Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2199 19. Wahlperiode 16.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1749 – Zwei Milliarden Euro für die Beschaffung von vier hochfliegenden Spionagedrohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Nachfolger der nunmehr stillgelegten Drohne EURO HAWK will das Verteidigungsministerium das „PErsistent German Airborne SUrveillance System“ (PEGASUS) beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/12905). Wie die EURO HAWK handelt es sich dabei um ein Derivat der Drohne GLOBAL HAWK des US-Herstellers Northrop Grumman, der das System für die US-Marine als MQ- 4C TRITON vermarktet. Die PEGASUS soll das von Airbus gefertigte Spionagesystem ISIS mit Zielbefähigung (ISIS-ZB) zur „Erfassung und Auswertung von Signalen u. a. aus dem Sprechfunk- und Radarfrequenzbereich“ befördern (7. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – zu Rüstungsangelegenheiten , März 2018, S. 141). Die Drohne sei das „ausgewogenste Gesamtpaket “, dessen Potenzial für die „höchste Forderungserfüllung aller untersuchten Lösungen“ erkannt worden sei. Sie soll als erstes Luftfahrzeug der Bundeswehr eine „dauerhafte Flugfreigabe“ erhalten, die als Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr für „außereuropäische Kauflösungen“ erarbeitet wurde (Bundestagsdrucksache 18/12279). Hierbei sollen die neuen Funktionalitäten der PEGASUS helfen: Gegenüber der GLOBAL HAWK verfügt die PEGASUS über „wesentliche technisch-funktionale Verbesserungen“, darunter Blitzschutz, Enteisungsanlage, Hagel- und Vogelschlagschutz, Verstärkung der Struktur der Tragfläche und Verbesserung der Software. Wesentliche Voraussetzung für eine Zulassung ist ein System zum Erkennen und Ausweichen vor anderen Luftfahrzeugen („Sense bzw. Detect & Avoid Technologie “), dessen genaue technische Auslegung das Bundesverteidigungsministerium mit der US-Marine und den zuständigen US-Behörden abstimmen will. Für die geplante Zulassung hat die US-Marine dem Luftfahrtamt der Bundeswehr die eigene Zulassungsbasis für die TRITON im Rahmen eines sog. Foreign Military Sales (FMS)-Planning Case bereitgestellt. Nach der Zulassbarkeitsund Nutzbarkeitsprognose hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 6. März 2017 seine Auswahlentscheidung „ISIS auf TRITON“ getroffen. Hieß es in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage, es sollten drei PEGASUS beschafft werden, ist nun die Rede von vier Drohnen („Vier Drohnen für Deutschland “, welt.de vom 6. April 2018). Die Bundesregierung hat hierzu einen Antrag auf einen Regierungsvertrag (Foreign Military Sales – FMS – Planning Case) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2199 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gestellt, der nun vom US-Außenministerium gebilligt und dem Kongress vorgelegt wurde (http://gleft.de/2bB). Das System soll 2 Milliarden Euro kosten, es besteht außer den Luftfahrzeugen aus einer festen und einer verlegbaren Bodenkontrollstation , einem Missionsplanungspaket sowie Ersatzteilen. Nun sollen die Verhandlungen über die Details eines Kaufvertrages starten. Als frühestmöglichen Vertragsschluss für PEGASUS nennt das Bundesverteidigungsministerium das Jahr 2019. Im Anschluss an den FMS-Beschaffungsvertrag muss ein FMS-Folgevertrag für die Nutzung des Systems geschlossen werden. Die US-Marine würde nach gegenwärtigem Stand den Betrieb der Drohnen unter „insbesondere bei dem Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung“ unterstützen . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Inwiefern ist die Drohne EURO HAWK mittlerweile formal an die Bundeswehr übergeben worden, sodass das Plattformsystem demilitarisiert und verwertet werden kann? Das EURO-HAWK-Full-Scale-Demonstrator (FSD)-Luftfahrzeug wurde im August 2017 an die Bundeswehr übergeben. Die Demilitarisierung des EURO- HAWK-FSD-Plattformsystems wurde von der U.S. Air Force im Juli 2017 durchgeführt . a) Welche neueren Planungen existieren für eine weitere Nutzung des EURO HAWK? Gegenwärtig untersucht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Optionen zur Verwertung des EURO HAWK. b) Inwiefern haben andere Staaten oder das „NATO Alliance Ground Surveillance Programm“ Interesse am Kauf des EURO HAWK oder Komponenten davon geäußert? Das NATO-Alliance-Ground-Surveillance-Programm und Kanada haben Interesse geäußert. 2. Welche noch ausstehenden Lieferleistungen hat die Euro Hawk GmbH nach Abschluss der Close-out-Verträge für den Contractor Logistic Support Vertrag – Teil 1 und Teil 2 (CLS 1 bzw. 2-Vertrag) – mittlerweile erbracht, bzw. welche Lieferleistungen müssen noch erbracht werden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 20)? Alle Ersatzteile aus den Contractor-Logistical-Support (CLS)-Verträgen sind ausgeliefert worden. Der Abschlussbericht der EuroHawk GmbH über die Auslieferung der von Airbus hergestellten Ersatzteile im Rahmen des CLS1-Vertrages steht noch aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2199 3. Wann könnte der Beschaffungsvertrag für das System PEGASUS aus heutiger Sicht frühestens geschlossen werden? Die beiden Beschaffungsverträge für das Gesamtsystem PEGASUS – die Foreign -Military-Sales (FMS)-Regierungsvereinbarung für die Plattform und der Vertrag mit der Airbus Defence and Space GmbH (ADS) für das Missionssystem − können nach jetziger Planung frühestens im ersten Halbjahr 2019 geschlossen werden. 4. Wann könnte nach derzeitigem Stand der Zulauf der ersten PEGASUS- Drohnen erfolgen, bzw. mit welchen Vorstellungen verhandelt die Bundesregierung hierzu? Der Zulauf der ersten Plattform PEGASUS ist für das Jahr 2025 geplant. 5. Wann und aus welchen Erwägungen hat sich die Bundesregierung entschieden , nicht drei, sondern vier Systeme der PEGASUS zu beschaffen, obwohl nur drei ISIS-Spionagesysteme zur Ausrüstung der Drohnen fertig gestellt sind (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)? Die Bundesregierung plant die Beschaffung von drei Systemen PEGASUS. 6. Wann wurde die Regierungsanfrage (Letter of Request) an die US-Regierung übermittelt, und wie viele Drohnen wurden darin angefragt? Der Letter of Request an die US-Regierung wurde am 30. Juni 2017 übermittelt. Es wurden drei Luftfahrzeuge angefragt. 7. Welche Auflagen soll ein möglicher Beschaffungsvertrag aus Sicht der Bundesregierung enthalten? Ein möglicher Beschaffungsvertrag soll aus Sicht der Bundesregierung folgende Auflagen enthalten: Auflage 1: Vertragliche Verankerung zur Umsetzung der Inhalte des „Airworthiness Qualification Plan“ zur Berücksichtigung der Zulassungsanforderungen . Auflage 2: Vertragliche Verankerung eines Abbruchmeilensteins, falls eine erfolgreiche produktspezifische Anerkennung der Zulassungsbehörde der U.S. Navy und die Nutzbarkeit von Zulassungsergebnissen durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) nicht möglich ist. Auflage 3: Vertragliche Verankerung eines Abbruchmeilensteins, falls die deutsche TRITON-Konfiguration den erforderlichen Risikostatus für „Catastrophic “ bzw. „Hazardous Events“ nicht erreicht. Auflage 4: Verbindliche Festlegung zu einem Stückprüfäquivalent durch das LufABw und dessen vertragliche Verankerung vor Fertigungsbeginn. 8. Welche Arbeiten würde die US-Marine in einem FMS-Folgevertrag für die Nutzung der Drohnen durch die Bundeswehr übernehmen, was die Bundesregierung unter anderem mit „Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung “ beschreibt (bitte sämtliche angestrebten Maßnahmen aufführen)? Die von der U.S. Navy in einem FMS-Folgevertrag zu erbringenden Unterstützungsleistungen sind bislang noch nicht definiert worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2199 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Zuarbeit der amerikanischen militärischen Zulassungsstelle ist im „Airworthiness Qualification Plan“ (AQP) geregelt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 9)? Die Zuarbeit der Zulassungsstelle der U.S. Navy umfasst im Wesentlichen die Erstellung und Lieferung zulassungsrelevanter Dokumente an die Bundeswehr sowie sämtliche Tätigkeiten zur Erstellung und Erteilung einer Zulassungsempfehlung (Flight Clearance Recommendation) für das Gesamtsystem PEGASUS. 