Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2136 19. Wahlperiode 15.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Cem Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1714 – Zustand des deutschen Mobilfunknetzes – Äußerungen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer hat Anfang April angekündigt, sich mit den Mobilfunkanbietern für das Schließen der weiterhin bestehenden Funklöcher im Mobilfunknetz im Land einzusetzen. In den Jahren zuvor sei diesbezüglich zu wenig passiert. Zur Ankündigung von Bundesminister Andreas Scheuer gehört unter anderem auch der Wunsch nach Einberufung eines Mobilfunkgipfels, die Entwicklung einer App und Berichte durch die Bundesnetzagentur (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Reden UndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018. html). 1. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Interview von Bundesminister Andreas Scheuer mit der Funke-Mediengruppe am 3. April 2018 (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/ 2018/Verkehr/scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018.html), wonach der Zustand des deutschen Mobilfunknetzes „für eine Wirtschaftsnation untragbar“ sei? 2. Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung ursächlich für den „für eine Wirtschaftsnation untragbar[en]“ Zustand des deutschen Mobilfunknetzes , und wo sieht die Bundesregierung bei vergangenen Bundesregierungen Versäumnisse? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2136 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Ist die Bundesregierung ihrer Pflicht bisher nachgekommen, „dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben. Das gehört zur Grundversorgung“ (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/ scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018.html)? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Koalitionsvertrag trifft zum Ausbau der Mobilfunkversorgung klare Aussagen : Zum einen gilt es, im Zusammenhang mit der nächsten Frequenzversteigerung einen wichtigen Schritt in Richtung 5G-Versorgung zu machen, zum anderen müssen rasch die verbleibenden Funklöcher geschlossen werden. Die Mobilfunkversorgung ist in der Vergangenheit durch Versorgungsauflagen kontinuierlich vorangetrieben worden und wird u. a. im Zuge der Umsetzung vorhandener Auflagen weiter verbessert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 4. Ist die Formulierung im Interview, dass der Mobilfunk zur Grundversorgung gehöre, so zu interpretieren, dass die Bundesregierung der Ansicht ist, dass der Mobilfunk zum Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen zählt und sich demnach für eine Aufnahme in die sog. Universaldienstleistungen des § 78 Telekommunikationsgesetzes (TKG) einsetzt ? Falls ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen, falls nein, warum nicht? Nein. Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet. 5. Welche Schritte hat die Bundesregierung in den vergangenen acht Jahren konkret unternommen, um die Qualität des Mobilfunknetzes zu verbessern (bitte einzeln nach Maßnahme, Dauer und finanziellem Rahmen aufschlüsseln )? In den letzten acht Jahren wurden zwei Frequenzauktionen durchgeführt, die mit konkreten Versorgungsauflagen verknüpft waren. 2010 wurden u. a. für die Flächenversorgung wichtige Frequenzen im Bereich 800 MHz vergeben (Digitale Dividende I) und im Jahr 2015 die 700-MHz-Frequenzen (Digitale Dividende II). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 6. Welche zusätzlichen Schritte will die Bundesregierung nun auf Grundlage des Interviews von Bundesminister Andreas Scheuer unternehmen (bitte einzeln nach Maßnahme, Dauer und finanziellem Rahmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Mobilfunkgipfel vor. Dabei soll gemeinsam mit den Ländern und den Mobilfunknetzbetreibern erörtert werden, wie nach Umsetzung von Versorgungsauflagen verbleibende weiße Flecken bei der mobilen Sprach- und Datenkommunikation geschlossen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2136 7. Gab es in der Vergangenheit bereits Unterrichtungen von Mobilfunkanbietern , um die Bundesregierung zu informieren, wo sie Nachbesserungsbedarf sehen, und falls ja, wann, mit welchem Inhalt und welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Netzplanung und der Netzausbau im marktwirtschaftlichen Umfeld liegen in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber. Daher informieren die Mobilfunknetzbetreiber in der Regel nicht über bestehenden Nachbesserungsbedarf. Die Bundesnetzagentur erreichen Beschwerden der Kommunen über mangelnde Mobilfunkversorgung. Die Bundesnetzagentur schreibt daraufhin die drei Mobilfunknetzbetreiber an und hört diese zum Stand der Mobilfunkversorgung in der betreffenden Region und zu den weiteren Ausbauplänen an und informiert die Beteiligten. 8. Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für Entwicklung und Bewerbung der angekündigten App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern ? Hierzu können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. 9. Plant die Bundesregierung, die geplante und zu entwickelnde App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern unter einer freien Lizenz entwickeln zu lassen, so dass die aus öffentlichen Geldern finanzierte Software auch quelloffen zur Verfügung steht, und falls nein, warum nicht? 10. Wann soll die App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern einsatzbereit sein, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits unternommen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesnetzagentur hat einen entsprechenden Auftrag zur Entwicklung und Verwaltung der App erhalten. Zu den konkreten Umsetzungsmodalitäten können abschließend derzeit nicht genannt werden. 11. Wie soll das Problem technisch gelöst werden, dass Nutzerinnen und Nutzer Funklöcher melden sollen, wenn sie selbst in einem Funkloch sind? Die für die Meldung eines Funkloches relevanten Daten, zum Beispiel die Geo- Lokation, können gespeichert und, sobald wieder eine Internetverbindung besteht , übermittelt werden. 12. Wie schnell nach Meldung der Funklöcher ist ein Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten bzw. ein Schließen des bestehenden Funkloches geplant? Informationen hierzu liegen derzeit nicht vor. 13. Sind zusätzliche Haushaltsmittel für das kurzfristige Schließen von Funklöchern und das Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten geplant, bzw. in welchem Rahmen plant die Bundesregierung, die Mobilfunkanbieter zum Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten zu bringen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2136 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welchen Mehrwert soll die vorgeschlagene App vor dem Hintergrund haben, dass bereits äußerst detaillierte Karten der Mobilfunkbetreiber zum Ausbau ihrer jeweiligen Netze – inklusive der weißen Flecke – zur Verfügung stehen (siehe www.stern.de/digital/smartphones/funkloch-app--andreas-scheuer-undsein -aberwitziger-plan-7924772.html)? 15. Welchen Mehrwert für die Bundesregierung soll die App vor dem Hintergrund der bereits bestehenden App der Bundesnetzagentur haben (siehe https://breitbandmessung.de/kartenansicht)? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit der mobilen Anwendung können von den Nutzern subjektiv festgestellte Versorgungsengpässe im deutschen Mobilfunknetz identifiziert und damit auch die auf Grundlage von Rechenmodellen erzeugten Versorgungskarten validiert werden . 16. Sind die Mobilfunkbetreiber nach Ansicht der Bundesregierung ihrer Versorgungsverpflichtung (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2018/20180112_PMD.html) ausreichend nachgekommen ? a) Falls ja, wieso gibt es dann nach Auffassung der Bundesregierung noch so viele „weiße Flecken“? b) Falls nein, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegen die Mobilfunkbetreiber unternommen bzw. welche wird sie unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Mobilfunkbetreiber ihren Versorgungsverpflichtungen nachkommen, und aus welchen Gründen hat eine Durchsetzung der Versorgungspflichten aus Sicht der Bundesregierung bisher nicht in ausreichendem Maße stattgefunden? 