Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 14. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2192 19. Wahlperiode 17.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1651 – EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen vor dem Hintergrund des türkischen Krieges gegen Afrin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem im Januar 2018 begonnenen Angriffskrieg der Türkei auf die mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnte Region Afrin in Nordsyrien hat die türkische Flüchtlingspolitik eine neue Dimension angenommen. Die türkische Armee hat gemeinsam mit dschihadistischen und rechtsextremen Milizen, die unter dem Dach der sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) agieren (www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html), den selbstverwalteten Kanton überfallen und die Zivilbevölkerung in großen Teilen sowohl aus Afrin-Stadt, als auch aus verschiedenen Landkreisen vertrieben. Zurzeit befinden sich etwa 250 000 Menschen aus Afrin als Binnenvertriebene auf der Flucht. Hier zeichnet sich eine humanitäre Katastrophe ab, insbesondere da viele Flüchtlinge in Wüstengebiete der an Afrin angrenzenden Region Shehba geflohen sind (www.welt.de/newsticker/news1/article174668395/Fluechtlinge- Tuerkische-Armee-erobert-nordsyrische-Stadt-Afrin.html). Es existieren Berichte , wonach die Türkei Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingslagern in der Türkei und den von von ihr kommandierten sog. FSA-Milizen besetzten Teilen des Kantons Afrin umsiedelt, um die demographische Zusammensetzung der Region zu ändern. Dabei würden nicht nur Flüchtlinge aus anderen Regionen Syriens dort angesiedelt, sondern auch Flüchtlinge aus Afghanistan und anderen Ländern (http://t24.com.tr/haber/multecilerin-afrine-tasinmasi-kurt-yogunluklu-birbolgenin -demografisini-degistirme-niyetidir,574262). So liegen Berichte vor, dass turkstämmige Flüchtlinge aus Zentralasien aus der kurdischen Stadt Van in der Türkei in Bussen nach Afrin gebracht werden sollten (https://anfturkce. net/kurdistan/van-daki-muelteciler-efrin-e-goenderiliyor-104863). Weiterhin berichten auch dem türkischen Staat nahestehende Publikationen immer wieder, dass sich Flüchtlinge aus Lagern in der Türkei „freiwillig“ zum Kampf an der Seite der türkischen Armee gegen Afrin beteiligen (www.mynet.com/haber/ guncel/suriyeli-multeciler-askerlik-subesine-akin-etti-3643571-1). Diese Meldungen legen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vermutung nahe, dass die türkische Regierung oder mit ihr verbündete Milizen aktiv in Flüchtlingslagern in der Türkei oder den von der türkischen Armee kontrollierten Regionen Nordsyriens FSA-Kämpfer rekrutieren. Hier wirft sich die Frage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2192 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf, inwiefern dies auch in solchen Lagern geschieht, die aus EU-Mitteln gefördert werden. Mustafa Sejari, Gründungsmitglied der dschihadistischen Kampfgruppe Jaysh al-Watani, hat eine seinen Angaben nach mit der Türkei getroffene Vereinbarung veröffentlicht, wonach die im Afrin-Krieg kämpfenden FSA-Milizionäre , Angehörige und Hinterbliebene der Gefallenen mit türkischer Staatsbürgerschaft Wohnungen und Geldbeträge erhielten (https://twitter.com/Mustafa Sejari/status/973319324294373377). Die Vertreibungen und Umsiedlungen im Rahmen der „Operation Olivenzweig“ wecken Befürchtungen, dass Schutzsuchende aus der Türkei für „ethnische Säuberungen“ und demographische Veränderungen missbraucht werden (www.deutschlandfunk.de/millitaerangriffe-inafrin -was-die-tuerkei-dort-vorhat-ist.694.de.html?dram:article_id=411482). So hatte der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdoğan angekündigt, Afrin mit der „Operation Olivenzweig“ seinen vermeintlich „wahren Besitzern“ zurückzugeben (www.ahaber.com.tr/gundem/2018/03/09/cumhurbaskani-erdogan-afrinigercek -sahiplerine-birakacagiz). Der Nachrichtenseite Ezidipress liegen Augenzeugenberichte aus Afrin vor, in denen geschildert wird, wie türkeitreue Milizionäre gezielt Häuser von Jesidinnen und Jesiden suchen und plündern. Mindestens 15 000 Jesidinnen und Jesiden aus Afrin befinden sich auf der Flucht vor der „Operation Olivenzweig“ (www.ezidipress.com/blog/zeigt-uns-die-haeuserder -eziden-wie-von-der-tuerkei-unterstuetzte-islamisten-jagd-auf-minderheitenin -afrin-machen/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 1c, 4, 5 und 6 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind in diesem besonderen Einzelfall Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.1 Darüber hinaus kann auch die Beantwortung der Fragen 2 und 17a aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen, da eine Veröffentlichung für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Die Antwort zu den Fragen ist daher als Verschlusssache (VS) gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird separat übermittelt.2 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2192 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingslagern in der Türkei oder den von der türkischen Armee kontrollierten Regionen in Nordsyrien, die sich der Freien Syrischen Armee (FSA) bei der „Operation Olivenzweig“ angeschlossen haben? a) Aus welchen Flüchtlingslagern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Rekrutierungen oder Beitritte zu welchen Milizen der „Operation Olivenzweig“ vor? b) Welchen Kampftruppen im Einzelnen schließen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Bewohner aus Flüchtlingslagern in der Türkei oder von der türkischen Armee kontrollierten Regionen in Nordsyrien an? Bezüglich der Fragen 1 und 1a bis 1b liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die mit der Türkei verbündeten FSA-Gruppen, ihre politische Ausrichtung und mögliche Beteiligung an Kriegsverbrechen und ihre Anbindung an die Kommandostruktur der türkischen Armee? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. d) Wie und mit welchen möglichen Versprechungen oder Zusagen von Seiten der Türkei oder der jeweiligen Kampfverbände der FSA werden Bewohner von Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung rekrutiert ? e) Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Rekrutierung von Bewohnern von Flüchtlingslagern für in Syrien kämpfende Milizen? Bezüglich der Fragen 1d und 1e liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. f) Aus welchen Flüchtlingsgruppen welcher nationalen, regionalen, ethnischen und religiösen sowie politischen Herkunft setzen sich diese Milizen nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen? Der Bundesregierung liegen keine näheren Erkenntnisse zu Herkunft und Hintergrund der Mitglieder der genannten Gruppierungen vor. 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umgang der an der „Operation Olivenzweig“ beteiligten sog. FSA-Milizen mit der Zivilbevölkerung , insbesondere mit nichtsunnitischen oder nichtislamischen Bevölkerungsgruppen ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der „Operation Olivenzweig“? Auf die Antwort zu Frage 2, beziehungsweise die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2192 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entlohnung und Entschädigung von Mitgliedern der FSA-Milizen, die an der „Operation Olivenzweig “ teilnehmen, oder deren Angehörigen, auch im Falle ihres Todes, insbesondere in Hinsicht auf die Vergabe der türkischen Staatsbürgerschaft? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne und Ankündigungen der türkischen Regierung, in der Türkei aufhältige Flüchtlinge in Nordsyrien und insbesondere in Afrin anzusiedeln? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der Türkei, auch Familien mit Kindern, die in Flüchtlingslagern in der Türkei Zuflucht gesucht hatten, in der Region Afrin anzusiedeln? Bezüglich der Fragen 4, 5 und 6 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Auf welche Weise werden Mitglieder für FSA-Milizen der „Operation Olivenzweig “ im Allgemeinen rekrutiert, und hat die Bundesregierung Kenntnis über Aktivitäten dieser Gruppen in Deutschland und Europa (bitte hier auch auf Propaganda, Organisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten eingehen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen , die zur ehemaligen militärischen Dachorganisation „Freie Syrische Armee“ (FSA) zählen, insbesondere durch materielle und finanzielle Unterstützungsleistungen der Türkei zur Bereitstellung von Kämpfern für die „Operation Olivenzweig“ bewogen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten dieser Gruppierungen in Deutschland und Europa vor. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Binnenflüchtlingen aus der Region Afrin in Nordsyrien bezüglich Anzahl, Unterbringung und Versorgungslage, und welche humanitären Hilfsprogramme unterstützt sie diesbezüglich? Laut dem Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung Humanitärer Hilfe (UN OCHA) halten sich derzeit noch 137 000 Flüchtlinge aus Afrin in der vom syrischen Regime und Russland kontrollierten Region Tell Rifaat auf. Das syrische Regime erlaubt diesen Flüchtlingen derzeit weder die Weiterreise in den Raum Aleppo noch die Rückkehr nach Afrin. Für VN-Agenturen sind diese Menschen derzeit nicht erreichbar. Im Rahmen der aktuellen Allokation des VN-geführten Humanitären Gemeinschaftsfond für Syrien (Syria Humanitarian Fund) sind ca. 8 Mio. US-Dollar für humanitäre Hilfsmaßnahmen der aus Afrin vertriebenen Menschen vorgesehen, die über lokale humanitäre Partner umgesetzt werden . Die meisten der aus Afrin in die syrischen Gebiete unter türkischer Kontrolle geflohenen Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen wieder nach Afrin zurückgekehrt. 9. Inwiefern hat sich die Bundesregierung um Zugang und humanitäre Unterstützung für die vor den Angriffen der Türkei fliehenden Menschen in Nordsyrien eingesetzt? Es wird hierzu unter anderem auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Agniezka Brugger auf Bundestagsdrucksache 19/605, auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Dr. Anton Friesen auf Bundestagsdrucksache 19/1039 und auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/1556) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2192 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage von Binnenflüchtlingen in Flüchtlingslagern der Region Afrin, wie dem Rubar- Flüchtlingslager (https://anfturkce.net/guncel/erdogan-in-cocuklarla-oeluemsovu -peki-ya-efrin-103839)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 8. Mai 2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1579). Speziell zur Lage im Rubar-Flüchtlingslager verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. 11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Zweifeln der Wissenschaftlichen Dienste an der völkerrechtlichen Rechtmäßigkeit des Angriffes und der Besetzung von Afrin durch die türkische Armee, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.bundestag.de/blob/546854/07106ad6d7fc86930 7c6c7495eda3923/wd-2-023-18-pdf-data.pdf)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1492) und die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Dr. Anton Friesen (Bundestagsdrucksache 19/1039) verwiesen. 12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Unterstützungsleistungen der EU im Rahmen des EU-Flüchtlingsabkommens von der Türkei für eine Siedlungspolitik oder den Aufbau von Flüchtlingslagern auf nordsyrischem Territorium verwendet werden? Im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei werden von der türkischen Regierung drei Maßnahmen umgesetzt: Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten, die von den griechischen Inseln in die Türkei rückkehren mit Lebensmitteln, Gesundheitsleistungen, Transport und Unterkunft (Generaldirektorat für Migrationsmanagement) Bildungszugang für Flüchtlingskinder (nationales Bildungsministerium) Zugang u. a. zu primären Gesundheitsleistungen (Gesundheitsministerium). Die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch regelmäßiges Monitoring sichergestellt. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber ob, die staatliche türkische Katastrophenhilfeorganisation AFAD an der Vorbereitung von Flüchtlingslagern oder Unterbringungen in der Region Afrin durch die Türkei beteiligt ist? Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) soll es in Afrin keine AFAD-Lager geben. Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. b) An welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen des EU-Türkeiabkommens vereinbarten Zahlungen? Eine Projektübersicht mit allen Umsetzungsakteuren ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/ files/facility_table.pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2192 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Bombardierung des Avrin-Krankenhaus in Afrin durch türkische Kampfflugzeuge, und inwiefern hat sie diesen Angriff schon auf NATO-Ebene oder in Gesprächen mit der Türkei zur Sprache gebracht (www.zeit.de/politik/ausland/2018- 03/syrien-afrin-krankenhaus)? Eigene Erkenntnisse zu einem Angriff auf das Avrin-Krankenhaus in Afrin durch türkische Kampfflugzeuge liegen der Bundesregierung nicht vor. Der NATO-Rat hat die türkische Operation in Syrien mehrfach thematisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der ethnischen und konfessionellen Zusammensetzung der Region Afrin vor 2011, im Jahr 2017 und aktuell? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die gegenwärtige oder historische ethnische und konfessionelle Zusammensetzung der Region Afrin vor. 15. Welche Verbindung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Azadî-Brigade mit dem aus Bundesmitteln geförderten Kurdischen Nationalrat (ENKS) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11843), und ist diese oder eine andere mit dem ENKS verbundene Miliz nach Kenntnis der Bundesregierung am Angriff auf Afrin beteiligt gewesen (www.7sabah.com.tr/haber/ 1006/seyh-maksutta-kurt-sivilleri-kim-katlediliyor/)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer Verbindung zwischen der Azadî-Brigade und dem Kurdischen Nationalrat vor. 16. Welche Bundesmittel flossen im Jahr 2017 in welchem Kontext an welche Projekte des ENKS, und welche Ausgaben sind diesbezüglich für das laufende Jahr getätigt worden beziehungsweise geplant, und von welchen Personen oder Institutionen wurden diese Mittel bei welchen Stellen und zu welchem Zweck beantragt? Die Bundesregierung hat 2017 und 2018 keine Projekte des Kurdischen Nationalrats (ENKS) gefördert. 17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den in der Stadt Antep gegründeten „Afrin-Lokalrat“ (http://www.haberturk.com/afrin-yerel-kentmeclisi -kuruldu-1881369)? Der Rat wurde als erster von insgesamt sieben für die Unterbezirke des Bezirks Afrin vorgesehenen vorläufigen Lokalräten am 12. April 2018 eingerichtet. Diese vorläufigen Lokalräte sollen binnen sechs Monaten Lokalratswahlen vorbereiten und ausrichten. a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen des „Afrin Lokalrats “ zum ENKS? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2192 b) Hat die Bundesregierung Kontakte zu einzelnen Mitgliedern dieses Rates auch vor dessen Gründung aufgenommen, wenn ja, mit welchen und zu welchem Ziel? Vor Gründung des vorläufigen Rates für die Stadt Afrin waren seine einzelnen Mitglieder der Bundesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17e verwiesen. c) Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Projekte von heutigen Mitgliedern des Exilrates gefördert, falls ja, um welche Projekte welcher Personen handelt es sich? Die Bundesregierung fördert grundsätzlich keine Projekte von Einzelpersonen. d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung des Rates (Parteien, Personen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung stammen die Mitglieder des vorläufigen Rates der Stadt Afrin wie auch die Kandidaten für die bislang noch nicht eingerichteten vorläufigen Lokalräte der anderen Unterbezirke aus Afrin. Soweit der Bundesregierung bekannt sollen die Kandidaten in dem Unterbezirk, für den sie aufgestellt wurden, seit längerem gemeldet und parteipolitisch möglichst nicht gebunden sein. Der ethnische und sprachliche Hintergrund der Mitglieder des Stadtrats von Afrin ist mehrheitlich kurdisch, einige Mitglieder haben einen arabischen oder turkmenischen Hintergrund. e) Hat die Bundesregierung oder ihre Vertreter direkte oder indirekte Gespräche mit dem heutigen Sprecher des „Lokalrates Afrin“ Haşan Şindi geführt, falls ja, wann, wo und welchen Inhalts waren diese Gespräche? Vertreter der Bundesregierung hatten mit der genannten Person im Jahr 2015 im Rahmen ihrer Diensttätigkeiten zur politischen Berichterstattung über die Lage in Syrien Kontakt. f) Plant die Bundesregierung, Kontakt mit Vertretern dieses „Lokalrats“ aufzunehmen ? Vertreter der Bundesregierung unterhalten im Rahmen ihrer Diensttätigkeiten zur politischen Berichterstattung über die Lage in Syrien Kontakte zu den in Afrin neu eingerichteten vorläufigen Verwaltungsstrukturen. 18. Welche Projekte des „Europäischen Zentrums für Kurdische Studien“ (EZKS) hat die Bundesregierung 2017 gefördert und fördert sie, bzw. plant sie 2018 zu fördern? Die Bundesregierung unterstützt über das vom Auswärtigen Amt finanzierte Programm ifa-zivik das Europäische Zentrum für Kurdische Studien (EZKS) 2017 und 2018 bei Projekten zur Politikberatung für kurdische Akteure und bei der Förderung unabhängiger Medien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2192 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche humanitären, politischen oder sozialen Projekte sind in der Region Afrin ab 2012 von der Bundesregierung bislang unterstützt worden, und falls keine Projekte unterstützt wurden, warum nicht? Im Rahmen des „Whole of Syria“ Ansatzes der Vereinten Nationen wird ein Projekt von UNICEF zu Bildung und Kinderschutz gefördert, das auch in Afrin umgesetzt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333