10. Wie genau soll die Zusammenarbeit in Zulassungsaspekten zwischen der Zulassungsstelle der U. S. Navy, dem amtlichen Prüfdienst Defense Contract Management Agency (DCMA) mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ausgestaltet werden? Die Zusammenarbeit wird detailliert im Airworthiness Qualification Plan (AQP) geregelt. 11. Nach welchem derzeitigen Zeitplan könnte das Musterprüfrahmenprogramm und dessen Bewertung durch das LufABw im Rahmen der Musterprüfung erfolgen, um der Zulassungvorschrift „Dauerhafte Flugfreigabe“ zu genügen ? Das erste Musterprüfrahmenprogramm wurde im Kontext der Anfang des Jahres 2017 erstellten Zulassungs- und Nutzbarkeitsprognose erstellt und nach der Auswahlentscheidung um die Komponenten der ISIS-Missionsausrüstung ergänzt. Die Bewertung der Zulassungsdokumente zum Musterprüfrahmenprogramm erfolgt im Rahmen der Nachweisführung. Der derzeitige Zeitplan sieht eine erste Herausgabe der „Dauerhaften Flugfreigabe“ für PEGASUS im Jahr 2025 vor. 12. Welche Planungen (nicht Beschlüsse) existieren innerhalb der Bundeswehr, das Verfahren der „Dauerhaften Flugfreigabe“ für weitere Beschaffungen von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge anzuwenden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 11)? Es haben sich keine Änderungen zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12905 ergeben. 13. Aufgrund welcher besonderen Funktionalitäten wurde das System MQ-4C TRITON vom LufABw und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bei der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose positiv beurteilt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 12)? Die Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose (Z&NP) baute auf dem Mitte des Jahres 2016 erstmals erlassenen AQP auf, in dem Prozesse der deutschen Zusammenarbeit mit amerikanischen militärischen Behörden in Zulassungsaspekten festgelegt wurden. Für die Z&NP wurden daraufhin die TRITON-Zulassungsunterlagen der U.S. Navy durch das LufABw analysiert, bewertet und daraus mögliche Auflagen für den Flugbetrieb abgeleitet. Die Luftwaffe bewertete, dass der Betrieb mit diesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2199 Auflagen möglich wäre. Darauf aufbauend bewertete das Planungsamt der Bundeswehr , dass die weltweite Nutzbarkeit des Systems zur Erfüllung des geplanten Verwendungszwecks gegeben sein wird. Dieser Prozess dauerte bis Januar 2017. Für die positive Z&NP waren damit keine „besonderen Funktionalitäten“ des TRITON ausschlaggebend. a) Welche Details sind der Bundesregierung zu Herstellern und Funktionsweise der Funktionalitäten „Blitz-, Enteisungs-, Hagel- und Vogelschlagschutz “ bei der Drohne PEGASUS bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 7)? Details zu den Herstellern liegen der Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Funktionsweise sind folgende Aspekte bekannt: a) Metallische Materialien werden bei der Produktion von Strukturelementen eingearbeitet , so dass eine ausreichende Leitfähigkeit für den Blitzschutz erreicht wird. b) Die Nutzung von warmer Abzapfluft aus dem Triebwerk soll Eisbildung am Triebwerkseinlauf verhindern. c) Für den Hagel-/Vogelschlagschutz erfolgt eine Verstärkung der Struktur. b) Auf welche Weise wurde die Software des MQ-4C TRITON nach Kenntnis der Bundesregierung „qualitativ verbessert“ (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 7)? Nach Angaben der U.S. Navy wurde die Software zu großen Teilen weiterentwickelt und getestet. 