Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2270 19. Wahlperiode 23.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2004 – Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Innerhalb der Bundesregierung bzw. der obersten Bundesbehörden gibt es zahlreiche sogenannte Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren für diverse Themen und Aufgaben. Gemäß einer u. a. auf der Internet-Präsenz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht mit Stand vom 16. Januar 2018 gibt es 32 derartige Funktionen. Weitere Beauftragte und Koordinatoren wurden vom Bundeskabinett am 11. April 2018 eingesetzt . Der breiten Öffentlichkeit sind solche Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren, abgesehen von themenspezifischen Zielgruppen, in der Regel kaum bekannt. Die Bundesregierung verfügt danach beispielsweise unter anderem über einen Koordinator für Bürokratieabbau sowie über einen Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Es gibt zudem jeweils einen Koordinator für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, die maritime Wirtschaft sowie für Güterverkehr und Logistik. Ferner gibt es Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Hierarchisch und besoldungsrechtlich reicht die Bandbreite der Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren von der Ebene der Ministerialdirigenten oder eines außertariflich Beschäftigten entsprechender Ebene bis zu amtierenden Ministerpräsidenten, auch gehören sowohl aktive wie ehemalige Politiker zu diesen Funktionsträgern. Ein Viertel der in der genannten Liste aufgeführten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren sind dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts zugeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Fragen wurden je nach Sachzusammenhang für die Antwort zusammengefasst . 2. Unter obersten Bundesbehörden i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt , die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt verstanden. 3. Bei der Frage nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auf das jeweilige Soll der Planstellen und Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) gemäß des 2. Regierungsentwurfs des Haushaltsplans 2018 abgestellt, um sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, d. h. sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte zu erfassen. Dies entspricht dem Vorgehen im Teilungskostenbericht der Bundesregierung zum Berlin/Bonn-Gesetz und bei vergleichbaren parlamentarischen Anfragen. 4. Unter Amtsausstattung i. S. der Abfrage werden Sach- und Geldleistungen (z. B. für Büro, Mitarbeiter, Reisekosten, Aufwandspauschalen) verstanden. 5. Bei der Frage nach den Haushaltsmitteln wird auf den 2. Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2018 abgestellt. 1. Wie viele Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren hat die Bundesregierung zum Stichtag 1. Mai 2018 (bitte die oben genannte Auflistung aktualisieren)? Eine Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) mit Stand 20. April 2018 ist im Intranet des Bundes und auf der Internetseite des BMI veröffentlicht . Nach Aktualisierung zum Stichtag 1. Mai 2018 gibt es 39 Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung. 2. Wie viele oberste Bundesbehörden mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es derzeit? Es gibt 17 oberste Bundesbehörden mit 24 575 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern . 3. Sind die obersten Bundesbehörden nach Ansicht der Bundesregierung derzeit personell und strukturell angemessen ausgestattet und organisiert? 4. Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? 5. Falls ja, wozu bedarf es zusätzlich zu einer gut ausgestatteten und organisierten obersten Bundesverwaltung der Existenz von – nach der zitierten Auflistung – mindestens 32 Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich ja. Personelle und strukturelle Ausstattung sind allerdings jeweils im Zusammenhang mit neuen bzw. veränderten Aufgabenbereichen zu betrachten. Aufbau und Abläufe innerhalb der Bundesverwaltung werden beständig angepasst, um eine bestmögliche Erfüllung sich wandelnder Aufgaben zu gewährleisten. In diesem Rahmen erfül- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2270 len die Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren wichtige Funktionen . Für die Aufgabenerfüllung erforderlicher Stellenmehrbedarf wird in den Haushaltsverhandlungen geltend gemacht. 6. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Koordinator, einem Beauftragen und einem Sonderbeauftragten der Bundesregierung? 15. Welche Gremien, Institutionen, Amtsträger entscheiden über die Einrichtung von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung nach welchen Kriterien? Die Fragen 6 und 15 werden gemeinsam beantwortet. In der Bundesverwaltung wird grundsätzlich zwischen Bundesbeauftragten, Beauftragten der Bundesregierung und sonstigen Beauftragten (/Koordinatoren/innen , Sonderbeauftragte) unterschieden. Diese Beauftragten sind von der Bundesregierung aufgrund ihrer Organisationsgewalt (Gesetz, Kabinettbeschluss, Organisationserlass der/s Bundeskanzlerin/s) eingerichtete Organe zur Unterstützung und Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung von Regierungsaufgaben (im Unterschied zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben). Bundesbeauftragte werden auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet (z. B. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – § 22 des Bundesdatenschutzgesetzes ). Beauftragte der Bundesregierung und sonstige Beauftragte werden bei funktionalem Bedarf durch Kabinettbeschluss bzw. Organisationserlass der/s Bundeskanzlerin /s oder Erlass bzw. sonstige Bestimmung eines Ressorts eingesetzt (z. B. Beauftragte (r) der Bundesregierung für Digitalisierung – Kabinettbeschluss vom 14. März 2018). Eine allgemein gültige Definition der Funktion des Koordinators oder Sonderbeauftragten besteht in der Bundesregierung nicht. 7. Falls Koordinatoren, Beauftrage und Sonderbeauftragte unterschiedliche Kompetenzen oder unterschiedliche Amtsausstattungen haben, welche sind das? 9. Über welche Haushaltsmittel aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln verfügen die in der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ? 11. Über welche personellen Ressourcen verfügen die in der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren (bitte nach Haushaltsstellen , kw-Stellen, Aushilfskräften, Sonstiges aufschlüsseln)? 12. Bei welchen der in der zitierten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ist ein Wegfall ihrer Aufgabe zeitlich absehbar , und wann? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Bei welchen der in der zitierten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ist ein Wegfall ihrer Aufgabe zeitlich nicht absehbar, und warum nicht? Die Fragen 7, 9, 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Nach § 21 Absatz 1 GGO sind die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen. § 21 Absatz 2 GGO verpflichtet wiederum die Beauftragten, die Bundesministerien in Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu informieren, soweit Aufgaben der Bundesministerien betroffen sind. Konkretisiert wird § 21 Absatz 1 durch § 45 Absatz 2 GGO. Hiernach sind die Beauftragten bei Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung frühzeitig zu beteiligen, sofern ihre Aufgaben berührt sind. Weitergehende Hinweise zu Status, Aufgaben, Befugnissen und Funktionen der Beauftragten enthält die GGO nicht, gleiches gilt für die Geschäftsordnung der Bundesregierung. Inhaltliche und statusrechtliche Vorgaben sind vielmehr den Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Beauftragten zu entnehmen. Aus den Aufgaben der Beauftragten lässt sich allgemein die Befugnis herleiten, diese Aufgaben auch wahrzunehmen. Konkrete Zeichnungs- oder Weisungsoder Vertretungsrechte lassen sich nicht allein aus der Bestellung ableiten, sondern müssen in den Rechtsgrundlagen explizit erwähnt sein. Sofern Beauftragte solche Rechte haben, wird darauf hingewiesen; im Übrigen ist davon auszugehen, dass solche Rechte nicht bestehen. Da eine Reihe von Angehörigen der Leitungsebene (Bundesminister, Staatssekretäre , Parlamentarische Staatssekretäre, Abteilungsleiter) und Mitarbeitern der Ministerien (Referenten) gleichzeitig Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung sind, fallen – neben deren Amtsbezügen – keine zusätzlichen Personalkosten für die Beauftragten selbst an (vgl. Infobrief WD 3 – 2010 – 367/08 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung“ vom 7. Oktober 2008). Die Fragen 7, 9, 11, 12 und 13 werden im Übrigen gemeinsam in der beigefügten Tabelle (Anlage) beantwortet.* 8. Welche Qualitätssicherung betreibt die Bundesregierung bei der Ernennung bzw. Benennung von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren vor dem Hintergrund, dass Beamte bzw. Mitarbeiter von obersten Bundesbehörden klaren und kodifizierten Regelungen bei Rekrutierung, Einstellung , Ausbildung, Laufbahnprüfungen, Beförderungen, Probe- bzw. Bewährungszeiten unterliegen, und wo ist dies geregelt und dokumentiert? Soweit die Ernennung eine Beschlussfassung durch das Bundeskabinett erforderlich macht, ist Grundlage der Beschlussfassung des Bundeskabinetts in der Regel eine Werdegangsübersicht der Personalie, an Hand derer das Kabinett die Entscheidung über die Ernennung trifft. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Konstellationen, in denen eine Person zu * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2270 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2270 einem/r Beauftragten/r ernannt wird, die Frage nicht in allgemeiner Art beantwortet werden kann. Es sind beispielsweise Konstellationen gegeben, in denen der/die Beauftragte bereits Mitarbeiter/in des öffentlichen Dienstes ist und daher etwa bei der Einstellung in die Stammdienststelle einzelne der in der Fragestellung erwähnten Kriterien erfüllt hat. 10. Wann werden Koordinatoren, Beauftragte und Sonderbeauftragte zu Staatssekretären ernannt und warum? Wird die Funktion eines Koordinatoren, Beauftragten oder Sonderbeauftragten durch ein Mitglied des Bundestages wahrgenommen, kann keine Ernennung zum Staatssekretär erfolgen. Im Übrigen handelt es sich um eine politische Entscheidung , ob der Beauftragte die Funktion im Rang eines Staatssekretärs wahrnimmt. Diese richtet sich im Einzelfall nach der Bedeutung der Aufgabe und des Amtes. 14. Sofern zutrifft, dass Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren zu besonders wichtigen Themen eingerichtet werden, warum gibt es keine entsprechende Funktion zu den Themen Digitalisierung, digitale Infrastruktur, frühkindliche Bildung? Mit Kabinettbeschluss vom 14. März 2018 ist eine Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung bestellt worden. Die Beauftragte für Digitalisierung unterstützt die Bundeskanzlerin und den Chef des Bundeskanzleramtes bei der Koordinierung der Regierungstätigkeit im Bereich Digitalisierung. Für die Digitalisierung und die IT der Bundesverwaltung gibt es die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT), die vom IT- Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wahrgenommen wird. Das Bundeskabinett hat den BfIT durch den Beschluss zur „IT-Steuerung Bund“ vom 5. Dezember 2007 geschaffen. Der Beauftragte ist für die strategischen Fragen des IT-Einsatzes in der Bundesverwaltung zuständig und an allen Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben zu beteiligen, die wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben. Gemäß Kabinettbeschluss gehören zudem folgende Aspekte zum zentralen Aufgabenbereich des Beauftragten: Ausarbeitung der E-Government-/IT- und IT-Sicherheitsstrategie des Bundes, Steuerung des IT-Sicherheitsmanagements des Bundes, Entwicklung von Architektur, Standards und Methoden für die IT des Bundes, Steuerung der Bereitstellung zentraler IT-Infrastrukturen des Bundes. Zu den strategischen Zielen des BfIT gehört gemäß IT-Strategie der Bundesverwaltung (2017 bis 2021) u. a. die Digitalisierung der Verwaltung. Konkrete Aufgaben des BfIT: www.cio.bund.de/Web/DE/Politische-Aufgaben/BfIT/bfit_node. html. Der BfIT ist zudem Vertreter des Bundes im IT-Planungsrat von Bund und Ländern und im jährlichen Wechsel mit einem Landesvertreter Vorsitzender des IT- Planungsrates. Es gibt keine Überlegungen der Bundesregierung für einen Bundesbeauftragten für frühkindliche Bildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Nach welchen Kriterien werden Koordinatoren, Beauftragte und Sonderbeauftragte auf die Bundesministerien verteilt? Die Beauftragten sind dem Bundeskanzleramt oder einzelnen Ressorts unter Berücksichtigung fachlicher Zuständigkeit zugeordnet. 17. Aus welchem Grund gibt es im Bundeskanzleramt eine Beauftragte für Migration , Flüchtlinge und Integration sowie außerdem im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten? Die Zuständigkeiten der beiden Beauftragten sind kategorial verschieden. (Spät-) Aussiedler unterscheiden sich durch Geschichte, Selbstverständnis und Rechtsstellung grundsätzlich von anderen Zuwanderern. Insbesondere sind (Spät-) Aussiedler deutsche Volkszugehörige, die daher mit der Bescheinigung zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (§ 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Für sie gilt mit dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) ein eigenes Regelwerk . Nationale Minderheiten in Deutschland sind die vier nach dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten von Deutschland anerkannten autochthonen, traditionell in Deutschland heimischen Minderheiten, deren Angehörige ebenfalls deutsche Staatsangehörige sind: Die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Flüchtlinge und sonstige andere Zuwanderer sind i. d. R. Ausländer, für die das Ausländer- bzw. Asylrecht gilt. Die Bestellung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 92 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Ihre Aufgaben sind in § 93 Nummer 1 bis 10 AufenthG festgelegt. 18. Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, Fragen von Migration, Integration und Minderheiten nicht ganzheitlich zu betrachten? 19. Falls ja, warum? 20. Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu verändern? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen von Migration, Integration und Minderheiten werden in der Bundesregierung ganzheitlich betrachtet . Für Migration, gesellschaftliche Integration und Minderheiten ist innerhalb der Bundesregierung das BMI federführend zuständig. Darüber hinaus ist insbesondere Integration eine Querschnittsaufgabe, der sich auf Bundesebene zahlreiche Ressorts sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in ihren Politikfeldern widmen und die im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit umfassend bearbeitet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2270 21. Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, dass es rund drei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer und der deutschen Einheit noch eine Beauftragte der Bundesregierung für die „neuen“ Bundesländer gibt? 22. Falls ja, warum gibt es nicht aus vergleichbaren Gründen eine(n) Beauftragte (n) für strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern? 23. Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu ändern? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hält es für zeitgemäß, dass es auch heute noch eine/n Beauftragte /n der Bundesregierung für die „neuen“ Bundesländer gibt. Dies ergibt sich bereits daraus, dass das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 11. April 2018 die Bestellung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Christian Hirte, MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer vorgenommen hat. Die regionale Strukturpolitik des Bundes zielt gleichermaßen auf strukturschwache Regionen in den ostdeutschen wie in den westdeutschen Ländern. Eine/n Beauftragte /n für strukturschwache Regionen in den alten Ländern zu berufen würde übersehen, dass in den ostdeutschen Bundesländern weiterhin großflächig Aufholbedarf bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteht. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Sie wird u. a. eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen, die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge zu allen Aspekten der Daseinsvorsorge, gezielten Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen und weiteren Themenfeldern erarbeiten soll. 24. Aus welchem Grund gibt es eine Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt? Bei den Funktionen der/des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der/des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt handelt es sich um Ämter unterschiedlicher Natur mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen: Das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das zur Zeit durch Dr. Almut Wittling-Vogel ausgeübt wird, wurde bereits im Jahre 1970 durch einen Organisationserlass des damaligen Bundesministeriums der Justiz geschaffen . Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Beauftragten ist überwiegend juristischer Natur. Bei dem Amt handelt sich nicht um ein politisches Amt. Die Beauftragte ist vielmehr Beamtin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und steht außerdem der Unterabteilung IV C des Ministeriums (Menschenrechte, Völkerrecht, EU-Grundsatzfragen) vor. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt verfolgt die Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und Humanitärer Hilfe und unterbreitet dem Bundesaußenminister Vorschläge zur Gestaltung der deutschen Politik in diesen Bereichen. Sie unterhält Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kontakte zu Bundesressorts, Bundestagsfraktionen, Bundesländern, dem Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe, Mittlerorganisationen, politischen wie privaten Stiftungen, gesellschaftlichen Gruppen und anderen Institutionen. Sie vertritt die Bundesregierung im Bereich der Menschenrechtspolitik und Humanitärer Hilfe nach außen und leitet die deutsche Delegation bei den Sitzungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf. 25. Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Beauftragten für Menschenrechte im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konkret gemäß Geschäftsverteilung? Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertritt die Bundesregierung gegenüber bestimmten europäischen und internationalen menschenrechtlichen Kontrollmechanismen . Sie ist – gemeinsam mit den zuständigen Referatsleitern ihrer Unterabteilung – Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ebenso vertritt sie die Bundesregierung in Verfahren über Individualbeschwerden bei Ausschüssen der Vereinten Nationen und ist Kontaktbeamtin für eine Reihe von internationalen Monitoring- Gremien. Daneben verantwortet sie in ihrer Funktion als Beauftragte die Erarbeitung und Präsentation verschiedener Staatenberichte vor Fachausschüssen der Vereinten Nationen. Bezüglich der Aufgaben der Beauftragten für Menschenrechte im Auswärtigen Amt wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Aus welchem Grund gibt es im Auswärtigen Amt auf der Ebene von Unterabteilungsleiterinnen bzw. Unterabteilungsleitern Regionalbeauftragte für die Länder Afrikas und gleichzeitig im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf gleicher Ebene einen „Persönlichen G-8-Afrika-Beauftragten der Bundeskanzlerin“? Im Auswärtigen Amt sind im Jahr 2001 alle Abteilungen einzügig geworden; die Ebene Unterabteilungsleiter/in ist damit entfallen. Zur flexiblen und gezielten Steuerung außenpolitischer Schwerpunktbereiche wurden stattdessen Beauftragte eingesetzt, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Sachzuständigkeit mit den thematisch betroffenen Arbeitseinheiten unmittelbar zusammenarbeiten. Somit sind die Regionalbeauftragten in den Abteilungen des Auswärtigen Amts mit ihrer hohen Sichtbarkeit im Ausland ein Element der internen Organisation und nicht „Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren“ im Sinne der vom BMI geführten Liste unter Nummer 1. Die Einsetzung eines „Persönlichen G8-Afrika-Beauftragten“ geht auf die Verabschiedung der sog. NEPAD-Initiative („New Partnership for African Development “) der G8 (heute G7) und der OAU (heute AU – Afrikanische Union) im Jahr 2001 zurück. Im Oktober 2001 ernannte Bundeskanzler Schröder die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Uschi Eid, zur „Persönlichen G-8-Afrika-Beauftragten “. Am 1. April 2010 übernahm Günter Nooke diese Funktion. In den ersten Jahren lagen die Aufgaben in der Vorbereitung des Treffens der G7- Staats- und Regierungschefs mit afrikanischen Staats- und Regierungschefs (HoSG) beim G8/G7-Gipfel (G7-Afrika-Outreach) sowie der Wahrnehmung der Treffen der Persönlichen Afrikabeauftragten (Africa Personal Representatives, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2270 APR) und mit afrikanischen APR und bei der Vorbereitung und Teilnahme am zweimal jährlich stattfindenden Africa Partnership Forum. Damals wie heute geht es um Kontaktpflege zu afrikanischen Partnern einschließlich HoSG und die Umsetzung der deutschen und EU-Afrikapolitik, einschließlich Repräsentationsaufgaben für die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung. 27. Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Afrika-Beauftragten im Auswärtigen Amt vom Afrika-Beauftragten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konkret gemäß Geschäftsverteilung? Der Regionalbeauftragte für Subsahara-Afrika und Sahel und der Regionalbeauftragte für Nah- und Mittelost und Maghreb sind innerhalb der Organisationsstruktur des Auswärtigen Amts analog zu der Ebene einer Unterabteilung für die ihnen jeweils zugewiesene Region zuständig. Sie gestalten, koordinieren und vertreten die Subsahara- und Nordafrika-Politik nach innen wie nach außen. Dazu gehören insbesondere die ständige Kontaktpflege auf politischer Ebene mit den bilateralen Partnern (Regierung und Zivilgesellschaft) und multilateralen Organisationen (Afrikanische Union und Regionalorganisationen) und die Steuerung multilateraler Prozesse (z. B. EU-AU Gipfel). Sie arbeiten mit anderen Ressorts der Bundesregierung , den Bundesländern und Kommunen und Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eng zusammen, um eine kohärente Afrika- Politik der Exekutive zu gewährleisten. Der Afrika-Beauftragte im BMZ ist innerhalb des Bundesministeriums zusammen mit einer weiteren Unterabteilungsleitung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zuständig. 28. Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, dass die seit 1952 existierende Funktion des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auch heute – 2018 – noch von einem Angehörigen der obersten Bundesbehörden wahrgenommen wird, der in der Regel, so auch aktuell, weder über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung noch über Erfahrung in der Privatwirtschaft verfügt? Die Bundesregierung hält die Beibehaltung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung aus den nachfolgenden Gründen für geboten: Nach den Richtlinien für die Tätigkeit der/des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) der Bundesregierung vom 8. Juni 2016 (im Folgenden: BWV-Richtlinien) wird der/die Präsident/in des Bundesrechnungshofes traditionell zugleich zum Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bestellt. Die Bestellung setzt ihr/sein Einverständnis voraus. § 3 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über den Bundesrechnungshof (BRHG) setzt voraus, dass der/die Präsident/in die Befähigung zum Richteramt haben muss. Aus diesem Grund war der BWV auch in der Vergangenheit immer auch Volljurist. Die Bundesregierung betont in der Präambel der BWV-Richtlinien, dass sich die Funktion der/des BWV seit Jahrzehnten bewährt hat. Diese Einschätzung teilt auch der BRH/BWV. Ziel der Beratung des BWV ist es, auf eine wirtschaftliche Erfüllung von Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hinzuwirken . Diese Beratung erstreckt sich vor allem auf die Rechtsetzungstätigkeit des Bundes, bei der der BWV frühzeitig zu beteiligen ist (Nr. 2 der BWV-Richtlinien ). Bei seiner Aufgabenwahrnehmung kann die/der BWV in ihren/seinen Gutachten und Stellungnahmen auf die vielfältigen Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes zurückgreifen und diese übergreifend zusammenfassen. In die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gutachten und Stellungnahmen des BWV fließen folglich die Expertise der im BRH vorhandenen verschiedenen Fachrichtungen – mithin auch ökonomischer Sachverstand – ein. 29. Warum ist der sogenannte Beauftragte für die Deutsch-Griechische Versammlung , der 2011 von der Bundeskanzlerin ernannt wurde, nicht in der auf der Internet-Präsenz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht enthalten? Die Liste nach § 21 Absatz 3 GGO umfasst die Beauftragten der Bundesregierung , die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung, sodass die Berücksichtigung des durch die Bundeskanzlerin bestellten Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung nicht zwingend war. 30. Über welche finanziellen und personellen Ressourcen (vgl. die Fragen 6 und 7) verfügt der „Beauftragte für die Deutsch-Griechische Versammlung “? Der Beauftragte für die Deutsch-Griechische Versammlung wurde aufgrund einer Vereinbarung mit Griechenland von der Bundeskanzlerin persönlich beauftragt, um im Rahmen der Deutsch-Griechischen Versammlung die Zusammenarbeit zwischen deutschen und griechischen Kommunen zu unterstützen und zu fördern. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Einzelplan 23 im Umfang von 985 000 Euro ausgewiesen. Dem Beauftragten steht zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Arbeitseinheit zur Verfügung. 31. Wie lange soll es die Funktion des „Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung“ geben (vgl. die Fragen 8 und 9)? Über die Funktion des Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung wird in jeder Legislaturperiode erneut durch den/die Bundeskanzler/in entschieden . 32. Gibt es außer dem „Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung “ weitere Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren, die in der hier zitierten Übersicht nicht enthalten sind? 33. Wenn ja, welche, und warum wurden sie nicht aufgeführt? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Im Bundeskanzleramt gibt es einen Beauftragten des Bundeskanzleramtes für die Aufarbeitung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND), dessen Berücksichtigung in der Liste nach § 21 Absatz 3 GGO nicht zwingend ist. Im Übrigen wird die Übersicht in regelmäßigen Abständen bzw. bei Bedarf aktualisiert, zuletzt zum 20. April 2018, weshalb sie nicht zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Stand wiedergibt. Die im Zuge dieser Kleinen Anfrage zum 1. Mai 2018 aktualisierte Übersicht wird in Kürze veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2270 34. Welche Mechanismen unterhält die Bundesregierung, um die Notwendigkeit der fortwährenden Existenz einer Vielzahl von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren regelmäßig zu überprüfen? 38. Beabsichtigt die Bundesregierung darauf Einfluss zu nehmen, die Anzahl von mindestens 32 Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren zu reduzieren? Im Rahmen der Aufgabenkritik werden auch die Funktionen der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren/Koordinatorinnen der Bundesregierung berücksichtigt. Die Feststellung der Notwendigkeit dieser Funktionen obliegt – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben – im Übrigen der parlamentarischen Entscheidung. 35. Überprüfen insbesondere der Koordinator für Bürokratieabbau und der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die mindestens 32 Beauftragten , Sonderbeauftragten und Koordinatoren sowie ihre Mitarbeiter und Haushaltsmittel regelmäßig, und wenn ja, in welcher Form? 36. Falls nein, warum nicht? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Die Überprüfung der Beauftragten/Sonderbeauftragten/Koordinatoren im Sinne der Fragestellung gehört nicht zu den Aufgaben des Koordinators für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung. Nach Nummer 2 der BWV-Richtlinien nimmt die/der BWV seine Aufgaben nach eigenem Ermessen wahr. Sie/er wirkt durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hin. Der BWV übt weder Aufsicht noch Kontrollfunktionen gegenüber den Beauftragten /Sonderbeauftragten/Koordinatoren aus. 37. Welche Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren wurden seit der Existenz derartiger Funktionen wieder abgeschafft? Redaktionelle Änderungen der Bezeichnung der Beauftragten/Sonderbeauftragten /Koordinatoren oder Verlagerung der Zuordnung zu einem (anderen) Ressort sind keine Abschaffung im Sinne der Fragestellung und bleiben bei der Beantwortung der Frage unberücksichtigt. Funktionsübertragungen sind in der Vergangenheit personenbezogen erfolgt und nach Ablauf datenschutzrechtlicher Lösch- und Aufbewahrungsfristen nicht mehr nachvollziehbar, daher können Lücken bei der Beantwortung der Frage nicht ausgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die nachfolgend aufgeführten Funktionen wurden zwischenzeitlich wieder abgeschafft : Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für den OSZE-Vorsitz Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für die Ebola-Krise Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für die Stabilitätspartnerschaft Mittlerer Osten Beauftragter des Bundeskanzler für die „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Beauftragter des Bundeskanzlers für die kulturellen Bauvorhaben in Bonn und Berlin Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen Beraterin des Bundeskanzlers für deutsch-französische Beziehungen Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin Der Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für den Ad-hoc-Ausschuss des Europarates für ein „Europa der Bürger“ Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für den Lissabon-Prozess Sonderbeauftragte des Bundeskanzlers für die Partnerschaftsinitiative Fluthilfe Sonderbeauftragter des Bundeskanzlers