Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2224 19. Wahlperiode 18.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1713 – Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Politische Desinformation im Netz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fake News, oder genauer: bewusste politische Desinformation und gezielt gestreute Falschnachrichten, können sich rasant im Internet verbreiten und viele Menschen erreichen. Bei einer Erhebung im Auftrag der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gaben 59 Prozent der Befragten an, dass ihnen bereits Falschnachrichten im Internet begegnet seien. In der Gruppe der 14- bis 24-Jährigen waren es sogar 77 Prozent (LfM (2017) „Neue LfM-Studie zu Fake News“ unter www.lfm-nrw.de/service/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2017/ 2017/juni/neue-lfm-studie-zu-fake-news-mehr-als-die-haelfte-der-onlinenutzerhat -erfahrung-damit.html). Die Studienlage, wie weitgehend demokratische Entscheidungsprozesse, wie etwa Wahlen, durch solche Desinformation tatsächlich beeinflusst werden können, ist nicht eindeutig. So haben einige Studien durchaus Wirkungen verzeichnen können (s. LfM 2017) andere sehen das Ausmaß als begrenzt an (Simon Hegelich (2017) „Social Bots, Trolle, Fake-News“ in „Die Politische Meinung“ 543 | 2017). Es steht aber fest: Die Gefahr einer gezielten Manipulation und der Beeinflussung des demokratischen Diskurses ist durchaus real, das haben vor allem die belegten Manipulationsversuche der Wahlen in den USA, in Deutschland, Frankreich, Italien und anderen Ländern und der noch vollständig aufzuklärende Datenskandal rund um Facebook und Cambridge Analytica gezeigt, bei denen unter anderem auch der Handel mit Profildaten und intransparente Werbeschaltungen in den sozialen Netzwerken eine Rolle spielten. Laut einer Umfrage im Eurobarometer sind viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der skizzierten Entwicklungen in Sorge (Europäische Kommission (2018) „Flash Eurobarometer on Fake News and Online Disinformation“ unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/first-findings-eurobarometerfake -news-and-online-disinformation). So gaben 83 Prozent der rund 26 000 Befragten an, dass es sich bei Fake News und gezielter Desinformation um Phänomene handele, von denen eine Bedrohung für die Demokratie ausgehe. Besonders vulnerabel sind laut einer Studie vor allem Nutzerinnen und Nutzer, bei denen die Desinformation grundsätzlich bereits in ihr Weltbild passt und die sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in sozialen Netzwerken in einer „entspannten“ Gemütslage befinden (sog. Confirmation Bias) („Hohe Reichweite, begrenzte Wirkung“ unter https://faktenfinder. tagesschau.de/hintergrund/studien-fake-news-101.html). Gezielte Falschinformationen, massenweise gefälschte Profile und sogenannte „dark ads“ im Bundestagswahlkampf 2017 haben Facebook bereits zu einer Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewegt („Falschmeldungen zur Bundestagswahl: Facebook löscht zehntausende Accounts“ vom 22. August 2018 unter www.heise.de/newsticker/meldung/ Falschmeldungen-zur-Bundestagswahl-Facebook-loescht-zehntausende-Accounts- 3809684.html). Die Ergebnisse der Kooperation sind bis heute allerdings aus Sicht der Fragesteller nicht transparent. Dabei stammt gezielte Desinformation vor allem aus dem rechtspopulistischen Raum; empirische Untersuchungen der ersten umfassenden Studie zu Fake News zeigten keine bedeutenden Vorgänge aus dem linkspopulistischen Raum (Stiftung Neue Verantwortung (2018) „Fakten statt Fakes. Verursacher, Verbreitungswege und Wirkungen von Fake News im Bundestagswahlkampf 2017“). Zu beobachten ist, dass sich nicht erst seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vermehrt rechtsextreme Aktivitäten auf andere Netzwerke wie das russische ‚VKontakte‘ (z. B. ‚Reconquista Germania‘ https://vk.com/ reconquistagermania) und andere Plattformen verlagern. Aktuelle Berichterstattungen über strukturierte Aktivitäten auf der Chat-Plattform Discord der Gruppe Reconquista Germanica verweisen auf die rechtsextremen Identitären und die AfD-Organisation „Junge Alternative“ („Infokrieg mit allen Mitteln“ unter https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/organisierte-trolle- 101.html). Identitäre treten in dem Netzwerk auf und verlinken von ihren Seiten darauf. Die „ARD“ schreibt weiter: „Reconquista Germanica ist eine virtuelle Trollfabrik, die bereits im Wahlkampf die AfD unterstützte.“ Am 12. März 2018 hat die hochrangige Expertengruppe der Europäischen Kommission zu Fake News und online-gestützter Desinformation ihren Abschlussbericht vorgelegt (Europäische Kommission (2018) „A multi-dimensional approach to disinformation“ http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm? doc_id=50271). Der Bericht empfiehlt eine Reaktion auf dieses Phänomen in fünf Di-mensionen: Transparenz, digitale Medienkompetenz, technische Werkzeuge , Medienvielfalt und Forschung. Die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatte bereits im April 2017 in einem eigenen Antrag ‚Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“‘ auf Bundestagsdrucksache 18/11856 konkrete Maßnahmen gegen die beschriebenen, unterschiedlich gelagerten Phänomene durch die Bundesregierung gefordert. Die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung werden diesem Anspruch aus Sicht der Fragestellenden jedoch bislang bei Weitem nicht gerecht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Das bewusste Streuen von falschen Nachrichten (sogenannte „Fake News“) ist kein neues Phänomen. Allerdings bieten die veränderten technischen Möglichkeiten , insbesondere die allumfassende Vernetzung über das Internet, heute einer breiten Masse die Möglichkeit ihre Ansichten und Meinungen einer ebenso breiten Masse zugänglich zu machen. Insofern hat sich insbesondere die Quantität und weniger die Qualität dieses Phänomens verändert. Das Aufkommen von „Fake News“ und gezielter Desinformation begründet sich weder allein aus den