14. Welche Fortschritte ergaben sich seit den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/12279 und 18/12905 in Bezug auf die Abstimmung der genauen technischen Auslegung des Systems „Sense bzw. Detect and Avoid“ für die zu beschaffenden PEGASUS, und welche Minimalforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an dieses System ? Neue Aspekte seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12905 haben sich nicht ergeben. Die deutschen Forderungen zu einem derartigen System sind noch nicht abschließend festgelegt worden. a) Wurde nach Erkenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich ein für Drohnen geeignetes, funktionierendes, einsatztaugliches „Sense bzw. Detect and Avoid“ System für das eigenständige Erkennen und Ausweichen von/vor Hindernissen in der Luft entwickelt? Ein fertig entwickeltes und zugelassenes marktverfügbares System für „Detect and Avoid“ ist nicht bekannt. b) Wenn ja, von welchem Hersteller bzw. durch welchen Staat? Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2199 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wenn nein, bis wann ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit der Entwicklung eines solchen Systems zu rechnen? Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass frühestens ab dem Jahr 2020 mit solch einem System zu rechnen ist. d) Was ist der gegenwärtige Stand der Forschung und Erprobung von „Sense bzw. Detect and Avoid“ Systemen für unbemannte Fluggeräte? Nach den vorliegenden Informationen ist das amerikanische System ACAS Xu, welches im Auftrag der NASA entwickelt und bereits erprobt wird, sehr fortgeschritten . 15. Sofern die deutschen Forderungen zu einem derartigen Ausweichsystem für das System PEGASUS immer noch nicht abschließend festgelegt worden sind, wann soll dies geschehen? Die Bundesregierung wird sich bei der Auslegung des „Sense and Avoid“-Systems voraussichtlich an die U.S. Navy anlehnen. Die U.S. Navy hat bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung zu einem bestimmten System getroffen. Zudem liegen die erforderlichen internationalen Regularien für ein derartiges System noch nicht umfänglich vor. 16. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang eines Forschungsvorhabens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) über die „Auswirkungen von Kollisionen mit Drohnen“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8784, Antwort zu Frage 13)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 17. Durch welche Vorkehrungen will die Bundesregierung ausschließen, dass bei der Produktion des Systems PEGASUS Hintertüren eingebaut werden, durch die im Betrieb anfallende Daten an den Hersteller oder andere US- Stellen bzw. Dritte abfließen können? Aufgrund der geplanten Systemarchitektur und der Beachtung geltender Sicherheitsvorschriften wird sichergestellt, dass keine Signals-Intelligence (SIGINT)- Daten an Unberechtigte abfließen können. Die Produktion des nationalen Aufklärungssystems ISIS erfolgt in Deutschland durch die Firma ADS. Ein Abfließen der Sensordaten im Betrieb soll durch nationale Kryptierung des Sensordatenstroms verhindert werden. a) Inwiefern sind der US-Konzern Northrop Grumman bzw. die US-Regierung bereit, die Kryptoalgorithmen der von der Bundeswehr beschafften bewaffnungsfähigen Drohne G-Heron TP offenzulegen, bzw. mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 17)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Northrop Grumman oder die US-Regierung Kenntnisse über die Kryptoalgorithmen des G-HERON TP besitzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2199 b) Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung dazu an, aus Gründen der Sicherheit ein deutsches Kryptierungssystem zur Verschlüsselung der Sensordaten zu verwenden, und welche Hersteller kommen nach gegenwärtigem Stand hierzu infrage? Aufgrund von Sicherheitsvorschriften werden die Sensordaten durch ein deutsches Kryptogerät verschlüsselt. Die Auswahl eines geeigneten Herstellers wird unter Einhaltung der relevanten Sicherheitsvorschriften erfolgen. c) Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf ein von ihr geprüftes Kryptierungssystem für die Steuerung der Drohne (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 19)? Es existiert derzeit keine Forderung für eine nationale Kryptierung für die Steuerungsdaten des PEGASUS-Plattform-Segments. 