Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2142 19. Wahlperiode 15.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1912 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten , Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/ 6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34) sowie vom 27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. März 2017. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2142 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115) sowie vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892) verwiesen . 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende UNMIK Kosovo 132 3 0 0 0 2 Pristina offen UNMIL Liberia 734 2 0 0 0 0 30. März 2018 UNAMID Darfur/ Sudan 14.180 8 0 0 0 7 El Fasher, Buram, Tawilla 30. Juni 2018 MINUSMA Mali 13.423 11 0 0 0 8 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2018 MINUJUSTH Haiti 1.199 2 0 0 0 2 Port- au- Prince 15. Oktober 2018 UNSOM Somalia 553 3 2 Mogadischu 0 0 1 Mogadischu 31. März 2018 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 48 4 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2018 EUCAP Sahel Mali 101 6 0 0 0 1 Bamako 14. Januar 2019 EUCAP Sahel Niger 97 5 1 Niamey 0 0 2 Niamey 15. Juli 2018 EUBAM Moldau/ Ukraine 50 6 1 Kuchurhan 0 5 Kuchurhan, Odessa, Otach, Giurgiulesti, 0 30. November 2020 1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende EUAM Ukraine 134 19 0 0 0 5 Kiew, Kharkiv, Lemberg, Brüssel 1. Juni 2019 OSZE SMM Ukraine 1235 2 0 0 0 2 Kiew 31. März 2018 EULEX Kosovo 419 38 1 Mitrovica 0 0 22 Pristina, Mitrovica 14. Juni 2018 EUMM Georgien 206 16 0 0 0 12 Gori, Mtskheta, Zugdidi 14. Dezember 2018 EUAM Irak 34 4 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. Oktober 2018 EUBAM Rafah 9 1 0 0 0 1 Tel Aviv 30. Juni 2018 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2142 d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2, 2a bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 52 Funktionen: Sicherheit, Administration , Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif ) 20 0 0 32 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 41 PVB 36 PVB – Funktion: Trainer (Standorte: Riad, Dammam, Jeddah, Yanbu) 5 PVB – Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 41 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung und Administration 2 (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis ) 3 0 0 0 0 Twinning-Projekt Ukraine 12 Funktion: Projektleitung und Kurzzeitexperten Twinning (Standort: Kiew) 12 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Am 2. März 2018 kam es in der afghanischen Hauptstadt Kabul zu einer Explosion (Selbstmordattentäter), die sich in unmittelbarer Nähe des German Police Project Team (GPPT)-Standortes "Green Village“ ereignete. Deutsche Polizisten und Polizistinnen wurden nicht verletzt. Es entstanden Beschädigungen im Camp „Green Village“ sowie an zivilen Gebäuden in der Umgebung. Zur Betreuung der eingesetzten deutschen Beamtinnen und Beamten beim GPPT wurde ein Kriseninterventionsteam der Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ (KIT) vom 3. bis 6. März 2018 nach Kabul entsandt. 2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen müssen grundlegend reformiert werden. OSZE SMM Ukraine Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Den Taliban ist es gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen zu halten. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch bisher hinreichend begegnet werden. Für medienwirksame Anschläge in letzter Zeit insbesondere in Kabul sind sowohl Taliban als auch der regionale Ableger des IS verantwortlich. Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber angespannt. Es kommt in zunehmenden, aber unregelmäßigen Abständen zum Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi- Rebellen. Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abgeschossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Im Quartalszeitraum kam ein Mensch durch herabfallende Trümmerteile ums Leben. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida ist insgesamt hoch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2142 UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL gute Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt Liberia ein wirtschaftlich wie politisch fragiler Staat. Auf Grundlage der VNSR-Resolution 2239 (2015) hat die Regierung Liberias die Sicherheitsverantwortung zum 30. Juni 2016 vollständig von UNMIL übernommen . Das Mandat der VN-Mission wurde mit der VNSR-Resolution 2333 (2016) letztmalig verlängert und endete am 30. März 2018. UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird umgesetzt, gleichzeitig stocken die Friedensverhandlungen weiterhin. Die Sicherheitslage hat sich 2017 flächendeckend weiter beruhigt, auch wenn es weiterhin zu