Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2143 19. Wahlperiode 11.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1808 – Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen für den Wirtschaftsstandort Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Knapp eine halbe Billion Euro investieren ausländische Investoren in Deutschland , so das Statistische Bundesamt. Sie schaffen Arbeitsplätze und sichern den Zukunftsstandort Deutschland. Gleichzeitig betragen die deutschen Direktinvestitionen im Ausland mehr als 1 Billion Euro. Das Außenwirtschaftsgesetz ist geprägt vom Charakter der Kapitalverkehrsfreiheit. Mit der Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 wurden die Herausforderungen von ausländischen Investitionen in kritische Infrastruktur berücksichtigt. In Zeiten des steigenden Protektionismus weltweit sind Eigentumsrechte, Angemessenheit und Signalwirkung Kriterien, die für die Bewertung von Investitionskontrolle eine Rolle spielen sollten. 1. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des europäisch-chinesischen Investitionsabkommens? Wann finden die nächsten Verhandlungen dazu statt? Welche Rolle spielt das Thema Investitionskontrolle bei diesen Verhandlungen ? Zwischen Deutschland und China ist seit dem 11. November 2005 ein bilaterales Investitionsschutzabkommen in Kraft (unterzeichnet am 1. Dezember 2003), das durch ein künftiges europäisch-chinesisches Investitionsabkommen ersetzt werden soll. Seit November 2013 laufen die Verhandlungen zu diesem neuen Investitionsabkommen , das sowohl Marktzugangsfragen als auch Investitionsschutz enthalten soll. Bislang gab es 15 Verhandlungsrunden, wobei der nächste Termin noch nicht feststeht. Die Europäische Union und Deutschland haben ein großes Interesse daran, Marktzugangsverbesserungen für europäische Unternehmen in China zu erreichen, wobei am hohen Investitionsschutzniveau festgehalten werden soll. Dafür sind rasche Fortschritte in den laufenden Verhandlungen notwendig . Derzeit ist ein Abschluss der Verhandlungen allerdings noch nicht absehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2143 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hat sich die Relation ausländischer Direktinvestitionen aus Drittstaaten in Deutschland zu deutschen Direktinvestitionen in Drittstaaten in den vergangen zehn Jahren entwickelt? Der Bestand an unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen mit Drittstaaten (ohne Länder der Europäischen Union) hat sich gemäß Zahlen der Deutschen Bundesbank wie folgt entwickelt: Jahr Bestand deutscher Direktinvestitionen im Ausland (ohne EU) in Mrd. Euro Bestand ausländischer Direktinvestitionen (ohne EU) in Deutschland in Mrd. Euro 2010 461 98 2011 488 96 2012 516 107 2013 501 101 2014 576 102 2015 604 110 2016 665 119 Daten vor dem Jahr 2010 liegen nicht vor. 3. Hält die Bundesregierung weiter an der gemeinsamen Initiative der Wirtschaftsminister Deutschlands, Frankreichs und Italiens gegenüber der EU- Kommission vom Februar 2017 nach mehr Reziprozität bei Direktinvestitionen fest? Die Wirtschaftsminister Deutschlands, Frankreichs und Italiens sind im Februar 2017 mit einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission herangetreten, in dem sie diese bitten, sich zeitnah mit der Frage staatlich gelenkter , strategischer Direktinvestitionen von unionsfremden Investoren in europäische Hochtechnologieunternehmen zu beschäftigen. Ziel der gemeinsamen Initiative war es, die Zusammenarbeit und die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Kontext unionsfremder Beteiligungen an sicherheitsrelevanten europäischen Schlüsseltechnologieunternehmen zu stärken. Die Europäische Kommission hat am 14. September 2017 einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt, der jetzt das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Ein Abschluss des Verfahrens noch in diesem Jahr wird angestrebt. 4. Wie stellt die Bundesregierung die Reziprozität bei Direktinvestitionen vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen sicher? Welche Initiativen der Bundesregierung wird es dazu bilateral und europäisch geben? Die Bundesregierung drängt kontinuierlich und gemeinsam mit der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten auf den Abbau bestehender Marktzugangs- und Investitionsbeschränkungen und die gleichberechtigte Behandlung von ausländischen und inländischen Unternehmen. Investitionsabkommen spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2143 5. Wie würde eine weitere Verschärfung der Bedingungen für Direktinvestitionen aus Drittstaaten die Glaubwürdigkeit und Verhandlungsposition Deutschlands und der Europäischen Union bei künftigen Handels- und Investitionsschutzverhandlungen beeinflussen? Deutschland ist eine sehr offene Volkswirtschaft, und die Bundesregierung begrüßt das auf marktwirtschaftlichen Kriterien basierende Engagement ausländischer Unternehmen in Deutschland. Deutschland steht aber im Wettbewerb mit Ländern, deren Märkte nicht gleichermaßen offen sind und durch staatlich gesteuerte bzw. staatlich unterstützte Direktinvestitionen ihrer Unternehmen im Ausland gezielt strategische Interessen verfolgen, insbesondere durch den gezielten Transfer sicherheitsrelevanter Technologien. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund im Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2017 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union einen substantiellen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und keine protektionistischen Elemente. 6. Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission von September 2017, dass Einschränkungen von Investitionen nur zulässig sind zur Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass Beschränkungen unionsfremder Direktinvestitionen in der Europäischen Union, die zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit oder dem Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten erforderlich sind, sowohl mit Blick auf internationale Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten wie auch mit Blick auf geltendes Unionsrecht zulässig sind. 7. Ist der deutsche Rechtsrahmen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend für die Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung? Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls? Für die Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage allein auf Gefahren für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit bezieht, die aus dem Erwerb von Anteilen an inländischen Unternehmen durch unionsfremde Investoren resultieren . Mit der zum 18. Juli 2017 in Kraft getretenen Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hat die Bundesregierung das nationale Investitionsprüfungsrecht an die in den letzten Jahren gestiegene Anzahl und Komplexität von prüfungsrelevanten Erwerbsfällen angepasst. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 11 Bezug genommen. 8. Wie viele Investitionsprüfverfahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zur und seit der Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 durchgeführt? Wie haben sich die Bearbeitungszeiten seit der Verschärfung entwickelt? Die Bundesregierung führt keine Statistik zu den konkreten Bearbeitungszeiten von Investitionsprüfungen. Die Bearbeitungszeit ist aber bereits durch die gesetzlichen Vorgaben limitiert. Eingriffe in konkrete Erwerbsvorgänge sind bei der sektorspezifischen Prüfung grundsätzlich nur binnen drei Monaten ab Vorliegen vollständiger Unterlagen und bei der sektorübergreifenden Prüfung binnen vier Monaten ab Vorliegen vollständiger Unterlagen zulässig. Sektorübergreifende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2143 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Prüfungen wurde in der Mehrzahl der Fälle innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Antragstellung beendet, bei sektorspezifischen Prüfungen wurde die Freigabe regelmäßig innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Meldung erteilt. Im Zeitraum von Oktober 2004 bis Juli 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insgesamt 383 Erwerbsvorgänge näher untersucht und in 36 Fällen ein formelles Prüfverfahren durchgeführt. Seit Juli 2017 wurden weitere 62 Erwerbsvorgänge näher untersucht, und in 39 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren eröffnet. 9. Ist es durch die Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung zu Untersagungen gekommen, die es ohne die Verschärfung mangels einer Prüfmöglichkeit nicht gegeben hätte? In wie vielen Fällen werden mit den Unternehmen Vereinbarungen getroffen (öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen), um eine Untersagung zu vermeiden ? Seit Einführung der Investitionsprüfung im Jahr 2004 wurden auf dieser Grundlage noch keine Untersagungen konkreter Erwerbsvorgänge vorgenommen. Im gleichen Zeitraum wurden jährlich bis zu fünf öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen . 10. Teilt die Bundesregierung die Position der EU zur Reform des europäischen Anti-Dumping-Rechts im Zuge der Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern? Inwiefern kann der Vorschlag die bilateralen Investitionsbeziehungen zwischen China und der EU bzw. der Bundesrepublik beeinflussen? Die Bundesregierung trägt die in der Europäischen Union erzielte wichtige Einigung mit. Ein Einfluss auf die bilateralen Investitionsbeziehungen wird nicht gesehen . 