für Berlin Bundeskommissar bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Bundesbeauftragte(r) für das Bergmannssiedlungsvermögen bei der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH (Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen, in Kraft getreten am 25. Juli 2017) Bundeskommissar bei der Deutschen Genossenschaftsbank Staatsbeauftragte/r für die DBV öffentlich-rechtliche Anstalt für Beteiligungen Bundesbeauftragte(r) für den Zivildienst Beauftragter der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler Bundesbeauftragte(r) für Asylangelegenheiten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Beauftragte für Auslandsinvestitionen in Deutschland Beauftragter der Bundesregierung für die Beratung in Osteuropa Beauftragter für den Geheimschutz in der Wirtschaft Beauftragter für die Treuhandanstalt Beauftragter für die Wirtschafts- und Währungsunion Beauftragter für innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen Beauftragter für Rohstofffragen im Außenwirtschaftsbereich Beauftragter für Rohstoff-Fragen im Außenwirtschaftsbereich Mittelstandsbeauftragter für das Beitrittsgebiet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2270 Anlage zu den Fragen 7, 9, 11, 12 und 13 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 1 BKAmt Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Migration , Flüchtlinge und Integration Frau Staatsministerin Annette Widmann- Mauz, MdB §§ 92 ff des Aufenthaltsgesetzes Aufgaben und Befugnisse sind in §§ 93, 94 des Aufenthaltsgesetzes geregelt . EPL 4 Kapitel 0413 Titel TEUR 531 02 55 542 01 425 684 01 16.896 684 02 5.000 422 01 2.662 422 02 123 42709 159 428 01 1.194 453 01 50 511 01 75 526 02 200 527 01 58 531 01 5.000 545 01 400 634 03 226 EPL 4 Kapitel 0413 58 Stellen (davon 6 kw, 1 sonstige) Daueraufgabe 2 BKAmt Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Digitalisie - rung Frau Staatsministerin Dorothee Bär; MdB Kabinettbeschluss vom 14. März 2018 Unterstützung der Bundeskanzlerin und des Chefs des Bundeskanzleramtes bei der Koordinierung der Regierungstätigkeit im Bereich Digitalisierung keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal nach Einrichtung am 14. März 2018 längerfristige Aufgabe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 3 BKAmt Beauftragte (r) für die Nachrichten - dienste des Bundes Herr Staatssekretär Johannes Geismann Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 (BGBl. I S. 901) Koordinierung der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes . Die Befugnisse sind im Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 03.05.1989 unter III. geregelt. keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Daueraufgabe 4 BKAmt Koordinator (in) der Bundesre - gierung für Bürokratie - abbau und bessere Rechtssetzung Herr Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt ; MdB erstmalige Bestellung mit Kabinettbeschluss vom 25. April 2006 (aktuell Kabinettbeschluss vom 14. März 2018) Die Aufgaben des/der Koordinator /in der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung liegen im Schwerpunkt in der Umsetzung, Koordinierung und entsprechenden Überwachung des Regierungsprogramms bessere Rechtssetzung in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung . Der/Die Koordinator/in führt den Vorsitz des Staatssekretärsausschusses , dem alle Ressorts angehören. Zu den Aufgaben der/des Koordinatorin/s und des Staatssekretärsausschusses gehören insbesondere : Beschlussfassung über eine einheitliche und verbindliche Methodik für die Erhebungen im Bereich der besseren Rechtsetzung; Festlegung von quantitativen Entlastungs - und Vereinfachungszielen ; Steuerung, Überprüfung und Fortschreibung der Methodik; Vermittlung in Streitfällen zwischen den Bundesministerien und dem NKR. keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Daueraufgabe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 5 BKAmt Persönliche (r) Beauftragte (r) der Bundeskanz - lerin für die G7 / G20- Gipfel Herr Ministerialdirek - tor Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller Vorbereitung und Unterstützung der Bundeskanzlerin bei den G7/G20- Gipfeln keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Daueraufgabe 6 BMI Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Aussiedler - fragen und nationale Minderheiten Herr Dr. Dr. h.c. Bernd- Bernhard Fabritius Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr: Für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Ausund Spätaussiedler sowie die im vertriebenen -rechtlichen Verfahren nach Deutschland Gekommenen: - Betreuung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten - Co-Vorsitz bei den Regierungskommissionen mit den Titularstaaten für die Angelegenheiten der jeweiligen Minderheit - Informationsarbeit bei den deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten und im Inland - zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene - Entwicklung förderpolitischer und integrations-politischer Grundsätze - Koordination der aussiedler-bezogenen Maßnahmen, insbesondere des Aufnahmeverfahrens gemäß § 26 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einschließlich des Bescheinigungsverfahrens i.S. v. § 15 BVFG, und der Integrationsmaßnahmen mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie den im Eingliederungsbereich tätigen Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und gesellschaftlichen Gruppen . EPL 06 Kapitel 0611 Titel 529 01 Erl. Ziffer 1.2 Darüber hinaus im EPL 06 keine weiteren dem Amt zugeordneten HHM. EPL 06 Kapitel 0612 Titel 422 01 und 428 01: 3 keine zeitliche Begrenzung politische Entscheidung der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe Für die nationalen Minderheiten in Deutschland (die dänische Minderheit , die Friesen, das sorbische Volk, die deutschen Sinti und Roma) und die Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch : - zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene - Vertreter der Bundesregierung in den Beratenden Ausschüssen und sonstigen Kontaktgremien - Informationsarbeit hinsichtlich der nationalen Minderheiten im Inland und auf europäischer Ebene. 7 BMI Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Informati - onstechnik Herr Staatssekretär Klaus Vitt Kabinettbeschluss vom 5. Dezember 2007 Zuständig für die strategischen Fragen des IT-Einsatzes in der Bundesverwaltung , Beteiligung an allen Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben , die wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben. Außerdem: Ausarbeitung der E- Government-/ITund IT-Sicherheitsstrategie des Bundes, Steuerung des IT-Sicherheitsmanagements des Bundes, Entwicklung von Architektur , Standards und Methoden für die IT des Bundes, Steuerung der Bereitstellung zentraler IT-Infrastrukturen des Bundes; Vertreter des Bundes im IT-Planungsrat EPL 06 Kapitel 0611 Titel 529 01 Erl. Ziffer 1.3 Darüber hinaus im EPL 06 keine weiteren dem Amt zugeordneten HHM. EPL 06 Kapitel 0612 Titel 422 01 und 428 01: 3 keine zeitliche Begrenzung politische Entscheidung der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 8 BMI Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitis - mus1 Herr Dr. Felix Klein Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr: - ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus , - Ansprechpartner /in für Belange jüdischer Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen , auch international mit Blick auf die EU und UN, - Ansprechpartner /in und Vermittler /in für Antisemitismusbe - kämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft , - Koordinierung einer ständigen Bund-Länder- Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Stellen, - Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus durch Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und kulturelle Bildung . EPL 06 Kapitel 0611 Titel 529 01 Erl. Ziffer 1.4 (RegE 2018) Darüber hinaus im EPL 06 keine weiteren dem Amt zugeordneten HHM. EPL 06 Kapitel 0612 Titel 422 01 und 428 01: 3 keine zeitliche Begrenzung politische Entscheidung der Bundesregierung 9 BMI Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für den Berlin- Umzug und den Bonn- Ausgleich Herr Bundesminister Horst Seehofer Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 18. März 2018 Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben Berlin-Umzug und Bonn- Ausgleich Im EPl 06 keine dem Amt zugeordneten HHM. keine zugeordneten personellen Ressourcen keine zeitliche Begrenzung politische Entscheidung der Bundesregierung 1 ab 1. Mai 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 10 BMI Bundes- Energiebeauf - tragte(r) (energetisches Bauen) Herr Dr.