Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2193 19. Wahlperiode 17.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1433 – Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut des Verfassungsschutzberichts 2016 ist der immer weiter fortschreitende Anstieg der Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten in Verbindung mit einer erneut angestiegenen Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten auf nunmehr 12 100 ein „deutlicher Beleg für die Gefahr, die von diesem Spektrum ausgeht“. Mehr als jeder zweite Rechtsextremist ist laut Verfassungsschutz als gewaltorientiert einzuschätzen. Auch die Intensität der rechtsextremistischen Gewalt hat laut Verfassungsschutz weiter zugenommen. In einigen Regionen Deutschlands haben sich rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse laut Verfassungsschutz verfestigt, „von denen zielgerichtet Gewalt gegen Fremde, politische Gegner oder Vertreter des Staates ausgeht.“ Als Beispiele seien an dieser Stelle nur Gruppierungen wie die „Oldschool Society“ (OSS), „Combat 18“ oder die „Gruppe Freital“ zu nennen. Nach Meinung des Verfassungsschutzes zeigen diese den „Übergang von aggressiver Rhetorik zu konkreten Planungen oder zu tatsächlichen Straf- und Gewalttaten mit terroristischer Dimension“. Daher erscheint dem Verfassungsschutz „die Herausbildung weiterer rechtsterroristischer Strukturen […] möglich“. Hieraus ergeben sich insbesondere zur aktuell bestehenden Anschlagsgefahr durch rechtsterroristische Netzwerke, Gruppen und andere Organisationsstrukturen schwerwiegende Fragen – nicht zuletzt, da sich seit Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 2016 verstärkt auch die steigende Gefahr durch rechtsextremistische Strukturen, z. B. anhand des immer weiter ansteigenden Personenpotentials und die Bewaffnung der sogenannten Reichsbürger-Szene gezeigt hat. Es ist unabdingbar, dass die Sicherheitsbehörden hier einen strukturellen Ansatz in der Beobachtung wie auch, wo relevant, strafrechtlichen Ermittlung gegen Täterinnen und Täter aus dem rechtsextremen und rechtsterroristischen Spektrum konsequent verfolgen. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass die nächste mögliche rechtsterroristische Organisation vom Format eines „NSU“ unerkannt bleibt. Die dementsprechend dringliche Sorge um mögliche unerkannte Strukturen und Organisationsformen macht es unerlässlich, hier und an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode anderer Stelle konkret und aktuell nachzufragen, zumal der Verfassungsschutzbericht sich auf einen längst vergangenen Zeitraum bezieht und sich in der Zwischenzeit die Bedrohungsszenarien deutlich weiterentwickelt haben. Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9737 greift die vorliegende Anfrage daher die aktuellen Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland auf. 1. Wie viele Gefährder und relevante Personen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland im Bereich Rechtsextremismus/Rechtsmotivation , und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch auflisten)? Im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität -rechts“ (PMK-rechts) sind aktuell (Stand: 5. April 2018) 26 Personen als Gefährder und 107 Personen als Relevante Personen eingestuft. Die Entwicklung der Zahlen der Gefährder und Relevanten Personen im Bereich PMK-rechts seit Beginn der Erfassung im Jahr 2012 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zeitpunkt Gefährder Relevante Personen Gesamt Anfang 2012 4 62 66 Ende 2012 11 77 88 Ende 2013 13 105 118 Ende 2014 12 112 124 Ende 2015 15 121 136 Ende 2016 22 104 126 Ende 2017 28 108 136 a) Wie viele Gefährder und relevante Personen gibt es aktuell im Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter (soweit hier neue Zahlen seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/539 vorliegen)? Aktuell (Stand: 5. April 2018) sind drei Gefährder und sechs Relevante Personen mit Reichsbürgerbezug im Bereich PMK-rechts registriert. b) Wie viele Gefährder und relevante Personen gibt es aktuell im Bereich Hooligans? Ein Abgleich der in der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen mit den Personendaten der Gefährder und Relevanten Personen des Bereichs PMK-rechts (Stand: 5. April 2018) ergab eine Schnittmenge von drei Personen, ein Gefährder und zwei Relevante Personen. c) Wie viele Gefährder und relevante Personen gibt es aktuell im Bereich Rocker? Die Datei „Fusion“ dient der Aufklärung und/oder Verhütung von Straftaten der Rockerkriminalität mit länderübergreifenden bzw. internationalen Bezügen oder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2193 von Straftaten mit erheblicher Bedeutung. Ein Abgleich der in dieser Datei gespeicherten Personen mit den Personendaten der Gefährder und Relevanten Personen des Bereichs PMK-rechts (Stand: 5. April 2018) ergab eine Schnittmenge von vier Personen, ein Gefährder und drei Relevante Personen. 2. Wie viele Verfahren im Kontext Terrorismus (insbesondere §§ 129a, 89a bis 98c des Strafgesetzbuches – StGB) führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) aktuell, und wie hat sich die Zahl der Verfahren seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch nach Phänomenbereich (PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) und Straftatbestand aufgliedern)? a) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Mitglieder der „Identitären Bewegung“ geführt? b) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Reichsbürger geführt? c) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Hooligans geführt ? d) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Rocker geführt? e) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Mitglieder der Kameradschaftsszene geführt? f) Wie viele Verfahren davon werden gegen (mutmaßliche) Mitglieder von Bürgerwehren und anderen vergleichbaren militanten Gruppen geführt? Die Fragen 2 bis 2f werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt im Phänomenbereich PMK-rechts im Kontext Terrorismus (insbesondere §§ 129a, 89a – 89c StGB) aktuell 14 Ermittlungs-/Strafverfahren. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 28. März 2011, 15. März 2012, 27. März 2013, 11. März 2014, 11. März 2015, 14. März 2016 und vom 4. April 2017 jeweils zu Kleinen Anfragen enthaltenen Angaben darüber , wie viele Ermittlungsverfahren der GBA im Jahr 2010, Bundestagsdrucksache 17/5282, im Jahr 2011, Bundestagsdrucksache 17/8994, im Jahr 2012, Bundestagsdrucksache 17/12946, im Jahr 2013, Bundestagsdrucksache 18/759, im Jahr 2014, Bundestagsdrucksache 18/4288, im Jahr 2015, Bundestagsdrucksache 18/7857 und im Jahr 2016, Bundestagdrucksache 18/11853 wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer linksterroristischen, rechtsterroristischen und ausländischen terroristischen Vereinigung eingeleitet hat, verwiesen. Die Bundesregierung verweist für das Jahr 2017 auf die Antwort vom 23. April 2018, auf Bundestagsdrucksache 19/1799. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim GBA elektronisch erfassten Daten zu den beim GBA jeweils eingeleiteten Ermittlungsverfahren . Die dort vorgehaltenen Daten ermöglichen jedoch keine Differenzierung nach (mutmaßlichen) Mitgliedern der „Identitären Bewegung“, Reichsbürgern, Hooligans, Rockern, Mitgliedern der Kameradschaftsszene, von Bürgerwehren und anderen vergleichbaren militanten Gruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Verfahren im Kontext Terrorismus (insbesondere §§ 129a, 89a bis 89c StGB) führt der GBA aktuell gegen Soldaten der Bundeswehr, ehemalige Soldaten und Reservisten, und wie hat sich die Zahl der Verfahren seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch nach Soldaten, ehemalige Soldaten und Reservisten, Organisationseinheit, Phänomenbereich (PMKrechts , PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) und Straftatbestand aufgliedern)? 4. Wie viele Verfahren im Kontext Terrorismus (insbesondere §§ 129a, 89a bis 89c StGB) führt der GBA aktuell gegen aktive oder ehemalige Angehörige von Bundesbehörden (z. B. Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst , Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz), und wie hat sich die Zahl der Verfahren seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch nach aktiven oder ehemaligen Angehörigen und den jeweils einschlägigen Bundesbehörden, Phänomenbereich (PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) und Straftatbestand aufgliedern)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Seit dem Jahr 2017 werden zwei Verfahren gegen jeweils einen Soldaten der Bundeswehr im Kontext Terrorismus (PMK-rechts) geführt. Im Übrigen erfolgt in den Verfahrensregistern des GBA keine Differenzierung nach der aktuellen oder zurückliegenden Zugehörigkeit von Personen zu Sicherheitsbehörden. 5. Wie viele Vereinigungen, Vereine, Parteien o. Ä. im Bereich Rechtsextremismus bzw. Reichsbürger/Selbstverwalter, Hooligans, Rocker und ähnliche Gruppen werden derzeit hinsichtlich terroristischer Planungen und Bestrebungen untersucht? a) Wie viele Personen werden von den beobachteten Gruppierungen umfasst ? b) In wie vielen Fällen gibt es Bezüge zur „Identitären Bewegung“? Die Fragen 5, 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Beim GBA sind fünf Vereinigungen Gegenstand von Ermittlungs- oder Strafverfahren aus dem Bereich Rechtsextremismus. Im Übrigen erfolgt in den Verfahrensregistern der Bundesanwaltschaft keine Differenzierung nach der Zugehörigkeit von Personen zu den aufgeführten Gruppierungen. Eine weitergehende Beantwortung der Frage muss zum Schutz der noch laufenden Verfahren unterbleiben . Trotz der grundsätzlich verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege zurück . 6. Wie viele Fälle von Anhängern oder Mitgliedern der „Identitären Bewegung “ hat die Bundesregierung bislang in Bundesbehörden und insbesondere Sicherheitsbehörden des Bundes ermitteln können (bitte nach Behörden aufschlüsseln )? Gab es in Bezug auf diese Fälle bislang Disziplinarverfahren, und wenn ja, wie war deren Ausgang, und wenn nein, warum nicht (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? In bisher vier Fällen hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) Soldaten, die für die „Identitäre Bewegung Deutschland“ aktiv waren oder die sich mit deren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2193 Zielen identifizierten, als Extremisten bewertet. Die vier vom MAD als Extremisten erkannten Soldaten wurden vorzeitig entlassen. In drei weiteren Fällen konnte der Verdacht bis zur Entlassung nicht ausgeräumt werden. In einem weiteren Fall wurde ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei dem Soldaten, gegen den ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. 7. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das Personenpotential im Bereich des Rechtsterrorismus (bitte Personen, die mit der „Identitären Bewegung “ in Zusammenhang gebracht werden können gesondert aufführen) bzw. bei terroristisch orientierten Reichsbürgern/Selbstverwaltern, Hooligans , Rockern und ähnlichen Gruppen, und wie hat sich das entsprechende Personenpotential seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die Übergänge von gewaltorientiertem Rechtsextremismus in den Rechtsterrorismus können fließend sein. Daher sind Angaben zu einem rechtsterroristischen Personenpotenzial nicht möglich. Angaben zum jeweiligen Personenpotenzial, auch zu gewaltorientierten Rechtsextremisten, sind in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundes aufgeführt. Auch in polizeilicher Hinsicht können absolute Aussagen zu „terroristischen Tätern “ letztlich nur auf Grundlage von Verurteilungen wegen Straftaten mit der Deliktsqualität Terrorismus im Phänomenbereich der „PMK-rechts“ getätigt werden . Da eine Auflistung von Gruppierungen, zu denen ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen die genannten Delikte bejaht wurde, Rückschlüsse auf laufende Ermittlungen zulässt, kann eine solche Übersicht nicht übermittelt werden. Die nachfolgende Tabelle stellt die Zahl der Tatverdächtigen von Straftaten der PMK-rechts in der Deliktsqualität Terrorismus im Phänomenbereich „PMKrechts “ im Tatzeitraum 2010 bis 2017 dar. Jahr Zahl der Tatverdächtigen 2010 0 2011 14 2012 23 2013 7 2014 0 2015 11 2016 21 2017 15 Gesamt 91 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele aktive oder ehemalige Angehörige von Bundesbehörden (z. B. Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz) werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von deutschen Sicherheitsbehörden als Rechtsextreme gewertet (bitte tabellarische nach aktiven oder ehemaligen Angehörigen und den jeweils einschlägigen Bundesbehörden aufgliedern)? a) Wie hat sich die Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Sobald Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes bekannt werden, werden diese bestmöglich verifiziert, mit dem Ziel der Entfernung der in Rede stehenden Personen aus dem öffentlichen Dienst. Es erfolgt keine zielgerichtete Erfassung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Rechtsextremisten. Im Bereich der Bundespolizei ist ein Fall bekannt, in dem ein Beamter nach der Bewertung von deutschen Sicherheitsbehörden in der rechtsextremistischen Szene fest verwurzelt ist. Dieser Beamte ist seit mehreren Jahren vom Dienst suspendiert ; ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis ist anhängig. b) In wie vielen Fällen ließ sich eine Verbindung zur „Identitären Bewegung “ herstellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Wie viele Soldaten der Bundeswehr, ehemalige Soldaten und Reservisten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von deutschen Sicherheitsbehörden als Rechtsextreme gewertet (bitte tabellarisch nach Soldaten, ehemalige Soldaten und Reservisten und Organisationseinheit der Bundeswehr aufgliedern)? Von den noch aktiven Soldaten wurden im Jahr 2014 zwei und im Jahr 2017 einer als Rechtsextremisten bewertet. Alle drei Soldaten gehören dem Organisationsbereich Heer an. Darüber hinaus werden neun Reservisten vor einem möglichen rechtsextremistischen Hintergrund überprüft. a) Wie hat sich die Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt? Im Zeitraum von 2010 bis 2018 hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) darüber hinaus 86 Soldaten als Rechtsextremisten bewertet. Diese sind inzwischen aus der Bundeswehr ausgeschieden. 67 hiervon wurden bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2011 als Rechtsextremisten bewertet. b) In wie vielen Fällen ließ sich eine Verbindung zur „Identitären Bewegung “ herstellen? In vier Fällen (2017: drei; 2018: einer) wurden Soldaten als Rechtsextremisten bewertet, die Anhänger der „Identitären Bewegung Deutschland“ waren. Alle wurden vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2193 10. Wie viele Reservisten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von deutschen Sicherheitsbehörden als Reichsbürger bzw. Selbstverwalter gewertet? Auf die Antwort zu Frage 13d wird verwiesen. 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass hinter Pressemeldungen über militante sogenannte Prepper in Mecklenburg-Vorpommern, die Anschläge auf Politikerinnen und Politiker und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure geplant haben sollen, den Geschehnissen um Franco A. und paramilitärischen Bestrebungen von Reichsbürgern organisierte länderübergreifende Strukturen stehen (vgl. http://taz.de/Terror-Ermittlungen-in- Norddeutschland/!5468003/)? 12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich Komplizen der Beschuldigten Franco A., Mathias F. und Maximilian T. nach wie vor als aktive Soldaten bzw. Reservisten in der Bundeswehr bewegen und damit Zugang zu Waffen, Munition sowie eingestuften Informationen haben? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ermittlungen gegen „Franco A.“, „Maximilian T.“ und „Mathias F.“ haben keine belastbaren Hinweise auf strafbares Verhalten weiterer Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf nach § 89a des Strafgesetzbuches (StGB) ergeben. Eine weitere Beantwortung der Fragen muss zum Schutz der noch laufenden Verfahren unterbleiben. Trotz der grundsätzlich verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege zurück. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der kürzlich gegründeten gemeinsamen „Arbeitsgemeinschaft Reservisten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischem Abschirmdienstes (MAD) zur Analyse des extremistischen Gefahrenpotentials in der Bundeswehr? Die „Arbeitsgemeinschaft Reservisten“ („AG Reservisten“) aus Vertretern des MAD und des BfV tritt in einem regelmäßigen Turnus zusammen. Ziel der „AG Reservisten“ ist es, Reservisten – bei denen hinreichende Anhaltspunkte für eine extremistische Betätigung vorliegen – von einem Zugang zur militärischen Ausbzw . Weiterbildung dauerhaft auszuschließen. Mit der Gründung der „AG Reservisten“ ist der Informationsaustausch zwischen dem militärischen und zivilen Bereich im Hinblick auf Reservisten intensiviert worden. a) Wie gestaltet sich die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft von BfV und MAD? Durch den Austausch von personenbezogenen Daten soll verhindert werden, dass Reservisten, zu denen bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse mit Extremismusbezug vorliegen, von der Bundeswehr in ein aktives Wehrdienstverhältnis beordert werden und auf diesem Wege Zugang zu eingestuften Informationen, militärischer Ausbildung sowie zu Waffen und Munition erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Vorgangsbearbeitung durch die „AG Reservisten“ findet nicht statt – diese obliegt den Fachdezernaten bzw. -referaten des BfV bzw. des MAD im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit. b) Wie viele Treffen gab es bislang? Bislang fanden fünf Treffen statt. c) Wann und wie werden die Treffen von wem veranlasst? Die Treffen finden regelmäßig und alternierend in beiden Behörden statt. d) Wie viele Fälle von Extremismus unter Reservisten waren bislang Thema der Arbeitsgemeinschaft (bitte nach Phänomenbereich (PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) aufgliedern, und welche konkreten Maßnahmen wurden in diesen Fällen jeweils getroffen)? Bisher wurde in der „AG Reservisten“ eine niedrige zweistellige Zahl von Vorgängen besprochen, die überwiegend den Bereich der Reichsbürger und Selbstverwalter sowie den Phänomenbereich Rechtsextremismus betrafen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. 14. In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2010 bei der Bundeswehr Waffen und/oder Munition abhandengekommen (bitte tabellarisch aufgliedern nach Jahreszahl, Typ und Menge gemäß der Angaben im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 20. Mai 2017)? a) Zu wie vielen Strafverfahren kam es in diesem Zusammenhang? b) Welche entwendete Munition und/oder Waffen wurden ggf. wieder inwiefern aufgefunden? 15. In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2010 im Kontext der Ausbildung und Übung von Reservisten der Bundeswehr Waffen und/oder Munition abhandengekommen (bitte tabellarisch nach Jahreszahl, Typ und Menge aufgliedern )? Zu wie vielen Strafverfahren kam es in diesem Zusammenhang? Die Fragen 14 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Tabellen zu Waffen- und Munitionsverlusten aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Informationen zu Waffen- und Munitionsverlusten als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2193 Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können , entsprechend einzustufen. Die Veröffentlichung der Tabellen zu Waffen- und Munitionsverlusten kann zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr führen. Aus den darin enthaltenen Zahlen könnte der nicht zutreffende Schluss gezogen werden, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei der Bundeswehr nicht in ausreichendem Maße umgesetzt werden, sodass in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt wird, das Unbefugte widerrechtlich in den Besitz von Waffen und Munition der Bundeswehr gelangen könnten. Diese Annahme könnte den Eindruck eines Sicherheitsdefizits bei den Streitkräften entstehen lassen, dass durch die Bevölkerung als Bedrohungspotential wahrgenommen werden könnte. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft.1 16. In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2010 bei Bundesbehörden (z. B. Bundespolizei , Bundeskriminalamt, Zoll, Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz) Waffen und/oder Munition abhandengekommen (bitte tabellarisch nach Behörde, Jahreszahl, Typ und Menge aufgliedern)? Die Beantwortung dieser Frage kann zum Schutz der Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Sicherheitsbehörden stehen. Hierzu zählt insbesondere der Schutz hauptamtlicher Mitarbeiter im Ausland sowie der Schutz der operativen Infrastruktur des Bundesnachrichtendienstes (BND). Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der Sicherheitsbehörden führen und kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Dies würde für die Auftragserfüllung der Sicherheitsbehörden und die Sicherheit der Mitarbeiter insbesondere im Auslandseinsatz erhebliche Nachteile zur Folge haben. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (VS-Anweisung – VSA) mit den VS-Graden „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ bzw. „VS – Vertraulich“ eingestuft.2 1 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Zu wie vielen Strafverfahren kam es in diesem Zusammenhang? Wie viele Rechtsextreme und Reichsbürger bzw. Selbstverwalter (soweit hier neue Zahlen seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/539 vorliegen) besitzen derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis, und wie vielen Rechtsextremen wurde die waffenrechtliche Erlaubnis seit dem Jahr 2010 entzogen? 18. Über wie viele Waffen verfügen Rechtsextreme und Reichsbürger/Selbstverwalter (soweit hier neue Zahlen seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/539 vorliegen) nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie hat sich die Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte wo möglich nach Vereinigung und Waffenart aufschlüsseln)? Die Fragen 17 und 18 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Anfang November 2017 verfügten rund 750 Rechtsextremisten über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Bis zu diesem Zeitpunkt waren den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland insgesamt 59 Entzüge waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Rechtsextremisten durch die zuständigen Waffenbehörden im Jahr 2017 bekannt geworden. Mit Stichtag zum 31. März 2018 verfügten rund 1 200 „Reichsbürger und Selbstverwalter “ über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Seit November 2016 wurden mindestens 450 „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Der Grund für die hohe Anzahl an bekannten Erlaubnisinhabern ist insbesondere die fortschreitende Aufklärung der Szene, durch die kontinuierlich neue Erlaubnisinhaber bekannt werden. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Wie viele Waffen und wie viel Munition wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr von Rechtsextremen und Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern (soweit hier neue Zahlen seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/539 vorliegen) bei polizeilichen Maßnahmen sichergestellt (bitte auch die Zahl der polizeilichen Maßnahmen und Art der Waffen angeben)? Wie viele der sichergestellten Waffen und wie viel Munition entstammten direkt oder nachvollziehbar aus legalen Beständen? Politisch motivierte Straftaten werden dem BKA im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) gemeldet und erfasst. Die Ergebnisse von einzelnen Ermittlungsschritten wie unter anderem Durchsuchungen sind dabei kein Erfassungskriterium und werden lediglich in Ausnahmefällen gemeldet bzw. erfasst (zum Beispiel in Fällen, in denen sich die phänomenologische Bewertung ändert). Eine automatisierte statistische Auswertung zur Anzahl der bei rechtsmotivierten Straftätern festgestellten Waffen und Munition ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2193 20. Wie viele Strafverfahren wurden und werden im Zusammenhang mit Schießübungen deutscher Rechtsextremer und Reichsbürger bzw. Selbstverwalter im In- und Ausland seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung geführt? Sind Beschuldigte dieser Strafverfahren Mitglieder von Vereinigungen, Vereinen , Parteien o. Ä., die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden können, und wenn ja, welcher und wie viele? Der GBA führt keine Strafverfahren im Phänomenbereich PMK-rechts im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schießübungen im In- oder Ausland. Zu Strafverfahren in den Ländern liegen keine Erkenntnisse vor. 21. In wie vielen Fällen war das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) seit dem Jahr 2010 mit Personen aus welchem Phänomenbereich befasst (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) befasst sich ausschließlich mit Sachverhalten aus dem Phänomenbereich “islamistischer Terrorismus“. Ein statistischer Nachhalt über die Befassung mit Personen wird nicht geführt. 