neuen technischen Möglichkeiten digitaler, vernetzter und sozialer Medien, noch aus menschlichen Verhaltensweisen. Digitale und soziale Medien ermöglichen gesellschaftlichen Gruppen, die den Eindruck haben, dass ihre Themen in den klassischen Medien nicht ausreichend berücksichtigt werden, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2224 die Nutzung anderer, „alternativer“ Medien und sogar die Verbreitung eigener Nachrichten und Themen. Dies ist ebenso Ausdruck eines durch das Internet bedingten Strukturwandels der Öffentlichkeit und der damit einhergehenden gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. „Fake News“ sind dabei nicht per se strafrechtlich relevant. Ein weiter Bereich sogenannter „Fake News“ ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt und muss im gesellschaftlichen Diskurs hingenommen werden. Dies gilt im Übrigen auch für Anleitungen zur Verbreitung von „Fake News“, die Programmierung und Verbreitung sogenannter „Social Bots“ oder für das Anlegen von anonymen Accounts in sozialen Netzwerken. Für letzteres findet sich sogar in § 13 Absatz 6 des Telemediengesetzes (TMG) ein gesetzlicher Anspruch. Die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz von „Fake News“ muss daher i. d. R. im Einzelfall durch die zuständige Justiz erfolgen. Zudem verpflichtet das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als 2 Millionen registrierter Nutzer in Deutschland, ein Beschwerdemanagement für die Nutzer einzurichten und offensichtlich rechtswidrige Inhalte, u. a. aus den Bereichen strafbare Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde zu löschen. Eine anderweitige pauschale rechtliche Regelung zu „Fake News“ unterhalb der Strafbarkeitsschwelle würde regelmäßig das Recht auf freie Meinungsäußerung berühren und ist daher weder wünschenswert noch praktisch realisierbar. Die Grenze zwischen nationaler und grenzüberschreitender Dimension ist im Bereich der Desinformation fließend. Oft lassen sich Desinformationen im Netz nicht eindeutig einer inländischen oder ausländischen Quelle zuordnen. Wegen dieser grenzüberschreitenden Dimension von Desinformationen im Netz, wird das Thema auch auf europäischer Ebene diskutiert. Am 26. April 2018 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Umgang mit Desinformationen vorgelegt (COM(2018) 236 final). Sie enthält unter anderem Vorschläge, einen gemeinsamen Verhaltenskodex zum Umgang mit Desinformationen zu erarbeiten , ein unabhängiges europäisches Netz von Faktenprüfern zu etablieren und Medienkompetenz zu stärken. Die Kommission hat angekündigt, bis Dezember 2018 über ihre bis dahin erzielten Fortschritte zu berichten. Die Bundesregierung unterstützt den europäischen Ansatz. Mögliche Maßnahmen gegen Desinformationen müssen sich am hohen Gut der Meinungsfreiheit orientieren. Hierzu bedarf es einer differenzierten Herangehensweise, da nicht alle falschen oder irreführenden Informationen rechtswidrig sind. Mit Blick auf letztere sollte vor allem die Medienkompetenz gestärkt werden. Rechtswidrige Informationen sollten dagegen strafrechtlich verfolgt werden. Da es sich bei „Fake News“ um ein Problem mit internationaler Dimension handelt , legt insbesondere das Auswärtige Amt im Rahmen seiner strategischen Auslandskommunikation einen Schwerpunkt auf den Umgang mit Desinformation. Ansatz ist es dabei, nicht mit Gegendarstellungen zu einzelnen‚ „Fake News“ zu reagieren (kein Fokus auf sog. debunking), sondern insbesondere ein positives, pro-europäisches Narrativ zu stärken. Hierzu erfolgt ein aktiver Ausbau der eigenen Kommunikation ebenso wie eine enge Zusammenarbeit mit der EU und weiteren Partnern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Veränderungen des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und welche Phänomene sieht die Bundesregierung derzeit – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der US-Wahl und der Bundestagswahl (vgl. u. a. Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley gegenüber der dpa am 26. März 2018: www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ facebook-skandal-katarina-barley-sieht-demokratie-bedroht-a-1199813.html und Rede des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas am 17. Juli 2017 www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2017/071717_TU_Dresden.html)? Welche dieser aktuellen Tendenzen, Vorfälle und Phänomene nehmen aus Sicht der Bundesregierung relevanten Einfluss auf die demokratischen Willensbildungsprozesse ? Die Bundesregierung verfolgt die Veränderungen im gesellschaftlichen Diskurs im Zuge der Verbreitung des Internets und eine mögliche Wechselwirkung dieser Veränderungen mit der politischen Willensbildung mit großer Aufmerksamkeit. Sie stimmt mit den Fragestellern überein, dass es hierzu allerdings noch an Studien fehlt, die belastbare Aussagen zur Wirkung von „Fake News“ auf die politische Willensbildung eröffnen. Derartige Studien gestalten sich zudem ausgesprochen schwierig, da insbesondere der Gewinnung empirischer Daten eine Verbreitung falscher Informationen vorausgehen müsste. Die speziellen Bedingungen der Online-Kommunikation können dazu führen, dass Hemmschwellen herabgesetzt werden und weniger reflektiert kommuniziert wird. Hinzu kommt, dass die Aufmerksamkeitsmechanismen im Netz das Verfassen emotionalisierender oder provozierender Beiträge begünstigen können. Ein weiteres Phänomen im Sinne der Fragestellung kann sich daraus ergeben, dass Online-Intermediäre mittels Algorithmen steuern, welche Inhalte mit welcher Relevanz welchen Nutzerinnen und Nutzern angezeigt werden. Entsprechende Online-Intermediäre stellen für viele Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Zugang zu Informationen, auch zu journalistisch-redaktionellen Informationen , dar. Sie können damit Einfluss auf demokratische Meinungsbildungsprozesse haben. Es ist daher eine wichtige Frage, wie die angesprochenen Algorithmen funktionieren, und wie ungerechtfertigten Behinderungen bestimmter Inhalte , ggfs. sogar manipulativen Eingriffen vorgebeugt werden