- Ing. Olaf Böttcher Kabinettbeschluss vom 11. Dezember 1991 Das Amt des „Bundes-Energiebeauftragten “ wurde eingerichtet , um in Bundesbauten einen einheitlich hohen energetischen Standard zu gewährleisten . Der/Die Amtsträger /in berät das Bauministerium BMI in Fragen des energieoptimierten Bauens und wirkt in ausgewählten Bauvorhaben des Bundes aktiv in beratender Funktion mit. EPL 06 Kapitel 0621 Titel 428 01 (aktuell BMI) EPL 16 (Kapitel 1617 Titel 428 01 (zuvor BMU) Mit vorgenannten HH-Mitteln werden die Personalkosten gedeckt . Weitere HH-Mittel sind dem Amt nicht zugeordnet. keine zugeordneten personellen Ressourcen keine zeitliche Begrenzung politische Entscheidung der Bundesregierung 11 BMI Bundesbeauf - tragte(r) für die Behandlung von Zahlungen an die Konversi - onskasse Frau LRD’n Ellen Hirschinger § 37 Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24.08.1953 Der/die Bundesbeauftragte entscheidet über Erstattungsansprüche und erteilt auf Verlangen Auskunft an Schuldner . Zur Wahrnehmung ihrer/ seiner Aufgabe bedient er/sie sich der Konversionskasse . Ihr gegenüber ist der/die Bundesbeauftragte weisungsbefugt. Im EPl 06 keine dem Amt zugeordneten HHM. keine zugeordneten personellen Ressourcen keine zeitliche Befristung 12 AA Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungs - kontrolle Frau Ministerialdirek - torin Dr. Patricia Hildegard Flor Kabinettbeschluss vom 14. Juli 1965 Das Amt der "Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle " wurde 1965 mit Blick auf die enge Verknüpfung der Bemühungen um die Wiedervereinigung Deutschlands mit den Abrüstungsverhandlun - gen der Großmächte geschaffen . keine zusätzliche Ausstattung keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 13 AA Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Menschen - rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Frau Bärbel Kofler, MdB Kabinettbeschluss vom 24. Februar 2016 Verfolgt Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und der Humanitären Hilfe und macht dem Bundesminister Vorschläge zur Gestaltung der deutschen Politik in diesem Bereich. Tut dies in enger Abstimmung mit dem für diese Arbeitsbereiche zuständigen Staatssekretär und den Arbeitseinheiten des AA. Hält Kontakt zu den anderen Bundesressorts , den Bundestagsfraktionen , den Bundesländern , dem Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe, den Mittlerorganisationen , politischen wie privaten Stiftungen, gesellschaftlichen Gruppen und anderen Institutionen, die sich mit Fragen der Menschenrechte und der Humanitären Hilfe befassen. Stellt die Menschenrechtspolitik und die Humanitäre Hilfe der Bundesregierung öffentlichkeitswirksam nach außen dar. Die Prärogative des Bundesministers besteht unabhängig davon fort. Unterhält die internationalen Kontakte , die für ihre Tätigkeit erforderlich erscheinen. Leitet die deutsche Delegation bei den Sitzungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf und nimmt an anderen internationalen Konferenzen in Abstimmung mit dem zuständigen Staatssekretär auf Weisung des Bundesministers teil. Büro, Mitarbeiter, Reisekosten, Aufwandspauschalen keine eigenen Haushaltsmittel EPL 05 Titel 422 11 2 Stammpersonal Titel 428 11 1,5 Stammpersonal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 14 AA Beauftragte (r) für die deutschfranzösi - sche Zusam - menarbeit Herr Staatsminister Michael Roth; MdB Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz vom 15. Juni 1963 (BGBl. II S. 705) Der Beauftragte koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien und die Annäherung Deutschlands und Frankreichs in den europäischen Gremien. Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit nimmt am Deutsch-Französischen Ministerrat teil. Er ist Vorsitzender der interministeriellen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern. keine zusätzliche Ausstattung keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 15 AA Koordinator (in) für die deutschpolni - sche zwischen - gesellschaftli - che und grenznahe Zusam - menarbeit Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, MdL Kabinettbeschluss vom 29. Januar 2014 Aufgabe des Koordinators ist es, Kontakte zur Zivilgesellschaft in Deutschland und Polen zu fördern, das Bild des Partnerlandes und der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Öffentlichkeit zu pflegen („public diplomacy“), Aktivitäten mit dem Ziel des Ausbaus des Vertrauens, sowie der Verständigung , Versöhnung und Annäherung beider Gesellschaften zu entwickeln sowie gemeinsame Vorschläge an die Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen zur Verbesserung der zwischengesellschaft - lichen Beziehungen beider Länder und zur Entwicklung der deutschpolnischen Grenzregionen vorzulegen . Büro, Mitarbeiter, Reisekosten, Aufwandspauschalen keine eigenen Haushaltsmittel EPL 05 Titel 422 11 0,5 Stammpersonal Titel 428 11 0,75 Stammpersonal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . 16 AA Koordinator (in) für die transatlantische zwischenge - sellschaftli - che, kultur - und informationspo - litische Zusammenar - beit Herr Peter Beyer, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Aufgabe des Koordinators ist es, die Entwicklung der transatlantischen zwischengesellschaftlichen , kultur- und informationspolitischen Zusammenarbeit zur verfolgen, für die Abstimmung der Tätigkeit auf diesem Gebiet zu sorgen und dem Bundesminister des Auswärtigen Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten sowie engen Kontakt mit den Trägern der Zusammenarbeit in den USA und Kanada zu halten. Büro, Mitarbeiter, Reisekosten, Aufwandspauschalen keine eigenen Haushaltsmittel EPL 05 Titel 422 11 0,5 Stammpersonal Titel 428 11 1 Stammpersonal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 17 AA Koordinator (in) für die gesellschafts - politische Zusam - menarbeit mit Russland , den Ländern der östlichen Partnerschaft und Zentralasien Herr Dirk Wiese, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Aufgabe des Koordinators ist es, die Entwicklung der zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verfolgen , für die Abstimmung der Tätigkeit des Auswärtigen Amts auf diesem Gebiet zu sorgen und dem Bundesminister des Auswärtigen Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten sowie engen Kontakt mit den Trägern der Zusammenarbeit in der o.g. Region zu halten. Büro, Mitarbeiter, Reisekosten, Aufwandspauschalen keine eigenen Haushaltsmittel EPL 05 Titel 422 11 0,5 Stammpersonal Titel 428 11 0,5 Stammpersonal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . 18 AA Sonderbeauf - tragte(r) der Bundesre - gierung für Afghanis - tan und Pakistan Herr Ministerialdiri - gent Markus Potzel Kabinettbeschluss vom 30. August 2017 Koordiniert das diplomatische Engagement Deutschlands gegenüber dieser Region und berät mit internationalen Partnern über Möglichkeiten der weiteren Stabilisierung . keine zusätzliche Ausstattung keine eigenen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal Wegen des weiterhin gegebenen Unterstützungs - und Beratungsbedarfs ist kein Wegfall absehbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 19 BMWi Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für die neuen Bundesländer Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Christian Hirte, MdB Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben Reisekosten nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parl. Staatssekretäre i. V. m. den Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung , Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten; Finanzierung aus 0912/52701; Büroausstattung für Parlamentarische Staatsekretäre , nur Bestandsmöbel Kapitel/Titel 0912/ 42201 / 42801 364.305 EUR Kapitel/Titel 0912 42201 / 428012 politische Entscheidung der Bundesregierung 20 BMWi Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Mittelstand Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Christian Hirte, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 21 BMWi Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Tourismus Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Thomas Bareiß, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben Reisekosten nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parl. Staatssekretäre i. V. m. den Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung , Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten; Finanzierung aus 0912/52701; Büroausstattung für Parlamentarische Staatssekretäre , nur Bestandsmöbel Kapitel/Titel 0912 42201 / 42801 364.305 EUR Kapitel/Titel 0912 42201 / 42801 politische Entscheidung der Bundesregierung 2 Das Büro eines/r Parlamentarischen Staatssekretärs/in im BMWi ist regelmäßig mit sechs Stellen ausgestattet (PersRef, SB, 2 VZD, 2 Fahrer) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 22 BMWi Sonderbeauf - tragte(r) der Bundesre - gierung für die Leitung der Umsetzung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Oliver Wittke Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben Reisekosten nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parl. Staatssekretäre i. V. m. den Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung , Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten; Finanzierung aus 0912/52701; Büroausstattung für Parlamentarische Staatssekretäre , nur Bestandsmöbel Kapitel/Titel 0912 42201 / 42801 364.305 EUR Kapitel/Titel 0912 42201 / 42801 politische Entscheidung der Bundesregierung 23 BMWi Koordinator (in) der Bundesre - gierung für Luftund Raumfahrt Herr Thomas Jarzombek, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz ; Finanzierung aus 0912/52701; Büroausstattung nur mit Bestandsmöbeln Repräsentationsmittel Kapitel/Titel 0912 / 42101 31.000 EUR 0911 / 52901 2.600 € Die Beauftragten haben folgende (personelle) Büroausstattung : Einzelplan/ Titel: Kapitel 0912 Titel 428 01 und 427 09 1 Persönliche/r Referent/in, 1 Vorzimmerkraft politische Entscheidung der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 24 BMWi Koordinator (in) der Bundesre - gierung für die maritime Wirtschaft Herr Norbert Brackmann , MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz ; Finanzierung aus 0912/52701; Büroausstattung nur mit Bestandsmöbeln Repräsentationsmittel Kapitel/Titel 0912 / 42101 31.000 EUR 0911 / 52901 2.600 EUR Die Beauftragten haben folgende (personelle) Büroausstattung : Einzelplan/ Titel: Kapitel 0912 Titel 428 01 und 427 09 1 Persönliche/r Referent/in, 1 Vorzimmerkraft politische Entscheidung der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 25 BMJV Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Menschen - rechtsfragen im Bundesmi - nisterium der Justiz und für Verbraucher - schutz (zgl. Verfahrensbe - vollmäch - tigte(r) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschen - rechte) Frau Ministerialdiri - gentin Dr. Almut Wittling- Vogel Erlass des Bundesministeriums der Justiz vom 7. August 1970 Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertritt die Bundesregierung gegenüber bestimmten europäischen und internationalen menschenrechtlichen Kontrollmechanismen . Sie ist – gemeinsam mit den zuständigen Referatsleitern ihrer Unterabteilung – Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte . Ebenso vertritt sie die Bundesregierung in Verfahren über Individualbeschwerden bei Ausschüssen der Vereinten Nationen und ist Kontaktbeamtin für eine Reihe von internationalen Monitoring -Gremien. Daneben verantwortet sie in ihrer Funktion als Beauftragte die Erarbeitung und Präsentation verschiedener Staatenberichte vor Fachausschüssen der Vereinten Nationen . Beim dem Posten des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im BMJV handelt es sich um einen ressortgebundenen Dienstposten , der nach beamtenrechtlichen Grundsätzen übertragen wird. Die Funktion des/der Beauftragten ist nicht mit einer gesonderten Personal- und/oder Sachmittelausstattung verbunden . Die Funktion des/der Beauftragten ist nicht mit einer gesonderten Personal- und/ oder Sachmittelausstattung verbunden . Daueraufgabe 26 BMJV Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für die Anliegen von Opfern und Hinterblie - benen von terroristi - schen Straftaten im Inland Herr Prof. Dr. Edgar Franke, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Unterstützung von Opfern und Hinterbliebenen terroristischer Straftaten im Inland - Büro im BMJV - Geschäftsstelle im BMJV - Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen - Dienstwagen - pauschale Aufwandsentschädi - gung Einzelplan 07 Titelgruppe 01 Titel TEUR 412 11 107 539 19 EPL 07 422 01 (Mitarbeiter/ innen der Geschäftsstelle werden aus dem Personaltitel des BMJV gestellt.) Daueraufgabe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 27 BMAS Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für die Belange von Menschen mit Behinde - rungen Verena Bentele; seit 09.05.2018 Jürgen Dusel § 18 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe , darauf hinzuwirken , dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. 1.684.040 EUR Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern/ innen und Aushilfskräften besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Kapitel/Titel Stellen 1112 / 422 01 7,46 1112 / 428 01 5 1112 / 427 09 1 1112 /427 19 1 Der Behindertenbeauf - tragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleich - stellungsgesetz , BGG) geregelt. 