17. In welchem Umfang sind die Mobilfunkbetreiber ihren Versorgungspflichten nachgekommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Versorgungspflichten, die den Inhabern von Frequenznutzungsrechten von der Bundesnetzagentur aufgegeben werden, müssen verhältnismäßig sein. Derartige Verpflichtungen unterliegen daher rechtlichen Grenzen. Bislang sind die Mobilfunknetzbetreiber allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mobilfunkversorgung nachgekommen. Die Verpflichtung aus der Frequenzvergabe 2010 enthielt die Bestimmung, mit 800 MHz stufenweise mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2016 zu erreichen. Diese Verpflichtung wurde bereits Ende 2012 erfüllt. Die Frequenzvergabe 2015 war mit einer Versorgungsverpflichtung verbunden, die u. a. die Versorgung 98 Prozent aller Haushalte und eine vollständige Versorgung der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) vorsieht. Diese Verpflichtung ist zum 1. Januar 2020 durch jeden der drei Netzbetreiber zu erfüllen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2136 18. Welche Auswirkungen haben die Äußerungen von Bundesminister Andreas Scheuer auf die geplanten Ausbauverpflichtungen, die an eine Vergabe der 5G-Lizenzen gekoppelt sein sollen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode), und wie weit sind diese geplanten Ausbauverpflichtungen bereits ausformuliert? Versorgungsverpflichtungen sind Gegenstand der Entscheidungen zum Frequenzvergabeverfahren , das derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet wird. Die Bundesnetzagentur wird im Verlauf des Verfahrens konkrete Versorgungsverpflichtungen vorschlagen, zur Konsultation stellen und abschließend eine Festlegung treffen. 19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass umfangreichere Ausbauverpflichtungen bei der 5G-Lizenzversteigerung zu geringeren Erlösen bei der Versteigerung führen werden, und falls nein, warum nicht? Bewertung und Gebotsabgabe erfolgen durch die am Verfahren teilnehmenden Unternehmen. 20. Welche Rolle hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung der 5G-Vergaberichtlinien durch die Bundesnetzagentur, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in diesem Prozess? Das Frequenzvergabeverfahren wird von der BNetzA als zuständiger Behörde durchgeführt. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Koalitionsvertrag verwiesen. 21. Ist es im Sinne der Bundesregierung, die Vergabe der 5G-Lizenzen an die Erfüllung der 4G-Versorgungsauflagen zu knüpfen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode)? Wenn nein, warum nicht? Die Erfüllung der aktuellen Versorgungspflichten zum 1. Januar 2020 wird von der BNetzA überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt. Die Vergabe auslaufender Frequenznutzungsrechte ist hiervon unabhängig. 22. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass funktionierender Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt notwendig ist, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung herzustellen, und wie sollen vor diesem Hintergrund die Belange von Wettbewerbern der bisherigen Netzbetreiber (insbesondere in Bezug auf eine mögliche Diensteanbieterverpflichtung ), möglichen Neueinsteigern und KMU bei der Frequenzvergabe für 5G nach Meinung der Bundesregierung berücksichtigt werden? Es wird auf die im Telekommunikationsgesetz geregelten Ziele und Grundsätze der Regulierung sowie die dortigen Vorgaben für die Frequenzordnung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2136 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie können, bzw. sollen, nach Meinung der Bundesregierung die Belange von Betreibern kritischer Infrastruktur, die bisher Frequenzen, die nun für 5G genutzt werden sollen, genutzt haben, bei der Frequenzversteigerung berücksichtigt werden (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/ OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Mobilfunk2020/ Orientierungpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=1)? Dieser Aspekt ist Gegenstand der von der Bundesnetzagentur zu erlassenden Entscheidungen zum Vergabeverfahren. 24. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen , die sie im Zuge vergangener Frequenzversteigerungen, v. a. bezüglich des nicht erfolgten Ausbaus in ländlichen Regionen und weiterhin bestehender „weißer Flecken“ machen musste, beispielsweise bezüglich klarer vertraglicher Verpflichtungen und einer Sanktionierung bei Nichterfüllung dieser? Die Bundesnetzagentur überprüft kontinuierlich den Fortschritt des Netzausbaus und wird die Erfüllung der Versorgungsauflage durchsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 25. Wann genau soll der vor der Sommerpause angekündigte Mobilfunkgipfel stattfinden (bitte unter Angabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Tagesordnung beantworten)? Der Mobilfunkgipfel wird derzeit vorbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 26. Wann und mit welchem Inhalt soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnte „bundesweite Gesamtstrategie“ zum Schließen von Funklöchern nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 27. Welche konkreten „Sanktionen“ (siehe Koalitionsvertrag) drohen den Mobilfunkanbietern bei Nichterfüllung ihrer Versorgungsauflagen? Es wird auf die im Telekommunikationsgesetz geregelten Befugnisse der BNetzA verwiesen. 