Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2098 19. Wahlperiode 14.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1673 – Zustand der Rechtsstaatlichkeit, die Unterstützung des Kosovo durch Deutschland und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit fast zwei Jahrzehnten sollen die UN-Kosovo-Verwaltung (UNMIK) und seit zehn Jahren die größte ausländische EU-Rechtsstaatsmission (EULEX) beim Aufbau demokratischer Strukturen helfen. Darüber hinaus soll die von der NATO geführte Schutztruppe (KFOR), bei der Bundeswehrsoldaten einer der wichtigsten Teile sind, für Sicherheit sorgen (dpa vom 16. Februar 2018). Doch unter den Augen von KFOR hat sich der Kosovo zum islamistischen Terrorzentrum in der Region entwickelt, saudische Gewalt- und Hassprediger konnten ungestört die ideologische Basis dafür schaffen (www.welt.de/politik/deutschland/ article164638965/Araber-predigen-und-finanzieren-Islamismus-im-Kosovo.html). Die Bundesregierung beobachtet neben dem Einfluss aus Saudi-Arabien auch eine wachsende Einflussnahme der Türkei auf dem Balkan. Der innertürkische Konflikt zwischen Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seiner AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung werden dabei nicht nur nach Bosnien-Herzegowina, Albanien und Mazedonien, sondern auch nach dem Kosovo getragen (Bundestagsdrucksache 18/12347, Antwort zu Frage 19). So soll laut dpa-Meldung vom 5. April 2018 der türkische Geheimdienst (MIT) nach türkischen Regierungsangaben in 18 Ländern an der „Rückführung“ von türkischen Staatsbürgern und mutmaßlichen Gülen-Anhängern beteiligt gewesen sein. Auch soll es sich dabei um keinerlei illegale Aktivitäten gehandelt haben, wobei auf den Kosovo verwiesen wurde. Dort seien die „Rückführungen“ von sechs türkischen Lehrern aus dem Kosovo mit Unterstützung des Innenministers Flamur Sefaj, dessen Ministerium die Abschiebung veranlasst hatte, sowie des kosovarischen Geheimdienstchefs erfolgt. Die Ereignisse im Kosovo seien ein großer Erfolg. Der MIT werde ähnliche Operationen wie im Kosovo fortsetzen (dpa vom 5. April 2018). Kosovarische Medien spekulierten aber auch, dass die Polizeiaktion, über die der Premier nicht im Voraus informiert worden sein soll, möglicherweise mit Zustimmung des Präsidenten Hashim Thaci erfolgt sein könnte (www.derstandard.de/story/2000077224013/kosovos-chefanklaeger-untersuchtauslieferung -von-guelen-anhaengern). Dieser wird seit langem auch verdächtigt, Verbindungen zur organisierten Kriminalität zu haben bzw. gehabt zu haben und am Waffen-, Drogen- und Organhandel beteiligt gewesen zu sein (ZDF Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2098 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zoom vom 13. Juli 2011 „Blutige Geschäfte – Auf den Spuren des Organhandels im Kosovo“). Der Bundesnachrichtendienst (BND) behauptet gar, Thaci habe Morde in Auftrag gegeben (www.welt.de/politik/ausland/article144988535/ Aussenminister-drohtein-Prozess-wegen-Kriegsverbrechen.html). 1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Jahr 2017 (bitte nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)? Für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR wurden im Haushaltsjahr 2017 einsatzbedingte Zusatzausgaben, finanziert aus Einzelplan 14, Kapitel 1401, Titelgruppe 08 – Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen – in Höhe von insgesamt rund 37,6 Mio. Euro geleistet. Die Ausgabenprognose vom 1. Januar 2017 belief sich auf rund 41,8 Mio. Euro. Die Aufschlüsselung nach Ausgabenbereichen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ausgabenbereich Ausgabenplanung zum 1. Januar 2017 (in Mio. Euro) IST-Ausgaben zum 31. Dezember 2017 (in Mio. Euro) Titel 423 81 - Personalausgaben - 14,0 14,8 Titel 547 81 - Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - 16,5 13,7 Titel 553 81 - Erhaltung von Wehrmaterial - 6,0 4,7 Titel 554 81 - Militärische Beschaffungen - 1,0 1,3 Titel 558 81 - Militärische Anlagen - 1,0 - Titel 687 81 - NATO-Beiträge „common costs“ - 3,3 3,1 2. Inwieweit hat es seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12281 Veränderungen hinsichtlich der Aufteilung des deutschen KFOR-Kontingents im Kosovo und deren Stationierungsorten gegeben? Das deutsche Einsatzkontingent ist derzeit mit 78 (+11) Soldatinnen und Soldaten in Pristina und ca. 380 (-70) Soldatinnen und Soldaten in Prizren stationiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2098 3. Inwieweit hat es seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12281 Veränderungen hinsichtlich der gestellten Soldatinnen und Soldaten insgesamt und den deutschen Soldatinnen und Soldaten gegeben, die zusätzlich zu den im Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften als operative Reservekräfte („Operational Reserve Forces“, ORF) aktuell bereitgehalten werden? Aktuell werden zwei ORF-Bataillone bereitgehalten. Diese werden wie folgt gestellt : österreichisch-deutsches ORF-Bataillon: 647 Soldatinnen und Soldaten, davon 158 (-300) deutsche Soldatinnen und Soldaten; italienisches ORF-Bataillon: ca. 600 Soldatinnen und Soldaten. 