Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2135 19. Wahlperiode 15.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1653 – Ungeklärte Fragen im „Fall Skripal“ – Ergänzungsfragen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der frühere russische Doppelagent Sergej Skripal war am 4. März 2018 zusammen mit seiner Tochter Julia im südenglischen Salisbury bewusstlos gefunden worden. Der britische Außenminister Boris Johnson behauptete, dass der russische Präsident Wladimir Putin „höchstwahrscheinlich“ persönlich den ersten Angriff mit einer Massenvernichtungswaffe in Europa nach dem Zweitem Weltkrieg angeordnet habe. Zudem sagte er der „Deutschen Welle“ in Bezug auf das Labor in Porton Down, es gebe „keinen Zweifel“ an der Herkunft des Nervengiftes (www.dw.com/de/boris-johnson-putin-kann-seiner-verantwortung-nichtentgehen /a-43044690). Belege legte er nicht vor. Noch am 22. März 2018 twitterte der britische Außenminister Boris Johnson, das Labor in Porton Down habe erklärt, dass das eingesetzte Nowitschok in Russland hergestellt wurde. Der Tweet wurde inzwischen gelöscht, nachdem der Leiter der Einrichtung am 3. April 2018 explizit erklärte, dass sein Labor die Herkunft des Giftes nicht bestätigen konnte. Das lässt die britische Regierung alles andere als gut aussehen (www.spiegel.de/politik/ausland/anschlag-auf-sergej-skripal-russland-undgrossbritannien -auf-konfrontation-a-1201269.html). Deutschland hat zusammen mit anderen westlichen Staaten an der Seite der USA russische Diplomaten ausgewiesen und dies damit begründet, dass Russland nach dem Giftanschlag von Salisbury keine Aufklärungsbereitschaft gezeigt und keine der offenen Fragen zu dem Anschlag bisher beantwortet habe (www.morgenpost.de/politik/article213853373/Ausweisung-von-Diplomaten- Eine-Eskalation-mit-Ansage.html). Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung vom 26. März 2018 behauptet, dass sie die Entscheidung zur Ausweisung der russischen Diplomaten nicht leichtfertig getroffen habe, „aber die Fakten und Indizien weisen nach Russland“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ bm-skripal-ausweisung-russische-diplomaten/1797546). Mit den Ausweisungen sende Deutschland „ein Signal der Solidarität mit Großbritannien“, so Bundesaußenminister Heiko Maas (www.rheinpfalz.de/nachrichten/politik/artikel/ westliche-staaten-weisen-russische-diplomaten-aus-1/). In Bezug auf den „Fall Skripal“ hat das russische Außenministerium an das britische Außenamt eine Liste mit offenen Fragen gerichtet (http://kurzelinks.de/ tzfa). Eine weitere Liste wurde auch Frankreich (http://kurzelinks.de/4dy0) und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2135 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) übermittelt (www. zdf.de/nachrichten/heute/opcw-soll-offene-fragen-im-fall-skripal-beantworten- 100.html). Selbst der frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes Gerhard Schindler hält die Beleglage für „nicht so robust“ (www.zeit.de/politik/2018-04/sergej-skripalbeweise -grossbritannien-giftanschlag-russland-5vor8). Anschein und Plausibilität allein sind nicht ausreichend zu einer Verurteilung (Reuters vom 29. März 2018). Bis heute fehlen konkrete Beweise für die russische Verantwortung. Vor dem Hintergrund, dass es bislang keinerlei Unterrichtungen oder Informationen seitens der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den behaupteten „Fakten und Indizien“ gegeben hat und angesichts der Eskalation im deutschrussischen Verhältnis, verlangen die Fragestellerinnen und Fragesteller mit dem Ziel, Transparenz und Aufklärung im Interesse der Öffentlichkeit zu schaffen, Antworten auf die berechtigten Fragen, die auch Russland gestellt hat. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung stand in den vergangenen Monaten seit dem Anschlag in Salisbury im Vereinigten Königreich am 4. März 2018 in engem Kontakt mit der britischen Regierung. Großbritannien hat dabei detailliert dargelegt, weshalb die Verantwortung Russlands sehr wahrscheinlich ist und es keine plausible alternative Erklärung gibt. Dieser Schluss basiert sowohl auf der Analyse der Proben, als auch auf weiteren Erkenntnissen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beim Europäischen Rat am 22./23. März erklärt, dass sie mit der Einschätzung Großbritanniens übereinstimmen. Gleichzeitig hat die russische Regierung sich bislang jeder ernst zu nehmenden Aufklärung des Sachverhalts verweigert. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Sevim Dagdelen auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird insofern verwiesen . 