22. Welche sicherheitspolitischen Erwägungen der Bundesregierung sprechen dafür, im GTAZ ausschließlich Fälle im Bereich islamistischer Terrorismus zu behandeln, während alle anderen Phänomenbereiche mit Terrorismusbezügen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) behandelt werden? Warum gibt es im GTAZ eine „AG Tägliche Lagebesprechung“, während es im GETZ nur eine „AG Phänomenbezogene Lage“ gibt? Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington und die erkannte Bedrohung durch den internationalen/islamistischen Terrorismus hatten die Überprüfung der Sicherheitsarchitektur Deutschlands zur Folge und führten zur Einrichtung eines „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ). Das GTAZ, das aus einer polizeilichen und einer nachrichtendienstlichen Informations - und Analysestelle besteht, nahm am 14. Dezember 2004 seinen Wirkbetrieb auf. Wesentliches Ziel des GTAZ ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Die Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen und die Verbesserung des Informationsmanagements stärkt die Analysekompetenz und erleichtert die Früherkennung möglicher Bedrohungen sowie die Abstimmung operativer Maßnahmen im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus. Nach Bekanntwerden der Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurde am 16. Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) gegründet. Dieses ging im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) auf, welches 2012 als neue Kommunikations- und Kooperationsplattform der Sicherheitsbehörden etabliert wurde. Das GETZ bildet eine länderübergreifende Informations- und Kooperationsplattform für die Bündelung von Fachexpertisen in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus/-terrorismus, Linksextremismus/-terrorismus und Ausländerextremismus /-terrorismus sowie Spionageabwehr und Proliferation. Im GTAZ wird vor dem Hintergrund der dargestellten historischen Entwicklung der Zentren ausschließlich der Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus bearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die unterschiedliche Namensgebung in Bezug auf die „AG Tägliche Lagebesprechung “ sowie „AG Phänomenbezogene Lage“ ist im vierteiligen Aufbau des GETZ begründet. Aufgrund des sehr heterogenen Aufkommens von zu besprechenden Sachverhalten in den verschiedenen Phänomenen des GETZ ist eine „tägliche Lagebesprechung“ in allen phänomenologischen Teilbereichen des GETZ analog zum GTAZ nicht zielführend. Daher wurde diese Besprechung im GETZ abweichend vom GTAZ benannt. 23. Warum ist im GETZ Europol beteiligt, im GTAZ aber nicht (vgl. www. verfassungsschutz.de/de/das-bfv/getz und www.verfassungsschutz.de/de/ arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/gemeinsamesterrorismusabwehrzentrum -gtaz)? Das GTAZ ist eine Kooperationsplattform der nationalen Sicherheitsbehörden, in dessen Rahmen der Informationsaustausch auf Grundlage der nationalen Übermittlungsvorschriften vollzogen wird. Internationale Bezüge werden durch die nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zentralstellen des Bundes abgearbeitet. Die Einbindung einer europäischen Behörde kann aufgrund dieser Rahmenbedingungen sowohl für die Behörde selbst, als auch für die an den Zentren beteiligten Stellen keinen Mehrwert erbringen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Finden im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) auch eine Analyse rechtsextremistisch -terroristischer Inhalte im Internet bzw. eine Beobachtung des Wirkens entsprechender Netzwerke im Internet und eine thematische Auswertung der so verbreiteten öffentlich zugänglichen Inhalte statt, und wenn nein, warum nicht, und wo erfolgt eine solche Analyse stattdessen? Im „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) wird ausschließlich der Phänomenbereich „islamistischer Terrorismus“ bearbeitet. Dort findet keine Analyse rechtsextremistisch -terroristischer Inhalte im Internet bzw. keine Beobachtung des Wirkens entsprechender Netzwerke im Internet und keine thematische Auswertung der so verbreiteten öffentlich zugänglichen Inhalte statt. Das GIZ ist hierfür nicht zuständig. Die Internetauswertung rechtsextremistischer Inhalte bzw. eine Beobachtung des Wirkens entsprechender Netzwerke im Internet erfolgt im „Forum Rechtsextremismus der Koordinierten Internetauswertung“ (KIA-R). 25. Wie viele Straftaten hat die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 in folgenden Themenfeldern des sog. Themenfeldkatalogs PMK registriert a) Ausländer-/Asylthematik; b) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge c) gegen Asylunterkünfte bzw. d) Unterbringung von Asylbewerbern e) (bitte nach den vier Themenfeldern, nach Jahren sowie nach den vier Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK- Sonstige aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle sind die angefragten Fallzahlen mit der erbetenen Aufschlüsselung enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2193 Bei dem Begriff „Ausländer-/Asylthematik“ aus dem Themenfeldkatalog des KPMD-PMK handelt es sich um einen Oberbegriff. Diesem werden in der Regel Unterthemen wie zum Beispiel „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“, „gegen Asylunterkünfte “ und „Unterbringung von Asylbewerbern“ zugeordnet. Im KPMD- PMK sind alle zutreffenden Unterthemen und Oberbegriffe anzugeben, um eine differenzierte, mehrdimensionale Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen (Mehrfachnennungen). Somit sind die Fallzahlen der genannten Unterthemen in den Fallzahlen des Obergriffes „Ausländer-/Asylthematik“ enthalten; darüber hinaus sind Mehrfachzählungen bei den Fallzahlen der Unterthemen möglich. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde die Erfassung von Straftaten im Kontext der Asylthematik weiter ausdifferenziert, um einen noch genaueren Lageüberblick zu erhalten. Der Themenfeldkatalog des KPMD-PMK wurde durch das neue Unterthema „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ ergänzt. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue oder zusätzliche Erfassung von Sachverhalten , sondern um die Zuordnung und Auswertemöglichkeit dieser Sachverhalte zum Asylthema innerhalb der PMK. Diese Taten wurden auch vorher schon als Straftaten der PMK erfasst. Daher können bei diesem Unterthema nur Fallzahlen aus den Jahren 2016 und 2017 abgebildet werden. Zum 1. Januar 2017 wurden Änderungen im KPMD-PMK bezüglich der neugestalteten Phänomenbereiche wirksam. Insbesondere vor dem Hintergrund der seit dem neugeschaffenen Phänomenbereiche PMK-ausländische Ideologie und PMK-religiöse Ideologie ist eine direkte Vergleichbarkeit der Fallzahlen 2017 mit den Vorjahren nicht mehr gegeben. Der Phänomenbereich Politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK) hat Ende 2016 seine Gültigkeit verloren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Oberbegriff (OB)/ Unterthema (UT) Phänomenbereich 2015 2016 2017 Ausländer-/Asylthematik (OB) PMK-rechts 4.898 5.402 3.078 PMK-links 904 499 205 PMAK 67 191 - PMK-ausländische Ideologie 38 PMK-religiöse Ideologie 73 PMK-nicht zuzuordnen 676 489 98 Gesamt 6.545 6.581 3.492 gegen Asylbewerber/Flüchtlinge (UT) PMK-rechts - 2.881 2.074 PMK-links - 1 - PMAK - 20 - PMK-ausländische Ideologie - - 2 