kann. Das Hans-Bredow-Institut nennt in seinem aktuellen Gutachten zum Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung fünf Trends: „Zu den wichtigen Trends, die derzeit identifiziert werden können, gehören: die Differenzierung von technisch basierten Kommunikationsmedien, die durch diese Medien ermöglichte zunehmende Konnektivität, die Omnipräsenz dieser Medien, deren große Innovationsdichte und der Prozess der Datafizierung, also die zunehmende Repräsentation sozialer Zusammenhänge in computerisierten Daten. Alle genannten Trends haben Auswirkungen auf Politik und Gesellschaft, Öffentlichkeit , Meinungsbildung sowie auf das Verhältnis zwischen Öffentlichkeit und Privatheit, also auf wesentliche Konstituenten einer demokratischen Gesellschaft. Die Relevanz und das Ausmaß dieser Auswirkungen ist – wie bereits ausgeführt – jedoch schwer zu messen und zu bewerten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2224 2. Sieht die Bundesregierung die Ursachen von Fake News und gezielter Desinformation in einer durch Onlinemedien und Soziale Medien veränderten Medienwelt oder in tiefergehenden gesellschaftlichen Problemen liegen (bitte begründen)? Die Ursache für gezielte Desinformation kann weder ausschließlich auf die auch von der Bundesregierung beobachtete Veränderung der Medienwelt, noch auf die von der Fragestellerin nicht näher definierten „tiefergehenden gesellschaftlichen Probleme“ zurückgeführt werden. Derartig eindimensionale Erklärungen würden nach Ansicht der Bundesregierung nicht der Komplexität des Phänomens gezielter Desinformation gerecht. Denn zu berücksichtigen ist, dass es bereits vor den technischen und sozialen Veränderungen der Medienwelt und Mediennutzung im Zuge der Digitalisierung zur Verbreitung gezielter Desinformation gekommen ist. Daher lassen sich auch die jüngsten Phänomene in den vergleichsweise neuen, digitalisierten Kommunikationsräumen, nicht überzeugend allein auf einzelne Ursachen, wie den Medienwandel, zurückführen. Stattdessen sind nach Auffassung der Bundesregierung vielfältige, auch globalpolitische, Faktoren zu berücksichtigen . Dazu zählen unter anderem die Motive und Interessen der die Desinformationen erstellenden und verbreitenden Akteure. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, „die strategische Auslandskommunikation und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle [zu] verstärken […], um im Wettbewerb der Narrative und Werte zu bestehen und in verschiedenen Regionen der Welt gegen hybride Informationsverfälschung vorgehen zu können“? Der Bedarf an verlässlichen, unabhängigen und qualitativ hochwertigen Medienangeboten ist in den letzten Jahren vielerorts aufgrund staatlicher Zensur, manipulativer Desinformationspolitik, mangelnder Medienvielfalt oder Repressionen gegen die freie mediale Berichterstattung deutlich gestiegen. Eine aktive strategische Auslandskommunikation ist unerlässlich, um deutsche Politik und die Wahrnehmung Deutschlands im Ausland besser und effektiver zu vermitteln. Die Bundesregierung stärkt ihre strategische Auslandskommunikation, z. B. durch den Aufbau regionaler Deutschlandzentren und den Einsatz professioneller Kommunikationsinstrumente , um online und offline ein Gegengewicht gegen hybride Informationsverfälschung zu setzen. Eines der drei übergreifenden Schwerpunktthemen der Deutschen Welle für den Zeitraum von 2018 bis 2021 ist es, Meinungsfreiheit und Demokratie durch journalistische Angebote und die Vermittlung von Medienkompetenz zu stärken. Die Bundesregierung unterstützt die Deutsche Welle in dem Bestreben, ihre Reichweite in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen, um weltweit mehr Menschen unabhängigen Qualitätsjournalismus zu bieten. Zudem fördert die Bundesregierung Projekte der Deutschen Welle, damit diese das Angebot an Qualitätsjournalismus und Medienkompetenz auch in Krisenregionen ausbauen kann. Gerade die weltweite Zunahme staatlicher Propaganda und gezielter Desinformation erfordert aus Sicht der Bundesregierung, dass die Deutsche Welle und die Deutsche Welle Akademie neben objektiver Berichterstattung, Angebote zur Förderung der Medienkompetenz bereitstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche konkreten Maßnahmen gegen Fake News, gezielte Desinformationskampagnen und den missbräuchlichen Einsatz sogenannter Social Bots hat die Bundesregierung seit 2017 bis jetzt umgesetzt, welche sind geplant (bitte konkrete Zeitplanung darlegen)? Als Legislativmaßnahme wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf den Weg gebracht, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Es führt Compliance -Regeln ein, um soziale Netzwerke zu einer schnellen Bearbeitung von Nutzerbeschwerden über strafbare Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere bestimmte strafbare Inhalte anzuhalten. Das Gesetz erfasst nur Falschnachrichten , die bestimmte Straftatbestände nach dem deutschen Strafgesetzbuch erfüllen. Es kommen insbesondere die Tatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede oder der Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten in Betracht. Es wurden keine neuen Straftatbestände geschaffen, um das Phänomen der Falschnachrichten zu bekämpfen. Eine Evaluation des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist bis Ende 2020 geplant. Das Auswärtige Amt unterstützt außerdem unabhängige Medien, um unabhängigen und freien Qualitätsjournalismus zu erhalten und zu stärken und um Ländern zu helfen, eine vielfältige Medienlandschaft aufrecht zu erhalten (bzw. aufzubauen ) (auch in Minderheitensprachen, bspw. russisch in Estland). Unter anderem werden im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ schwerpunktmäßig Projekte mit dem Förderziel „Pluralismus stärken“ gefördert. Zu den geförderten Projekten gehören u. a. Journalistentrainings zu Recherchemethoden und konfliktsensitiver Berichterstattung, Bloggerworkshops und Multiplikatorentrainings zu Medienkompetenz. Die deutschen Auslandsvertretungen betreiben im Rahmen der Auslandskommunikation aktiv Öffentlichkeitsarbeit (auch in den Sozialen Medien), um ein realistisches, zugleich auch positives Narrativ zu kommunizieren . Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zusammen mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das Projekt „Validierung der automatisierten Erkennung von Social Bots“ durchgeführt. Das Projekt beschäftigte sich mit den technischen Möglichkeiten zur automatisierten Erkennung von „Social Bots“ und diskutierte den Stand der Technik sowie deren methodische Grenzen. Im Zuge der Bundestagswahl 2017 hat das BSI den Kandidaten das Angebot unterbreitet , ihre Accounts in den Sozialen Netzwerken verifizieren zu lassen („blue badge“) und in Zusammenarbeit mit Facebook einen „Emergency Channel“ im BSI-Lagezentrum eingerichtet. Im Hinblick auf die seinerzeit bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits frühzeitig eine bereichsübergreifende Beobachtung zur lageangepassten, konzentrierten und strukturierten Bearbeitung möglicher Propaganda- und Einflussaktivitäten im Vorfeld der Bundestagswahl etabliert. Das BfV beobachtete insbesondere auch den Einsatz von „Social Bots“, um mögliche Einflussnahmeversuche durch künstlich gesteuerte Desinformationskampagnen frühzeitig erkennen zu können. Zudem wurden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, um die Öffentlichkeit hinsichtlich dieser Vorgehensweise zur Informationssteuerung zu sensibilisieren . Die Bundesregierung prüft derzeit, wie mit den in der Fragestellung genannten Phänomenen in dieser Legislaturperiode weiter verfahren werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2224 5. Welche Maßnahmen wurden, auch vor dem Hintergrund entsprechender Warnungen durch Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden (vgl. „Beeinflussung der Bundestagswahl – Verfassungsschutz warnt vor Cyberangriffen aus Russland, in: „Der Tagesspiegel“ vom 8. Dezember 2016, abrufbar unter www.tagesspiegel.de/politik/beeinflussung-der-bundestagswahl-verfassungs schutz-warnt-vor-cyberangriffen-aus-russland/14954286.html), durch die Bundesregierung vor der Bundestagswahl getroffen, um Manipulationen aus dem In- und Ausland durch die Verbreitung von Fake News und gezielten Desinformationen sowie den missbräuchlichen Einsatz von „Social Bots“ zu verhindern, und wie bewertet die Bundesregierung die durchgeführten Maßnahmen ? Ressorts und Nachrichtendienste haben sich vor und nach der Bundestagswahl eng in der Lageanalyse abgestimmt. Das BSI hat den Parteien des Bundestages und politischen Stiftungen Beratung angeboten. Diese umfasste: 1. IT-Sicherheitsberatung, 2. Sicherheitsanalysen, 3. Vorschläge für gezielte Schutzmaßnahmen, 4. (nur pol. Stiftungen) Angebot zum Beitritt zur Allianz für Cyber-Sicherheit. Im Zuge der Beratungen der Parteien und politischen Stiftungen wurden auch „Fake News“ sowie die Bedeutung des Schutzes der eigenen Informationen von Parteien, Stiftungen und Spitzenpolitikern thematisiert. Im Rahmen der sog. Resilienzinitiative unterstützt die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die baltischen Staaten gegen Desinformation. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Desinformation aufzudecken und die Verbreitung eigener Narrative zu intensivieren. Hierzu wurde seit dem Jahr 2015 eine spezielle Task Force eingerichtet (EEAS EAST StratCom Task Force), mit der das Auswärtige Amt im engen Austausch steht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche Maßnahmen wurden, auch vor dem Hintergrund von zahlreichen, zwischenzeitlichen Berichten über gezielte Manipulationsversuche in verschiedenen Ländern, durch die Bundesregierung nach der Bundestagswahl getroffen, um Manipulationen aus dem In- und Ausland durch die Verbreitung von Fake News und gezielten Desinformationen sowie den missbräuchlichen Einsatz von „Social Bots“ aufzuklären und ggf. zukünftig zu verhindern , und wie bewertet die Bundesregierung die durchgeführten Maßnahmen ? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen signifikanten Anstieg gemeldeter und gelöschter Falschnachrichten in sozialen Medien? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Netzwerken mit mehr als 2 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzern im Inland obliegen halbjährliche Berichtspflichten gemäß § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Diese Berichte sind erstmals im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Juli 2018 zu veröffentlichen. Aus ihnen muss u. a. die Anzahl der im ersten Halbjahr 2018 eingegangen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte hervorgehen, aufgeschlüsselt nach Beschwerdegrund, die zur Löschung oder Sperrung der beanstandeten Inhalte geführt haben. 8. Unter welche Straftatbestände fallen nach Definition der Bundesregierung und im Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Falschnachrichten , die über soziale Netzwerke verbreitet werden? Wie plant die Bundesregierung, gegen Falschnachrichten vorzugehen, die online verbreitet werden, allerdings kein konkretes (strafrechtliches) Rechtsgut betreffen? Der Begriff der Falschnachricht ist gesetzlich nicht definiert. Unter diesen Begriff können aber nach allgemeinem Verständnis Fälle gefasst werden, bei denen unwahre Tatsachenbehauptungen als vermeintlich wahr dargestellt und – gegebenenfalls über soziale Netzwerke – verbreitet werden. Die Verbreitung entsprechender Tatsachenbehauptungen kann im Einzelfall einen der Tatbestände der §§ 100a, 126 Absatz 2, 130 Absatz 3, 186, 187 oder, wenn dabei beweiserhebliche Daten gefälscht werden, 269 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen und somit in den Anwendungsbereich des NetzDG fallen, § 1 Absatz 3 NetzDG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Welche Ergebnisse ergab die Kooperation von Facebook mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Vorfeld der Bundestagswahl ? Wie viele gefälschte Profile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschaltet (bitte jeweils nach den Unternehmen, die auch in den Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen, aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Bezüglich der Löschung von Profilen liegen dem BSI keine über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse vor. 10. Welche Akteure haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Bundestagswahl „Social Bots“ auf Twitter eingesetzt? Kann die Bundesregierung Recherchen bestätigen, nach denen russische Hacker eine Bot-Armee betreiben, die massenhaft Pro-AfD-Tweets verbreitete (vgl. „Diese russischen Hacker betreiben eine Bot-Armee, die massenhaft Pro-AfD-Tweets verbreitet“, BuzzFeedNews, abrufbar unter www.buzzfeed.com/ henkvaness/russland-twitter-bot-fabrik-afd-wahl?utm_term=.khNLmvPjg#.su 13DNkVo)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2224 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über rechtsextreme Einflussnahme durch Desinformation im Zusammenhang mit den vergangenen Wahlen in den USA, Deutschland, Frankreich und Italien vor (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse vor. Fest steht jedoch, dass auch die rechtsextremistische Szene Informationen und Meldungen, deren Urheberschaft oder Inhalt Zweifel an der Richtigkeit aufkommen lassen, unkritisch und ohne Überprüfung aufgreift. 12. Liegen der Bundesregierung über die Studie „Fakten statt Fakes“ der Stiftung Neue Verantwortung aus März 2018 (abrufbar unter www.stiftungnv .de/de/publikation/fakten-statt-fakes-verursacher-verbreitungswege-undwirkungen -von-fake-news-im) hinausgehende Erkenntnisse darüber vor, inwiefern bestimmte im Deutschen Bundestag vertretene Fraktionen mit besonderer Reichweite gezielte Desinformation im Internet verbreiten? Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehende Kenntnisse vor. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbindungen personeller und finanzieller Natur zwischen Mitgliedern der AfD, der Identitären Bewegung und dem Netzwerk ‚Reconquista Germanica‘ vor? Der Bundesregierung sind keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt , die eine Beobachtung der AfD als Partei durch die Verfassungsschutzbehörden begründen. Die Plattform „Reconquista Germanica“ wird nicht als rechtsextremistisch eingestuft . Die Identitäre Bewegung wird im Rahmen eines Verdachtsfalls vom BfV beobachtet. Persönliche Kennverhältnisse können nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen über finanzielle Verbindungen bekannt. 14. Welche Medien (bitte auflisten) verbreiten oder betreiben nach Erkenntnissen der Bundesregierung gezielte Desinformation, und werden diese Medien seitens der Bundesregierung beobachtet? Die Bundesregierung hält keine systematischen Übersichten über Medien vor, die gezielte Desinformation verbreiten, insbesondere da die Schwelle zur Meinungsfreiheit und der Vorsatz bei der Handlung in jedem Einzelfall zu betrachten wäre. Die Bundesregierung beobachtet Versuche der Desinformation sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich, von denen viele aus russischen Quellen stammen. Ziel dieser Versuche ist meist die Destabilisierung der Gesellschaften in Deutschland und Europa. Die darüber hinausgehende Beantwortung der Frage 14 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 15. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung bei Betreibern von Telemediendienstanbietern , bei Medienschaffenden und Nutzerinnen und Nutzer ? Telemediendiensteanbieter und Medienschaffende (sog. Content-Provider) sind für die Richtigkeit ihrer eigenen journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote nach den Allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 7 Absatz 1 TMG). Sie haben Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu überprüfen. Sie haben auch den bzw. die redaktionell Verantwortlichen in ihrem Impressum zu benennen. Telemediendiensteanbieter wie Access- oder Hostprovider im Sinne der §§ 8 bis 10 TMG sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 7 Absatz 2 TMG). Insbesondere Hostprovider , die fremde Inhalte im Auftrag eines Dritten speichern, ohne sich diese zu eigen zu machen, haben keine proaktive Pflicht, die Nachrichten der Nutzer auf strafbare und rechtswidrige Inhalte zu kontrollieren. Sie müssen rechtswidrige Informationen aber unverzüglich entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Geschäftsmäßige Anbieter haben ihre Kontaktdaten im Impressum anzugeben. Weitergehende Compliance-Regeln für soziale Netzwerke regelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Nutzer, die eigene Inhalte oder Inhalte Dritter im Netz verbreiten, müssen prüfen, ob die Verbreitung rechtlich zulässig ist. Für strafbare Inhalte können sie strafrechtlich verfolgt werden. Verletzen die Inhalte Rechte Dritter, können zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung, Berichtigung, Unterlassung oder Schadensersatz bestehen. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Fake-Accounts und Fake-Gruppen (bitte nach Plattform, geschätzter Anzahl und Reichweite auflisten ) vor, und erkennt die Bundesregierung dabei Muster aus dem entsprechenden Kommunikationsverhalten und Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung durch das Vortäuschen von Meinungsverhältnissen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse vor. 17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um von Fake News Betroffene durch verpflichtende Gegendarstellungen in sozialen Netzwerken zu unterstützen ? Die Bundesregierung prüft derzeit, in welcher Weise die Rechte von Betroffenen und Nutzern gestärkt werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2224 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Facebook-Seite „Deutschland deckt auf“ vor, die von mehr als 130 000 Personen abonniert wurde und die mehrfach Online-Berichte z. B. durch Fake-Überschriften manipuliert hat? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse vor. 19. Ist der Bundesregierung die Zeitung „Deutschlandkurier“ und der Herausgeber „Verein für Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheiten e. V.