2017 fanden in Armenien Präsidentschaftswahlen statt. Das Land im Südkaukasus kann nach Ansicht der Fragesteller als Vorbild dienen, was die kooperative Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der Europäischen Union und Russland angeht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wegen der zeitlich weit zurückreichenden Fragen können einige erbetene Daten von der Bundesregierung auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden. Bezüglich der Beantwortung der Fragen 1, 2, 9,11,12,16, 17, 25, 26, 27 und 40 wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass unter dem Begriff: „deutsch-armenische Beziehungen“ die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zu verstehen sind. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Region Bergkarabach und die sieben umliegenden Provinzen, die sich unter der Kontrolle armenischer Streitkräfte befinden, Teil der Republik Aserbaidschan. Die Bundesregierung erkennt eine sogenannte „Republik Bergkarabach“ nicht an. Demzufolge liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu der Lage in der oben genannten Region vor. Dies ist im Kontext der Fragen 33, 35, 38 und 39 zu berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche deutschen Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Städtepartnerschaften mit armenischen Städten (bitte jeweils angeben, seit wann die Partnerschaft besteht und ob Aktivitäten in diesem Rahmen seitens der Bundesregierung gefördert wurden)? Die Angaben zu Städtepartnerschaften können im Internet auf der Homepage des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (www.rgre.de) auf der Unterseite „Datenbankabfrage“ eingesehen werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse. 2. Welche deutschen Bundesländer, Landkreise oder kreisfreien Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Partnerschaften mit armenischen Regionen (bitte jeweils angeben, seit wann die Partnerschaft besteht und ob Aktivitäten in diesem Rahmen seitens der Bundesregierung gefördert wurden )? Die Zuständigkeit für Partnerschaften mit Regionen liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 3. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 in Bezug auf Armenien für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw. ausgegeben ? Eine Übersicht über die von der Bundesregierung bereitgestellten Finanzmittel für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, ist der Anlage 1 zu entnehmen. 4. Welche Finanzmittel des Bundes erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Institutionen in Armenien seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben)? Anlage 2 enthält eine Übersicht zu diversen deutschen Institutionen, die in Armenien tätig sind und aus Bundesmitteln unterstützt werden. 5. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der Bundesregierung in Armenien (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie gesondert angeben, wie viele Deutschstämmige in Berg- Karabach leben)? Nach Schätzung der Bundesregierung lag die Zahl der Angehörigen der deutschen Minderheit Ende der 1980er Jahre bei etwa 250 Personen; heute wird die Zahl auf etwa 100 Personen geschätzt. Bezüglich Berg-Karabach wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 6. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Armenien bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurden aus dem Titel 0640- 68422 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Armenien folgende Ausgaben getätigt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2097 1997: 10.089 DM 1998: 672,76 DM 2001: 411 DM In den übrigen Jahren wurden, soweit ermittelbar, keine Finanzmittel für die deutsche Minderheit in Armenien bereitgestellt. 7. Welche Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes in Armenien fördert die Bundesregierung mit welchen Finanzmitteln bis wann aus welchen Haushaltstiteln (bitte Zeitraum der Förderung angeben)? Existieren darüber hinaus armenisch-deutsche Museen, gemeinsame Ausstellungen o. Ä. bzw. sind solche geplant? Im Rahmen des Kulturerhalt-Programms liegen dem Auswärtigen Amt zum jetzigen Zeitpunkt keine Anträge zur Unterstützung von Vorhaben zu Pflege und Erhalt deutschen kulturellen Erbes in Armenien vor. Der Bundesregierung sind keine Planungen für armenisch-deutsche Museen oder Ausstellungen bekannt. 8. Wie viele armenische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018 wurde 415 armenischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen Gesamt 415 davon im Jahr 2012 22 2013 51 2014 80 2015 89 2016 79 2017 91 2018 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen deutscher Unternehmen nach Armenien (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse. 10. Wie hoch beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Rüstungsexportvolumen von Deutschland nach Armenien seit 1992 (bitte nach Waffen und Stückzahlen aufschlüsseln)? Für die Jahre 1992 bis 1998 liegen der Bundesregierung keine statistisch erfassten Daten zu erteilten Rüstungsexportgenehmigungen vor. Darüber hinaus liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern . Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren liegen nicht vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass aufgrund des OSZE-Waffenembargos vom 28. Februar 1992 nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für gelistete Güter erteilt wurden, und zwar nur für solche, die nicht für eine militärische Verwendung im Bergkarabach -Konflikt geeignet sind. Die Bundesregierung hat seit 1999 die Ausfuhr von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A nach Armenien wie folgt genehmigt: Jahr Ausfuhrlistenpositionen Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 1999 0 0 2000 0 0 2001 0 0 2002 0 0 2003 0 0 2004 0 0 2005 Gesamt 2 119.049 - davon A0006 1 95.000 - davon A0013 1 24.049 2006 0 0 2007 Gesamt 1 243.500 - davon A0006 1 243.500 2008 0 0 2009 0 0 2010 0 0 2011 0 0 2012 0 0 2013 Gesamt 1 654 - davon A0008 1 654 2014 0 0 2015 0 0 2016 0 0 2017 0 0 2000 bis 2017 Gesamt 4 363.203 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2097 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche Importvolumen aus Armenien seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? 12. Welchen Anteil hatte Armenien seit 1992 nach Kenntnis der Bundesregierung am deutschen Importvolumen, Exportvolumen und gesamten Handelsumsatz (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Bezüglich der Fragen 11 und 12 wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Wie viele deutsche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Niederlassung in Armenien (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Grundsätzlich werden die angefragten Daten von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Bestandserhebung über Direktinvestitionen erhoben. Unter den aktuell gültigen Meldebestimmungen liegen für Armenien jedoch keine Daten vor. 14. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für deutsche Unternehmen, die nach Armenien exportierten, gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln )? In den Jahren 1992 bis 2017 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen nach Armenien in Höhe von 102,5 Mio. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert . Eine Auswertung einzelner Deckungen nach Sektoren ist technisch erst seit dem Jahr 2000 möglich. Wegen des geringen Wertes wird das Deckungsvolumen für den Zeitraum der Jahre 1992 bis 1999 in einer Summe ausgewiesen. Diese beträgt 0,5 Mio. Euro. Die seit dem Jahr 2000 in Deckung genommenen Geschäfte sind der nach Sektoren aufgelisteten Tabelle der Anlage 3 zu entnehmen. 15. Wie viele gemeinsame deutsch-armenische bzw. armenisch-deutsche Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die Mitarbeiteranzahl angeben) a) in Deutschland; b) in Armenien? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? 17. Welche Direktinvestitionen haben armenische Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten können bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Armenien seit 1992 (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. 19. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Projektname Zuwendungssumme Träger Förderzeitraum Monitoring of Child Care Institutions in Armenia 65.000,00 EUR UNICEF 01.02.2013 bis 31.01.2014 Promoting Local Human Rights Activism 28.270,00 EUR Helsinki Citizen's Assembly 01.08.2014 bis 31.12.2014 Influencing the Women´s Rights Agenda 32.113,26 EUR Armenia Young Lawyers Association 01.05.2015 bis 31.10.2015 Child rights toolkit follow-up workshop 2.986,00 EUR UNICEF 01.11. bis 30.11.2016 Weiter zurückliegende Projekte können nicht mehr festgestellt werden, da die Aufbewahrungsfrist für zahlungsbegründende Unterlagen bewilligter Projektanträge fünf Jahre beträgt. 20. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme , Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. 21. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Demokratieaufbau in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme , Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 6 verwiesen. 22. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln )? Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2097 23. Welche bilateralen Vereinigungen, Verbände und Zusammenschlüsse werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Haushaltstitel Name Gesamtzuwendungssumme Träger Förderzeitraum 0504-67840 Sprachlernzentrum 104.282 Euro Goethe-Institut e. V. seit 2012 0504-68740 Goethe-Zentrum Eriwan 296.400 Euro Goethe-Institut e. V. 2017 Bezüglich der Mittel für das Sprachlernzentrum wird auch auf die Anlage 1 (Antwort zu Frage 3) verwiesen. Die Mittel für das Sprachlernzentrum sind ebenfalls in den in dieser Anlage aufgeführten Mitteln des Goethe-Institut e. V., Haushaltstitel 0504-68740, enthalten. 24. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die zivilgesellschaftliche Verständigung zwischen Armenien und Aserbaidschan unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Die politischen Rahmenbedingungen, die es der organisierten Zivilgesellschaft zunehmend erschweren, sich ungehindert und frei von staatlichen Einschränkungen zu entfalten, bedingen, dass die Antwort der Bundesregierung auf die gestellte Frage zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Sie wird als separater Anhang verschickt (Anlage 8).* 25. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen in Deutschland und Armenien (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das Jahr nennen , seitdem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)? Die erbetenen Informationen können gegebenenfalls beim Pädagogischen Auslandsdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingeholt werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 26. Welche deutschen Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperationsvereinbarung oder Hochschulpartnerschaft mit armenischen Hochschulen abgeschlossen (bitte die Kooperationspartner benennen und den Zeitraum der Kooperation oder Partnerschaft sowie ihren Inhalt in Kurzform wiedergeben und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eingeholt werden. Die HRK unterhält eine Informationsplattform „Internationale Hochschulkooperationen". Seit dem Jahr 2001 werden die Daten im Hochschulkompass der HRK von den deutschen Hochschulen laufend online ak- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tualisiert. Aktuelle Daten zu Kooperationen deutscher Hochschulen sind hier zu finden: www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 27. Welche deutsch-armenischen Studiengänge (in denen die Studenten verpflichtend einen Teil ihres Studiums in Armenien beziehungsweise Deutschland absolvieren oder einen Abschluss erwerben, der in beiden Ländern anerkannt wird) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann an deutschen Hochschulen (bitte nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können ggf. dem Hochschulkompasses der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) entnommen werden: www.hochschulkompass. de/studium.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse . 28. Wie viele Studenten aus Armenien studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte seit 1992 nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen könnten beim Statistischen Bundesamt sowie beim Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (www.dzhw.eu) erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur Gesamtzahl der Studierenden aus Armenien an deutschen Hochschulen seit 1992. a) Wie viele dieser Studenten wurden durch den Deutschen Akademischen Auslandsdienst e. V. gefördert? Seit 2007 wurden vom Deutschen Akademischen Austauschdienst 2 022 armenische Studierende gefördert. Eine Differenzierung nach Hochschularten ist nicht verfügbar. b) Wie viele dieser Studenten wurden durch staatliche Programme Armeniens , beispielsweise durch das Parlaments-Stipendium-Programm der Nationalversammlung der Republik Armenien (vgl. www.germany.mfa. am/de/news/item/2016/05/02/parlamentsstipendium/) gefördert? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den durch staatliche Programme Armeniens geförderten Studierenden in Deutschland vor. c) Wie viele dieser Studenten wurden durch deutsche Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die von der Bundesregierung geförderten deutschen Stiftungen die folgende Anzahl an Personen aus Armenien gefördert: 1992-2017 – Friedrich-Ebert-Stiftung: 51 Stipendien 1996-2018 – Konrad-Adenauer-Stiftung: acht Stipendien 2001-2018 – Heinrich-Böll-Stiftung: 15 Stipendien 2002-2018 – Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: sechs Stipendien 2010-2018 – Hanns-Seidel-Stiftung: 19 Stipendien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2097 1992-2017 – Brot für die Welt: 22 Stipendien 1992-2018 – Katholischer Akademischer Ausländerdienst: 64 Stipendien 29. Wie viele Gastdozenten aus Armenien unterrichten oder forschen nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine gemäß Frage 28 aufgeschlüsselten systematisch erhobenen Daten vor. Nach Angaben des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) waren im Jahr 2015 insgesamt 155 armenische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland zu verzeichnen. Davon wurden 72 vom DAAD gefördert. Weitere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 30. Wie viele armenische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR mit Stand 28. Februar 2018 wurde zehn armenischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008 gespeichert , wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen, Universitäten, Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen gesamt 10 davon im Jahr 2008 0 2009 0 2010 0 2011 0 2012 1 2013 3 2014 1 2015 1 2016 0 2017 2 2018 2 31. Wie beurteilt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Status von Berg- Karabach (bitte Quellen angeben)? Bei der Region Berg-Karabach handelt es sich um einen Teil des Territoriums der Republik Aserbaidschan. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in Armenien (bitte Quellen angeben)? Armenien hat zahlreiche Übereinkommen, Abkommen und Protokolle zum Schutz der Menschenrechte gezeichnet oder ratifiziert. Grundsätzlich sind weder Aktivitäten der Zivilgesellschaft noch die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Mit den weitreichenden Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2015 wurden der Grundrechtekatalog und die Rechte des Parlaments, auch der Opposition, ausgeweitet . 33. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten in Armenien (bitte Quellen angeben)? Die Freiheit der Religionsausübung ist in Armenien verfassungsrechtlich garantiert . Die Rechte nationaler Minderheiten werden in Armenien grundsätzlich respektiert . 35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten in Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Armenien? Nach Auffassung der Bundesregierung ist in Armenien die Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich gewährt. Nach dem „Reporters Without Borders World Press Freedom Index“ für 2017 lag Armenien im Jahr 2016 im weltweiten Mittelfeld (79. Stelle von 180 Staaten). 37. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Armenien seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und Ort aufschlüsseln sowie Quellen angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend unter anderem auf Informationen von „Reporters Without Borders“, wurden in Armenien seit 2010 bis heute keine Journalisten entführt oder getötet. 38. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 39. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berg- Karabach seit 2010 entführt oder getötet (bitte Quellen angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2097 40. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Flugverbindungen es von Deutschland nach Armenien seit 1992 gibt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Falls ja, wie viele? Die erbetenen Informationen können beim Luftfahrtbundesamt erfragt werden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 41. Welche deutsch-armenischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit a) dem 25-jährigen Jubiläum der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Armenien, Im Jahre 2017 fanden in Armenien mehrere Veranstaltungen anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Armenien statt, darunter von der Deutschen Botschaft in Kooperation mit der armenischen Philharmonie organisierte und vom Auswärtigen Amt finanzierte Konzerte am 11. und 13. Mai 2017. Am 5. Oktober 2017 wurde auf Initiative der Botschaft der Republik Armenien eine Fotoausstellung zum Thema „25 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien“ in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin unter Beteiligung des Staatsministers im Auswärtigen Amt eröffnet. b) dem 25-jährigen Jubiläum der Unabhängigkeit Armeniens in Deutschland , Zum 25. Jubiläum der Unabhängigkeit Armeniens fand am 19. September 2016 in Berlin ein Konzert des Ensembles „Die kleinen Sänger Armeniens“ im Kammermusiksaal der Philharmonie statt. c) dem 100-jährigen Jahrestag des osmanischen Genozids an den Armeniern in Deutschland oder Armenien statt? Der Bundesregierung sind weder in Armenien noch in Deutschland gemeinsame deutsch-armenische Veranstaltungen bekannt, die explizit in Zusammenhang mit dem Jahrestag stehen. Um einen Beitrag zur Verständigung zwischen Armenien und der Türkei zu leisten, fanden im Jahr 2015 folgende von der Bundesregierung geförderte Veranstaltungen statt: 16./17. Oktober 2015: Aufführungen des Stücks „Familytrees“ durch das Theater Freiburg in Eriwan. November 2015: Gastspiele des deutsch-armenisch-türkischen Komponisten und Gitarristen Marc Sinan und seines internationalen Ensembles mit dem Stück „Komitas“ in Eriwan Sommer 2015: Vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) organisierte gemeinsame Bloggerreise „Geschichten aus der Nachbarschaft“ von armenischen und türkischen Studierenden in Armenien und der Türkei. Sommer/Herbst 2015: Vom Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) durchgeführtes Projekt „Speaking to One Another IV: Gemeinsam Unterwegs “ mit einer Reise von türkischen und armenischen Studierenden zur Aufarbeitung ihrer gemeinsamen Geschichte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale deutsch-armenische Treffen in Deutschland und Armenien statt? Auf die beigefügte tabellarische Aufstellung der Anlage 9 wird verwiesen. Die hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Begegnungen auch am Rande von Besuchen, Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen anderer Formate möglich sind und nicht gesondert erfasst werden. 43. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Russischen Föderation? 44. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Islamischen Republik Iran? 45. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Republik Aserbaidschan? Die Fragen 43 bis 45 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung pflegt die deutsch-armenischen Beziehungen bilateral. Das Ziel der Bundesregierung ist es, sowohl zur Republik Armenien als auch zur Republik Aserbaidschan gute Beziehungen zu pflegen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/597 vom 1. Februar 2018) verwiesen. 46. Sieht die Bundesregierung den Umstand, dass Armenien als Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft über ein vertieftes und umfassendes Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union verfügt, als eine Brückenfunktion Armeniens zwischen der EU und Russland (vgl. www.wko.at/ service/aussenwirtschaft/Handelsabkommen-EU-Armenien.html)? 47. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung im Fall Armeniens als vorteilhaft an, die bei anderen Staaten der Östlichen Partnerschaft nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt sind (bitte begründen)? 48. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union, Deutschland und weiteren Staaten der Östlichen Partnerschaft nach dem Vorbild des Verhältnisses zwischen der EU, Armenien und Russland gestaltet werden (vgl. www.bundesregierung. de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-22-eu-partnerschaftsabkommenarmenien .html)? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 46 bis 48 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen der Europäischen Union und Armenien wurde am 24. November 2017 ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (“Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement“ – CEPA) abgeschlossen. CEPA beruht in weiten Teilen auf dem ursprünglich angestrebten Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Armenien, das 2013 ausverhandelt worden war, aber nicht unterzeichnet werden konnte, da es mit dem Beitritt Armeniens zur Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) nicht vereinbar war. CEPA sieht daher weder eine politische Assoziation noch eine Freihandelszone vor. CEPA muss vor seinem Inkrafttreten von der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Armenien ratifiziert werden (durch Armenien am 11. April 2018 erfolgt). CEPA ist ein Vertrag sui generis, mit dem die EU der besonderen politischen und wirtschaftlichen Situation Armeniens Rechnung trägt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2097 Anlage 1 Tabelle zur Frage 3 3. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 in Bezug auf Armenien für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw. ausgegeben? Titel 0504 / 681 11 0504 / 687 12 (ab 2014: 687 48) 0504 / 687 16 0504 / 687 16 0504 / 687 40 0504 / 687 48 (vor 2014: 687 12) Träger Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Goethe Institut Auslandsvertretung Goethe Institut Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) 2001 * * * * * * 2002 * * * * * * 2003 47.000 Euro * * * * 0 Euro 2004 57.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro 2005 43.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro 2006 79.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro 2007 80.000 Euro 33.000 Euro * * * 0 Euro 2008 14.000 Euro 141.000 Euro * * 88.600 Euro 0 Euro 2009 13.000 Euro 167.000 Euro * * 173.350 Euro 0 Euro 2010 46.000 Euro 112.000Euro * * 158.822 Euro 0 Euro 2011 26.000 Euro 135.000 Euro * * 148.055 Euro 0 Euro 2012 57.000 Euro 213.000 Euro * * 180.046 Euro 0 Euro 2013 32.000 Euro 194.000 Euro 0 Euro 0 Euro 176.252 Euro 0 Euro 2014 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 185.606 Euro 254.000 Euro 2015 0 Euro 0 Euro 2.940 Euro 5.691 Euro 183.466 Euro 249.000 Euro 2016 0 Euro 0 Euro 3.315 Euro 6.599 Euro 197.328 Euro 255.000 Euro 2017 0 Euro 0 Euro 15.000 Euro 6.787 Euro 165.892 Euro 246.000 Euro Summe der verfügbaren Angaben 494.000 Euro 995.000 Euro 21.255 Euro 19.077 Euro 1.657.417 Euro 1.004.000 Euro *keine Daten vorhanden DAAD Zahlen sind gerundet auf volle Tausend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Titel 0504 / 687 13 0504 / 687 16 0504 / 687 21 0504 / 687 22 0504 / 687 27 0504 / 687 27 Träger Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Zentralstelle für das Auslands -schulwesen (ZfA) Zentralstelle für das Auslands -schulwesen (ZfA) Pädagogischer Austauschdienst 2001 0 Euro 1.278 Euro 120.506 Euro 2.045 Euro 7.207 Euro * 2002 0 Euro 0 Euro 118.212 Euro 851 Euro 2.100 Euro * 2003 0 Euro 0 Euro 131.656 Euro 3.697 Euro 0 Euro * 2004 0 Euro 0 Euro 122.434 Euro 3.012 Euro 0 Euro * 2005 0 Euro 0 Euro 116.043 Euro 2.591 Euro 0 Euro * 2006 0 Euro 0 Euro 123.854 Euro 3.800 Euro 0 Euro * 2007 0 Euro 0 Euro 89.319 Euro 462 Euro 472 Euro * 2008 0 Euro 0 Euro 41.699 Euro 4.278 Euro 38.895 Euro * 2009 0 Euro 0 Euro 111.233 Euro 12.804 Euro 49.268 Euro * 2010 0 Euro 0 Euro 128.893 Euro 6.152 Euro 1.067 Euro * 2011 0 Euro 0 Euro 102.893 Euro 2.500 Euro 1.064 Euro * 2012 0 Euro 0 Euro 99.435 Euro 4.828 Euro 5.401 Euro * 2013 0 Euro 0 Euro 60.717 Euro 7.169 Euro 2.072 Euro 19.220 Euro 2014 0 Euro 0 Euro 46.106 Euro 2.058 Euro 450 Euro 28.866 Euro 2015 1.746 Euro 0 Euro 47.618 Euro 5.789 Euro 3.600 Euro 21.865 Euro 2016 0 Euro 0 Euro 38.879 Euro 4.995 Euro 2.437 Euro 30.308 Euro 2017 0 Euro 0 Euro 87.738 Euro 8.916 Euro 4.575 Euro 49.826 Euro Summe der verfügbaren Angaben 1.746 Euro 1.278 Euro 1.587.235 Euro 75.947 Euro 118.608 Euro 150.085 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2097 Anlage 2 Tabelle zur Frage 4 4. Welche Finanzmittel des Bundes erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Institutionen in Armenien seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben )? Träger Einzelplan Titel Bewilligte Mittel in Euro Verausgabte Mittel in Euro (zum 31.03.2018) Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) (seit 2011) 07 Kap. 0710 68788 647.200,00 626.473,00 Informationszentrum des Deutschen Akademischen Austauschdiensts Kap. 3002 68101 keine Angaben 403.000 Euro (bis einschließlich 2017) * Informationszentrum des Deutschen Akademischen Austauschdiensts Kap. 0504 Titel 687 12 (bis 2013) Titel 687 48 (ab 2014) keine Angaben 861.000 Euro (bis einschließlich 2017) * Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (seit 2001) 23 687 04 4.109.585 2.679.856 Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (seit 2002) 23 687 04 539.700 311.500 Friedrich-Naumann-Stiftung e.V. (seit 2004) 23 23 687 01 687 03 50.000 1.064.532 29.236 801.455 Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (seit 2003) 23 687 04 65.000 160 Caritas International e.V. (seit 2009) 23 687 03 1.991.100 1.634.422 Deutscher Volkshoch-schul-Verband e.V. (seit 1993) 23 687 03 1.809.871 1.750.009 Evangelische Zentral-stelle für Entwicklungshilfe e.V. (seit 1999) 23 23 687 12 896 04 142.650 12.949.905 127.290 10.495.857 Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. 