4. Wie viele Bundeswehrsoldaten hielten sich in der ersten Jahreshälfte 2017 jenseits des KFOR-Mandates im Kosovo auf? Ständig hielten sich in der ersten Jahreshälfte 2017 zwei Soldaten als militärische Berater im Kosovo auf und übten eine nicht mandatierungspflichtige Tätigkeit aus. 5. Inwieweit hat es seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12281 Veränderungen hinsichtlich der Personalobergrenze und personellen Beteiligung insgesamt an der EU-Mission EULEX Kosovo und dem Anteil des deutschen Personals gegeben (bei Veränderungen bitte in absoluten Zahlen nach Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung etc. auflisten )? Es hat keine Änderungen an der Personalobergrenze der EU-Mission EULEX Kosovo seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12281 gegeben. Mit Stand 16. April 2018 waren in der EU-Mission EULEX Kosovo 419 international und 352 lokal Beschäftigte tätig. Der Anteil des deutschen Personals liegt aktuell bei 39. Aus den Polizeien des Bundes und der Länder sind aktuell 20 Polizisten in der Mission im Einsatz, davon ein Bundespolizist und 19 Landespolizisten. Hinzu kommen 14 zivile Experten und Expertinnen, die durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) im Auftrag des Auswärtigen Amtes sekundiert werden sowie fünf deutsche Experten, die direkt bei der EU-Mission EULEX angestellt sind. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung 2017 im Bereich der Sicherheitssektorreform unterstützt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Bundesministerium des Innern (BMI): Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizeiund Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/892, insbesondere zu den Fragen 10 ff., verwiesen. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Die Bundeswehr hat Kräfte der Kosovo Security Force (KSF) im Rahmen von Beratung vor Ort und militärischer Ausbildungshilfe unterstützt. Das Auswärtige Amt hat 2017 das globale OSZE-Projekt „Development of „Leaders against Intolerance and Violent Extremism – LIVE“ training courses“ unterstützt . Im Projekt wurden die Teilnehmer in der Planung von Handlungen trainiert, die zum Verhindern von „Gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2098 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die zu Terrorismus führen“ (Violent extremism and radicalization that lead to terrorism – VERLT) beitragen können. Zu dem Projekt war die Republik Kosovo eingeladen und hat Teilnehmer entsandt. Bis Ende 2018 ist der Abzug der Bundeswehr aus dem Feldlager Prizren geplant. Die mit der kosovarischen Regierung abgestimmte Nachnutzung des Feldlagers sieht die Schaffung eines „Kosovarisch-Deutschen Innovations- und Trainingsparks “ vor (Eröffnung 2019). Dieser Park hat das Potential, der Republik Kosovo den entscheidenden Anstoß zu besserer wirtschaftlicher Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben. Eine entsprechende Studie wurde aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2017 erstellt. 7. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung 2018 im Bereich der Sicherheitssektorreform unterstützen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln )? BMI: Die Bundespolizei plant im Jahr 2018 die Durchführung von insgesamt sieben Maßnahmen, unter anderem im Bereich Urkunden-/Dokumentsicherheit sowie Auswertung und Analyse. Die Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung bzw. Umsetzung. BMVg: Die Bundeswehr unterstützt Kräfte der KSF im Rahmen von Beratung vor Ort und militärischer Ausbildungshilfe. Auswärtiges Amt: Bisher stehen noch keine konkreten Unterstützungsmaßnahmen für 2018 fest. Im Übrigen wird bezüglich des Feldlagers Prizren auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der von Präsident Hashim Thaci zum Ende des Jahres 2017 angekündigten Transformation der Kosovo Security Force (KSF) in eigenständige, voll bewaffnete Streitkräfte (Kosovo Armed Forces [KAF]) (www.b92.net/eng/news/politics.php? yyyy=2017&mm=09&dd=26&nav_id=102406)? Staatspräsident Hashim Thaci und verschiedene Regierungsmitglieder haben mehrfach das Ziel geäußert, die KSF in die Kosovo Armed Forces (KAF) zu transformieren. Dies hat bislang nicht stattgefunden. Hierfür müsste die Verfassung geändert werden. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Eine weitere Beantwortung der Fragen 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind in diesem besonderen Einzelfall Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2098 9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Transformation der KSF in eigenständige, voll bewaffnete Streitkräfte (KAF) nicht ohne eine Verfassungsänderung und nicht gegen ein Veto der serbischen Minderheit im Kosovo erfolgen darf bzw. kann (www.nzz.ch/international/thaci-will-einearmee -selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld. 152066)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist für die Transformation der KSF in die KAF eine Verfassungsänderung nötig. Um eine Verfassungsänderung zu verabschieden , sind in der Republik Kosovo sowohl zwei Drittel der gesamten Stimmen des Parlaments sowie zwei Drittel der Stimmen der Vertreter der Minderheiten nötig. Die kosovo-serbische Minderheit hält 10 der 20 Sitze der Minderheitenabgeordneten . Somit können Verfassungsänderungen nur mit Zustimmung der kosovo-serbischen Abgeordneten verabschiedet werden. 10. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Überlegungen bezüglich eines Mandats des „NATO Advisory and Liaison Team“ (NALT), dessen Direktor ein deutscher Brigadegeneral ist, für eine Beratung der KAF (Bundestagsdrucksache 18/12281)? Rechtsgrundlage des NATO-geführten NATO Advisory and Liaison Team (NALT) bildet die auf Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen erlassene Sicherheitsratsresolution 1244 (1999), Annex 2, Ziffer 4, in Verbindung mit einem entsprechenden Beschluss des NATO-Rats. Nach hiesiger Erkenntnis gibt es aktuell keine Überlegungen für ein Mandat seitens der NATO. 11. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im Jahr 2017 im Rahmen der polizeilichen (Bundeskriminalamt – BKA, Bundespolizei ) und nachrichtendienstlichen (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND, Militärischer Abschirmdienst – MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Kosovo (Kosovo Police – KP, Kosovo Intelligence Agency – KIA) tatsächlich gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? BMI: Das Bundeskriminalamt (BKA) führte mit der Kosovo Specialist Chambers and Specialist Prosecutor’s Office (SPO) eine Sachbearbeitertagung zum Thema Völkerstrafrecht am 15. November 2017 in Meckenheim durch. Kosten im Sinne der Fragestellung sind dabei nicht entstanden. Der Verbindungsbeamte (VB) des BKA in Pristina führt im Rahmen seiner VB-Tätigkeit grundsätzlich Besprechungen mit kosovarischen Behördenvertretern. Die Anzahl dieser Gespräche kann nicht beziffert werden, da darüber kein Nachweis geführt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. BMVg: Die Beantwortung der Teilfrage zur Zusammenarbeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur Arbeitsweise des MAD könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2098 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte wäre in diesem besonderen Einzelfall geeignet, bestehenden Beziehungen der Nachrichtendienste des Bundes zu anderen Nachrichtendiensten Schaden zuzufügen. Grundlage der fortdauernden Gespräche der deutschen Nachrichtendienste mit Partnerdiensten zur Entwicklung gemeinsamer Standards ist Vertraulichkeit. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe weiterer Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass Unbefugte Rückschlüsse auf die Interessen der beteiligten ausländischen Nachrichtendienste ziehen können. Ein Verstoß gegen die vorausgesetzte Vertraulichkeit würde nicht nur die die Fortführung der laufenden Gespräche in erheblichem Maß gefährden. Auch das internationale Ansehen der Nachrichtendienste des Bundes würde herabgesetzt . Die Verlässlichkeit der deutschen Nachrichtendienste als Verhandlungsführer , auch in über diesen Kontext hinausgehenden Konstellationen, wäre in Frage gestellt. Negative Folgewirkungen, insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihnen einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung . Ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage führen. In der Folge wäre die künftige Aufgabenerfüllung der deutschen Nachrichtendienste stark beeinträchtigt . Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß der VSA als „VS – Geheim“ eingestuft und werden zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.2 12. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind für 2018 im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Kosovo (KP, KIA) geplant (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? BMI: Am 7. Februar 2018 fand im BKA Berlin eine Besprechung mit dem Director of Investigation Department and Director of International Cooperation der Kosovo Police statt. Kosten im Sinne der Fragestellung sind dabei nicht entstanden. Das BKA plant im Jahr 2018 die Teilnahme von 3 Mitarbeitern der Kosovo Police (KP) am Stipendiatenprogramm des BKA. Dafür sind Kosten in Höhe von 24 000,- Euro kalkuliert. Darüber hinaus führte der BKA-VB in Pristina im Rahmen seiner Tätigkeit Gespräche mit kosovarischen Behördenvertretern und wird im Jahresverlauf weitere Gespräche führen. Die Anzahl kann nicht beziffert werden, da darüber kein Nachweis geführt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. BMVg: Für das Kalenderjahr 2018 plant der MAD derzeit keine Übungen, Lehrgänge oder Ausbildungsvorhaben mit der KP oder der Kosovo Intelligence Agency (KIA). Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung des MAD werden weiterhin Auskunftsersuchen an die KP und KIA gestellt. Die weitere Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2098 13. Wie viele Offiziere und Offiziersanwärter der Sicherheitskräfte des Kosovo (KSF) wurden 2017 im Rahmen eines Truppenpraktikums oder der Teilnahme an einem Lehrgang (Offiziersausbildung, internationale General- und Admiralsdienstausbildung, VN-Militärbeobachter- und VN-Stabsoffiziersausbildung , Multinational Joint Logistic Base Course) der Bundeswehr ausgebildet (bitte entsprechend auflisten)? Details der Militärischen Ausbildungshilfe von Partnern unterliegen der Einstufung „VS – Nur für Dienstgebrauch“. Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen .1 14. Wie viele Offiziere und Offiziersanwärter der Sicherheitskräfte des Kosovo (KSF) sollen nach derzeitigen Planungen im Jahr 2018 im Rahmen eines Truppenpraktikums oder der Teilnahme an einem Lehrgang (Offiziersausbildung , internationale General- und Admiralsdienstausbildung, VN-Militärbeobachter - und VN-Stabsoffiziersausbildung, Multinational Joint Logistic Base Course) der Bundeswehr ausgebildet werden (bitte entsprechend auflisten )? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Wie viele Auskunftsersuchen zur allgemeinen Sicherheitslage im Kosovo in Bezug auf das Deutsche Einsatzkontingent und zur Ergänzung des Lagebildes hat der MAD im Jahr 2017 an die Kosovo Police (KP) und an die Kosovo Intelligence Agency (KIA) gestellt (bitte nach Datum auflisten)? Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen . Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur Arbeitsweise des MAD könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der VSA als „VS – Nur für Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen. 16. Wie viele Auskunftsersuchen hat der MAD über Frage 18 hinaus im Jahr 2017 an die Kosovo Police (KP) und an die Kosovo Intelligence Agency (KIA) gestellt (bitte entsprechend des Datums den Auskunftsgrund angeben )? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Kosovo seinen Antrag zur Aufnahme in die internationale Polizeibehörde Interpol zurückgezogen hat (http://derstandard.at/2000064586612/Kosovo-zieht- Antrag-auf-Interpol-Beitritt-zurueck?ref=rec)? Es ist zutreffend, dass über den Antrag Kosovos auf Beitritt zum Interpol-Abkommen auf der 86. Sitzung der Interpol-Generalversammlung vom 26. bis 29. September 2017 in Peking nicht entschieden wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Antrag nicht zurückgezogen worden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Kosovo um eine Verschiebung der Abstimmung über seinen Antrag auf Aufnahme als Mitglied bei Interpol bis zur 87. Generalversammlung im Jahr 2018 gebeten. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2098 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Interpol-Mitgliedstaaten der EU dem Kosovo die Unterstützung des Antrags zur Aufnahme in die internationale Polizeibehörde Interpol versagen (http://derstandard.at/ 2000064586612/Kosovo-zieht-Antrag-auf-Interpol-Beitritt-zurueck?ref= rec)? Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und Interpol bereits über die UNO-Mission im Kosovo (UNMIK) laufe (http://derstandard.at/2000064586612/Kosovozieht -Antrag-auf-Interpol-Beitritt-zurueck?ref=rec)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und Interpol derzeit über die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK). 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe des Vorsitzenden Richters der Justiz- und Polizeikommission der EU im Kosovo (EULEX), Malcolm Simmons, der im November 2017 sein Amt niederlegte, EULEX sei nicht in der Lage, Rechtsstaatlichkeit im Kosovo zu verbreiten, wäre eine „politische Mission“ und befördere Korruption (derstandard.at/ 2000067951837/Kosovo-Oberster-Eulex-Richter-gibt-auf)? Der Bundesregierung sind keine Informationen über die EULEX-Pressemitteilung vom 16. November 2017 hinaus bekannt. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Malcolm Simmons in Bosnien und danach im Kosovo als Richter tätig gewesen ist, obwohl ihm die vorgeschriebene mehrjährige Berufserfahrung an einem Gericht fehle (www.nzz.ch/international/die-eu-mission-in-kosovo-schafft-sich-selbst-abld .1330342)? Der Bundesregierung verfügt über keine eigenen Informationen zu den beruflichen Qualifizierungen von Malcolm Simmons. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass fachliche Inkompetenz und/oder politisches Kalkül EULEX daran gehindert hätten, die Selbstaneignung des Staates und seiner Institutionen durch eine korrupte Elite effektiv zu bekämpfen (www.nzz.ch/international/die-eu-mission-in-kosovo-schafftsich -selbst-ab-ld.1330342)? Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX hat beim Aufbau von Polizei und Justiz der Republik Kosovo sowie durch Ausübung ihrer exekutiven Befugnisse in den vergangenen neun Jahren wichtige Erfolge erzielt. EULEX-Richterinnen und -Richter haben mehr als 620 Fälle abgeschlossen, davon 460 Straffälle, unter anderem in den Bereichen Korruption, organisierte Kriminalität und Kriegsverbrechen. Die EULEX-Mission hat in 250 Fällen von Kriegsverbrechen Ermittlungen eingeleitet bzw. Anklage erhoben und damit den Rückstau bei der Bearbeitung von Fällen in diesem Bereich deutlich abgebaut. Durch die „Kosovo Property Claims Commission“, das „Kosovo Property Agency Appeals Panel at the Supreme Court“ sowie die „Special Chamber of the Supreme Court“ hat EULEX zur abschließenden Klärung von mehr als 40 000 Streitfällen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2098 in Eigentumsfragen beigetragen. Die forensischen Experten von EULEX Kosovo haben auf der Suche nach vermissten Personen in 566 Fällen detaillierte Unterstützung geleistet und zur Identifizierung von 518 Personen beigetragen. 23. Gegen welche hochrangigen Beamten und Politiker ermittelt EULEX nach Kenntnis der Bundesregierung in den ihr bekannten zwölf Fällen im Bereich organisierte Kriminalität und den 35 Fällen im Bereich Kriegsverbrechen (Bundestagsdrucksache 18/12281)? Zu laufenden Verfahren kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen. Der Bundesregierung liegen lediglich Zahlen, die im Rahmen der Berichterstattung zur Arbeit der EU-Rechtsstaatsmission bekanntgegeben werden, vor. Danach wird aktuell noch in sechs Fällen im Bereich organisierte Kriminalität und in einem Fall im Bereich Kriegsverbrechen ermittelt. 24. Gegen welche hochrangigen Beamten und Politiker richteten bzw. richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen der von den im Rahmen des im Dezember 2015 eingeführten multidisziplinären Ermittlungsteams unter Leitung der Sonderstaatsanwaltschaft sowie einem IT-basierten Nachverfolgungssystem für hochrangige Fälle im Bereich organisierte Kriminalität und Korruption in den von der Bundesregierung genannten 34 Fällen, die in dem System nachverfolgt werden und in denen in 26 Fällen Anklage erhoben wurde sowie in sechs Fällen bereits ein Urteil ergangen ist (Bundestagsdrucksache 18/12281)? Zu laufenden Verfahren kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen. 25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wie der türkische Geheimdienst MIT mit dem kosovarischen Geheimdienst sechs mutmaßliche Gülen-Anhänger aus dem Kosovo in die Türkei verbracht hat (AFP vom 5. April 2018)? Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind in diesem besonderen Einzelfall Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß der VSA als „VS – Nur für Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2098 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob das türkische KFOR-Kontingent in die Verbringung der sechs Personen aus dem Kosovo in die Türkei involviert war? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass türkische Geheimdienste wie der MIT seit dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016 ca. 80 Personen aus 18 Ländern in die Türkei verbracht hat, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche , um welche Länder es sich hierbei handelt (AFP vom 5. April 2018)? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob türkische Geheimdienste wie der MIT seit dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016 versucht haben, Personen aus Deutschland in die Türkei zu verbringen bzw. tatsächlich verbracht haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333