vereinzelten Vorfällen kommt; die militärische Komponente von UNAMID wurde dahingehend seit Sommer 2017 kontinuierlich verkleinert. Der Fokus der VN-Arbeit soll verstärkt auf Peacebuilding in Darfur gelegt werden. UNSOM Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen, u. a. in der Hauptstadt Mogadischu. Ein Jahr nach den Präsidentenwahlen vom 8. Februar 2017 ist die Reformbilanz der neuen somalischen Regierung gemischt: Fortschritte wurden insbesondere im wirtschaftlichen und Sicherheitsbereich erzielt, wohingegen die politische Reformagenda hinter den Erwartungen zurückblieb. Anfang Mai stellte die somalische Regierung den mit den Vereinten Nationen, afrikanischen und internationalen Partnern erarbeiteten Transitionsplan zur schrittweisen Übergabe der Sicherheitsverantwortung von AMISOM auf die somalischen Sicherheitskräfte – einhergehend mit weiterem Aufbau des Sicherheitssektors- vor. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben Staatsaufbau und Verfassungsreform sowie anhaltende Dürre die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Dennoch hat Somalia Aussicht auf eine langfristige Stabilisierung. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMI- SOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Bei der Frage der Aussöhnung der beiden wichtigsten palästinensischen Parteien, Fatah und Hamas gibt es gegenwärtig keine weiteren Fortschritte: Beide Parteien scheinen derzeit nicht zu Zugeständnissen bereit. Seit dem 30. März 2018 kommt es meist nach dem Freitagsgebet zu gewalttätigen durch die Hamas organisierte Demonstrationen gegen ISR entlang des Gaza- Streifens und teils schweren Zusammenstößen am Grenzzaun zwischen dem Gaza-Streifen und Israel. Diese „Rückkehrmärsche“ sollen bis zum 15. Mai 2018 fortgesetzt werden. Dabei wurden bislang mehr als 30 Palästinenser getötet, mehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode als 6 000 verletzt. Hintergrund dieser Ausschreitungen ist der 70. Gründungstag Israels sowie der aus palästinensischer Sicht Tag der „Naqba“. Im Westjordanland blieb es vergleichsweise ruhig. Die israelische Luftwaffe hat immer wieder mit Luftschlägen reagiert. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für den Gaza-Streifen wird aber weitgehend eingehalten. Die Palästinensische Behörde wäre interessiert an EU-Unterstützung für die Öffnung des Grenzübergangs Rafah zu Ägypten, der bislang meistens nur für wenige Tage geöffnet wird. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung , Zugang zu Archiven). Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Abchasien) wird als problematisch angesehen. MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage im Norden und im Zentrum Malis bleibt weiter angespannt. Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen Ende Juli 2018 ist die malische Regierung verstärkt um Sicherungsmaßnahmen bemüht. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistisch-terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische Streitkräfte durchführen. Die regionale Einsatztruppe der Sahel-G5-Staaten hat erste Anti-Terror-Operationen im Grenzgebiet zu Niger und Burkina Faso durchgeführt. EUCAP Sahel Niger Das Bedrohungsrisiko wird weiterhin als hoch eingestuft. Gerade in den Grenzregionen zu Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu gewaltsamen terroristischen Attacken. Auch in der Hauptstadt ist mit Attentaten zu rechnen. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP umfassen neben nächtlichen Ausgangssperren auch tagsüber eine Einschränkung des Bewegungsradius sowie die Auflage, bestimmte Örtlichkeiten zu meiden. Die Fortbewegung innerhalb der Stadt darf grundsätzlich nur mittels Fahrzeugen der Mission durchgeführt werden . Fahrten zum Flughafen dürfen bei Dunkelheit nur in Begleitung eines privaten Sicherheitsdienstes durchgeführt werden. MINUJUSTH (Haiti) Seit 7. Februar 2017 ist Staatspräsident Moïse im Amt, der über eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments von Haiti verfügt. Die Sicherheitslage in Haiti bleibt in weiten Teilen fragil, vor allem kommt es immer wieder zu Vorfällen im kriminellen Bereich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2142 Am 16. Oktober 2017 ging die Mission MINUSTAH in die UN Mission for Justice Support in Haiti (MINUJUSTH) über, die zunächst für den Zeitraum bis 15. April 2018 mandatiert wurde. Am 10. April 2018 hat der VN-Sicherheitsrat eine Verlängerung bis 15. April 2019 beschlossen. MINUJUSTH übernahm einen Teil der zivilen Aufgaben von MINUSTAH, arbeitet aber ohne Militär- und mit deutlich reduzierter Polizeikomponente. EUAM Irak Der sogenannte IS ist in Irak zwar militärisch im Wesentlichen in der Fläche besiegt , aber asymmetrische Bedrohungen durch IS bestehen landesweit fort. Trotz Aufnahme direkter Gespräche zur Lösung der Krise zwischen der Zentralregierung in Bagdad und der Regierung der Region Kurdistan-Irak bleibt die Lage zwischen den Parteien nach wie vor angespannt. Für den 12. Mai 2018 sind landesweite Parlamentswahlen angesetzt. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben)? Das Bundeskriminalamt verfügte im ersten Quartal 2018 über 61 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Ägypten Kairo 1 Niederlande Den Haag 1 Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1 Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1 Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-Stadt 1 Belgien Brüssel 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1 Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 1 Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1 China Peking 2 Rumänien Bukarest 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2 Frankreich Paris 2 Saudi-Arabien Riad 1 Georgien Tiflis 1 Schweden Stockholm 1 Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1 Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2 Großbritannien London 1 Südafrika Pretoria 1 Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2 Italien Rom 2 Tschechische Republik Prag 1 Jordanien Amman 2 Tunesien Tunis 1 Kasachstan Astana 1 Türkei Ankara 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Istanbul 1 Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1 Kosovo Pristina 1 USA Washington 2 Kroatien Zagreb 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2142 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 1 Indonesien Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 1 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Nigeria Lagos 2 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 V.A.E. Dubai 3 Vietnam Hanoi 1 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 52 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 193 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 4 Armenien/Eriwan 1 Aserbaidschan/Baku 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 Bangladesch/Dhaka 0 Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 7 Bosnien/Sarajewo 1 Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Burundi/Bujumbura 1 China/Peking 6 Côte d'Ivoire/Abidjan 1 Frankreich/Paris 6 Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2 Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3 Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8 Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 6 Italien/Rom 1 Jordanien/Amman 2 Kasachstan/Almaty 1 Kasachstan/Astana 1 Kenia/Nairobi 2 Kirgisistan/Bischkek 3 Kongo/Kinshasa 1 Kosovo/Pristina 1 Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1 Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3 Mauretanien/Nouakchott 2 Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1 Niger/Niamey 1 Nigeria/Abuja 2 Nigeria/Lagos 3 Pakistan/Islamabad 4 Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete/Ramallah 1 Russland/Kaliningrad 1 Russland/Moskau 10 Russland/Nowosibirsk 1 Russland/St. Petersburg 1 Saudi Arabien/Riad 4 Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 2 Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1 Sudan /Khartum 1 Weißrussland/Minsk 4 Thailand/Bangkok 1 Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 3 Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 4 Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3 Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5 USA/Washington 10 Usbekistan/Taschkent 1 Vietnam/Hanoi 2 Vietnam/HCMC 1 Gesamt 193 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2142 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 27 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 14 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 (SAV 2.0) und 27 Personenschutzbeamte (PSA) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1 Afghanistan/Masar-e- Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1 Irak/Bagdad 10 PSA Libyen/ DO Tunis 1 PSA Afghanistan/ Kabul 2 (je 1, abwechselnd) Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 China/ Peking 1 Frankreich/Paris 1 Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Indien/NewDelhi 1 Indonesien/Jakarta 1 Irak/Bagdad 2 (je 1, abwechselnd) Iran/Teheran 1 Kenia/ Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Venezuela/Caracas 1 Libanon/Beirut 1 Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1 Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1 Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1 USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1 Großbritannien/London 1 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0) Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1 Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0) Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1 (SAV 