Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2266 19. Wahlperiode 22.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2011 – Kerosinablass über dem Saarland und Rheinland-Pfalz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Ablass von Kerosin aus Flugzeugen über der Bundesrepublik Deutschland erfolgt immer wieder, hauptsächlich um das Gewicht des Flugzeuges vor der Landung zu verringern. Dabei ist das Bundesland Rheinland-Pfalz überproportional betroffen. Dies führt nicht nur dort zu Besorgnis, sondern auch in den entsprechenden Grenzregionen des Saarlandes, die bei einem grenznahen Abwurf mit betroffen sein können. Auch über dem Saarland selbst wird Kerosin abgelassen , zuletzt im Oktober 2017 allein 80 Tonnen (www.saarbruecker-zeitung. de/saarland/saarland/kerosin-regen-folgen-fuer-bevoelkerung-unbekannt_aid- 6838763). Im Zusammenhang mit diesem Abwurf wurde nach Auffassung der Fragesteller im Saarland deutlich, dass die Landesregierung nicht über alle notwendigen Informationen zu Zahlen und Gefährlichkeit der Kerosinablässe verfügt. Außerdem sehen die Fragesteller eklatante Mängel bei der zeitnahen Information der Öffentlichkeit über Abwürfe. 1. Wie viele Fälle von Kerosinablass über Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind der Bundesregierung im Jahr 2017 und im bisherigen Jahr 2018 bekannt, und welche Mengen Kerosin wurden dabei jeweils abgelassen? Für das Jahr 2017 sowie für das laufende Jahr wurden insgesamt 14 Fälle von Treibstoffschnellablässen für Rheinland-Pfalz und das Saarland erfasst. Für das Jahr 2017 wurde eine gesamte Ablassmenge von 367,7 Tonnen gemeldet, für das Jahr 2018 96,4 Tonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2266 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Fälle von Kerosinablass in Deutschland sind der Bundesregierung im Jahr 2017 und im bisherigen Jahr 2018 bekannt, und welche Mengen Kerosin wurden dabei jeweils abgelassen? Für das Jahr 2017 sowie für das laufende Jahr sind insgesamt 35 Fälle von Treibstoffschnellablässen über dem gesamten Bundesgebiet erfasst. Im Jahr 2017 wurde eine gesamte Ablassmenge von 579,5 Tonnen gemeldet, für das laufende Jahr 2018 180,8 Tonnen. 3. Wie viele Fälle aus Frage 1 kamen von militärischen Maschinen, und aus welchen Nationen stammen diese? Es wurden für den genannten gesamten Zeitraum insgesamt vier militärische Treibstoffablässe des deutschen und US-amerikanischen Militärs über Rheinland -Pfalz und dem Saarland erfasst. 4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Abwürfe auch tatsächlich gemeldet werden? Es besteht eine Meldepflicht nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 in Verbindung mit Anhang III, Nr. 3 (4) der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018. Demnach ist das Ablassen von Treibstoff der dafür zuständigen Stelle innerhalb von 72 Stunden zu melden. 5. Welche belastbaren Gutachten liegen der Bundesregierung für die Folgen von Kerosinablass für Mensch und Umwelt vor? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen um die Folgen von Kerosinablass konkret zu messen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Erkenntnisse im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf Mensch und Umwelt basieren derzeit u.a. auf einer Studie des TÜV Rheinland. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/9917 verwiesen. Auf Initiative von Rheinland- Pfalz hat die 88. Umweltministerkonferenz (UMK) im Mai 2017 den Bund gebeten , eine Bewertung der Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen nach neuesten wissenschaftlichen Grundlagen vorzunehmen. Das Umweltbundesamt hat dazu im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum 1. Februar 2018 ein entsprechendes Forschungsvorhaben vergeben . Die Präsentation erster Ergebnisse aus diesem Forschungsvorhaben ist voraussichtlich für November 2018 vorgesehen. Über mögliche weitere Maßnahmen wird nach einer Auswertung dieser Ergebnisse zu entscheiden sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/477 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2266 7. Sind der Bundesregierung Fälle von nicht genehmigtem Kerosinablass aus den letzten zehn Jahren bekannt? Ein Treibstoffschnellablass ist ein Verfahren, das nicht im regulären Flugbetrieb, sondern nur in besonderen Situationen durchgeführt wird, um eine sichere Landung des Luftfahrzeugs zu ermöglichen. Treibstoffschnellablässe sind deswegen nicht genehmigungspflichtig. 8. Wie erklärt sich die überproportionale Zahl an Fällen von Kerosinablass über Rheinland-Pfalz? Da ein notwendiger Treibstoffschnellablass in der Regel vor der Landung erfolgt, ist ein Zusammenhang mit den zu Rheinland-Pfalz nahe liegenden großen deutschen Flughäfen, unter anderem Frankfurt und Köln/Bonn, naheliegend. Treibstoffschnellablässe betreffen großräumige Gebiete, die weit über Gemeinde-, Kreis- und Bundesländergrenzen hinausgehen. Eine direkte Zuordnung nach politischen Grenzen ist im Regelfall nicht möglich. Eine Zuordnung zu Bundesländern ist daher nur als grobe geografische Orientierung anzusehen. Die Bundesregierung und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH haben auf Nachfrage der Landesregierungen jederzeit und unmittelbar über erfolgte Treibstoffschnellablässe informiert. 9. Liegen gesicherte Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umkreis Kerosin nach seinem Ablass zum Beispiel durch Regen noch den Boden erreichen kann? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333