18. Inwiefern sind der israelische Konzern IAI bzw. die israelische Regierung bereit, die Kryptoalgorithmen der von der Bundeswehr beschafften bewaffnungsfähigen Drohne G-Heron TP offenzulegen, bzw. mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 17)? a) Welcher Hersteller und welches Produkt ist hierfür verbaut (bitte für Datenübertragung der Steuerung und der Sensordaten angeben)? b) Sofern die Bundesregierung auf eine „nationale Kryptierung“ besteht, welcher Hersteller kommt hier zum Zuge bzw. wann soll diese ausgeschrieben werden? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. G-HERON TP soll über eine kommerzielle 256-Bit-Verschlüsselung für die relevanten Datenstrecken verfügen. Die für die Kryptierung notwendigen Schlüssel sind programmierbar und können von Deutschland erzeugt werden. Der Hersteller bzw. der Lieferant für die kommerzielle Verschlüsselung wurde bisher vom Systemhersteller des G-HERON TP noch nicht ausgewählt. 19. Welche weiteren Firmen oder Behörden (auch aus den Vereinigten Staaten von Amerika) sollen außer den auf Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 18 genannten für die Prüfung oder Anbahnung einer Beschaffung der PEGASUS bzw. einer Integration des ISIS mit Zielbefähigung (ISIS-ZB) Gelder erhalten (bitte auch die Leistungen benennen)? Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die U.S. Navy und die Firma ADS direkt durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beauftragt. Die U.S. Navy wird ihrerseits den Hersteller des TRITON, Firma Northrop Grumman, beauftragen. Darüber hinaus hat das BAAINBw die Firma IABG zur Projektunterstützung sowie die Firma BHO zur vertraglichen Unterstützung beauftragt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2199 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche weiteren Aufgaben soll der Rüstungskonzern Airbus bei der Entwicklung , Beschaffung sowie für Tests des Systems PEGASUS übernehmen (http://gleft.de/2bB)? Die Firma ADS übernimmt im Projekt PEGASUS die auf dem Wissensstand ISIS in der EURO-HAWK-FSD-Konfiguration aufbauende Anpassentwicklung zum ISIS-ZB-Konfigurationsstand inklusive zugehöriger Tests, unterstützt die Integration der ISIS-ZB in das PEGASUS-Plattformsystem, stellt die für die PE- GASUS-Plattformen benötigte Anzahl von ISIS-ZB-Sensorsystemen her, liefert ISIS-ZB-Ersatzteile und ist für die Erstausbildung bezüglich ISIS-ZB verantwortlich . 21. Wann soll das Bieterverfahren zur Integration des ISIS-ZB in PEGASUS, bei dem Airbus nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als alleiniger Bieter auftritt, starten bzw. wann soll Airbus nach derzeitigem Stand ein Gebot abgeben (7. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten, März 2018, Seite 141)? Nach derzeitigem Stand soll die Aufforderung zum Angebot an die Firma ADS bis zum Ende des ersten Halbjahres 2018 erfolgen. Der Eingang des Angebots wird für das dritte Quartal 2018 erwartet. 22. Inwiefern liegt mittlerweile auch die auf Bundestagsdrucksache 18/12905 (Antwort zu Frage 2) für das Spionagesystem ISIS geforderte Eignungsprognose vor? Die Eignungsprognose ISIS liegt vor. a) Wann wurde diese Eignungsprognose erstellt, und wer führte diese durch? Das BAAINBw führte die Eignungsprognose durch. Am 4. Juli 2017 wurde die Eignungsprognose durch das BMVg als erfüllt bewertet. b) Welche wesentlichen Aussagen werden in der Eignungsprognose für die Tauglichkeit des Systems getroffen? Die Herstellbarkeit eines die funktionalen Forderungen unter realen Bedingungen erfüllenden künftigen Produktes ISIS-ZB ist mit der erfolgreichen Restpunkteabnahme der ISIS-FSD-Konfiguration im Integrations- und Verifikationslabor nachgewiesen worden. 