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Antrag des Bayrischen Ministerpräsidenten (Bundesratsdrucksache 78/18), eine weitere Verschärfung der erst vor acht Monaten verschärften Außenwirtschaftsverordnung zu fordern, auch vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1103? Die Bundesregierung überprüft regelmäßig die rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Anpassungen. In diese Prüfung wird auch die Entschließung des Bundesrates vom 27. April 2018 einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2143 12. Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung Direktinvestitionen privater Akteure von denen staatlicher Akteure, etwa Staatsfonds oder staatlicher Unternehmen bei der Bewertung von Direktinvestitionen? 13. Rechtfertigen Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Direktinvestitionen eine restriktivere Behandlung von staatlichen Direktinvestitionen aus Drittstaaten? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Direktinvestitionen unionsfremder Erwerber, die nach marktwirtschaftlichen Kriterien erfolgen, werden grundsätzlich ohne Ansehen der Person, der Rechtsform, der Gesellschafterstruktur oder der Herkunft des Erwerbers geprüft. Maßgeblich sind allein die von einem Erwerb ausgehenden Gefahren für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die staatliche Steuerung oder Finanzierung eines konkreten Erwerbs kann in diesem Kontext insoweit eine Rolle spielen, als sie der Verfolgung übergeordneter strategischer Interessen dient. 14. Inwiefern werden deutsche Direktinvestitionen, speziell in der Volksrepublik China, nach Kenntnis der Bundesregierung behindert? Die Neuordnung des Foreign Direct Investment Guidance Catalogue im Juli 2017 hat nur wenige substanzielle Verbesserungen für ausländische Investoren gebracht . Insgesamt ist eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen festzustellen, was auch durch jüngste Umfragen von Kammern und Verbänden belegt wird. Nach wie vor steht der chinesische Markt ausländischen Investoren nicht in der Weise offen, wie das für chinesische Unternehmen in der Europäischen Union der Fall ist. 15. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren unternommen, um die Regierung der Volksrepublik China zu einer weiteren Öffnung des heimischen Marktes für deutsche Direktinvestitionen zu bewegen? Die Bundesregierung drängt gegenüber der chinesischen Regierung kontinuierlich und auf allen Ebenen auf den Abbau von Marktzugangshürden und die Gleichbehandlung von ausländischen und chinesischen Unternehmen in China. 16. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode ergreifen, um mehr Direktinvestitionen in Deutschland zu erreichen? Germany Trade and Invest (GTAI) ist als zentrale Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland u. a. auch für die Investorenanwerbung zuständig. Die GTAI spricht im Ausland potenzielle Investoren an und berät sie bei ihrer Ansiedlung in Deutschland. Jedes Jahr werden weltweit mehr als 3 000 Unternehmen im direkten Kontakt für den Wirtschaftsstandort Deutschland sensibilisiert . In enger Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern und den Wirtschaftsfördergesellschaften der Bundesländer berät sie Unternehmen individuell und kompetent. Um das positive Image der deutschen Wirtschaft im Ausland weiter zu fördern und noch mehr ausländische Unternehmen von einer Ansiedlung in Deutschland zu überzeugen, wird sich die GTAI künftig noch stärker um das Standortmarketing kümmern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2143 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen chinesische Investitionen Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und gesichert haben? Die Bundesregierung begrüßt ausländische Direktinvestitionen als wesentlichen Impulsgeber für Wachstum und Beschäftigung am Wirtschaftsstandort Deutschland . Sie erhebt jedoch grundsätzlich keine Daten bezüglich der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in einzelnen Unternehmen. 18. Inwieweit befürchtet die Bundesregierung Auswirkungen auf deutsche Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten von Amerika durch den geplanten „Foreign Investment Risk Review Modernization Act“ (FIRRMA)? 19. Steht die Bundesregierung im Kontakt mit den federführenden Mitgliedern des US-Kongresses und des Weißen Hauses, um zu erreichen, dass Deutschland von den Regelungen des FIRRMA ausgenommen wird? 20. Welche Versuche der Europäischen Kommission sind der Bundesregierung bekannt, um Ausnahmen für die EU von den Regelungen des FIRRMA zu erreichen? Die Fragen 18 bis 20 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die einschlägige Rechtsentwicklung in den Vereinigten Staaten von Amerika und prüft gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mögliche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit europäischer Unternehmen. Die Deutsche Botschaft in Washington steht hierzu in regelmäßigem Austausch mit Vertretern der örtlichen Legislative und Exekutive sowie mit ortsansässigen Vertretern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333