PMK-religiöse Ideologie - - 5 PMK-nicht zuzuordnen 140 37 Gesamt 3.042 2.118 gegen Asylunterkünfte (UT) PMK-rechts 923 929 300 PMK-links 8 - - PMAK 12 12 - PMK-ausländische Ideologie - - 2 PMK-religiöse Ideologie - - 1 PMK-nicht zu-zuordnen 108 66 12 Gesamt 1.051 1.007 315 Unterbringung von Asylbewerbern (UT) PMK-rechts 2.162 799 126 PMK-links 183 46 8 PMAK 30 16 3 PMK-ausländische Ideologie - - 3 PMK-religiöse Ideologie - - - PMK-nicht zuzuordnen- 255 132 8 Gesamt 2.630 993 145 26. Wie viele Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Angriffe auf Moscheen bzw. wie viele Hassdelikte (ausländerfeindliche, antimuslimische, antisemitische, antichristliche, homophobe, antiziganistische, behindertenfeindliche Delikte oder Straftaten aufgrund des sozialen Status des Tatopfers) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 von organisierten Strukturen der rechtsmotivierten Tätergruppierungen verübt worden (bitte nach Datum und Deliktsgruppe Vereinigung aufschlüsseln)? Die Anzahl der Straftaten gegen Asylunterkünfte, welche durch organisierte Strukturen begangen wurden, ist automatisiert nicht aussagekräftig auswertbar. Nach Erkenntnissen aus Verfahren des GBA sind von August bis November 2015 von der Vereinigung: „Gruppe Freital“ zwei Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2193 verübt worden, zuzuordnen der Deliktsgruppe § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung). Weitere Erkenntnisse im Rahmen der Zuständigkeit des GBA liegen nicht vor. a) Inwiefern sind der Bundesregierung Parallelitäten in der Tatbegehung, Tatmittel oder überschneidende Identitäten der (mutmaßlichen) Täter dieser Angriffe bekannt? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass hinter diesen Angriffen eine länderübergreifende Struktur der Tatbegehung besteht? Hinsichtlich einer Mustererkennung (Parallelitäten) bei der Tatbegehung, den Tatmitteln und den Tätern von Straftaten gegen Asylunterkünfte konnten klare belegbare Muster bislang nicht abgeleitet werden. b) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in diese Richtung ermittelt? Polizeiliche Ermittlungen orientieren sich grundsätzlich in alle Richtungen. Dies umfasst auch Ermittlungen zu möglichen länderübergreifenden Strukturen. Zu einzelnen laufenden Ermittlungsverfahren erteilt die Bundesregierung keine Auskunft . 27. Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten rechtsmotivierten Tötungsdeliktes geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist bezügliche der Aufstellung der Opfer infolge rechter Gewalt auf die Antwort zu den Fragen 1, 1a und 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 24. Juli 2015, auf Bundestagsdrucksache 18/5639. Seit dem Jahr 2015 ist ein Sachverhalt hinzugekommen: Jahr Tatort Land Todesopfer 2016 Georgensgmünd Bayern 1 Somit wurden seit dem Jahr 1990 insgesamt 70 vollendete rechte Tötungsdelikte registriert, bei denen 76 Personen getötet wurden. In Bezug auf versuchte Tötungsdelikte verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu den Fragen 1, 1a und 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Stand der polizeilichen Überprüfungen möglicher Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 24. Juli 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5639. Hiernach wurden seit 1990 im Phänomenbereich PMK-rechts insgesamt 170 versuchte Tötungsdelikte mit insgesamt 142 Opfern erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit dem Jahr 2015 sind 35 Sachverhalte hinzugekommen: Jahr Tatort Land Zahl der Opfer 1999 Nürnberg BY 1 2001 Köln NW 4 2004 Köln NW 28 2014 Sanitz MV 0 2015 Freiberg SN 7 2015 Kassel HE 2 2015 Hennigsdorf BB 2 2015 Mahlberg BW 1 2015 Salzhemmendorf NI 0 2015 Köln NW 5 2015 Freital SN 1 2015 Crimmitschau SN 0 2016 Nürnberg BY 1 2016 Hirschau BY 0 2016 Kelheim BY 0 2016 Gräfenhainichen ST 0 2016 Saarbrücken SL 2 2016 Berlin BE 0 2016 Zwickau SN 1 2016 Halle/Saale ST 5 2016 Neustadt in Sachsen SN 2 2016 Zerbst ST 1 2016 Niesky SN 0 2016 Tröglitz ST 1 2016 Wilnsdorf NW 0 2016 Berlin BE 0 2016 Jüterborg BB 0 2016 Wittstock BB 1 2016 Schwedt/Oder BB 0 2016 Nürnberg BY 0 2017 Kremmen BB 0 2017 Lemgo NW 0 2017 Neustadt am Rübenberge NI 1 2017 Altena NW 1 2018 Bremen HB 1 Dementsprechend wurden seit dem Jahr 1990 insgesamt 205 versuchte rechte Tötungsdelikte mit 210 Opfern erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2193 a) Bei wie vielen rechtsmotivierten Gewalt- bzw. Tötungsdelikten seit 1990 geht die Bundesregierung von einem rechtsextremen bzw. rechtsterroristische Tathintergrund aus (bitte nach Datum, Ort und Deliktsgruppe aufschlüsseln )? Für den Zeitraum 1990 – 2000 galten die Kriterien des „Kriminalpolizeiliche Meldedienstes in Staatsschutzsachen“ (KPMD-S). Dieser umfasste nur Straftaten , die aus einer extremistischen Motivation heraus, das heißt mit dem Ziel der Systemüberwindung, begangen worden sind. Von den ab dem Jahr 2001 begangenen rechten Tötungsdelikten wurden zwei versuchte Tötungsdelikte als nicht extremistisch motiviert registriert: Am 29. Juni 2001 in Gadebusch/Mecklenburg-Vorpommern und Am 1. Mai 2002 in Delmenhorst/Niedersachsen Ob bei den rechten Tötungsdelikten im Tatzeitraum 1990 bis 2000 ein terroristischer Hintergrund vorlag, kann technisch nicht recherchiert werden. Darüber hinaus sind die in der Übersicht der Bundestagsdrucksache 18/5639 mit den laufenden Nummern 49, 52, 53, 55, 58, 59, 60, 61, 62 und 63 aufgeführten Tötungsdelikte des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) als terroristisch eingestuft. b) Gab es in den letzten Jahren weitere Nachmeldungen aus den Bundesländern , und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat, Bundesland, Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Die in den Übersichten ausgewiesenen vollendeten oder versuchten Tötungsdelikte stellen den aktuellen Meldestand dar. Delikte, bei denen eine Bewertungsänderung durch die Länder vorgenommen worden ist, sind in der nachfolgenden Übersicht gesondert ausgewiesen. Diese Angaben sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/5639 enthalten. Jahr Ort Land Zahl der Opfer Meldedatum 1990 Lübbenau BB 1 03.07.2015 1991 Schwedt BB 1 03.07.2015 1991 Hohenselchow BB 1 03.07.2015 1992 Neuruppin BB 1 06.07.2015 1993 Obhausen ST 1 25.05.2012 1993 Belzig BB 1 08.07.2015 1993 Fürstenwalde BB 1 03.07.2015 1996 Leipzig SN 1 29.02.2012 1997 Cottbus BB 1 03.07.2015 1997 Angermünde BB 1 03.07.2015 1999 Hohenstein-Ernsttal SN 1 29.02.2012 1999 Löbejün ST 1 25.05.2012 1999 Halle ST 1 25.05.2012 2000 Eberswalde BB 1 03.07.2015 2003 Leipzig SN 1 03.09.2014 2012 Butzow MV 1 02.12.2014 2014 Limburg HE 1 02.06.2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Zu wie vielen Altfällen, bei denen ein Tötungsdelikt in Betracht kommt, stehen weitere Ermittlungen des BKA noch aus, und kann ausgeschlossen werden, dass einzelne dieser bisher nicht hinreichend aufgeklärten Taten einen rechtsextremen oder rechtsterroristischen Hintergrund haben? Der systematische Datenabgleich im Bundeskriminalamt der ersten Prüfphase der Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse im GETZ-R (ehem. GAR) sowie die anschließende Prüfung der „Abgleichtreffer“ auf Ermittlungsrelevanz durch die Polizeien der Länder wurden 2014 beendet. Im Anschluss haben die Landeskriminalämter unter Federführung des Bundeskriminalamtes das Ergebnis sowie die Vorgehensweise evaluiert. Die Bekanntgabe von Ergebnissen der Altfallprüfung obliegt der „Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (IMK). Seitens der Bundesregierung erfolgt hierzu keine Stellungnahme. d) Liegt der Evaluierungsbericht der AG Fallanalyse im GETZ zur Altfallprüfung inzwischen vor? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Und wenn nein, wann ist damit zu rechnen – knapp sechs Jahre, nachdem das BKA die Leitung dieser sog. Altfallprüfung übernommen hat? Die Gremienbefassung der IMK dauert aktuell noch an. e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bewertungs- bzw. Zählungspraxis der Polizei nach der nur bei identifizierten Tätern ein rechter Tathintergrund angenommen werden kann? Die Erfassung und Bewertung Politisch motivierter Straftaten obliegt den ermittlungsführenden Dienststellen auf Grundlage des KPMD-PMK. Gemäß Definitionssystem „PMK“ werden Straftaten dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht des/der Betroffenen mit einzubeziehen. Insofern ist die Zuordnung einer Straftat zum Phänomenbereich PMK -rechts auch ohne Identifizierung des Täters möglich. 