Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2134 19. Wahlperiode 15.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Heike Hänsel, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1366 – Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) führt seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der Minsk-II-Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den pro-russischen Aufständischen in den abtrünnigen Donbass-Regionen im Südosten der Ukraine. Bislang sind kaum Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu verzeichnen. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen verstoßen und sich oft schwere Stellungskämpfe geliefert. Der Waffenstillstand ist weiterhin äußerst fragil. Von einzelnen lokalen Standorten abgesehen, ist es auch nicht gelungen, die entlang der Frontlinie dislozierten bewaffneten Formationen beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abzuziehen. Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen . Die politischen Führungen in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk weigern sich, ukrainisches Recht in den von ihnen kontrollierten Gebieten anzuwenden und demgemäß Lokalwahlen durchzuführen. Auf Seiten der Ukraine ist der Prozess für die politische Dezentralisierung des Landes und einen eigenen Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass- Regionen praktisch zum Erliegen gekommen. Im Zuge des bewaffneten Konflikts hat die ukrainische Regierung ihre Nationalitätenpolitik weiter verschärft. Nach dem neuen Bildungsgesetz Nr. 2145-VIII sind künftig alle Kinder in der Grundschule bis zur fünften Klasse verpflichtet, Ukrainisch zu lernen. Ab 2020 soll dann Ukrainisch landesweit die einzige Unterrichtssprache in allen Schulen sein (vgl. www.stern.de/politik/ausland/ukraine--die-welt-blickt-auf-den-osten-- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode doch-im-westen-droht-eine-neue-katastrophe-7853124.html, abgerufen am 28. Februar 2018). Infolgedessen drohen zusätzliche Konflikte mit weiteren nationalen Minderheiten in der Ukraine, wie zum Beispiel mit den rumänischen, polnischen und ungarischen Minderheiten. Die nach Ansicht der Fragesteller eine rechtsnationale Politik verfolgende Regierung Victor Orbans in Ungarn und die rechtsradikale Oppositionspartei „Jobbik “ instrumentalisieren derzeit den aktuellen Konflikt um die Rechte der ungarischen Minderheit in der benachbarten Karpato-Ukraine zu innenpolitischen Wahlkampfzwecken (vgl. ebenda, abgerufen am 28. Februar 2018). In der Nacht zum 27. Februar 2018 fand in der westkarpatischen Stadt Uschhorod ein erneuter Brandanschlag auf ein ungarisches Vereins- und Kulturzentrum statt. Obschon die ukrainische Regierung den Anschlag umgehend verurteilte und schnelle Aufklärung versprach (vgl. www.ukrinform.de/rubric-crime/2411706- brandanschlag-in-uschhorod-auenministerium-verurteilt-provokationen-gegennationale -minderheiten.html, abgerufen am 28. Februar 2018), ist aus Sicht der Fragesteller ihre nationalistische Rhetorik und repressive Nationalitätenpolitik ursächlich mitverantwortlich für die zunehmend feindseliger gewordene Atmosphäre gegenüber Minderheiten in der ukrainischen Gesellschaft. Angesichts dessen stellen sich aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. die Fragen, wie das bisherige Mandat der SMM auf mögliche neue konfliktträchtige Entwicklungen vorbereitet ist, und welche Ergebnisse bei der Überprüfung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen im zurückliegenden Kalenderjahr 2017 erzielt werden konnten. Die Bundesregierung hatte die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben während des OSZE-Vorsitzes Deutschlands im Jahr 2016 erklärt und Maßnahmen zur Konfliktstabilisierung wie die Schaffung von Pilotentflechtungszonen an der Kontaktlinie angeregt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10414). Die SMM der OSZE bleibt auch aus Sicht der Fragesteller trotz aller Schwierigkeiten und Rückschläge ein unverzichtbares Instrument ziviler Konfliktbearbeitung, um Fortschritte bei der Konfliktlösung zu unterstützen und der Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken entgegenzuwirken . Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175 und 18/10010). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 18, 19, 24, 26 und 27 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2134 1. Welche politischen Zielvorhaben und konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung während ihrer geschäftsführenden Amtstätigkeit seit der zurückliegenden Bundestagswahl 2017 innerhalb der OSZE bzw. auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland ) verfolgt, um Fortschritte bei der Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen zu unterstützen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Normandie-Formats und in zahlreichen gemeinsam mit Frankreich geführten Gesprächen intensiv für Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen eingesetzt, darunter bei den Treffen der außenpolitischen Berater der Staats- und Regierungschefs am 29. September , 27. November und 8./9. Dezember 2017. Die Bundesregierung hat sich insbesondere für eine Erneuerung der Waffenruhe und Maßnahmen zu ihrer Stabilisierung eingesetzt, aber auch wichtige Maßnahmen im humanitären Bereich unterstützt . Dies gilt insbesondere für den bislang umfangreichsten Austausch von insgesamt 306 Häftlingen, der am 27. Dezember 2017 erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Bundesregierung hat überdies den jeweils amtierenden OSZE- Vorsitz und seinen Sonderbeauftragten für die Trilaterale Kontaktgruppe sowie die Sonderbeobachtungsmission („Special Monitoring Mission“ – SMM) bei der Ausübung ihrer Mandate sowohl personell als auch finanziell unterstützt und sich besonders für den Schutz der zivilen Beobachterinnen und Beobachter eingesetzt. 2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM teil, und wie viele davon sind derzeit in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt? In der SMM sind derzeit 704 Beobachterinnen und Beobachter im Einsatz (Stand: 23. April 2018). Von ihnen werden gegenwärtig 566 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt. 3. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und in sonstigen Einsatzstandorten? Die Fragen 3a bis 3e werden zusammengefasst beantwortet. Deutschland hat insgesamt 27 Expertinnen und Experten zur SMM sekundiert (Stand: 23. April 2018): Standort Anzahl der deutschen Beobachterinnen und Beobachter Kiew, Charkiw 9 Iwano-Frankiwsk, Lemberg, Czernowitz 0 Dnipro, Donezk, Luhansk 17 Odessa, Cherson 1 Sonstige Einsatzorte 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele der aktuell an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Vorerfahrung? Zu den zentralen Aufgaben der SMM gehören die Überwachung des Waffenstillstands , des Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die SMM hat hierfür Personal mit entsprechenden Fachkenntnissen eingestellt, ungefähr ein Drittel dieser Personen verfügt über militärische Vorerfahrung. 5. Wie viele geeignete OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang außerhalb des Expertenpools des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH für die SMM gewonnen werden, und wie viele davon befinden sich aktuell im Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)? Aufgrund verstärkter Rekrutierungsmaßnahmen des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) konnten in den letzten beiden Jahren 15 Expertinnen und Experten außerhalb des Expertenpools für den Einsatz in der SMM gewonnen werden. Sieben von ihnen sind derzeit noch in der Mission tätig. 6. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der SMM um bewaffnetes Personal, eine zusätzliche internationale Polizeimission oder eine UN-mandatierte Friedensmission für den bewaffneten Konflikt in der Ukraine (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte erläutern)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu vertraulichen außenpolitischen Gesprächen. Es wird ferner darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Auf mögliche öffentliche Äußerungen der ukrainischen Regierung zu den genannten Themen wird insofern verwiesen. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 der Zugang der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter zu ihren Einsatzgebieten entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter durch wen an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Einsatzgebiete eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte erläutern)? Die SMM hat für das Jahr 2017 insgesamt 2 422 Fälle von Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet. Damit sind die Fallzahlen gegenüber 2016 um 24 Prozent gestiegen. Von den 2 422 Fällen gehen etwa zwei Drittel auf allgemeine Beschränkungen durch Minen, Munitionsreste oder Fahrzeugsperren auf beiden Seiten der Kontaktlinie zurück. 785 Fälle gehen auf gezielte Beschränkungen der SMM zurück, etwa wenn die SMM an Kontrollpunkten an der Weiterfahrt gehindert wurde. 142 (18 Prozent) der Vorfälle traten auf der von der Ukraine kontrollierten Seite der Kontaktlinie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2134 auf und 643 (82 Prozent) auf nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Seite. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Beobachterinnen und Beobachter 2017 nicht in Kampfhandlungen verwickelt. Die SMM verzeichnete insgesamt 29 Fälle verschiedener Arten von Beschuss in der näheren Umgebung der SMM-Beobachterinnen und -Beobachter. Am 23. April 2017 kam es zu einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, als ein Fahrzeug der Mission mit drei Insassen auf eine Mine auffuhr. Ein Missionsangehöriger wurde getötet, die beiden anderen verletzt. 