Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2197 19. Wahlperiode 17.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Christine Buchholz, Brigitte Freihold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1674 – Lärmbelästigung durch militärische Flugübungen im Landkreis Birkenfeld V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Von militärischen Übungsgeländen geht häufig eine Lärmbelästigung der Anwohner aus, wegen der es immer wieder zu Protesten kommt. So auch im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Betroffen sind neben den Bewohnern der Anrainergemeinden des Truppenübungsplatzes Baumholder auch die Besucher der dortigen Edelstein- und Nationalparkregion. Hintergrund sind militärische Übungsflüge der deutschen Luftwaffe sowie anderer NATO-Staaten. Gleichzeitig suchen die Menschen Ruhe und Erholung in dieser Region im 2015 eröffneten Nationalpark Hunsrück-Hochwald. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen von täglichem Fluglärm und durch Schießübungen auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner von militärischen Übungsgeländen vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu eventuellen Auswirkungen von täglichem Fluglärm und durch Schießübungen auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner von militärischen Übungsgeländen vor. 2. Welche militärischen Aktivitäten welcher Staaten finden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Truppenübungsplatz Baumholder statt? Auf dem Truppenübungsplatz Baumholder finden ausschließlich Schießübungen am Boden und aus der Luft statt. Die hierbei beteiligten Nationen sind Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die USA sowie ausschließlich am Boden Litauen, Luxemburg und Österreich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2197 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Flugstunden und wie viele militärische Überflüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 zu welchem militärischen Zweck absolviert, und welche Flugzeugtypen wurden dabei jeweils eingesetzt (bitte monatliche Angaben machen und nach Tiefflügen differenzieren)? Eine statistische Erfassung von Flugstunden über einzelnen Regionen erfolgt nicht. Daher kann keine Aussage über die Flugstunden im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder und dem darüber liegenden Flugbeschränkungsgebiet ED-R 116 gegeben werden. Anhand einer Analyse der Flugdichte der Radardaten erfolgte eine Auswertung der ungefähren Anzahl der Überflüge des Truppenübungsplatzes Baumholder (ED-R 116, vom Boden bis in Flugfläche 180 – ca. 5 500m) über den angegebenen Zeitraum. Hierbei wird das betroffene Gebiet mit einem Raster von 1 Quadratkilometer (km²)-Elementen überzogen und die Anzahl der Flüge in jedem dieser Elemente in dem definierten Zeitraum erfasst. Die so ermittelten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden: Tiefflug*: Flugdichteauswertung Tiefflug – Boden – 1.500 Fuß (ca. 450 m) über Grund Jahr Monat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jan 5 25 10 25 5 10 10 25 5 Febr 5 10 25 5 25 10 10 10 5 Mrz 25 25 25 5 25 50 10 10 25 Apr 25 25 25 50 25 25 10 25 Mai 25 50 50 50 50 25 25 50 Jun 50 25 25 50 25 50 25 10 Jul 25 100 50 25 10 25 25 10 Aug 25 25 25 25 10 10 25 25 Sept 25 100 25 25 50 25 100 10 Okt 50 25 10 10 50 5 5 10 Nov 25 10 10 10 25 25 5 10 Dez 5 5 5 5 2 2 2 2 Gesamt Ca. 290 425 285 285 302 262 252 197 35 * Tieffluge sind VFR-Flüge (Sichtflüge) von Strahl-, Transport- und Sonderflugzeugen unterhalb 1500 Fuß (ca. 450m) über Grund sowie von Hubschraubern unterhalb 500 Fuß (ca. 150m) über Grund. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2197 Gesamt (inklusive Tiefflug)*: Flugdichteauswertung 0 – 18.000 Fuß (ca. 5.500 m) Jahr Monat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jan 50 25 50 25 50 25 25 50 50 Febr 25 25 50 25 50 25 25 25 50 Mrz 100 50 50 100 50 50 25 25 50 Apr 100 50 50 25 50 50 50 50 Mai 25 25 50 25 25 50 10 50 Jun 25 25 25 10 50 25 25 25 Jul 50 50 50 25 25 50 10 10 Aug 50 25 50 25 25 25 25 50 Sept 50 25 25 25 25 25 50 50 Okt 25 50 50 25 25 25 25 50 Nov 25 25 50 25 10 25 25 50 Dez 25 50 25 25 25 50 25 50 Gesamt Ca. 550 425 525 360 410 425 320 485 150 * Die Auswertungen über 10 000 Fuß beinhalten auch den Flugbetrieb innerhalb des Übungsluftraum ED-R 205/305 (TRA Lauter). Dieser Flugbetrieb kann, obwohl dieser nicht zum Truppenübungsplatz Baumholder gehört, systembedingt nicht vom Flugbetrieb der ED-R 116 getrennt werden. Eine Auswertung nach Luftfahrzeugtypen ist auf Grundlage der erfassten Daten nicht möglich. Grundsätzlich kann im Bereich der ED-R 116 und dem angrenzenden Landkreis Birkenfeld mit allen in den jeweiligen Nationen vorhandenen Luftfahrzeugtypen gerechnet werden. Zusätzlich kann dieser Bereich nach Deaktivierung des Flugbeschränkungsgebietes von jedem Luftfahrzeug (auch zivil) beflogen werden. In Bezug auf den militärischen Zweck wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/8240 verwiesen. 4. In welchem Umfang werden auf dem Truppenübungsplatz Baumholder auch Luftbetankungen geübt? Es werden in dem zum Truppenübungsplatz Baumholder gehörenden Luftraum keine Luftbetankungen durchgeführt. 5. Wie hoch liegen die Kosten für die deutschen Militärübungen am Truppenübungsplatz Baumholder monatlich und pro Flugstunde? Da weder eine statistische Erfassung von Flugstunden noch eine Auflistung der eingesetzten Luftfahrzeugtypen auf Grundlage der erfassten Daten erfolgt (vgl. Antwort zu Frage 3), ist keine Aussage zu monatlichen oder nach Flugstunden aufgeschlüsselten Kosten möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2197 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Staaten nutzen den Flugkorridor des Truppenübungsplatzes Baumholder in welchem Umfang für Flugübungen? Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 116 über dem Truppenübungsplatz Baumholder wird ausschließlich durch Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die USA genutzt. Zum Umfang der Nutzung des Flugbeschränkungsgebietes wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Ein gesonderter Flugkorridor des Truppenübungsplatzes Baumholder existiert nicht. 7. Welche Manöver welcher Staaten oder der NATO wurden im Jahr 2017 auf dem Truppenübungsplatz Baumholder abgehalten, und welche sind für 2018 geplant? In 2017 fanden auf dem Truppenübungsplatz Baumholder keine Manöver statt. Für 2018 sind keine Manöver geplant. 8. Welche Einnahmen entstanden den deutschen Gebietskörperschaften durch die Zurverfügungstellung des Luftkorridors an NATO-Partner nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte nach Staat und Jahr einzeln aufschlüsseln )? Für die Benutzung des militärischen Luftraumes werden keine Einnahmen bei den deutschen Gebietskörperschaften generiert. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Flugübungen über dem ökologisch sensiblen Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald durchgeführt werden, und welche Alternativen zu Flugübungen über dem Nationalpark bestehen aus ihrer Sicht? Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die Arbeitsgruppe Fluglärm des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Nationalparks durch militärischen Fluglärm für eine Verbesserung hinsichtlich der Fluglärmbelastung einsetzt. 10. Wie viele Beschwerden (mündlich und schriftlich) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 wegen Fluglärmbelastung im Umkreis des Truppenübungsplatzes Baumholder? Beim Luftfahrtamt der Bundeswehr sind die in der folgenden Tabelle angegebenen Beschwerden über Fluglärm für den Bereich Baumholder und den Landkreis Birkenfeld eingegangen. Hierbei ist zu beachten, dass diese sich, aufgrund der vorhandenen Luftraumstruktur (An- und Abflüge zur Ramstein Air Base und den Übungsflügen in der TRA Lauter), nicht zwingend dem Flugbetrieb über dem Truppenübungsplatz Baumholder zuordnen lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2197 Jahr Schriftlich / Anzahl der Petenten* Mündlich / Anzahl der Petenten* Gesamt* 2010 8 / 8 42 / 18 50 2011 7 / 7 50 / 11 57 2012 30 / 16 65 / 38 95 2013 20 / 13 142 / 31 162 2014 65 / 22 284 / 59 349 2015 96 / 22 203 / 56 299 2016 58 / 13 95 / 21 153 2017 197 / 16 373 / 47 570 * Die Anzahl der Petenten wurde zum besseren Verständnis mit angegeben, da es sich in sehr vielen Fällen um Mehrfachpetenten handelt. So hat sich z. B. im Jahr 2017 ein Petent 205 Mal mündlich beschwert. 11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den militärisch verursachten Fluglärm im Landkreis Birkenfeld zu reduzieren? Derzeit sieht die Bundesregierung keine weiteren Möglichkeiten den Flugbetrieb und somit den hierdurch entstehenden Fluglärm im Landkreis Birkenfeld zu reduzieren . Grundsätzlich verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) stets das Ziel, die Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland möglichst gering zu halten und den militärischen Flugbetrieb möglichst gleichmäßig über Deutschland zu verteilen. Diesen Bemühungen sind jedoch , einerseits aufgrund der berechtigten Anforderungen für Ausbildungen und Übungen der Luftstreitkräfte und anderseits vor allem aufgrund der Luftraumstruktur , enge Grenzen gesetzt. 12. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die Belästigung tagsüber und in den Nachtstunden zu reduzieren? Eine ständige Verbesserung der Situation, unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse zur Auftragsdurchführung, wird durch die Bundesregierung angestrebt. Durch die aktive Mitarbeit der Bundeswehr in den örtlichen Fluglärmkommissionen sowie die Einrichtung der Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland- Pfalz konnten in der Vergangenheit bereits die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs auf die einzelnen Regionen, durch die Anpassung von Verfahren, Regularien und freiwilligen Selbstbeschränkungen, reduziert werden. Zusätzlich sind sogenannte „Lärmempfindliche Zonen“ zum Schutze der Anwohner des Truppenübungsplatzes Baumholder eingerichtet worden. Die Übungsverfahren sowie An- und Abflugrouten wurden entsprechend der Schutzbedürftigkeit der Anwohner, soweit es die Einsatz- und Übungserfordernisse zulassen, in den letzten Jahren angepasst. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6612 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2197 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die gewünschte nachhaltige touristische Entwicklung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald durch Fluglärm und Schießlärm auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Baumholder ein? Der Truppenübungsplatz Baumholder liegt außerhalb des Nationalparks Hunsrück -Hochwald in einer Entfernung von ca. 20 Kilometern. Die Bundesregierung geht daher nicht von Beeinträchtigungen des Nationalparks durch Aktivitäten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder aus. Beschwerden über eine Lärmbeeinträchtigung des Nationalparks durch Aktivitäten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333