2.0) Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0) Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesh/Dhaka 1 SAV 2.0 Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Jordanien/Amman 1 SAV 2.0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 27 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachstehenden Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Ungarn 1 Bosnien- und Herzegowina 1 Marokko 1 Frankreich 1 Tunesien 2 Albanien 1 Italien 1 Serbien 1 Ukraine 1 Rumänien 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 2 Tschechische Republik 1 Türkei 1 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Libanon 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Ägypten 1 Belgien 1 Nigeria 1 Jordanien 1 Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 13 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, ejR Mazedonien, Niger, Libyen, Niederlande. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben , ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 9 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater eingesetzt . Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt . Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 3 Bilateral Griechenland Thessaloniki 2 Bilateral Griechenland Patras 1 Bilateral Griechenland Igoumenitsa 1 Bilateral Frankreich Paris 1 Bilateral Italien Mailand/Bergamo 1 Bilateral Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2142 e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer (ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten, Indien , China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien , ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) Die als „FRONTEX“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache “. a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl Head of Situational and Monitoring Division 1 Training Unit 2 European Centre for Returns 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 2 Vulnerability Assessment Unit 1 Gesamt 8 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2017/JO Poseidon 2018 zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017/JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX- Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017/JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 24 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) waren zum Stichtag insgesamt 107 Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 32 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt. Maßnahme Anzahl FRONTEX JO Themis (ehemals Triton) 16 FRONTEX JO Poseidon 48 FRONTEX FOA Land 30 FRONTEX FP Land 12 FRONTEX FP Air 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2142 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte Pakistan Deutschland, Schweden 55 Republik Moldau, Weißrussland Deutschland, Schweiz 13 Russland Deutschland, Österreich 17 Georgien Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland 1 Serbien Deutschland, Frankreich 1 Albanien, Kosovo Deutschland, Finnland 44 Nigeria Deutschland, Österreich, Bulgarien, Belgien, Schweden, Niederlande, Norwegen, Spanien 38 Pakistan Deutschland, Polen, Italien 69 Ukraine Deutschland, Schweiz 10 Georgien Deutschland, Island 1 Ägypten Deutschland, Frankreich 18 Serbien Deutschland, Schweden 1 Republik Moldau, Kosovo Deutschland, Schweden, Österreich 29 Nigeria, Ghana Deutschland, Österreich, Spanien, Norwegen, Schweiz, Ungarn, Belgien 44 Kosovo, Albanien Deutschland, Österreich 23 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben), eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen ? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2018 sind insgesamt 426 Erkenntnismitteilungen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Einzelnen erfolgten 426 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 165 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 151 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 6 Fälle Verdacht Visumerschleichung 17 Fälle Kfz-Kriminalität 0 Fälle Identitätsfeststellung (Verdacht OK-Zugehörigkeit, Verdacht IS-Zugehörigkeit) 0 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 5 Fälle Missbrauch Verdacht Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 7 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 9 Fälle Verdacht Reise in den Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 14 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückweisung 46 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 4 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2142 In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 32 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 9 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Kos JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Griechenland Chios JO Poseidon 1 Registrierung Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation Griechenland Kilkis JO FOA Land 10 Grenzüberwachung Italien Pozzallo JO Themis 6 Grenzkontrolle Registrierung Italien Taranto JO Themis 1 Organisation Registrierung Italien Trapani JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Syracuse JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 1 Organisation Italien Messina JO Triton 1 Grenzkontrolle Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Bulgarien Lesovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 3 Grenzkontrolle Ungarn Tompa JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Zagreb JO FP Air 1 Grenzkontrolle Griechenland Kipi JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Evzoni JO FP Land 1 Grenzkontrolle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: ein mobiler Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der FRONTEX JO Poseidon 2017/JO Poseidon 2018 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei und BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im ersten Quartal 2018 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2142 Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatzmittel Italien Zugstreifen trilateral DEU- AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 1-2 Streifen (je Streife 1 PVB), partielle Beteiligung von Beamten des Freistaates Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU- AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich (je Streife 1 PVB) DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA am Bahnhof Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Mittwoch – Freitag 4 PVB, unter Beteiligung von Beamten ITA und Beamten AUT DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Frankreich Bilaterale Zugstreifen in grenzüberschreitenden Zügen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben zweimal monatlich , je 2 PVB Paris -Stuttgart (TGV-Züge) und täglich Karlsruhe- Straßburg DEU/FRA Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock , Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien Arbeitsbesuch Langzeitberater 01.01.2018 – 31.12.2018 Albanien 38.100,00 € 0610 68707 Albanien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.203,32 € 0610 68707 Algerien Arbeitsbesuch Hospitation Operative Überwachung des Internets 19.02.2018 – 22.02.2018 Deutschland 5,035,40 € 0610 68707 Argentinien Arbeitsbesuch Expertenaustausch Kunst- und Kulturgüterkriminalität 12.03.2018 – 16.03.2018 Argentinien 10.081,67 € 0624 68701 Aserbaidschan Lehrgang Studienbesuch "Bekämpfung des Cybercrime " 12.02.2018 – 14.02.2018 Deutschland 0,00 € 0624 53204 Aserbaidschan Lehrgang Studienbesuch "Po-lizeimanagement" 12.03.2018 – 16.03.2018 Deutschland 0,00 € 0624 53204 Aserbaidschan Lehrgang Seminar "Polizeima-nagement" 26.02.2018 – 02.03.2018 Aserbaidschan 0,00 € 0624 53204 Aserbaidschan Lehrgang Seminar "Polizeima-nagement" 28.03.2018 – 30.03.2018 Aserbaidschan 0,00 € 0624 53204 Bolivien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 2.767,70 € 0624 68701 Brasilien Arbeitsbesuch Expertenaustausch Rockerkriminalität 22.01.2018 – 27.01.2018 Brasilien 3.630,08 € 0624 68701 Dominikanische Republik Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 2.542,02 € 0624 68701 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2142 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Ecuador Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.019,92 € 0624 68701 Elfenbeinküste Arbeitsbesuch Expertenaustausch Cyberkriminalität 27.02.2018 – 27.02.2018 Wiesbaden 0,00 € 0624 68701 Indonesien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.878,85 € 0624 68701 Jordanien Lehrgang Analyse in der Terrorismusbekämp - fung 11.03.2018 – 22.03.2018 Jordanien 17.186,26 € 0501-68723 Kosovo Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 2.431,17 € 0610- 68707 Libanon Lehrgang Prinzipien und Methodik der polizeilichen Informationsverarbeitung -Operative Analyse 07.03.2018 – 15.03.2018 Libanon 3.000,00 € 0624 68701 Marokko Arbeitsbesuch Konferenzteilnahme ETUTU-Treffen I 20.03.2018 – 21.03.2018 Frankreich 17,04 € 0501 68723 Marokko Arbeitsbesuch Polizeiliche Ausbildung – Modulentwicklung 29.01.2018 – 02.02.2018 Marokko/Deutschland 11.903,84 € 0501 68723 Nigeria Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.661,36 € 0501 68723 Nigeria Hundeführeraus-bildung Machbarkeitsstudie zum Bau einer Diensthundeschule 01.01.2018 – 31.03.2018 Nigeria 33.045,70 € 0501 68723 Nigeria Arbeitsbesuch Konferenzteilnahme ETUTU-Treffen I 20.03.2018 – 21.03.2018 Frankreich 0,00 € 0501 68723 Nigeria Lehrgang Vernehmung in Ter-rorismusverfahren 20.03.2018 – 22.03.2018 Nigeria 3.981,26 € 0501 68723 Palästinensische Gebiete Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.455,97 € 0501 68723 Panama Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 2.554,62 € 0624 68701 Peru