2013 und 2016-2017 23 02 687 76 78.780,00 78.780,00 SOS-Kinderdörfer weltweit e.V. 2013-2016 23 02 687 76 189.553,00 189.553,00 WWF Deutschland 2014-2017 23 02 687 76 445.137,00 445.137,00 Hoffnungszeichen Sign of Hope e.V. 2017-2020 23 02 687 76 330.362,18 34.381,50 Sparkassenstiftung für Internationale Kooperation (seit 2012) 23 687 01 1.945.000 1.420.000 Sequa gGmbH (seit 2007) 23 687 01 1.270.000 1.270.000 DEG - Deutsche Investitionsund Entwicklungsgesellschaft mbH (seit 2004) 23 687 01 109.000 109.000 Deutsche Institutionen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) (seit 1995) 23 866 01 242.484.497,90 196.100.785,31 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Träger Einzelplan Titel Bewilligte Mittel in Euro Verausgabte Mittel in Euro (zum 31.03.2018) Deutsche Institutionen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) (seit 2003) 23 685 01 285.255,98 285.255,98 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2005) 23 687 06 200.000,00 199.893,08 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2001) 23 896 03 19.876.931,06 19.573.359,03 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2002) 23 685 08 2.463.293,62 2.463.293,62 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2006) 23 685 41 1.742.115,25 1.742.115,25 Deutsche Institutionen der TZ (seit 1994) 23 686 24 2.218.672,37 2.218.415,29 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2012) 23 687 01 607.000,00 592.500,00 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2009) 23 687 03 1.991.100,00 1.634.422,12 Deutsche Institutionen der TZ (seit 1994) 23 687 08 6.360.890,91 6.329.644,22 Deutsche Institutionen der TZ (seit 1992) 23 687 12 8.525.624,68 8.764.695,51 Deutsche Institutionen der TZ (seit 1996) 23 687 25 8.563.451,35 8.494.290,59 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2013) 23 687 76 1.043.832,18 747.851,50 Deutsche Institutionen der TZ (seit 2001) 23 896 04 12.949.904,75 10.495.856,99 Anmerkung: * Für 2018 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor. Unter den deutschen Institutionen der TZ befindet sich u.a. die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Unter den deutschen Institutionen der FZ befindet sich u. a. die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2097 Anlage 3 Tabelle zur Frage 14 14. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für deutsche Unternehmen, die nach Armenien exportierten, gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Jahr Sektor Volumen in Mio. Euro 2000 Sammeldeckungen 0,2 2001 Sammeldeckungen 0,3 2002 Sammeldeckungen 0,4 2003 Sammeldeckungen 0,3 2004 Sammeldeckungen 0,3 2005 Verarbeitende Industrie 46,0 Sammeldeckungen 0,3 2005 Ergebnis 46,3 2006 Sammeldeckungen 0,4 2007 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1,1 Sammeldeckungen 0,3 2007 Ergebnis 1,4 2008 Sammeldeckungen 0,2 2009 Verarbeitende Industrie 2,2 Sammeldeckungen 0,7 2009 Ergebnis 2,9 2010 Sammeldeckungen 1,6 2011 Transport / Infrastruktur 12,3 Sammeldeckungen 2,3 2011 Ergebnis 14,6 2012 Transport / Infrastruktur 1,0 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1,6 Sammeldeckungen 4,7 2012 Ergebnis 7,2 2013 Sammeldeckungen 7,9 2014 Sammeldeckungen 5,2 2015 Sammeldeckungen 2,2 2016 Sammeldeckungen 2,3 2017 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4,3 Sammeldeckungen 3,9 2017 Ergebnis 8,2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 Tabelle zur Frage 18 18. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Armenien seit 1992 (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln )? Organisation/ Träger Zeitraum Projekttitel Einzelplan Titel Zuwendungs-/Auftragssumme in Euro Sequa gGmbH (1. Phase: 2008-2012) Kammer- und Verbandspartnerschaftsprojekt zwischen dem Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg -Vorpommern e.V. und Arbeitgeberverbänden im Kaukasus (Armenien , Aserbaidschan, Georgien ) 23 687 01 1.096.500 (für alle drei Länder) Sequa gGmbH (2. Phase: 2012-2015) Kammer- und Verbandspartnerschaftsprojekt zwischen dem Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg -Vorpommern e.V. und Arbeitgeberverbänden im Kaukasus (Armenien , Aserbaidschan, Georgien ) 23 687 01 1.806.124 (für alle drei Länder) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (über Wirtschaftsministerien Armenien, Aserbaidschan, Georgien) seit 09/2014 bis 04/2016 Zukunftsorientierte Berufliche Qualifizierung im Südkaukasus 23 89603 75.000 GIZ (über Wirtschaftsministerien Armenien, Aserbaidschan , Georgien ) seit 10/2015 bis 11/2016 Zukunftsorientierte duale berufliche Qualifizierung in Aserbaidschan, Armenien und Georgien 23 89603 150.000 GIZ (über Wirtschaftsministerien Armenien, Aserbaidschan , Georgien ) seit 04/2017 bis 04/2020 Schwerpunktproramm. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung : Komponente Privatwirtschaftsentwicklung und Berufsbildung im Südkaukasus 23 89603 12.100.000 (Gesamtauftragswert inkl EU-Kombifinanzierung : 14.080.00) GIZ (Ministerien für Landwirtschaft und/oder Bildung in Armenien , Aserbaidschan und Georgien ) seit 08/2006 bis 07/2010 Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich 23 89603 2.500.000 GIZ (über Bildungsministerien von Armenien, Aserbaidschan und Georgien) seit 11/2012 bis 12/2016 Berufsbildung- und Leadership Training Südkaukasus 23 89603 1.559.250,55 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2097 Organisation/ Träger Zeitraum Projekttitel Einzelplan Titel Zuwendungs-/Auftragssumme in Euro GIZ (über Zentrum für Fachschul -, Berufsbildung beim Ministerium für Hochschul - und Fachschulwesen der Republik Usbekistan (MfHuF) seit 11/2000 bis 04/2004 Überregionale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung (kaukasische und zentralasiatische Länder) 23 68712 778.237,67 GIZ (über Zentrum für Fachschul -, Berufsbildung beim Ministerium für Hochschul - und Fachschulwesen der Republik Usbekistan (MfHuF) seit 07/2002 bis 10/2005 Überregionale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung (kaukasische und zentralasiatische Länder) 23 