23. Wo soll die Integration des ISIS-ZB in PEGASUS nach den Vorstellungen der Bundesregierung mittels Probeflügen getestet werden? Die derzeitige Planung sieht die Integration sowie die Durchführung der Testund Qualifikationsflüge am bzw. vom Standort Schleswig/Jagel vor. Flugtestgebiete sind zum jetzigen Zeitpunkt weder für die industriellen Testflüge noch für die Flüge im Rahmen der Einsatzprüfung ausgeplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2199 a) Inwiefern sind die einzelnen ISIS-Systeme nach ihrer Fertigstellung überarbeitet oder angepasst worden? Einzelne Komponenten der EURO-HAWK-FSD-ISIS-Konfiguration sind nach ihrer Fertigung aufgrund von notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und der Anpassung auf eine einheitliche Konfiguration überarbeitet worden. Systeme in der ISIS-ZB-Konfiguration sind bisher nicht beauftragt. b) Welche maximale Reichweite wird für die SIGINT-Sensoren des Systems ISIS-ZB beim Projekt PEGASUS geplant (bitte dafür auch die Flughöhe angeben)? Die operationelle Flughöhe beträgt ca. 50 000 Fuß (ca. 15 km). Eine technische Reichweite für passive Sensoren lässt sich nicht angeben, da diese u. a. stark von der Topografie, der Sendeleistung der aufzuklärenden Quelle und von Wetterbedingungen abhängt. 24. Inwiefern ist die Auslieferung der drei ISIS-Systeme mittlerweile wie geplant im zweiten Quartal 2017 (inklusive „einiger bisher noch nicht ausgelieferter ISIS-Komponenten“) komplett erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)? Die ISIS-Komponenten in der EURO-HAWK-FSD-Konfiguration sind vollständig gemäß dem Entwicklungsvertrag und den CLS-Verträgen ausgeliefert worden . a) Wo genau werden die einzelnen Exemplare des Spionagesystems ISIS gelagert (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)? Einzelne Komponenten des ISIS-Aufklärungssystems in der FSD-Konfiguration befinden sich aktuell in Ulm, Manching und Immenstaad. b) Für welche Zwecke wurden die im Zuge der Abnahmen zum Close-out des Entwicklungsvertrages des ISIS-ZB von der Bundesregierung erhaltenen Daten zur Analyse an das Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) und an die Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung (ZU- StelleBwTAufkl) übergeben (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 25)? Die Daten wurden zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt. 25. Welche „Systemanforderungen“ wurden in der Vorstudie der „Eurodrohne“ von den Rüstungskonzernen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi festgelegt (7. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten, März 2018, S. 141)? Auf der Basis der seitens der Co Contracting Group aus Airbus Defence and Space, Dassault Aviation und Leonardo im Rahmen der Definitionsstudie erarbeiteten Informationen wurden von den teilnehmenden Nationen Systemanforderungen an ein künftiges System Eurodrohne in mehreren Bereichen festgelegt. Die Konsentierung dieser Anforderungen erfolgte mit dem „System Requirements Review“ Anfang des Jahres 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2199 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Wann im Frühjahr 2018 soll die Entwicklung der Drohne ausgeschrieben werden? Mit dem Abschluss des „System Requirements Review“ wurden die Voraussetzungen geschaffen, um mit dem Prozess zur Erstellung einer Angebotsaufforderung zu beginnen. Diese ist als Prozess ausgestaltet, da erst mit Ende der Definitionsstudie im Herbst 2018 alle notwendigen Inhalte für die finale Angebotsaufforderung vorliegen werden. Mit der Entscheidung des Programme Boards im Februar 2018 wurde dieser Prozess begonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333