Lehrgang Technische Assistenz – Schiffs- und Containerkontrollen 09.02.2018 – 23.02.2018 Peru 0,00 € 0624 53204 Peru Lehrgang Technische Assis-tenz – Risikoanalyse 19.01.2018 – 02.02.2018 Peru 0,00 € 0624 53204 Peru Lehrgang Interinstitutionelle Kompetenz und Kommunikation 20.03.2018 – 22.03.2018 Peru 0,00 € 0624 53204 Russische Föderation Arbeitsbesuch Expertenaustausch Terrorismus 06.02.2018 – 08.02.2018 Deutschland 899,30 € 0624 68701 Serbien Arbeitsbesuch Studienbesuch Analyse Lackspuren Validierung 19.02.2018 – 23.02.2018 Deutschland 0,00 € 0624 53204 Serbien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.356,37 € 0610 68707 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Serbien Lehrgang Seminar Geldwä-sche I 16.01.2018 – 18.01.2018 Serbien 0,00 € 0624 53204 Serbien Lehrgang Training Validie-rungsprozess 22.01.2018 – 26.01.2018 Serbien 0,00 € 0624 53204 Serbien Lehrgang Fact Finding Mis-sion 27.03.2018 – 28.03.2018 Serbien 0,00 € 0624 53204 Serbien Arbeitsbesuch Studienbesuch Analyse Lackspuren Validierung 19.02.2018 – 23.02.2018 Deutschland 0,00 € 0624 53204 Thailand Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 1.751,23 € 0624 68701 Thailand Arbeitsbesuch Expertenaustausch Sexueller Missbrauch von Kindern 18.03.2018-25.03.2018 Thailand 0,00 € 0624 68701 Tunesien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.249,62 € 0501 68723 Tunesien Arbeitsbesuch Workshop Polizeili-che Ausbildung 06.02.2018 – 08.02.2018 Deutschland 4.742,91 € 0501 68723 Tunesien Arbeitsbesuch Automatisiertes Fingerabdruck -Identifizierungssystem – Installation 28.01.2018 – 06.02.2018 Deutschland 3.712,68 € 0624 68701 Ukraine Lehrgang Sprachlehrgang 05.03.2018 – 31.12.2018 Ukraine 0,00 € 0610 68707 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe): Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/2142 Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedsstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-zentral 2014 ca. 18.000,-€ HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532 Countering Propaganda by Narration Towards Anti- Radical Awareness (CONTRA) 01.03.2016 – 28.02.2018 ISF-zentral 2014 ca. 19.000,- € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015 – 30.04.2018 ISF-dezentral 2015 ca. 5.000,- € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)" 01.07.2016 – 30.06.2018 ISF-Dezentral 2016 ca. 20.000.- € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz – Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 – 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 52.000.- € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 0.- € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 12.500.- € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 – 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH- Stelle/Kosten Äthiopien ABH Factfinding-Reise ETH 05. – 09. 03. 2018 Äthiopien Äthiopische (Grenz-) Behörden 0610 68707 11.435,36€ Iran ABH Expertendelegation der Islamischen Republik Iran zum Thema Luftsicherheit 12. – 13. 03. 2018 Deutschland Iranische Grenzpolizei 0610 68707 6.727,72 € Vereinigte Staaten von Amerika ABH Flugsicherheitsbegleiter Informations - und Erfahrungsaustausch 11. – 23. 03. 2018 Deutschland Customs and Border Protection 0610 68707 1.589,50 € Jordanien ABH Polizeiliche Identitätsprüfung 18. – 23. 03. 2018 Jordanien General Intelligence Directorate 0501 68723 3.744,15 € Jordanien ABH Workshop zu SYR Dokumenten 5. – 9. 03. 2018 Jordanien General Intelligence Directorate 0501 68723 2.054,34 € Jordanien ABH Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 4. – 5. 03. 2018 Jordanien General Intelligence Directorate 0501 68723 noch nicht abgerechnet Jordanien ABH Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 6. – 7. 03. 2018 Jordanien General Intelligence Directorate 0501 68723 noch nicht abgerechnet Marokko ABH Seminar "Aktuelle Fälschungstrends und Erstellung von Bildfahndungshinweisen " 17. – 25. 03. 2018 Marokko – Flughafen Casablanca Direction General De La Sureté Nationale 0501 68723 noch nicht abgerechnet Palästina ABH Mentoring von bereits ausgebildeten Objektschutztrainern 19. – 23. 03. 2018 Palästinensische Gebiete Guards Department 0501 68723 noch nicht abgerechnet Palästina ABH Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Reiterwesen 18. – 22. 03. 2018 Palästinensische Gebiete Guards Department 0501 68723 noch nicht abgerechnet Palästina ABH Koordinierungsreise zur Sicherstellung der Projektbetreuung 19. – 22. 03. 2018 Palästinensische Gebiete Palästinensische Behörden 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Multiplikatorenqualifizierung für Nachtsichttechnik 19. – 23. 03. 2018 Tunesien, Oued Zarga Garde National 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Einweisung für Nachtsichttechnik 5. – 9. 03. 