89603 528.708,04 GIZ (über Ministerium für Bildung und Wissenschaft , Armenien) seit 08/2002 bis 11/2004 Erstausbildung für kauf-männische Berufe 23 89603 333.584.66 GIZ (über Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung , Armenien ) seit 08/2002 bis 02/2004 Förderung der Aus- und Weiterbildung in Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung 23 89603 66.985,31 GIZ (über Ministerium für Bildung und Wissenschaft , Armenien) seit 05/2000 bis 12/2003 Erstausbildung für kauf-männische Berufe 23 68712 337.621,32 GIZ (über Ministerium für Bildung und Wissenschaft , Armenien) seit 01/1997 bis 11/2000 Erstausbildung für kaufmännische Berufe (Bankkaufmann /frau) 23 68712 863.555,51 GIZ (über Ministerium für Bildung und Wissenschaft , Armenien) seit 12/1995 bis12/1996 Förderkonzept zur beruflichen Grundausbildung zum Bankkaufmann/-frau 23 68712 60.463,29 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 5 Tabelle zur Frage 20 20. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel , Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Einzeltitel Zuwendungs-/Auftragssumme in Euro Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (über Armenische Kommission für Ethisches Verhalten der obersten Repräsentanten des Staates) seit 09/2012 bis 04/2016 Förderung der Transparenz und Integrität in Justiz und öffentlichem Dienst 23 89603 250.000 GIZ (über Armenische Kommission für Ethisches Verhalten der obersten Repräsentanten des Staates) seit 12/2015 bis 11/2016 Unterstützung der armenischen Kommission für Ethisches Verhalten der obersten Repräsentanten des Staates 23 89603 44.000 GIZ (über Finanzministerium Armenien) seit 09/2011 bis 12/2011 Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus 23 89603 38.007,04 GIZ (über Finanzministerium Armenien) seit 05/2012 bis 04/2014 Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus 23 89603 3.520.669,90 GIZ (über Finanzministerium Armenien) seit 05/2014 bis 09/2017 Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus 23 89603 6.580.000,00 GIZ (über Finanzministerium Armenien) seit 04/2017 bis 03/2020 Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus 23 89603 5.750.000,00 GIZ (über Kontrollkammer der Republik Armenien) seit 08/2004 bis 06/2008 Unterstützung der armenischen Finanzkontrolle 23 89603 478.651,67 GIZ (über Kontrollkammer der Republik Armenien) seit 06/2008 bis 04/2011 Unterstützung der armenischen Kontrollkammer bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung 23 89603 285.849,09 GIZ (über Armenische Nationalversammlung ) seit 08/2010 bis 06/2011 Unterstützung bei der Implementierung von ergebnisorientierter Haushaltsführung 23 89603 236.941,21 GIZ (über Ministerium für Handel und Industrie Armenien ) seit 02/1999 bis 11/1999 Unterstützung der armenischen Finanzkontrollkammer 23 68712 25.768,76 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2097 Anlage 6 Tabelle zur Frage 21 Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Demokratieaufbau in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme , Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel Zuwendungs-/Auftragssumme in EUR Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (über Nationalparlamente Armenien und Georgien) seit 07/2015 bis 08/2017 Stärkung der Parlamentsverwaltung 23 89603 150.000,00 GIZ (über Finanzministerien Armenien und Georgien) seit 04/2017 bis 03/2020 Finanzministerien Armenien und Georgien: Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus 23 89603 5.750.000,00 GIZ (über Nationalversammlung der Republik Armenien) seit 06/2008 bis 06/2010 Haushaltsrechts- und Prozessberatung der Verwaltung 23 89603 259.743,27 GIZ (über Finanzministerium Armenien ) seit 05/2000 bis 12/2003 Unterstützung der armenischen Finanzkontrolle 23 68712 185.792,65 Europäischer Austausch gGmbH 03/2016 – 03/2018 Stärkung zivilgesellschaftlicher Wahlbeobachtung in Europa (versch. Länder; auch Armenien) 05 68723 498.880 Europäischer Austausch gGmbH 09/2017 – 01/2018 Stärkung zivilgesellschaftlicher Wahlbeobachtung in Europa, hier Fortbildungs- u. Sensibilisierungsveranstaltung zu neuen Formen von Wahlfälschung (versch. Länder ; auch Armenien) 05 68723 109.031,40 UNDP 12/2016 – 12/2017 Wahlrechtsreform in Armenien , elektr. Unterstützung des Wahlprozesses (Wähleridentifizierung und -Registrierung) 05 68734 648.000,00 European Endowment for Democracy (EED) 10/2015- 12/2015 Durchführung einer Umfrage und Information der armenischen Gesellschaft im Vorfeld der Verfassungsreform 05 68723 35.787,59 European Endowment for Democracy (EED) 11/2015- 08/2016 Ausbildung von Zeichnern für politische Karikaturen 05 68723 44.585,00 European Endowment for Democracy (EED) 11/2015- 12/2015 Unterstützung der Durchführung des Verfassungsreferendums 05 68723 172.392,00 Europäischer Austausch 11/2015-12/2015 Einrichtung eines Medienzentrums anlässlich des Verfassungsreferendums 05 68723 7.960,00 European Endowment for Democracy (EED) 10/2016- 12/2017 Unterstützung politischer Karikaturen 05 68723 97.920,56 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel Zuwendungs-/Auftragssumme in EUR Transparency International Anticorruption Center 09/2016- 10/2016 Unterstützung freier und fairer Kommunalwahlen 05 68723 29.500,00 Botschaft Eriwan/Electoral Systems Center 01/2013- 03/2013 Beobachtung der Präsidentschaftswahlen 05 68723 4.732,00 OSZE 02/2017-04/2017 OSZE-Wahlbeobachtungsmission 05 68723 22.154,98 OSZE 01/2013-02/2013 