8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Jahr 2017 15 Inspektionen und sieben Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt . Deutschland hat sich mit sechs Teilnehmern daran beteiligt. 9. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine im Jahr 2017 durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, und welche Ergebnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)? Überprüfungsbesuche verfolgen den Zweck, die Angaben des im Rahmen des Wiener Dokuments vorgelegten jährlichen Informationsaustauschs stichprobenartig vor Ort zu überprüfen. Dieser Zweck wurde durch die Überprüfungsbesuche 2017 erreicht. Das Inspektionsziel, die Überprüfung des Umfangs militärischer Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet eines Staates hinsichtlich der Einhaltung der Ankündigungsverpflichtungen des Wiener Dokuments, wurde 2017 ebenfalls erreicht . 10. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, und in wie vielen Fällen wurden Aufklärungsdrohnen ggf. von wem im Verlauf des Jahres 2017 angegriffen? Die SMM verfügt über 31 Drohnen geringer, elf mittlerer und eine Drohne hoher Reichweite (Stand: 23. April 2018). Sämtliche Aufklärungsflüge werden aktuell in den Regionen Donezk und Luhansk, sowohl in regierungskontrolliertem als auch in nicht-regierungskontrolliertem Gebiet, durchgeführt. 2017 vermeldete die SMM 23 Angriffe auf Drohnen der Mission. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation an der militärischen Kontaktlinie im Hinblick auf Waffenstillstandsverletzungen im Jahr 2017 entwickelt, welche Waffensysteme wurden dabei überwiegend eingesetzt , und welche Konfliktpartei ist ggf. überwiegend für Verletzungen des Waffenstillstands verantwortlich gewesen? Der Bundesregierung liegen keine über die Veröffentlichungen der SMM hinausgehenden Informationen vor (www.osce.org/ukraine-smm/reports). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Angehörige von bewaffneten Kräften beider Konfliktparteien (reguläre ukrainische Streitkräfte sowie pro-russische paramilitärische Gruppen ) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Stellungskämpfen getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)? 2017 wurden rund 1 200 ukrainische Soldaten verwundet sowie 180 getötet. Zu Verlusten der pro-russischen Kräfte liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 13. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)? Die SMM verzeichnete im Jahr 2017 86 getötete und 393 verletzte Zivilistinnen und Zivilisten. Eine Zuordnung nach Konfliktpartei durch die SMM findet nicht statt. 14. An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bislang Pilotentflechtungszonen etabliert werden, und wie hat sich dies vor Ort auf die Einhaltung des Waffenstillstands ausgewirkt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Die SMM konnte die Entflechtung bislang an keiner Stelle verifizieren. 15. Welche konkreten Waffensysteme fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die Bestimmungen der Minsk-II-Vereinbarungen, die von beiden Konfliktparteien grundsätzlich aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abgezogen werden müssen, und welche Waffensysteme sind ggf. davon ausgenommen? Das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ist auf der Webseite der OSZE veröffentlicht: www.osce.org/cio/140156. 16. In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Truppen und militärisches Gerät aus den Pilotentflechtungszonen Solote und Petriwske tatsächlich abgezogen, und mit welchem Ergebnis hat nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Entflechtung in der Pilotzone Stanyzja Luhanska stattgefunden (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)? 17. An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die vereinbarte Einrichtung von Pilotentflechtungszonen bislang gescheitert, und welche Maßnahmen haben die Konfliktparteien ggf. ergriffen, um den derzeitigen Frontverlauf militärisch zu befestigen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2134 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der regulären Streitkräfte der Ukraine mit konventionellen Waffensystemen im Jahr 2017 entwickelt, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach Teilstreitkräften auflisten)? 19. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die ukrainische Nationalgarde, und wofür wurde sie im Jahr 2017 überwiegend eingesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten erläutern)? Im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe wurden 2017 insgesamt 16 Angehörige der Streitkräfte der Ukraine in Deutschland ausgebildet. Darüber hinaus fanden drei Weiterbildungen für Sprachlehrer (Deutsch als Fremdsprache) statt. Bilaterale militärische Ausbildungshilfe wird im Rahmen des Partnerprogramms kostenfrei gewährt, eine gesonderte Erfassung der Ausbildungskosten erfolgt nicht. 21. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Trump-Administration zur weiteren militärischen Zusammenarbeit mit der Ukraine (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zum Umfang militärischer Unterstützung der USA für die Ukraine liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 22. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro NATO-Mitglied auflisten )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 23. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro Herkunftsstaat auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die pro-russischen paramilitärischen Kampfverbände in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter den Hoheitszeichen der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen in die bewaffneten Formationen integriert, und welche militärischen Funktionen werden von den Angehörigen der russischen Streitkräfte hierbei üblicherweise übernommen (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 25. In welchem Umfang hält nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell eine operative Sofortreserve an ihrer Westgrenze zur Ukraine in militärischer Einsatzbereitschaft, und welche schweren Waffensysteme haben die russischen Streitkräfte dort aktuell disloziert (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass derzeit die Aufstellung von drei neuen Divisionen im Raum Belgorod-Waluiki-Boguchar, im Raum Novotscherkassk sowie im Raum Smolensk-Klinzi fortgesetzt werden soll. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit die durch Russland gemäß Wiener Dokument für 2018 gemeldeten Zahlen dem aktuellen Stand entsprechen oder noch zu erreichende Zielgrößen sind. Eine Aussage über Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem sowie über den Stand der Einsatzbereitschaft vor Ort verfügbarer Kräfte ist somit nicht möglich. 26. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation im Jahr 2017 Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Formationen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 27. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/10414 der Aufbau von quasi-staatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten Volksrepubliken „Donezk und Luhansk“ weiter vorangetrieben, und durch wen erhielten bzw. erhalten die De-Facto-Behörden in den abtrünnigen Donbass-Regionen hierbei Unterstützung (bitte erläutern)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 28. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung von wem gesetzeswidrig festgehalten, wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien im Jahr 2017 untereinander ausgetauscht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Lebensumstände von gesetzeswidrig festgehaltenen Personen (bitte nach Konfliktpartei auflisten und erläutern)? Zur Zahl der Gefangenen und ihren jeweiligen Lebensumständen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 2017 über 300 Personen freigelassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2134 29. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine gefördert, und in welchen Regionen befanden sich die Dekontaminierungsschwerpunkte? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung zwei Projekte finanziell gefördert: Minenräumung durch die Nichtregierungsorganisation „Halo Trust“ im regierungskontrollierten Teil der Oblaste Donezk und Luhansk (rd. 460 000 Euro) sowie Gefahrenaufklärung für die konfliktbetroffene Bevölkerung auf beiden Seiten der Kontaktlinie durch das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF (500 000 Euro). 30. In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2017 für die Ukraine humanitäre Hilfe und strukturbildende Unterstützung für die Rehabilitierung von zentralen Infrastrukturen (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung , Verkehrswege, Gesundheitseinrichtungen, Schulen etc.) geleistet , und welche Schwerpunktregionen wurden damit erreicht? Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 21,85 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen auf beiden Seiten der Kontaktlinie in der Ostukraine zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat die Bundesregierung strukturbildende Maßnahmen zur Rehabilitierung ziviler Infrastruktur und zur Integration von Binnenvertriebenen mit Mitteln in Höhe von 49,6 Mio. Euro gefördert. Regionale Schwerpunkte sind die regierungskontrollierten Teile der Ostukraine sowie westukrainische Städte, die hohe Zahlen an Binnenvertriebenen aufgenommen haben. 