2018 Tunesien, Oued Zarga Garde National 0501 68723 1.982,14 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/2142 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH- Stelle/Kosten Tunesien ABH Modul Grenze/Komplexe bedrohliche Einsatzlagen 5. – 16. 03. 2018 Tunesien, Oued Zarga Garde National 0501 68723 5.447,33 € Tunesien ABH Zwischenevaluierung im Bereich Grenzmanagement 12. – 16. 03. 2018 Tunesien, Tunis, Kasserine Garde National 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Qualifizierung von tunesischen Polizeibeamten für das Erkennen von Urkundenfälschungen (Grundlehrgang ) 19. – 23. 03. 2018 Tunesien, Tozeur Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Qualifizierung von tunesischen Polizeibeamten im Bereich der polizeilichen Identitätsprüfung (Grundund Fortbildungslehrgang zum Multiplikator PIP) 15. – 26. 01. 2018 Tunesien, Tozeur Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 2.657,76 € Tunesien ABH Qualifizierung von tunesischen Polizeibeamten für das Erkennen von Urkundenfälschungen (Grundlehrgang ) 12. – 16. 01. 2018 Tunesien, Sfax Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Fact Finding zur Vorbereitung von Ertüchtigungsmaßnahmen in der (Maritime-) Werkstatt in Sfax zgl. Einweisung zur Erstellung von Wartungsplänen 15. – 19. 01. 2018 Tunesien, Tunis, Monastir, Sfax Garde National 0501 68723 4.196,90 € Tunesien ABH Multiplikatorenqualifizierung von Fahrsicherheitstrainern 26. 02. – 2. 03. 2018 Tunesien Monarguir Garde National 0501.68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Anleitung zum Aufbau von Gabionen 18. 02. – 2. 03. 2018 Tunesien, Qued Zarga Garde National 0501 68723 5.757,87 € Tunesien ABH Qualifizierung von tunesischen Polizeibeamten für das Erkennen von Urkundenfälschungen (Grundlehrgang ) 5. – 9. 03. 2018 Tunesien, Tunis Tunesische- Grenzpolizei 0501 68723 noch nicht abgerechnet Tunesien ABH Abarbeitung Ablaufplan /Bedarfsplanung bzgl. der Ertüchtigung (Maritime- ) Werkstatt in Sfax 13. – 29. 03. 2018 Tunesien, Tunis, Monastir und Sfax Garde National 0501 68723 noch nicht abgerechnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes, des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) sowie das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Tln. Anzahl DEU Tln. Kosten in € Serbien ABH Basis-Workshop Prävention 19.02.- 23.02.2018 Belgrad 5 15.490,32 Moldau ABH Förderung und Entwicklung der Bürgernahen Polizei 04.02.- 07.02.2018 Chisniau 2 3.309,70 Äthipien ABH Bilaterale Zusammenarbeit /Erkundungsreise 11.02.- 20.02.2018 Berlin, Dresden, Bremen, Frankfurt/M 10 2 16.659,07 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Die für das zweite Quartal 2018 geplanten Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung bzw. Umsetzung. 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA und Bundespolizei aufgliedern )? Beamte des Zoll, des Bundeskriminalamts sowie der Bundespolizei waren im Sinne der Fragestellung im ersten Quartal 2018 wie folgt eingesetzt: Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/2142 Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Albanien Tirana Langzeitberater 1 0 0 0 0 Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0 Niederlande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Palästinensische Gebiete Ramallah Polizeiberater/Berater in Sachen Aus- und Fortbildung 1 0 0 1 0 Serbien Belgrad Langzeitberater 1 0 0 0 0 Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Vereinte Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und – gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande/Den Haag KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung beim Kofi Annan Peace Keeping Trainingscenter (zwei Landesbeamte Hessen und Baden- Württemberg mit Abordnung zur BPOL für Zeit der Entsendung) Accra/Ghana Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien) Österreich/Thörl-Maglern Belgien Expertentreffen Besuch einer Delegation der BPOLD FRA bei der belgischen förderalen Polizei Flughafen Brüssel/BEL Bulgarien Seminar European Internship Project of the Federal Police (EIPOP) Kapitan Andreevo/BGR Bulgarien Fortbildungsveranstaltung EUMS 9 – Grundlehrgang Polizeitraining für Multiplikatoren der BGR Polizei Berlin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Tschechien Expertentreffen Sitzung der Unterarbeitsgruppe Schutzpolizei der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe Petrovice/CZE Tschechien Fortbildungsveranstaltung DEU – CZE Lehrgang für Polizeitrainer zur Taktik im Rahmen Komplexer-Lebensbedrohlicher -Situationen Jöhstadt/DEU Tschechien Expertentreffen Besprechung der Leitung der Unterarbeitsgruppe (UAG) Aus- und Fortbildung der Regionalen sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe mit den Leitern der UAG Kriminalpolizei und der UAG Schutz Berggießhübel/DEU Tschechien Fortbildungsveranstaltung