Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2203 19. Wahlperiode 17.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1945 – Zukunft der Berliner Flughäfen – Berlin-Tegel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Eröffnungstermin des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) verzögert sich immer weiter. Neuester Eröffnungstermin ist Oktober 2020. Im selben Zuge verstärken sich Debatten um den Flughafen Berlin-Tegel und dessen Schließung . Die mit der Eröffnung des Flughafens BER verbundene Schließung des Flughafens Berlin-Tegel wurde zuletzt durch den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer erneut in Frage gestellt (www.zeit.de/ wirtschaft/2018-04/andreas-scheuer-hauptstadtflughafen-ber-tegel-zukunft). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel widersprach ihrem Bundesminister daraufhin mit Verweis auf die geltende Rechtslage (www.morgenpost.de/flughafen- BER/article213923193/Bund-unterstuetzt-Scheuer-Vorschlag-zu-Tegel-nicht.html). Bundesminister Andreas Scheuer bekräftigte seine Position am 7. April 2018 im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) erneut. Die Bundesregierung trägt als Anteilseignerin und Mitglied im Aufsichtsrat besondere Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie den Bürgerinnen und Bürgern, allen voran den Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen. Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit müssen dabei in der Kommunikation oberstes Gebot sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2203 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung auch nach der Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer, Berlin solle überlegen, den Flughafen „Tegel offen zu halten – und als zweites Terminal des BER zu nutzen“ (www.morgenpost.de/ wirtschaft/article213893211/Verkehrsminister-Scheuer-schlaegt-Erhaltungvon -Tegel-vor.html), und dem Widerspruch der Bundeskanzlerin diesbezüglich , weiterhin die gemeinsame Position, den Flughafen Tegel sechs Monate nach Eröffnung des BER zu schließen? a) Wie garantiert die Bundesregierung den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Tegel, dass sie ihre Meinung bezüglich der Schließung nicht noch einmal ändert? b) Wie können Bürgerinnen und Bürger unterscheiden, ob sich bei öffentlichen Äußerungen eines Bundesministers (wie im Falle der Offenhaltung des Flughafens Tegel) um Privatmeinungen, um Meinungen des Bundesverkehrsministeriums oder um Auffassungen der Bundesregierung handelt? c) Können Bürgerinnen und Bürger annehmen, dass bei sich widersprechenden Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung die Äußerung eines höherrangigen Mitglieds der Bundesregierung (z. B. der Bundeskanzlerin ) die eines nachrangigen Mitglieds des Bundesregierung (z. B. eines Fachministers) ähnlich dem Prinzip eines Kartenspiels sticht? 2. Mit welchem Ziel und mit wem genau möchte sich Bundesminister Andreas Scheuer treffen, wenn er in der „FAZ“ (7. April 2018) sagt: „Ich werde unsere Partner deswegen sehr bald zum Gespräch bitten“? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der sogenannte „Konsensbeschluss“ von 1996, wonach der BER in Schönefeld nach seiner endgültigen Fertigstellung als einziger Flughafen in Berlin betrieben wird und die innerstädtischen Verkehrsflughäfen Tempelhof und Tegel zu schließen sind, ist von den Anteilseignern der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gemeinsam getroffen worden. Dieser Beschluss kann von den Anteilseignern der FBB nur gemeinsam geändert werden. 3. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen die Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld Ende 2019 geschlossen werden sollen? a) Wenn ja, wie sehen diese Pläne genau aus? b) Wenn nicht, wie ist die Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer, „Wenn nichts passiert, läuft Berlin Gefahr, Ende 2019 gar keinen Flughafen mehr zu haben“ (FAZ, 7. April 2018), zu verstehen? 4. Inwiefern bewirken Lärmschutzmaßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung eine unmittelbare Schließung eines Flughafens im Allgemeinen und im speziellen Fall des Flughafens Tegel (es wird auf die Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer in der FAZ am 7. April 2018 verwiesen: „Wenn nichts passiert, läuft Berlin Gefahr, Ende 2019 gar keinen Flughafen mehr zu haben. Denn spätestens dann muss es in Tegel einen neuen Lärmschutz geben.“)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bundesminister Andreas Scheuer hat in dem zitierten Interview der FAZ darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach 2019 nach den Vorgaben des Fluglärmgesetzes Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen wären. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2203 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltenen Aussage, dass bei allen Planungen an Flughafenstandorten die Bürger frühzeitig einbezogen werden müssen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass bei einem Weiterbetrieb des Flughafens Tegel eine strategische Umweltprüfung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich wäre? Die Aussage, dass bei allen Planungen an Flughafenstandorten die Bürger frühzeitig einbezogen werden müssen, bedarf in der Konkretisierung der Abstimmung zwischen den betroffenen Bundesressorts und den Länderbehörden. Im Übrigen obliegt die Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung dem Planungsträger des Vorhabens (vgl. § 25 Absatz 3 VwVfG). Die Voraussetzungen einer strategischen Umweltprüfung sind in §§ 33 bis 37 UVPG bestimmt. 6. Trifft es zu, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode alle Beteiligten dazu auffordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken, und wenn ja, welche Folgen hat diese Vereinbarung für das Vorhaben der Projektpartner , die innerstädtischen Flughafenstandorte in der Bundeshauptstadt zu schließen? Es wird auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie geht die Bundesregierung als Mitgesellschafterin des Flughafens München mit dem verbindlichen Bürgerentscheid um, der sich gegen den Bau einer dritten Startbahn ausgesprochen hat? 8. Befürwortet die Bundesregierung als Mitgesellschafterin den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München trotz des Bürgerentscheids, der sich dagegen ausgesprochen hat? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung befürwortet weiterhin den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München. Gleichwohl respektiert die Bundesregierung den Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene, der sich gegen den Bau einer dritten Startbahn ausgesprochen hat. 9. Ist der Bundesregierung die Haltung der bayerischen Landesregierung bezüglich des Baus einer dritten Startbahn am Flughafen München bekannt, und wenn ja, wie ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung? Zu Positionen einzelner Landesregierungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerische Landesregierung zur Schließung des innerstädtischen Flughafens München-Riem verhalten ? Die Bayerische Staatsregierung hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Der stark wachsende Luftverkehr, die fehlenden Ausbaumöglichkeiten am alten Standort München-Riem und der Absturz eines Verkehrsflugzeuges auf die Innenstadt München im Jahr 1960 gaben Anlass für die Planung und den Bau eines Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2203 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode neuen Großflughafens als Ersatz für den Flughafen München-Riem. Am 5. August 1969 beschloss der Bayerische Ministerrat, die zuständigen Ministerien zu beauftragen, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des neuen Verkehrsflughafens München am Standort Freising/Erding–Nord zu treffen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren vorzubereiten. In dem zur Realisierung des neuen Flughafens unter den Gesellschaftern Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland und Landeshauptstadt München geschlossenen Konsortialvertrag war festgelegt, den Flughafen München-Riem bis zu einem Beschluss der Vertragspartner weiter zu betreiben. Mit Schließung des Flughafens München-Riem sollte das Areal Platz bieten für dringend benötigte Wohnungen , Gewerbebetriebe und die „Neue Messe München“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333