28. Wie viele Todesopfer politisch motivierter Kriminalität seit dem Jahr 1990 lassen sich hinsichtlich der Täter je welchem Phänomenbereich zuordnen? Die nachfolgende Aufstellungen stellt die Anzahl der Todesopfer in den Phänomenbereichen PMK-Ausländer (ab 2017 PMK-ausländische Ideologie und PMKreligiöse Ideologie), PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen seit der Einführung des Definitionssystems PMK im Jahr 2001 dar. Eine Beauskunftung der Zahlen für den Zeitraum 1990 bis 2000 ist aufgrund der nicht mehr vorliegenden Datenbasis nicht möglich. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011 vom 24. Juli 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5639. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2193 Jahr PMK- Ausländer PMKlinks PMK-ausländ. Ideologie PMK-rel. Ideologie PMK-nichtzuzuordnen 2001 0 1 - - 0 2002 0 0 - - 0 2003 0 0 - - 0 2004 1 0 - - 0 2005 0 0 - - 0 2006 0 0 - - 0 2007 0 0 - - 0 2008 0 0 - - 0 2009 0 0 - - 0 2010 0 0 - - 0 2011 2 0 - - 0 2012 0 0 - - 0 2013 0 0 - - 0 2014 0 1 - - 0 2015 0 0 - - 0 2016 13 0 - - 0 2017 - 0 0 2 0 Gesamt 16 2 0 2 0 Hinsichtlich der Todesopfer politisch rechtsmotivierter Straftaten wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 29. Wie viele terroristische Straftaten aus je welchem Phänomenbereich gab es seit dem Jahr 1990? Die nachfolgende Fallzahlenaufstellung stellt die Anzahl der Politisch motivierten Straftaten mit der Deliktsqualität „Terrorismus“ seit der Einführung des Definitionssystems PMK im Jahr 2001 dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr PMK- Ausländer PMKrechts PMKlinks PMK-ausländische Ideologie PMK-religiöse Ideologie PMK-nicht zuzuordnen 2001 5 4 5 - - 0 2002 19 0 2 - - 1 2003 13 4 9 - - 0 2004 24 3 3 - - 0 2005 22 3 6 - - 0 2006 31 3 9 - - 1 2007 30 1 3 - - 0 2008 12 0 0 - - 0 2009 18 0 0 - - 0 2010 35 0 0 - - 0 2011 50 1 0 - - 0 2012 35 6 0 - - 0 2013 106 1 1 - - 0 2014 197 0 0 - - 0 2015 214 1 0 - - 0 2016 304 4 0 - - 2 2017 - 5 0 81 435 2 Gesamt 1.115 36 38 81 435 6 30. Sind in dieser Auflistung rechtsmotivierter Tötungsdelikte auch die neun Menschen enthalten, die bei dem Attentat am Olympia-Einkaufszentrum in München im Juni 2016 durch einen ausländerfeindlich motivierten Täter getötet wurden – nachdem das Bundesamt für Justiz den Familien der Betroffenen jüngst mitgeteilt hat, dass sie Anspruch auf „Härteleistungen für die Opfer extremistischer Übergriffe“ haben (www.sueddeutsche.de/muenchen/ olympia-einkaufszentrum-die-morde-am-oez-waren-rechtsextremistischmotiviert -1.3906216), und wenn nein, warum nicht? Die Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten obliegt den ermittlungsführenden Dienststellen. Demnach obliegt die Klassifizierung sowie ggf. Neubewertung des Attentats von München ausschließlich der zuständigen Polizeidienststelle in Bayern. Bislang erfolgte durch die sachbearbeitende Dienststelle in Bayern keine Einstufung des Tatgeschehens als PMK. Der Sachverhalt ist deshalb in der Aufstellung der rechtsmotivierten Tötungsdelikte nicht enthalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2193 31. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Rechtsterrorismus in Deutschland seit dem Jahr 1990 entwickelt? a) Sieht die Bundesregierung Unterschiede zwischen rechtsterroristischen Strukturen und Taten in früheren Jahren und heute, und wenn ja, welche (vgl. www.tagesschau.de/inland/deutschland-rechtsterrorismus-101.html)? b) Wie werden sich nach Meinung der Bundesregierung rechtsterroristische Strukturen in Deutschland in Zukunft entwickeln? c) Warum geht das BfV laut Pressemeldungen davon aus, dass sich „rechtsterroristische Ansätze weiter verstärkt am Rand oder ganz außerhalb der rechtsextremistischen Strukturen und Organisationen entwickeln könnten “ (Quelle ebenda)? d) Warum geht das BfV laut Pressemeldungen davon aus, dass „ein wesentlicher Teil der [rechtsterroristischen] Akteure über keine substanzielle Verflechtung mit rechtsextremen Szenestrukturen“ verfüge, diese oftmals sogar „völlig ohne jeden Bezug zu rechtsextremistischen Gruppierungen“ agierten (Quelle ebenda)? e) Wie viele rechtsmotivierte Gewalt- und Tötungsdelikte seit 1990 rechnet die Bundesregierung dem rechten „Lone-Wolf-Terrorismus“ zu (bitte nach Datum und Deliktsgruppe aufschlüsseln)? Die Fragen 31 bis 31e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Entwicklung des Rechtsterrorismus in Deutschland seit 1990 ist vor allem hinsichtlich des Ideologisierungsgrades der Täter sowie der Größe und Organisations - bzw. Kommunikationsstruktur der einschlägigen Gruppierungen festzustellen . Bis in die 2000er-Jahre gingen rechtsterroristische Aktivitäten überwiegend von ideologisch gefestigten Gruppierungen oder Einzelpersonen aus, die als langjährige Angehörige der strukturierten rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Szene bekannt waren. So wurden unter anderem Ermittlungen wegen der Planung eines Anschlags auf Asylbewerberunterkünfte, wegen der Gründung einer Teilorganisation des „Ku- Klux-Klans“ sowie gegen Angehörige der Nationalistischen Front geführt. Im Jahr 1993 wurden Ermittlungen nach § 129a StGB wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung „Eine Bewegung in Waffen“ und im Jahr 1995 nach § 129a StGB wegen des Auffindens von Waffen- und Sprengstoffdepots aufgenommen. Und im Jahr 1999 wurden Ermittlungen gemäß § 129a StGB wegen der Verabredung zu Sprengstoffverbrechen eingeleitet. Diese Auflistung ist nicht als abschließend zu betrachten, da entsprechende Unterlagen nicht mehr vorliegen. Aus noch vorhandenen Lagebildern konnten nur noch diese entsprechend herausragenden Ermittlungskomplexe nachvollzogen werden. Damit sind für den Zeitraum 1990 bis 2000 etwa maximal zehn herausragende Ermittlungsverfahren im Sinne der Anfrage bekannt. Diesen Delikten lag vorwiegend eine fremdenfeindliche Motivation zu Grunde. Innerhalb des gleichen Betrachtungszeitraums war generell ein enormer Anstieg der fremdenfeindlich motivierten Straftaten im Bereich des Rechtsextremismus zu verzeichnen. Allgemein ist für den angefragten Zeitraum seit 1990 festzustellen, dass sich die Fallzahlen der Deliktsqualität Terrorismus für dem Bereich PMK-rechts im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen (z. B. PMK-Ausländer von 2001 bis 2016: 1 115 Fälle; PMK-ausländische Ideologie 2017: 81 Fälle und PMK-religiöse Ideologie 2017: 435 Fälle) auf eher niedrigem Niveau befinden. Gleichwohl lassen sich allgemeingültige Aussagen treffen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den weit überwiegenden Fällen des Rechtsterrorismus seit 1990 lag wie auch insbesondere in den Fällen der Jahre 2015 bis 2017 Fremdenfeindlichkeit als tatbegründende Motivation vor. Untersuchungen des BfV haben ergeben, dass in der jüngeren Vergangenheit erkannte rechtsterroristische Gruppierungen bzw. die darin agierenden Einzelpersonen weit überwiegend nur eine relativ oberflächliche Anbindung an gefestigte Strukturen der rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Szene aufweisen. Die jeweiligen Gruppierungen bestanden nur für einen relativ kurzen Zeitraum. Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen waren – wenn überhaupt vorhanden – nur sporadischer Natur. Da der weit überwiegende Teil der agierenden Personen zudem keinen klassischen, langjährigen Vorlauf in der rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Szene aufwies, wäre auch im Falle einer längerfristigen Existenz der jeweiligen Gruppierungen eine nennenswerte Einbettung in diese Szene mittelfristig unwahrscheinlich gewesen. Hinsichtlich des Ideologisierungsgrades war in den letzten Jahren festzustellen, dass in rechtsterroristischen Gruppierungen agierende Personen in der Regel eher einem diffusen, von der Selbstradikalisierung über das Internet geprägten rechtsextremistischen Weltbild anhingen. Eine durchgängige neonazistische Ideologie war aufgrund der fehlenden Prägung durch die Zugehörigkeit zur strukturierten rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Szene nur in Ausnahmefällen vorhanden . Die starke Affinität der Gruppierungsmitglieder zu moderner Kommunikationstechnik – insbesondere die Verwendung von sozialen Netzwerken und Instant Messenger-Diensten – prägte das Kommunikationsverhalten der Gruppierungen insgesamt und ermöglichte eine umfassende virtuelle Vernetzung von Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass sich – begünstigt durch die stark erleichterte Selbstradikalisierung im Internet und die dort vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten – insbesondere außerhalb der gefestigten Strukturen der rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Szene potenziell rechtsterroristische Personenzusammenschlüsse bilden können. Hinsichtlich der Einzelpersonen, die ggf. als „Lone Wolf-Terroristen“ aktiv werden könnten, ist zukünftig ebenfalls zu erwarten, dass der radikalisierende Ideologietransfer eher per Internet als durch eine langjährige Einbettung in gefestigte rechtsextremistische bzw. neonazistische Strukturen erfolgen dürfte. Gleichwohl ist nach wie vor jederzeit möglich, dass sich innerhalb gefestigter rechtsextremistischer Strukturen Radikalisierungstendenzen abzeichnen, die schlussendlich in einer rechtsterroristischen Ausrichtung von Einzelpersonen oder einzelnen Personenzusammenschlüssen resultieren können. Der KPMD-PMK bietet keine Möglichkeit zur statistischen Recherche von sogenanntem „rechten Lone Wolf-Terrorismus“. Entsprechende Definitionen, Themenfelder und/oder Suchbegriffe liegen nicht vor. Auch in der Wissenschaft wird der Begriff des „Lone Wolf“ im internationalen Kontext unterschiedlich definiert. Aus diesen Gründen kann keine Auflistung entsprechender Delikte für den fraglichen Zeitraum erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2193 32. Ist es zutreffend, dass nach Ansicht der Bundesregierung bei der Herausbildung terroristischer bzw. krimineller Gruppen innerhalb des rechten Spektrums eine anhaltende verbalradikale Rhetorik risikoverstärkend wirken kann? Inwiefern wurde hierbei auch eine Wechselwirkung zwischen rechtsmotivierten Straftaten und der Rhetorik bzw. der Kommunikationsstrategie rechtspopulistischer bzw. rechtsextremer Parteien geprüft bzw. festgestellt – wenn etwa die AfD versucht, sich durch „sorgfältig geplante – politisch inkorrekte – Provokationen“ als „Auffangbecken“ für fremdenfeindliche Protestbewegungen zu stilisieren, und diesen – hier: flüchtlingsfeindlichen – Bewegungen dann „eine politische Richtung und Gesicht zu geben“ (vgl. „AfD- Manifest 2017 – Die Strategie der AfD für das Wahljahr 2017“, Dezember 2016)? Unabhängig vom jeweiligen Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität kann eine aggressive Propaganda sowie (anhaltender) Verbalradikalismus Einfluss auf individuelle Radikalisierungsprozesse haben und eine impulsgebende Wirkung entfalten, wenn eine entsprechende Empfänglichkeit hierfür vorhanden ist. Es liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass die Agitation und die Rhetorik rechtspopulistischer bzw. rechtsextremistischer Parteien zu rechtsextremistisch motivierten Straftaten geführt haben. 33. Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen rechtsterroristischer Täter oder Gruppen aus Deutschland in andere Länder, z. B. nach England, USA, Österreich, Schweiz, Russland oder Benelux-Staaten, bekannt? Persönliche Kontakte und der Austausch innerhalb der europäischen rechtsextremistischen Szene sind bekannt. In Einzelfällen gibt es derartige Verbindungen auch in die USA oder Russland. 34. Wie viele Angriffe auf Politikerinnen und Politiker gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2017, und wie hat sich die Zahl der Angriffe seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch nach Phänomenbereich (PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) und Straftatbestand aufgliedern)? Eine automatisierte Aufstellung von Politisch motivierten Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragestellung werden die nachfolgenden Fallzahlenaufstellungen zu Straftaten der PMK im Unterthema (UT) „gegen Amts-/Mandatsträger“ seit Einführung dieses Themenfeldes im Jahr 2016 aufgeführt. Aus den Vorjahren können diese Fallzahlen mangels Recherchemöglichkeit nicht dargestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“, Tatzeit 2016, Stichtag 31 Januar 2017 PMK-rechts PMK-links PMK-Aus-länder PMK-nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 1 0 0 0 Körperverletzungen 5 5 0 3 Brandstiftungen 3 5 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 1 Landfriedensbruch 0 1 0 1 Gefährliche Eingriffe* 1 1 0 1 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 Erpressung 3 0 0 7 Widerstandsdelikte 2 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 15 12 0 14 Sachbeschädigungen 75 76 3 116 Nötigung/Bedrohung 71 11 23 62 Propagandadelikte 79 4 1 8 Störung Totenruhe 0 0 0 0 Volksverhetzung 184 0 2 17 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 31 0 0 5 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 Andere Straftaten 353 65 196 417 Gesamt 808 168 225 639 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/2193 Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“, Tatzeit 2017, Stichtag 31. Januar 2018 PMK-rechts PMKlinks PMK-ausländische Ideologie PMK-religiöse Ideologie PMK-nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 1 0 0 0 0 Körperverletzungen 4 13 1 2 12 Brandstiftungen 0 1 0 0 2 Sprengstoffdelikte 0 1 0 0 0 Landfriedensbruch 0 2 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 2 2 0 0 1 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 Raub 0 1 0 0 0 Erpressung 5 0 0 0 12 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 3 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 12 20 1 2 30 Sachbeschädigungen 99 64 3 0 131 Nötigung/Bedrohung 51 16 4 1 95 Propagandadelikte 102 9 0 0 11 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 126 2 3 0 8 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 7 0 0 0 5 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 257 98 23 5 342 Gesamt 654 209 34 8 622 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie viele dieser Angriffe hatten nach Einschätzung der Bundesregierung einen sogenannten asylkritischen Hintergrund? Oberbegriff „Ausländer/Asylthematik“ und Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger “, Tatzeit 2016, Stichtag 31. Januar 2017 PMK-rechts PMK-links PMK- Ausländer PMK-nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungen 1 1 0 0 Brandstiftungen 0 1 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 1 2 0 0 Sachbeschädigungen 39 9 0 27 Nötigung/Bedrohung 20 0 2 7 Propagandadelikte 30 0 0 1 Störung Totenruhe 0 0 0 0 Volksverhetzung 99 0 0 2 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 28 0 0 5 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 Andere Straftaten 136 2 1 84 Gesamt 353 13 3 126 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/2193 Oberbegriff „Ausländer/Asylthematik“ und Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“, Tatzeit 2017, Stichtag 31. Januar 2018 PMK-rechts PMKlinks PMK-ausländische Ideologie PMK-religiöse Ideologie PMK-nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 1 0 0 0 0 Körperverletzungen 2 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 1 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 4 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 32 3 0 0 1 Nötigung/Bedrohung 2 0 1 0 0 Propagandadelikte 9 0 0 0 0 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 61 0 0 0 3 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 4 0 0 0 0 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 69 3 0 0 9 Gesamt 181 6 1 0 13 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele dieser Angriffe hatten nach Einschätzung der Bundesregierung einen rechtsextremen Hintergrund? Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“, Extremismus, Tatzeit 2016, Stichtag 31. Januar 2017 PMK-rechts PMK-links PMK- Auslän-der PMK- nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 1 0 0 0 Körperverletzungen 4 4 0 1 Brandstiftungen 2 5 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 1 Landfriedensbruch 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 1 1 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 Erpressung 3 0 0 2 Widerstandsdelikte 2 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 13 10 0 5 Sachbeschädigungen 62 42 2 20 Nötigung/Bedrohung 66 8 22 15 Propagandadelikte 79 3 0 5 Störung Totenruhe 0 0 0 0 Volksverhetzung 181 0 2 4 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 30 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 0 0 0 0 Andere Straftaten 288 33 96 76 Gesamt 719 96 122 125 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/2193 Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“, Extremismus, Tatzeit 2017, Stichtag 31. Januar 2018 PMK-rechts PMKlinks PMK-ausländische Ideologie PMK-religiöse Ideologie PMK- nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 1 0 0 0 0 Körperverletzungen 4 10 0 1 9 Brandstiftungen 0 1 0 0 2 Sprengstoffdelikte 0 1 0 0 0 Landfriedensbruch 0 1 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 2 2 0 0 1 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 Raub 0 1 0 0 0 Erpressung 5 0 0 0 11 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 12 16 0 1 24 Sachbeschädigungen 76 38 2 0 45 Nötigung/Bedrohung 44 11 1 1 43 Propagandadelikte 101 5 0 0 9 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 119 2 2 0 1 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 5 0 0 0 1 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 206 56 8 5 99 Gesamt 563 128 13 7 222 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr c) Wie schätzt die Bundesregierung Pressemeldungen ein, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) davon ausgeht, dass in der Flüchtlingsdebatte „kein Ende der Agitation der rechten Szene abzusehen“ sei (vgl. http://taz. de/Angriffe-auf-Politiker-in-Deutschland/!5488677/)? Die Zuwanderungssituation ist thematisch dazu geeignet, innerhalb der rechten Szene einen ideologischen Konsens zu generieren. Auch aufgrund der engen ideologischen Verflechtung mit dem Themenfeld der „Fremdenfeindlichkeit“ ist abzusehen , dass diese Agitation durch die rechte Szene anhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wie schätzt die Bundesregierung Pressemeldungen ein, wonach das BKA davon ausgeht, dass in diesem Feld „ein intensiviertes verbalradikales Vorgehen der rechten Szene zum Nachteil von politischen Führungsfiguren und Amtsträgern festzustellen“ sei und dies zu weiteren Gewaltstraftaten führen könne, wobei in Einzelfällen „auch mit Tötungsdelikten zu rechnen“ sei (Quelle ebenda)? Es in Betracht zu ziehen, dass die Agitation zum Nachteil von politisch Verantwortlichen fortbesteht und anlassbezogen weiter intensiviert wird. Nach wie vor ist im Kontext der Zuwanderungsthematik sowie des damit verbundenen, teils stark konträr geführten Diskurses in Gesellschaft und Politik, ein intensiviertes verbalradikales Vorgehen der rechten Szene zum Nachteil von politischen Führungsfiguren und Amtsträgern festzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 31e verwiesen. 35. Wie viele Angriffe auf Pressevertreterinnen und Pressevertreter gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2017, und wie hat sich die Zahl der Angriffe seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte tabellarisch nach Phänomenbereich (PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige) und Straftatbestand aufgliedern)? Die nachfolgenden Tabellen stellen die Anzahl der PMK-Straftaten im Unterthema „gegen Medien“ seit Einführung des UT im KPMD-PMK im Jahr 2016 dar. Aus den Vorjahren können diese Fallzahlen mangels Recherchemöglichkeit nicht aufgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/2193 Unterthema „gegen Medien“, Tatzeit 2016, Stichtag 31. Januar 2017 PMK-Ausländer PMK –links PMK –rechts PMK -nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungen 2 4 14 0 Brandstiftungen 0 1 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 1 0 Gefährliche Eingriffe* 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Raub 0 2 0 1 Erpressung 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 1 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 2 7 16 1 Sachbeschädigungen 1 5 10 5 Nötigung/Bedrohung 2 2 8 3 Propagandadelikte 0 0 8 0 Störung Totenruhe 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 0 31 1 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 0 2 0 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 Andere Straftaten 6 7 118 27 Gesamtsumme 11 21 193 37 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2193 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unterthema „gegen Medien“, Tatzeit 2017, Stichtag 31. Januar 2018 PMK- Ausländer PMKrechts PMK-ausländische Ideologie PMK-religiöse Ideologie PMK -nicht zuzuordnen Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 3 8 1 0 1 Brandstiftungen 1 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 2 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe* 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 Raub 1 1 0 0 0 Erpressung 0 1 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 1 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 7 11 1 0 1 Sachbeschädigungen 9 17 0 0 7 Nötigung/Bedrohung 3 7 1 0 7 Propagandadelikte 0 4 0 0 0 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 10 0 1 0 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 1 0 0 0 0 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 8 36 2 3 8 Gesamtsumme 28 85 4 4 23 * Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/2193 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des nun in Wien in Untersuchungshaft sitzenden Hans B. nach Deutschland, dessen Verfahren laut Pressemeldungen bereits jetzt als eines „der größten Strafverfahren aus dem Bereich Rechtsterrorismus, das die österreichischen Behörden je geführt haben“, bezeichnet wird (vgl. www.fr.de/politik/rechts extremismus/rechtsextremismus-europaeische-neonazi-zelle-zerschlagen-a- 1464190)? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzgl. der berichteten „konkreten Schritte“ zum Aufbau einer „europäischen Befreiungsarmee“, die Hans B. u. a. in Deutschland unternommen haben soll? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu etwaigen durch die „Europäische Aktion“ oder andere Netzwerke des Hans B. in Deutschland geplanten Angriffe auf Politiker und Politikerinnen, und wenn ja, welche? c) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu Verbindungen der sieben aktiven deutschen Neonazis, deren Verfahren wegen Verdacht einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Anfang 2016 durch den GBA eingestellt wurden, zu Hans B.? d) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aktivitäten der „Europäischen Aktion“ in Deutschland und in anderen europäischen Staaten? Die Fragen 36 bis 36d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei Hans B. handelt es sich um einen österreichischen Staatsangehörigen, der Landesleiter Österreich der „Europäischen Aktion“ (EA) war und mehrfach an Treffen der EA in Deutschland teilnahm. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass die in der zweiten Jahreshälfte 2017 gegenüber der Öffentlichkeit erklärte Selbstauflösung der EA nur vorgeschoben war. Es liegen keine aktuellen Erkenntnisse zu Aktivitäten der EA vor. Das Bundeskriminalamt steht in seiner Funktion als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen mit der ermittlungsführenden Dienststelle des Verfahrens gegen Hans B. in Österreich im Austausch. Zu dieser Aufgabe gehört auch die anlassbezogene Einbindung weiterer inländischer Sicherheitsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Einzelauskünfte über Deutschlandbezüge, die vor diesem Hintergrund bekannt geworden sind, können wegen des bestehenden Zusammenhangs mit dem noch laufenden Ermittlungsverfahren gegen Hans B. in Österreich nicht erteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333