EUMS 1 – jeweils wöchentlicher Sprachkurs A1/Schulung Sprachmodul Prag/CZE EU Seminar Europäischer Polizeikongress – Informationsaustausch für Entscheidungsträger der Polizeien und Sicherheitsbehörden Berlin Frankreich Fortbildungsveranstaltung Polizeiliche Verhaltenserkennung mit PIP Schulung Offenburg/DEU Großbritannien Expertentreffen Arbeitsbesprechung mit Vertretern des National Assesment Center Potsdam Griechenland Hospitation Beobachtungs-/Beratungseinsatz von -2- bzw. zeitweise -1- GRC PVB auf Grund der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auf Flügen aus GRC kommend Flughafen Frankfurt/Main Kroatien Workshop EBCGT FRONTEX Support Officer Training Zagreb/HRV Ungarn Seminar European Internship Project of the Federal Police (EIPOP) Záhony/HUN Ungarn Expertentreffen Besuch des Terrorabwehrzentrums (TEK) Ungarn, Vorstellung Aufgaben BPOL SEE Stb. MarSi KB sowie Ermittlungsverfahren Elbchaussee, Informationsaustausch bzgl. Piraterie und Geisellagen Ungarn Italien Border Security Conference – Vortrag German Border Control of the Future, grenzpolizeilicher Informations- und Erfahrungsaustausch Rom/ITA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/2142 Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Niederlande Expertentreffen Besuch einer niederländischen Delegation der Königlichen Marechaussee (KMar) vom Flughafen Amsterdam Schiphol bei der BPOLD FRA (Zentrale Rückführung) Frankfurt Niederlande Expertentreffen Besuch einer Delegation der BPOLD FRA bei der Königlichen Marechaussee (KMar) Flughafen Amsterdam Schiphol/NLD Polen Workshop Arbeitstagung ISF-Förderung von gemeinsamen DEU-POL Projekten Swiecko/POL Polen Expertentreffen Sitzung der DEU – POL UAG Rückführung GZ Swiecko/POL Polen Expertentreffen Informationsaustausch Lagebild DEU – POL Swiecko/POL Portugal Seminar European Internship Project of the Federal Police (EIPOP) Lissabon/PRT Slowakei Hospitation Hospitation und Erfahrungsaustausch im Bereich begleiteter Rückführungen – EUMS 3 Eschwege/DEU Schweden Seminar European Internship Project of the Federal Police (EIPOP) Malmö/SWE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2142 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Ausstattungshilfe im Sinne der Fragestellung wurde im 1. Quartal 2018 wie folgt geleistet bzw. zugesagt: Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Albanien Mobiltelefone Albanische Staatspolizei 3.000,00 € Albanien Gebrauchtfahrzeuge für die Ermittlungen i.Z.m. international organisierter Eigentumskriminalität Albanische Staatspolizei 30.000,00 € Albanien Datenbanksoftware Albanische Staatspolizei 38.000,00 € Irak Mobile GPS-Systeme mit Kartenmaterial Innenministerium Counter Explosive Directorate 5.600,00 € Irak Entschärfungstechnik – Zündmaschinen Innenministerium Counter Explosive Directorate 14.105,00 € Irak Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosive Directorate 56.420,00 € Irak Laser-Kopierer-Drucker Innenministerium Counter Explosive Directorate 910,00 € Irak Transportkisten Innenministerium Counter Explosive Directorate 10.192,00 € Irak Entschärfungstechnik – Arbeitsgerät (Hacken, Schaufeln, Sandsackfüllgeräte ) Innenministerium Counter Explosive Directorate 4.422,60 € Irak Entschärfungstechnik – Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosive Directorate 21.840,00 € Irak Entschärfungstechnik – Verbrauchsmaterial (Tüten, Beutel, Handschuhe ) Innenministerium Counter Explosive Directorate 1.493,25 € Irak Entschärfungstechnik – Spreng- und Zündmittel für diverse Ausbildungsvorhaben Innenministerium Counter Explosive Directorate 6.500,00 € Irak Entschärfungstechnik – Spurensicherungskoffer Innenministerium Counter Explosive Directorate 19.186,00 € Palästinensische Gebiete Anstellung von 2 externen IT-Experten Palästinensische Zivilpolizei 10.085,00 € Serbien Kameratechnik Serbische Kriminalpolizei, Rauschgiftabteilung 5.175,00 € Tunesien Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem Innenministerium, Police scientifique et technique 250.000,00 € Tunesien Einsatzgürtel Polizeischule in Bir Bouregba 6.000,00 € Tunesien Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem – Peripherie Innenministerium, Police scientifique et technique 59.887,60 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/2142 Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde Wert der Ausstattungshilfe Tunesien ASH Ausstattung für Fortbildungsraum Garde Nationale Maritime 1. Quartal 2018 Tunesien, Monastir Garde Nationale 0501 68723 4.300,31 € Tunesien ASH Reparatur VSC 400 1. Quartal 2018 Tunesien, Monastir Grenzpolizei 0501 68723 3.593,80 € Die Ausstattungsmaßnahmen anlässlich des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Im ersten Quartal 2018 erfolgte keine Ausstattungshilfe durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333