OSZE-Wahlbeobachtung Präsidentschaftswahlen 2013 05 68723 23.183,27 Institut für Europäische Politik 04/2012-11/2012 Lokale Regierungsführung in sich entwickelnden Demokratien – Armenien im Dialog mit der Tschechischen Republik und Deutschland 05 68723 26.642,50 OSZE 2002 Öffentliches Umweltzent-rum (Armenien) 0502 68766 6.000,00 OSZE 2003 Transparente Wahlurnen für Armenien 0502 68766 50.000,00 OSZE 2001, 2004 Public Awareness on Hu-man Rights 0502 68766 90.500,00 OSZE 2006-2007 Entsorgung des Raketentreibstoffs Mélange 0502 68766 54.000,00 OSZE 2008 Studienreise Leipzig Um-welt/Wirtschaft 0502 68766 33.050,00 OSZE 2008 Sozialministerium – Arbeitseinheit für Menschenhandel 0502 68766 20.000,00 OSZE/ODIHR 2008-2009 Trial Monitoring Armenia 0502 68776 90.000,00 OSZE 2009 Student campaign – Awareness, discussions about corruption in Armenian universities 0502 68776 32.600,00 OSZE 2012 Supporting the reform of the system of police education and professional training in the Republic of Armenia 0502 68774 32.350,00 OSZE 2010-2013 Cascading Community Policing Practices in Armenia 0502 68774 128.383,00 OSZE 2016 Political Empowerment of Women in Armenia 0501 68734 41.490,00 OSZE 2016 Supporting the reform of the system of police education and professional training in the Republic of Armenia 0501 68734 25.000,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2097 Anlage 7 Tabelle zur Frage 22 22. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel Zuwendungs-/Auftragssumme in Euro Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (über Justizministerien von Armenien, Aserbaidschan und Georgien) seit 01/2010 bis 01/2015 Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 16.884.531,56 GIZ (über Justizministerien von Armenien, Aserbaidschan und Georgien) seit 02/2015 bis 01/2018 Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 13.160.600 GIZ (über Justizministerien von Armenien, Aserbaidschan und Georgien) seit 02/2018 bis 01/2020 Rechts- und Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 5.500.000 GIZ (über Justizministerien bzw. Präsidialämter Armenien , Aserbaidschan, Georgien , Moldawien, Kasachstan , Kirgisistan und Tadschikistan ) seit 03/2002 bis 12/2003 Unterstützung der Rechtsund Justizreformen in den Ländern des Kaukasus und Zentralasiens 23 89603 2.000.000,00 GIZ (über Justizministerien der drei südkaukasischen Länder Georgien, Armenien, Aserbaidschan) seit 11/2003 bis 03/2010 Rechts- und Justizreformen im Südkaukasus 23 89603 5.106.371,01 GIZ (über Justizministerium Armenien) seit 07/2001 bis 12/2003 Unterstützung bei der Festigung des Rechtswesens in Armenien 23 89603 511.291,88 GIZ (über Justizministerium Armenien) seit 06/2011 bis 12/2015 Unterstützung des armenischen Justizministeriums bei der Weiterentwicklung der Strafprozessordnung 23 89603 200.000,00 GIZ (über Justizministerium Armenien) seit 09/2013 bis 02/2016 Unterstützung des armenischen Justizministeriums bei der Novellierung des Strafgesetzbuchs 23 89603 150.000,00 GIZ (über Justizministerium Armenien) seit 12/2003 bis 12/2009 Festigung des Rechtswesens 23 89603 1.677.296,27 GIZ (über Justizministerium Armenien) seit 03/1999 bis 12/2001 Beratung beim Aufbau eines Rechtswesens 23 68712 586.809,52 Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) seit 1. Januar 1992 Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft 07 (Kapitel 0710) 68788 532.200 (01.01.1992 - 31.12.2017) 115.000 (i.R.d. vorl. Hh-führung 30.000) für das Kalenderjahr 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2097 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 9 Tabelle zur Frage 42 42. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale deutsch-armenische Treffen in Deutschland und Armenien statt? März 2013 Bundestagspräsident Lammert in Armenien Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland Juni 2014 Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland Oktober 2014 Bundesaußenminister Steinmeier in Eriwan April 2015 Staatsminister Roth bei Gedenkfeier in Eriwan Dezember 2015 Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland März 2016 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Edelgard Bulmahn in Armenien April 2016 Staatspräsident Serzh Sargsyan in Deutschland: Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel Juni 2016 Bundesaußenminister Steinmeier in Eriwan November 2016 Außenminister Edward Nalbandian bei Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier in Deutschland Februar 2017 Staatspräsident Serzh Sargsyan auf der Sicherheitskonferenz in München Oktober 2017 Politische Konsultation Beauftragter für Russland, Zentralasien und Kaukasus Andreas Peschke mit armenischem Vize-Außenminister in Eriwan Hartmut Koschyk (Beauftragter der Bundesregierung für nationale Minderheiten ) und MdB Stefan Mayer in Armenien Besuch des Katholikos der Armenisch-Apostolischen Kirche Karekin II in Berlin (u. a. Treffen mit Bundespräsident Steinmeier) November 2017 Energieminister Ashot Manukyan mit BMZ in Deutschland Staatspräsident Serzh Sargsyan auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Brüssel mit Bundeskanzlerin Merkel Februar 2018 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im armenischen Parlament Armen Ashotyan in Berlin: Teilnahme an einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema: „EU-Armenien Abkommen. Perspektiven einer umfassenden und erweiterten Zusammenarbeit“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333