Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 14. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2173 19. Wahlperiode 16.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1938 – Zentrales Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. Mai 2018 wird in Trier eine 4,40 Meter hohe Karl-Marx-Statue anlässlich des 200. Geburtstags des Vaters des Kommunismus enthüllt – ein Geschenk der Volksrepublik China. Dagegen gibt es in Deutschland noch immer kein zentrales Mahnmal für die Opfer des Kommunismus. Und das, obwohl seit Juni 2013 eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vorliegt, in welcher der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, „die Einrichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu prüfen “. Im September 2015 nahm der Deutsche Bundestag den von CDU, CSU und SPD eingereichten Antrag „25 Jahre Deutsche Einheit – Leistungen würdigen , Herausforderungen angehen“ an. Dort heißt es: „In Deutschland gibt es bislang noch kein zentrales Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft. Zusammen mit dem deutschlandweit begangenen Gedenktag am 17. Juni wäre dies ein wichtiger Teil einer Erinnerungskultur an die SED-Diktatur, der sich zugleich in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes einordnen muss.“ Es sollte eine Initiative für ein solches Mahnmal „an einem zentralen Ort in Berlin“ vorbereitet werden. 1. Wurde eine Initiative bezüglich der Errichtung eines Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft „an einem zentralen Ort in Berlin“ vorbereitet ? Falls ja, wann und mit welchen konkreten Ergebnissen? Falls nein, warum nicht? 2. Wurden Haushaltsmittel für die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft bereitgestellt? Falls ja, wann und wie viel? Falls nein, warum nicht? 3. Welche Standorte kommen für die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Frage? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2173 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft? 5. Wann ist mit der Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft frühestens zu rechnen? 6. Warum wurde die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft bisher nicht verwirklicht? 7. Welche inhaltlichen Gründe stehen der Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft entgegen? Die Fragen werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Am 29. September 2015 nahm der Deutsche Bundestag den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „25 Jahre Deutsche Einheit“ an und forderte die Bundesregierung darin u.a. auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel „eine in dieser Legislaturperiode anstehende Initiative des Deutschen Bundestages für ein Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft an einem zentralen Ort in Berlin vorzubereiten und zu begleiten“. Am 15. Februar 2017 beschäftigte sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags im Rahmen eines Fachgesprächs ausführlich mit einem solchen Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft und den hiermit verbundenen Fragen nach Standort, Trägerschaft etc. Im Kontext dieses Fachgesprächs hat auch ein Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu den angesprochenen Aspekten Stellung genommen. Den obligatorischen Errichtungsbeschluss für das Denkmal, wie er seitens des Deutschen Bundestages nach entsprechenden Beratungen etwa zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder zum Freiheitsund Einheitsdenkmal getroffen wurde, hat das Parlament in der 18. Wahlperiode nicht gefasst. Die Bundesregierung wird einer parlamentarischen Meinungsbildung und einem sich ggf. daraus ergebenden Beschluss des Deutschen Bundestages nicht vorgreifen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333