31. Welche internationalen Hilfsorganisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über einen humanitären Zugang in die sogenannten Volksrepubliken „Donezk und Luhansk“, und wie gestalten sich ihre Arbeitsbedingungen vor Ort? In den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine wird die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen massiv behindert. Dies geschieht vor allem durch eine sogenannte „Registrierungspflicht“ für humanitäre Hilfsorganisationen, die von den de-facto-Behörden in den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine seit Mitte Juli 2015 verhängt wurde, wobei die „Registrierungen“ jedoch nicht oder nur temporär erteilt werden. Daher musste sich ein Großteil der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen, die dort Hilfe geleistet hatten, zurückziehen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind aktuell noch die folgenden internationalen Hilfsorganisationen in den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine aktiv: Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Internationale Organisation für Migration (IOM) Büro für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA) Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Weltgesundheitsorganisation (WHO) People in Need (PIN) Ärzte der Welt (Médecins du Monde/MdM) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Welternährungsprogramm (WFP) wird seine Aktivitäten in der Ostukraine bis Mitte 2018 einstellen, unter anderem wegen des mangelnden humanitären Zugangs zu den nicht regierungs-kontrollierten Gebieten der Ostukraine. 32. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre-soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Aufgrund der Zugangsbeschränkungen durch die de-facto-Behörden gibt es keine umfassenden Erhebungen durch internationale humanitäre Organisationen zur humanitären Lage in den nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebieten der Ostukraine. Die von den Vereinten Nationen (UNOCHA) zusammengetragenen verfügbaren Informationen finden sich im Humanitarian Needs Overview 2018: www.humanitarianresponse.info/en/operations/ ukraine/document/ ukraine-2018-humanitarian-needs-overview-hno. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 33. Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung dort aktuell humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Die Fragen 33a bis 33c werden zusammengefasst beantwortet. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Anerkennung wird für drei Jahre erteilt, mit Verlängerungsmöglichkeit bei andauernder Ursache) ist sehr niedrig. Zum 1. Januar 2017 verfügten in Russland 188 Personen aus der Ukraine über diesen Status. Wie viele davon aus dem Donbass kommen, ist den offiziellen Angaben nicht zu entnehmen . Hinzu kommt eine deutlich größere Gruppe von Personen, denen für ein Jahr vorübergehend Asyl gewährt wurde. 2017 verfügten 226 000 Personen aus der Ukraine über diesen Status. Laut UNHCR lag die Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber zwischen Januar 2014 und Dezember 2016 bei 427 240. Nach russischer Gesetzgebung haben anerkannte Flüchtlinge sowie Personen, die auf ein Jahr begrenzt den Status vorübergehenden Asyls erhalten, ein Anrecht auf Lebensmittel und weitere Leistungen in Höhe von täglich 800 Rubeln in Zentren des temporären Aufenthalts in der Russischen Föderation. Sie haben ferner ein Anrecht auf medizinische Versorgung wie russische Staatsangehörige. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2134 34. Wie viele Binnenvertriebene aus den Donbass-Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim ukrainischen Sozialministerium registriert , und wie ist ihre aktuelle humanitäre-soziale Situation, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Die Zahl der beim ukrainischen Sozialministerium registrierten Binnenvertriebenen beträgt 1 495 505 Personen (Stand: 16. April 2018). Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat eine Umfrage zur Situation der Binnenvertriebenen veröffentlicht: www.iom.org.ua/sites/ default/files/nms_round_8_december_ 2017_eng_press.pdf. 35. Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel für Polen und erhalten dort humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 36. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner aus den Donbass-Regionen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Möglichkeit, die militärische Kontaktlinie über humanitäre Korridore zu passieren, um sich auf regierungskontrollierten Gebieten in der Ukraine staatliche Sozial- und Pensionsleistungen auszahlen zu lassen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 37. Welche weiteren Umsetzungsfortschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket zur Wiederaufnahme von sozialen Beziehungen zwischen der Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen bislang bei der Wiederinstandsetzung von Eisenbahnlinien zu Kohletransporten , in der Instandsetzung von Stromnetzen, der Gewährleistung einer besseren Wasserversorgung sowie bei der Reintegration von Eisenbahnarbeitern in die neue geschaffene Eisenbahngesellschaft zu verzeichnen (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)? Die genannten Bereiche sind weiterhin Thema der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Trilateralen Kontaktgruppe. Ergebnisse wurden zuletzt bei der Wasserversorgung erreicht (Abschluss eines neuen Liefervertrages sowie Instandsetzung einer weiteren Versorgungsleitung). Zu Pensionen und Sozialleistungen wird derzeit über vom IKRK vorgelegte Lösungsvorschläge verhandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) im September 2014 verabschiedete Amnestiegesetz zwischenzeitlich in Kraft getreten (vgl. Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und wie viele Personen profitieren bislang von der Straffreiheit für frühere Beteiligungen an bewaffneten Kampfverbänden oder für Tätigkeiten für selbsternannte De-Facto-Behörden in den Verwaltungsgebieten Donezk und Luhansk? Das von der Werchowna Rada im September 2014 verabschiedete Donbass-spezifische Amnestiegesetz ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht in Kraft getreten. 39. Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2017 friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfen für die Ukraine weiter unterstützt bzw. erstmals bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anlage wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden zivilgesellschaftlichen Akteure und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird separat übermittelt.* 40. Mit welchen finanziellen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Jahr 2017 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innerukrainischen Dialog und den Wiederaufbau von sozialen Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt, und welche neuen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU bislang für das laufende Jahr geplant (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der Ukraine aus dem „Instrument der Europäischen Union, das zu Stabilität und Frieden beiträgt“ („Instrument contributing to Stability and Peace“ – IcSP), folgende Projekte finanziert: Unterstützung der Polizeireform in der Ukraine, Laufzeit 1. April 2017 bis 30. September 2018, Volumen 1 500 000 Euro, Unterstützung mit Satellitenaufnahmen für die SMM in der Ukraine, Laufzeit 13. Februar 2017 bis 12. Februar 2018, Volumen 2 999 965 Euro, Unterstützung nachhaltiger Lösungen für Binnenflüchtlinge und für die Bevölkerung der Konfliktgebiete in der Ukraine, Laufzeit 9. Januar 2017 bis 8. Juli 2018, Volumen 4 214 400 Euro, Unterstützung der Menschenrechtsbeobachtermission der Vereinten Nationen in der Ukraine, Laufzeit 1. Dezember 2016 bis 31. Mai 2018, Volumen 2 500 000 Euro. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, noch in diesem Jahr 16 Mio. Euro aus dem IcSP für die weitere Unterstützung der SMM für insgesamt weitere zwei Jahre zur Verfügung zu stellen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2134 41. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die Arbeit des für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinators für Reformen und sozialen Zusammenhalt unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und welche diesbezüglichen Mittel hat die Bundesregierung für das laufende Jahr vorgesehen? Im Jahr 2017 hat das Auswärtige Amt die Arbeit des OSZE-Projektkoordinators in der Ukraine mit insgesamt 350 000 Euro aus Mitteln der Haushaltstitel für friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfe gefördert, darunter für Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels, des justiziellen Menschenrechtsschutzes und für Dialog zu Reform und sozialem Zusammenhalt (mit 50 000 Euro). Die Planungen für das laufende Jahr sind aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht abgeschlossen. 42. Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen , insbesondere im Hinblick auf einen gesetzlichen Selbstverwaltungsstatus für und die Durchführung von politischen Wahlen in den abtrünnigen Donbass-Regionen nach ukrainischem Recht, erzielt werden, und welche neuen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verhandlungsbemühungen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE im laufenden Jahr zu unterstützen (bitte erläutern)? Mit Blick auf die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen ist es in intensiven Verhandlungen gelungen, die unterschiedlichen Positionen insbesondere zur Sequenzierung von Schritten im politischen und im Sicherheitsbereich einander anzunähern. Die Bundesregierung wird diese Verhandlungen fortführen mit dem Ziel, Einigkeit über die erforderlichen Schritte und ihre Abfolge zu erzielen und die Arbeit der Trilateralen Kontaktgruppe zu unterstützen. Am 6. Oktober 2017 hat das ukrainische Parlament eine Verlängerung des sogenannten „Sonderstatusgesetzes“ um ein Jahr beschlossen. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die auch im Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 festgeschriebenen Sonderrechte der Verwaltungen in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Seine Verlängerung war daher ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen. Daneben wird sich die Bundesregierung im Normandie-Format weiter bezüglich der Vorbereitung der Kommunalwahlen im Donbass einbringen. 43. Wie viele Konsultationen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland , Frankreich, Deutschland) für das laufende Jahr geplant, und welche eigenen oder mit den französischen Partnern abgestimmten Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen dieses Verhandlungsformats ergreifen (bitte erläutern)? Die Bundesregierung plant in enger Abstimmung mit der französischen Regierung auch in den kommenden Monaten Gespräche im Normandie-Format auf unterschiedlichen Ebenen mit dem Ziel, Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 42 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2134 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 44. Welche eigenen Positionen und Vorschläge vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung der amtierende Präsident der Französischen Republik, Emmanuel Macron, zur politischen Konfliktlösung in der Ukraine, zur französischen Russlandpolitik, zu den EU-Sanktionen gegen Russland und zur Mandatsausgestaltung der SMM (bitte erläutern)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu vertraulichen außenpolitischen Gesprächen. Es wird ferner darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Auf mögliche öffentliche Äußerungen des französischen Staatspräsidenten zu den genannten Themen wird insofern verwiesen. 45. In welchem Umfang hat die SMM nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 im Rahmen ihres Mandatsauftrags auch die Lage von welchen gesellschaftlichen Minderheiten in der Zentralukraine untersucht, und welche Erkenntnisse konnten damit gewonnen werden (bitte erläutern)? Die Kenntnisse der Bundesregierung hierzu basieren auf der Berichterstattung der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine: www.osce.org/ukraine-smm/ reports. 46. Wie haben die Angehörigen von ethnischen Minderheiten nach Kenntnis der Bundesregierung auf das neue ukrainische Bildungsgesetz Nr. 2145-VIII reagiert , mit dem bis zum Jahr 2020 alle nichtukrainischen Sprachen im Schulunterricht entfallen sollen, und in wie vielen Fällen sind der Bundesregierung bislang diesbezügliche Proteste und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen welchen gesellschaftlichen Gruppen bekannt geworden (bitte erläutern )? Artikel 7 des neuen Bildungsgesetzes, der unter Zulassung bestimmter Ausnahmen den Gebrauch des Ukrainischen als Unterrichtssprache festschreibt, wurde von Vertretern mehrerer ethnischer Minderheiten als unzulässige Einschränkung von Minderheitenrechten kritisiert. Gewaltsame Auseinandersetzungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben. 47. Ist die SMM nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Mandatsauftrags in der Lage, auf zusätzliche Konfliktlagen und krisenhafte Entwicklungen angemessen zu reagieren, oder sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung des Mandatsauftrags und/oder Personalaufstockungen erforderlich? Die SMM ist im Rahmen ihres aktuellen Mandats in der Lage, auf krisenhafte Entwicklungen zu reagieren. Zielgröße der Mission für das Jahr 2018 ist ein personeller Aufwuchs auf insgesamt 800 Beobachter sowie ein weiterer Ausbau der technischen Ausstattung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2134 48. Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsnationale Regierung Victor Orbans in Ungarn vor dem Hintergrund der zugespitzten Konfrontation um die Rechte der ungarischen Minderheit in Transkarpatien in Bezug auf die bilateralen Beziehungen zur Ukraine und zur weiteren Annäherung der Ukraine an die EU (vgl. www.stern.de/politik/ ausland/ukraine--die-welt-blickt-auf-den-osten--doch-im-westen-droht-eineneue -katastrophe-7853124.html, abgerufen am 6. März 2018), und welche Position bezieht die Bundesregierung in dieser Diskussion auf der EU-Ebene (bitte erläutern)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu vertraulichen außenpolitischen Gesprächen. Es wird ferner darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Auf mögliche öffentliche Äußerungen der ungarischen Regierung zu den genannten Themen wird insofern verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333