1. Lagen der Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten Informationen vor, ob Russland der konsularische Zugang zu Sergej Skripal und Julia Skripal verweigert wurde? Wenn ja, a) ab wann lagen ihr diese Informationen vor, b) welche Gründe sind der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt, weshalb Russland der konsularische Zugang verweigert wurde bzw. wird? Die Fragen 1, 1a und 1b werden zusammengefasst beantwortet. Die Entscheidung der Bundes-regierung über die Ausweisung von vier russischen Diplomaten aus Deutschland erfolgte in Kenntnis und nach Abwägung der relevanten Aspekte. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zur Frage des konsularischen Zugangs zu Sergej Skripal und Julia Skripal in Großbritannien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2135 2. Hat die Bundesregierung – sofern ihr im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten keine Informationen vorlagen, ob Russland der konsularische Zugang zu Sergej Skripal und Julia Skripal verweigert wurde – aktuell neue Erkenntnisse für ihre Einschätzung des Falls bezüglich der Möglichkeit konsularischer Betreuung durch Russland ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Sind in die Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) eingeflossen , ob Sergej Skripal und Julia Skripal am 4. März 2018 bereits am Ort, an dem sie bewusstlos auf einer Parkbank in der Stadt Salisbury gefunden wurden , bezüglich einer möglichen Vergiftung mit einem Nervengift aus der sogenannten der Nowitschok-Gruppe behandelt worden sind? Wenn ja, wann hat sie diese Information erhalten, und gehörten zu den Informationen auch Kenntnisse darüber, a) mit welchem Gegenmittel (Antidote) bzw. mit welchen Gegenmitteln Sergej Skripal und Julia Skripal noch vor Ort behandelt wurden, b) in welcher Form ihnen diese verabreicht wurden, c) warum den britischen Ärzten diese bereits am Auffindeort zur Verfügungen standen, und d) ob diese Antidote zur Standardausrüstung der britischen Rettungskräfte gehören? 4. Inwieweit ist die Bundesregierung inzwischen durch Großbritannien informiert worden, ob Sergej Skripal und Julia Skripal am 4. März 2018 bereits am Ort, an dem sie bewusstlos auf einer Parkbank in der Stadt Salisbury gefunden wurden, bezüglich einer möglichen Vergiftung mit einem Nervengift aus der sogenannten der Nowitschok-Gruppe behandelt worden sind? Wenn ja, wann hat sie diese Information erhalten, und gehörten zu den Informationen auch Kenntnisse darüber, a) mit welchem Gegenmittel (Antidote) bzw. mit welchen Gegenmitteln Sergej Skripal und Julia Skripal noch vor Ort behandelt wurden, b) in welcher Form ihnen diese verabreicht wurden, c) warum den britischen Ärzten diese bereits am Auffindeort zur Verfügungen standen, und d) ob diese Antidote zur Standardausrüstung der britischen Rettungskräfte gehören? 5. Inwieweit sind in die Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) eingeflossen, ab wann und wo (Auffindeort und/oder Krankenhaus) Sergej Skripal und Julia Skripal bezüglich einer möglichen Vergiftung mit einem Nervengift aus der sogenannten der Nowitschok-Gruppe behandelt wurden? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundes-regierung verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2135 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Hat Großbritannien die Bundesregierung gebeten bzw. angefragt, Deutschland in die technische Zusammenarbeit zu den Ermittlungen im Fall Skripal einzubeziehen? Wenn ja, wann, und welche Beweise wurden der Bundesregierung zur Einsichtnahme und Durchführung eigener bzw. unterstützender Ermittlungen durch Großbritannien zur Verfügung gestellt? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob und inwieweit Großbritannien andere Staaten als Deutschland – zum Beispiel Frankreich – gebeten bzw. angefragt hat, diese in die technische Zusammenarbeit zu den Ermittlung im Fall Skripal einzubeziehen? Wenn ja, welche? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse – sofern die Bundesregierung nicht zwecks Beteiligung an den Ermittlungen im Fall Skripal angefragt wurde, aber andere Staaten wie Frankreich –, warum die Bundesregierung nicht angefragt wurde? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse – sofern die Bundesregierung nicht zwecks Beteiligung an den Ermittlungen im Fall Skripal angefragt wurde, aber andere Staaten wie Frankreich –, wann und mit welcher Begründung diese angefragt wurden, sich an den Ermittlungen zu beteiligen, und welche Beweise wurden den betreffenden Staaten zur Einsichtnahme und Durchführung eigener bzw. unterstützender Ermittlungen durch Großbritannien zur Verfügung gestellt? Die Fragen 6 bis 9 werden zusammengefasst beantwortet. Die britische Regierung ersuchte das Technische Sekretariat der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) um technische Hilfe gemäß Artikel VIII, 38(e) des Chemie-waffenübereinkommens, der lautet: „Das Technische Sekretariat leistet den Vertragsstaaten bei der Durchführung dieses Übereinkommens technische Hilfe und nimmt technische Auswertungen vor, insbesondere der in den Listen genannten und der nicht genannten Chemikalien.“ Die britische Regierung stellte keine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich einer Einbeziehung in die technische Zusammenarbeit. Auch sind der Bundesregierung keine anderen Anfragen Großbritanniens bekannt, andere Staaten an den Ermittlungen zu beteiligen. 10. Ist der Bundesregierung der Zeitpunkt, zu dem Großbritannien erstmals bezogen auf den Anschlag auf Sergej Skripal und Julia Skripal die OPCW kontaktiert hat, durch Großbritannien zur Kenntnis gegeben worden (www. stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.giftanschlag-in-grossbritannien-der-fallskripal -viele-fragen-wenige-antworten.e70c16d1-b214-4397-b26e-29358 c3ed267.html)? Wenn ja, wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis davon, und welcher Zeitpunkt der Kontakterstaufnahme ist der Bundesregierung bekannt? Der britische Botschafter bei der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) hat am 14. März 2018 alle Mitglieder des Exekutivrates, darunter auch Deutschland, darüber informiert, dass die britische Regierung am 8. März 2018 erstmals das Technische Sekretariat der OVCW über den Vorfall unterrichtet hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2135 11. Hat Großbritannien die Bundesregierung in Kenntnis gesetzt, ob und wann Großbritannien die OPCW über die Einbeziehung anderer Staaten wie Frankreich in die Ermittlungen informiert wurde? Wenn ja, wann hat die Bundesregierung Kenntnis durch Großbritannien über die Meldung welcher Staaten erlangt? Wenn nein, hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse dazu? Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 wird verwiesen. 12. Inwieweit ist die Bundesregierung durch die britische Regierung bzw. den britischen Außenminister vor Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten darüber informiert worden, dass die britischen Wissenschaftler des Labors in Porton Down, die die Nowitschok- Probe untersucht haben, fest überzeugt seien und es keine Zweifel gebe, dass die Probe aus Russland stamme (www.dw.com/de/boris-johnson-putin-kannseiner -verantwortung-nicht-entgehen/a-43044690)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die unabhängigen OVCW-Analysen haben bestätigt, dass es sich um die vom Labor in Porton Down identifizierte Substanz handelt. 13. Inwieweit hat die Behauptung des britischen Außenministers – die britischen Wissenschaftler des Labors in Porton Down, die die Nowitschok-Probe untersuchten , seien fest überzeugt und es gebe keine Zweifel, dass die Probe aus Russland stamme (www.dw.com/de/boris-johnson-putin-kann-seinerverantwortung -nicht-entgehen/a-43044690) –, die sich so als falsch herausgestellt hat (www.sueddeutsche.de/politik/grossbritanniens-regierungschefintheresa -may-bricht-der-boden-weg-1.3930921), Einfluss auf die Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten ausgeübt? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwieweit die britische Regierung bzw. der britischen Außenminister vor Entscheidung über das koordinierte Vorgehen der EU-Staaten und NATO-Verbündeten bezüglich der Ausweisung russischer Diplomaten in EU- und NATO-Gremien darüber informiert hat, dass die britischen Wissenschaftler des Labors in Porton Down, die die Nowitschok-Probe untersucht haben, fest überzeugt seien und es keine Zweifel gebe, dass die Probe aus Russland stamme (www.dw.com/ de/boris-johnson-putin-kann-seiner-verantwortung-nicht-entgehen/a-43044 690)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2135 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der offensichtlichen Falschaussage des britischen Außenministers, wonach die britischen Wissenschaftler des Labors in Porton Down, die die Nowitschok-Probe untersucht haben, fest überzeugt seien und es keine Zweifel gebe, dass die Probe aus Russland stamme (www.dw.com/de/boris-johnson-putin-kann-seinerverantwortung -nicht-entgehen/a-43044690), insbesondere vor dem Hintergrund , dass britische Geheimdienste schon vor dem Irak-Krieg 2003 die ganze Welt belogen haben und auch die Glaubwürdigkeit des britischen Außenministers Boris Johnson in Frage gestellt wird (www.mdr.de/nachrichten/ politik/ausland/britische-geheiminformationen-skripal-kritik-verheugen-russland- 100.html)? Am 11. April 2018 hat die OVCW ihren Bericht mit den Ergebnissen der unabhängigen Analyse zur Frage der im Fall Skripal verwendeten Substanz an Großbritannien übermittelt. Der Bericht bestätigt die britischen Analyseergebnisse. Auf britischen Wunsch hin hat die OVCW eine Zusammenfassung des Berichts veröffentlicht. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die britische Regierung die OVCW von Beginn an eingebunden hat und für ein größtmögliches Maß an Transparenz sorgt. Die OVCW hat aufgrund eigener, unabhängiger Untersuchungen die Natur der verwendeten Substanz bestätigt, mit der drei Personen vergiftet wurden. Die britische Regierung hat detailliert dargelegt, dass sie sich in ihrer Einschätzung auf verschiedene Quellen, auch nachrichtendienstliche, stützt. 16. Wann und welche Erkenntnisse sind der Bundesregierung durch die britische Regierung über den Tod der Haustiere – eine Katze und zwei Meerschweinchen – von Sergej Skripal und Julia Skripal beispielsweise über eine mögliche Vergiftung oder andere Todesursachen übermittelt worden (www.welt.de/ newsticker/news1/article175213779/Geheimdienste-Haustiere-des-vergifteten- Doppelagenten-Skripal-sind-tot.html)? Die britische Regierung hat der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Tod der Haustiere übermittelt. 17. Teilt die Bundesregierung die Forderung gegenüber Russland, an der Aufklärung des Falles mitzuwirken, und wenn ja, sieht sie einen Widerspruch in dieser Forderung einerseits und andererseits der Zurückweisung der Forderung Russlands nach einer gemeinsamen Untersuchung (www.zeit.de/politik/ 2018-04/sergej-skripal-beweise-grossbritannien-giftanschlag-russland-5vor8)? 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Großbritanniens, dass der Vorschlag Russlands, die Untersuchungen gemeinsam durchzuführen, „pervers“ sei (www.zeit.de/politik/ausland/2018-04/sergej-skripal-den-haageu -russland-opcw-sondersitzung-chemie-waffen-verbot), und inwieweit widerspricht dies nicht dem behaupteten Vorwurf, Russland trage nicht zur Aufklärung im Fall Skripal bei und zeige keine Bereitschaft, eine konstruktive Rolle bei der Aufklärung des Anschlags spielen zu wollen (www. zeit.de/politik/deutschland/2018-03/sergej-skripal-deutschland-weist-vierrussische -diplomaten-aus)? 19. Wie hat Deutschland im Rahmen der Sondersitzung der OPCW am 4. April 2018 bezüglich des Antrags Russland auf eine gemeinsame Ermittlung zum Fall Skripal abgestimmt? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung appellierte mehrfach an die russische Regierung, mit der Situation verantwortungsvoll umzugehen: Es ist an Russland, zur Aufklärung bei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2135 zutragen, die Fragen Großbritanniens zu beantworten und das Nowitschok-Programm vollumfänglich gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) offenzulegen. Eine Mitwirkung Russlands ist für die Aufklärung unerlässlich. Das Verhalten der britischen Regierung, Russland keinen Zugang zu allen Örtlichkeiten, Personenakten und Untersuchungsergebnissen zu gewähren , steht in Einklang mit den Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und ist eine Haltung, die von der Mehrheit der Mitglieder des OVCW-Exekutivrates einschließlich der Bundesregierung geteilt wird. Der von Russland einberufene Sonder-Exekutivrat hat am 4. April 2018 mit deutlicher Mehrheit gegen den russischen Vorschlag gestimmt, an den britischen Ermittlungen beteiligt zu werden. 20. Welche 17 Staaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Sondersitzung der OPCW am 4. April 2018 bezüglich des Antrags Russland auf eine gemeinsame Ermittlung zum Fall Skripal der Stimme enthalten (www.handelsblatt.com/politik/international/newsblog-zum-fall-skripal-juliaskripal -aus-der-klinik-entlassen/21140622.html)? 21. Welche 15 Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Sondersitzung der OPCW am 4. April 2018 den Antrag Russlands auf eine gemeinsame Ermittlung zum Fall Skripal abgelehnt (www.handelsblatt. com/politik/international/newsblog-zum-fall-skripal-julia-skripal-aus-der-klinikentlassen /21140622.html)? 22. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an der Sondersitzung der OPCW am 4. April 2018 teilgenommen? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Der Exekutivrat der OVCW tagt nicht öffentlich. Die Bundesregierung ist daher nicht befugt, über das Abstimmungsverhalten anderer Staaten sowie die Teilnahme einzelner Staaten Auskunft zu geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333