“ bekannt und hat sie Erkenntnisse darüber, ob die vereinsführenden Personen Verbindungen zu rechtsradikalen Organisationen pflegen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zeitung „Deutschland-Kurier“ gemeint ist. Sowohl die genannte Zeitung als auch der angeführte Verein verfügen über öffentliche WEB-Auftritte, die der Bundesregierung bekannt sind. Ob vereinsführende Personen Verbindungen zu rechtsradikalen Organisationen pflegen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Umgang mit drastischer Hetze und Aufrufen zu rassistischen Straftaten, die von Usern unter Fake-News-Artikeln häufig gepostet werden? Betreiber von sozialen Netzwerken werden durch das NetzDG dazu angehalten, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte schneller und umfassender zu bearbeiten und innerhalb der gesetzlich genannten Fristen zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Die im Auftrag der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingesetzte Bund-Länder-Projektgruppe unter Geschäftsführung des Bundeskriminalamts (BKA) erarbeitete konzeptionelle Ansätze sowie Hilfestellungen für eine effektivere Bekämpfung von „Hasspostings“. In den Jahren 2016 und 2017 wurden durch die Polizeien von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden zwei bundesweite Aktionstage gegen „Hasspostings“ durchgeführt. Um kriminalpolizeiliche Aspekte wie beispielsweise die Gewährleistung der Strafverfolgung bei Löschungen von strafrechtlich relevanten Sachverhalten zu berücksichtigen, hat sich das BKA in die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einberufene Task-Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ eingebracht. Zudem werden in der „Koordinierten Internetauswertung-Rechtsextremismus“ (KIA-R) im Rahmen eines „Internetmonitoring“ grundsätzlich alle möglicherweise strafrechtlich relevanten Kommentierungen zu Internetartikeln, wie bspw. Volksverhetzungen oder Aufrufe zu Straftaten, bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht. Die Themen Internethetze, „Fake News“, etc. sind Gegenstand polizeilicher Ausund Fortbildungs- sowie Präventionsmaßnahmen, um gezielt Anstöße gegen die Entwicklung der Hasskriminalität im Internet zu geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer dauerhaften Etablierung des Netzwerkes ‚VK‘ als ein soziales Netzwerk für deutsche Rechtsextremisten („Das Schattenreich: Wie deutsche Nazis Russlands Facebook-Klon Kontakte für ihre Propaganda nutzen“ vom 13. März 2018 abrufbar unter: http://meedia.de/2018/03/13/das-schattenreich-wie-deutsche-nazis-russlandsfacebook -klon-vkontakte-fuer-ihre-propaganda-nutzen/)? Soziale Netzwerke werden seit geraumer Zeit auch durch Rechtsextremisten genutzt . Diese orientieren sich bei der Suche nach möglichen Alternativen zu Facebook – den zahlreichen, im Internet kursierenden Empfehlungen folgend – auch in Richtung des russischen Netzwerkes „vk.com“. Die Sicherheitsbehörden verfolgen diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. 22. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist mit der systematischen Beobachtung der Verbreitung von Fake News und gezielten Desinformationen sowie den missbräuchlichen Einsatz von „Social Bots“ im Internet befasst? Innerhalb der Bundesregierung gibt es verschiedene Stellen, die sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben mit den in der Frage genannten Phänomenen befassen . Dies sind insbesondere die Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes. Eine einzelne zuständige Stelle in der Bundesregierung, die sich mit der systematischen Beobachtung der Verbreitung von „Fake News“ und gezielten Desinformationen sowie den missbräuchlichen Einsatz von „Social Bots“ beschäftigt, gibt es nicht. 23. Findet im Gemeinsamen Internet Zentrum (GIZ) eine Analyse statt, um gezielte politische Desinformation und hybride Bedrohungen aus dem Ausland abzuwehren, und wenn ja, welche Maßnahmen werden konkret unternommen ? Im Gemeinsamen Internet Zentrum (GIZ) findet keine Analyse statt, um gezielte politische Desinformation und hybride Bedrohungen aus dem Ausland abzuwehren . 24. In welchen sozialen Medien erreichen gezielte Desinformationen nach Erkenntnis der Bundesregierung die größten Reichweiten (bitte nach sozialen Netzwerken i. S. d. Netzwerkdurchsetzungsgesetzes aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 25. Welche weiteren Anbieter, zum Beispiel in Rumänien oder Russland, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von rechten Medienaktivisten genutzt , um Desinformation im Internet zu verbreiten? Der Bundesregierung sind rumänische Webseiten bekannt, die u. a. für die Verbreitung prorussischer Propaganda in Rumänien genutzt werden (www.activenews. ro, www.napocanews.ro, www.fluierul.ro, www.luju.ro). In Russland werden allgemein bekannte Messenger-Dienste und Internet-Plattformen wie facebook, twitter, telegram, viber oder vkontakte von zahlreichen Nutzern aller politischen Orientierungen genutzt. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse über Webseiten oder Anbieter sozialer Medien vor, die speziell von rechten Medienaktivisten genutzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2224 26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke vor politischer Desinformation zu schützen? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 27 wird verwiesen. 27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung (auch gemeinsam mit den Ländern), um attraktive und altersgerechte Angebote zu schaffen, die die Fähigkeit und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger fördern (z. B. in schulischen und außerschulischen Institutionen), über Medien verbreitete Inhalte kritisch zu hinterfragen, bewusst verfälschte Inhalte als solche zu erkennen? Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz in der digitalen Welt, um Informationen und Nachrichten zu verstehen, bzw. wie und von wem Nachrichten gemacht werden. Erforderlich ist zum anderen aber auch ein technisches Verständnis dahingehend, wie digitale Technologien funktionieren, wie sich Nachrichten, etwa auch in Sozialen Medien, darstellen und verbreiten. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist die Medien- und Digitalkompetenz in der gesamten Bevölkerung zu stärken. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat eine große Zahl von Angeboten zur Stärkung der allgemeinen Medienkompetenz entwickelt und zur Verfügung gestellt und bereitet zusätzliche Angebote vor. Im Rahmen bestehender Formate wie der Veranstaltungsreihe „Eltern/Pädagogen Online“ haben beispielweise Eltern und Lehrer die Möglichkeit, unter Anleitung von erfahrenen Medienpädagogen Wissen und Praxiserfahrungen über Soziale Netzwerke zu erwerben und zu vermehren. Politische Teilhabe in einer digitalen Mediengesellschaft setzt notwendigerweise digitale Bildung und Medienkompetenz voraus. Dementsprechend bietet die BpB im Bereich der politischen Bildung zahlreiche Angebote verschiedener Anspruchsniveaus zu diesem Themen- und Handlungsfeld. Hierzu gehören (Online-) Publikationen, wie die Schriftenreihe Medienkompetenz (www.bpb.de/lernen/ digitale-bildung/medienpaedagogik/medienkompetenz-schriftenreihe), Veranstaltungsangebote und Webvideoformate wie Fakefilter, das Orientierungswissen zum Umgang mit Informationen und Falschnachrichten im Netz vermittelt (www.fakefilter.de). Die Medienkompetenz-Datenbank der BpB (www.bpb.de/ lernen/digitale-bildung/medienpaedagogik/206263/medienkompetenz-datenbank) bietet einen Überblick über die Vielfalt an länderübergreifenden, überregionalen und regionalen Angeboten zur Förderung der Medienkompetenz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zudem fördert die BpB den Austausch und die Vernetzung von Medienmachern. Für Multiplikatoren in Journalismus und Wissenschaft wurde das Thema unter anderem in der APuZ („Wahrheit“ APuZ 13/2017 www.bpb.de/apuz/245210/ wahrheit), auf bpb.de (www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/fake-news/) sowie im Rahmen des Lokaljournalistenprogramms aufbereitet (s. unter anderem: www.drehscheibe.org/verschiedenes-detail/so-lassen-sich-fake-news-enttarnen. html). In den bestehenden Unterrichtsmaterialreihen und didaktischen Formaten (wie z. B. „Themenblätter im Unterricht“, „Was geht?“) werden instruktive Ausgaben zum Themenfeld geplant, durch die eine wesentliche Weiterentwicklung des von der BpB zur Verfügung gestellten Materials realisiert werden kann. So wird Mitte Juni 2018 eine Ausgabe der Themenblätter zum Thema „Digitale Öffentlichkeit – Social Media und ich“ erscheinen, die aktivierendes Unterrichtsmaterial ab Jahrgangsklasse 10 zu den Phänomenen „Fake News“, „Hate Speech“ sowie „Social Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bots“ enthält. Gemeinsam mit der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung hat die BpB darüber hinaus die deutsche Version des Computerspiels „Fake it to make it“ veröffentlicht, das Jugendlichen die spielerische Auseinandersetzung mit dem Thema „Fake News“ ermöglicht. Da Fake-News, Hasspostings und „Social Bots“ gerade in digitalen Medien und über Social-Web-Plattformen Verbreitung finden, setzt die BpB mit darauf bezogenen Informationsangeboten auch in diesen Umgebungen an. Eine jugendliche Zielgruppe wird auch mit dem Magazin „fluter“ versucht zu erreichen ; die Sommerausgabe 2017 zum Thema „Propaganda“ setzt sich verstärkt mit modernen und zeitgenössischen Formen von Manipulation von Bevölkerungen weltweit auseinander. Das Thema „Propaganda“ wird darüber hinaus im Laufe dieses Jahres im Rahmen eines größeren Projektes aufgegriffen werden, das aus einem Expertenworkshop, einer Summer School und einer öffentlichen Tagung bestehen wird. Für Ende 2018/Anfang 2019 ist im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen gewaltbereiten Islamismus (NPP) ein Ideenwettbewerb zur Genese Social Web-basierter Eigenformate im Themenfeld „Religiös motivierter Extremismus“, „Hate Speech“, „Fake News“ geplant. Zudem sind zwischen Mitte 2018 und Anfang 2019 Qualifizierungsangebote angedacht, unter anderem zu „Hate Speech“ und „Fake News“. Medienkompetenz sollte bereits im Kindes- und Jugendalter erworben werden, denn sie dient der Befähigung zur unbeschwerten Teilhabe auch im digitalen Raum und damit zum sicheren und kritischen Umgang mit Medien von Anfang an. Die Bundesregierung fördert daher bereits verschiedene Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche, darunter seit dem Jahr 2008 die Initiative „Ein Netz für Kinder“. An Erwachsene als Weitervermittler von Medienkompetenz richten sich die Angebote des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Initiativbüros „Gutes Aufwachsen mit Medien“. Das Projekt unterstützt pädagogische Fachkräfte und Eltern und stellt Informationen und Broschüren aus den Bereichen Medienerziehung und Medienbildung gebündelt und verständlich aufbereitet auf der Webseite „Gutes Aufwachsen mit Medien“ zur Verfügung. In Online-Konferenzen berät das Initiativbüro Fachkräfte und Akteure dabei, lokale Netzwerke zur Medienkompetenzförderung aufzubauen. Daneben fördert die Bundesregierung den Medienratgeber „Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht“, der Eltern und Erziehende informiert und eine Hilfestellung für einen kompetenten Umgang mit Medien bietet. Zum Thema Falschnachrichten hat „Schau Hin!“ einen Beitrag auf der Webseite veröffentlicht (www.schau-hin.info/informieren/medien/surfen/ wissenswertes/fake-news.html). Die Bundesregierung wird zudem im Rahmen der Schaffung eines zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmens für den Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen mit den Ländern auch die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII wollen Bund und Länder unter Einbeziehung der Expertisen des gemeinsamen Kompetenzzentrums jugendschutz.net und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zudem Angebote der Prävention vor Ort mit Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der Familienbildung und der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen abstimmen. Diese Angebote zielen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2224 darauf ab, junge Menschen und ihre Eltern über Risiken und Gefahren aufzuklären , Eltern zu unterstützen und Jugendliche zur eigenverantwortlichen Nutzung zu befähigen. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden im Programmbereich I „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ seit dem Jahr 2017 diverse Modellprojekte gefördert, welche im Rahmen von präventiv-pädagogischen Maßnahmen unter anderem auch die Stärkung der Informations-, Medien- und Methodenkompetenz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Online-Inhalten zum Ziel haben. Dabei soll auch die Kompetenz, Medien kritisch zu nutzen, Inhalte zu hinterfragen und Quellen zu reflektieren, vermittelt bzw. gestärkt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Programmbereichs liegt in der Entwicklung von Formaten zur Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im pädagogisch-didaktischen Umgang mit Hassrede sowie manipulativen und extremistischen Inhalten. Deutschland arbeitet über das Auswärtige Amt eng mit Partnern zusammen (bspw. den Baltischen Staaten, basierend auf bilateralen Ministererklärungen aus dem Jahr 2015), um das Bewusstsein zu erhöhen, Medienkompetenz zu verstärken und Resilienz in den Medien und der Bevölkerung zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 28. Plant die Bundesregierung im Zuge der schon 2016 angekündigten Neuausrichtung der Nationalen Initiative Printmedien (NIP), diese Initiative stärker als bisher auf die Medienbildung, und dabei besonders auf den Umgang mit Desinformation, hin auszurichten? Die Initiativpartner haben sich grundsätzlich darauf verständigt, die Nationale Initiative Printmedien (NIP) zukünftig u. a. stärker auf die Vermittlung von Nachrichtenkompetenz auszurichten. Nachrichtenkompetenz beinhaltet u. a. den kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Informationen. 29. Plant die Bundesregierung, eine Stärkung der unabhängigen und selbstverwalteten Überprüfung von online veröffentlichten Fakten nach journalistischen Standards („Fact-Checking“) durch beispielsweise Nichtregierungsorganisationen oder Zusammenschlüsse von Medien zu unterstützen? Die Bundesregierung begrüßt die unterschiedlichen Initiativen der Medienbranche , ihre Anstrengungen bei der Prüfung von Fakten nach journalistischen Standards auch durch neue Kooperationen noch einmal zu verstärken. Dies gilt auch für die sich in diesem Feld etablierenden neuen unabhängigen Nichtregierungsorganisationen , soweit die erforderliche Transparenz gewahrt ist. Insofern wird die Bundesregierung die Planung etwaiger Maßnahmen von den Ergebnissen der v. g. Initiativen abhängig machen. 30. Plant die Bundesregierung, eine Selbstverpflichtung der im Netz werbenden Wirtschaft zu unterstützen, mit der auf die Schaltung von Werbung auf solchen Webseiten verzichtet werden soll, deren Geschäftsmodell ganz überwiegend auf Verbreitung von zu definierenden Falschmeldungen (Fake News) ausgerichtet ist? Über eine Selbstverpflichtungsinitiative der im Netz werbenden Wirtschaft ist der Bundesregierung zurzeit nichts bekannt, weshalb zu einer möglichen Unterstützung seitens der Bundesregierung keine Stellung genommen werden kann. Ein entsprechender Ansatz, der im Einklang mit den kartell- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an gemeinsame Initiativen mehrerer Unternehmen einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2224 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Branche stehen müsste, wäre aus Sicht der Bundesregierung allerdings grundsätzlich zu begrüßen. 31. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der Forschung zur Wirkung von Fake News, gezielten Desinformationskampagnen und den missbräuchlichen Einsatz sogenannter Social Bots, insbesondere auf die demokratische Debattenkultur im Netz? Im Auftrag des Bundestages lässt die Bundesregierung im Rahmen ihres Berichts zur Entwicklung von Kommunikation und Medien in Deutschland die Entwicklung der Medienlandschaft regelmäßig unabhängig wissenschaftlich untersuchen. Darüber hinaus sind angesichts der teilweise auch von der Fragestellerin selbst angeführten Vielzahl von Studien zu den entsprechenden Fragestellungen derzeit keine besonderen Forschungsförderungsmaßnahmen der Bundesregierung zu den angesprochenen Themen geplant. 32. Plant die Bundesregierung eine Regulierung des Einsatzes von „Social Bots“? Wenn ja, will die Bundesregierung eine Selbstverpflichtungen von politischen Parteien, keine Bots im Wahlkampf zu nutzen, initiieren, oder plant die Bundesregierung beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht von Beiträgen , die von „Social Bots“ veröffentlicht wurden? In der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 9. November 2017 wurde u. a. ein Länderarbeitsbericht „Social Bots – Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe“ zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung wurde gebeten, die darin enthaltenen Vorschläge zur Schaffung von Regelungen mit Bezug auf sog. „Social Bots“ durch Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zu prüfen. Die diesbezügliche Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an. Die Ausgestaltung des Wahlrechts und des Parteienrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine eigenen Initiativen ein. 33. Welche Unternehmen und Agenturen werten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Nutzerprofile aus sozialen Netzwerken aus, um politisches „microtargeting“ zu betreiben (bitte auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch Parteien zu politischen Zwecken in sozialen Netzwerken geschaltete Anzeigen transparent und leicht zugänglich veröffentlicht werden sollten, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 35. Hat die Bundesregierung öffentliche Aufträge an Universitäten und Forschungseinrichtungen vergeben, um Wählerinnen und Wähler mithilfe von Big Data aus sozialen Netzwerken zu analysieren (bitte auflisten)? Die Bundesregierung hat keine derartigen Aufträge vergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333