28. Wann soll der Monitoringbericht zu den Funklöchern durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden? Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Funklocherkennung in einer Kartendarstellung zu veröffentlichen, sobald ausreichend Daten durch Meldungen der Nutzer vorliegen. Zudem wird die Bundesnetzagentur jährlich einen Monitoringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2136 29. In welchem Umfang sind personelle Aufstockungen bei der Bundesnetzagentur zur Erstellung der Monitoringberichte zu Funklöchern geplant (bitte Stellenumfang, erwartbare Kosten und Dauer angeben)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 30. Bis wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht vorzunehmen, um den Mobilfunkanbietern nationales Roaming zu ermöglichen? Die Vereinbarung von Kooperationen zwischen Netzbetreibern, z.B. in Gestalt von National Roaming ist bereits heute unter Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben möglich. 31. Wie soll mit der zersplitterten Zuständigkeit zwischen mehreren Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt sichergestellt werden, dass die Versorgung mit Breitband und Mobilfunk schnellstmöglich vorangebracht werden vor dem Hintergrund des schleppenden Ausbaus der vergangenen Jahre? Die Zuständigkeit für die digitale Infrastruktur liegt beim BMVI. 32. Wie und durch wen wurde der LTE-Abdeckungsgrad in der Drucksache des Ausschusses für Verkehr 19(15)22 ermittelt, insbesondere bezüglich der LTE-Verfügbarkeit an Bundesautobahnen, ICE-Strecken, Bundesstraßen und Landstraßen? Der LTE-Abdeckungsgrad basiert auf den Daten des Breitbandatlas, die wiederum auf Datenlieferungen der Mobilfunkanbieter zum Breitbandatlas basieren. Die Daten werden von den Mobilfunkanbietern viertel- bis halbjährlich aktualisiert . Die LTE-Abdeckung wird im Breitbandatlas auf Basis von Rasterzellen mit einer Kantenlänge von 250 Metern dargestellt. Sollte eine Rasterzelle nicht vollständig versorgt sein, wird ihr Versorgungsgrad in Prozent angegeben. Für die Analyse der Verkehrswege wurden diese mit den Rasterzellen verschnitten und den jeweiligen Verkehrswegeabschnitten die LTE-Verfügbarkeit der jeweiligen Rasterzelle zugewiesen. Auf Basis dieser Verkehrswegeabschnitte wurden Gesamtwerte für die einzelnen Verkehrswegetypen berechnet. 33. Für wie realistisch hält die Bundesregierung die in der Drucksache des Verkehrsausschusses 19(15)22 angegebenen Verfügbarkeitsraten an Autobahnen , Bundesstraßen und ICE-Strecken? Die Verfügbarkeitsraten basieren ausschließlich auf Daten der Mobilfunkunternehmen (vgl. Antwort zu Frage 32). 34. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die LTE-Verfügbarkeit an Bundesautobahnen, ICE-Strecken, Bundestraßen und Landstraßen hinsichtlich der einzelnen Netzanbieter dar? Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Darstellungen der Netzabdeckung der drei Netzanbieter verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2136 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, bis 2020 eine Netzabdeckung von 95 Prozent mit dem Mobilfunkstandard LTE zu erreichen (Quelle: www.teltarif.de/telefonicao 2-lte-netzausbau/news/71857.html) vor dem Hintergrund, dass die Telefónica dazu verpflichtet ist, bis 2020 in Deutschland eine 98-Prozent-Abdeckung mit LTE zu erbringen (siehe Bundestagsdrucksache 18/7010, S. 67)? 36. Sind der Bundesregierung Ankündigungen der Vodafone GmbH und Deutsche Telekom AG bekannt, die oben genannten Ausbauverpflichtungen bis 2020 ebenfalls nicht einzuhalten (vgl. www.teltarif.de/telefonica-o2-lte-netz ausbau/news/71857.html)? Die Fragen 35 und 36 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird erwartet, dass alle Netzbetreiber ihre Versorgungsauflagen fristgemäß erfüllen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333