28 BMAS Bundeswahlbe - auftragte (r) für die Sozialversi - cherungs - wahlen Frau Rita Pawelski § 53 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Die offizielle Aufgabe der Bundeswahlbeauftragten liegt darin, den Wahlvorgang zu überwachen und für dessen korrekte Durchführung zu sorgen. Konkret heißt das: Die Bundeswahlbeauftragte steht im Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern und ihren Wahlbüros . Zudem tritt sie öffentlich für die Teilnahme an der Sozialwahl ein. 182.865 EUR Kapitel / Titel Stellen 1112 / 42201 1 Der Bundeswahlbe - auftragte und sein Stellvertreter werden vom Bundesministe - rium für Arbeit und Soziales gem. § 53 Abs. 2 SGB IV jeweils für die Dauer von 6 Jahren bestellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 29 BMFSFJ Unabhän - gige(r) Beauftragte (r) für Fragen des sexuellen Kindesmiss - brauchs Herr Johannes -Wilhelm Rörig Kabinettbeschluss vom 7. Dezember 2011 (mit Wirkung vom 1. Dezember 2011) Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs ist zuständig für die Belange Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs , für die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie für die Unterstützung der Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. Hiervon unberührt bleiben die Zuständigkeiten der Bundesregierung in diesem Themenkomplex . Kapitel / Titel TEUR 1712 / 539 99 3.795 1712 / 422 01 / 427 01 1.300 1702 / 684 01 (Hilfetelefon) 500 BMJV stellt zwei Mitarbeiter/ innen im Weg der Abordnung bereit, deren Personalkosten im Umfang von ca. 200 T€ von dort übernommen werden. Kapitel / Titel Stellen 1712 / 422 01 7 Beschäftigte werden auf Planstellen des BMFSFJ geführt 1712 / 427 09 13 Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs = zeitlich befristete Aufgabe bis 31.03.2019 Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und seine Tätigkeit soll wie im Koalitionsvertrag vorgesehen verstetigt werden 30 BMG Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Herr Dr. Ralf Brauksiepe, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 Mandatsträger; in § 140h SGB V Bestellung und Aufgaben geregelt; Beauftragter soll darauf hinwirken, dass die Belange der Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden , insbesondere hinsichtlich: - ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer , Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen , - der Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, - setzt sich für Beachtung der unterschiedlichen Lebensbedingungen von Männern und Frauen und für Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Aspekte bei der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung ein. - weiterhin Informationen der Bevölkerung über Rechte der Patientinnen und Patienten in allgemein verständlicher Kapitel / Titel EUR 1511 / 529 01 5.500 1511 / 542 01 110.000 1511526 02 46.000 1512 / 412 41 43.000 1512 / 427 49 109.000 1512 / 539 49 68.000 EPL 15 Titel Stellen 422 01 2,3 428 01 2,7 Nein. Grund: Der/die Patientenbe - auftragte basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Der/die Patientenbe - auftragte ist das Sprachrohr der Patientinnen und Patienten in der Bundesregierung und wird sich auch zukünftig für die Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte einsetzen und die Patienteninte - ressen in Politik und Öffentlichkeit vertreten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe Sprache; Zur Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den/die Patientenbeauftragte /n bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren. Der/die Beauftragte ist darüber hinaus berechtigt, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit Arbeiten zu beauftragen (§ 139b SGB V) und in allen wichtigen Abschnitten des Bewertungsverfahrens stellungnahmeberechtigt (§ 139a Abs. 5 SGB V). Der/die Beauftragte ist bei der Entwicklung der Inhalte von Maßnahmen der Qualitätssicherung und Darstellung der Versorgungsqualität durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen zu beteiligen (§ 137a Abs. 7 SGB V). Er/sie ist darüber hinaus Mitglied im Beirat der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, dessen Vorsitz er/sie auch hat (§ 65b Abs. 1 SGB V). Weiterhin ist der/die Beauftragte stimmberechtigtes Mitglied im Beirat der gematik (§ 291b Abs. 2a S. 7 SGB V) für die Aufgabenerfüllung notwendige Personalund Sachausstattung ; Aufwandsentschädigung , Geschäftsstelle, Entgelte für Arbeitskräfte , vermischte Verwaltungsausgaben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe (inkl. Ausgaben für Verbrauchsmittel , Haltung von Fahrzeugen und dgl.) 31 BMG Bevollmäch - tigte (r) der Bundesregie - rung für Pflege* *Bevollmächtig - ter übt Funktion als Staatssekretär aus, kein MdB; wird bei Beauftragten mitaufgeführt wegen ähnlicher Bedeutung und Aufgaben Herr Andreas Westerfellhaus Kabinettbeschluss vom 21. März 2018 Wahrnehmung als Staatssekretär; ihm werden im SGB V und SGB XI verschiedene Aufgaben zugwiesen - Ansprechpartner für alle Beteiligten in der Pflege - wird an allen pflegerelevanten Rechtsetzungsvorhaben der Bundesministerien beteiligt - wird bei der Genehmigung von Beschlüssen der Pflege-Selbstverwaltung im Qualitätsausschuss durch die Bundesministerien beteiligt Für die Aufgabenerfüllung notwendige Personal- und Sachausstattung; Ausübung der Funktion als Staatssekretär (AT B11-Vergütung) Stabsstelle, Entgelte für Arbeitskräfte , vermischte Verwaltungsausgaben (inkl. Ausgaben für Verbrauchsmittel , Haltung von Fahrzeugen und dgl.) Kapitel / Titel EUR 1511 / 529 01 5.500 1511 / 542 01 110.000 1511 / 526 02 46.000 1512 / 427 39 88.000 1512 / 539 39 57.000 EPL 15 Titel / Stellen 422 01 7,2 428 01 1,8 Nein. Grund: Die Stärkung und Weiterentwicklung der Pflege wird insbesondere auch bedingt durch den demografischen Wandel weiterhin massiv an Bedeutung gewinnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 32 BMG Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für Drogenfra - gen Frau Marlene Mortler, MdB Kabinettbeschluss vom 15. Januar 2014 und vom 11. April 2018 Mandatsträgerin; - Koordinierung der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung - Förderung und Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten der Sucht- und Drogenprävention , der Behandlung, Schadensreduzierung und Angebotsbekämpfung - Vertretung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung in internationalen Gremien und gegenüber den EU- Partnern sowie gegenüber der Fachwelt , Presse, Öffentlichkeit Für die Aufgabenerfüllung notwendige Personal- und Sachausstattung; Aufwandsentschädigung , Geschäftsstelle , Entgelte für Arbeitskräfte, vermischte Verwaltungsausgaben (inkl. Ausgaben für Verbrauchsmittel , Haltung von Fahrzeugen und dgl.) Kapitel / Titel EUR 1511 / 529 01 5.500 1511 / 542 01 110.000 1511 / 526 02 46.000 1512 / 412 41 43.000 1512 / 427 49 109.000 1512 / 539 49 68.000 EPL 15 Titel / Stellen 422 01 3,5 428 01 3,9 Nein. Grund: Die Entwicklung stofflicher Süchte und von Verhaltensabhän - gigkeiten werden auch in Zukunft nicht vermeidbar sein. Die hierbei entstehenden Herausforderungen werden auch in Zukunft eine kontinuierliche Fortentwicklung der Drogenund Suchtpolitik der Ressorts erfordern . Die hierbei verfolgten Ansätze werden weiterhin – unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der nationalen Drogen - und Suchtstrategie – aufeinander abgestimmt werden müssen. Auch das Interesse internationaler Partner, der Fachwelt und Öffentlichkeit am Austausch über die in Deutschland verfolgten Ansätze wird bestehen bleiben. 33 BMVI Koordinator (in) der Bundesre - gierung für Güterver - kehr und Logistik Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Steffen Bilger, MdB Kabinettbeschluss vom 17. Dezember 2008 Erster Ansprechpartner der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vernetzung der Themen und Aktivitäten im Bereich Güterverkehr und Logistik zur verbesserten Steuerung von Projekten und effizienteren Umsetzung . keine gesonderten Haushaltsmittel keine gesonderte Ausstattung weiterhin Bedarf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 34 BMVI Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für den Schienenver - kehr Herr Parlamentari - scher Staatssekretär Enak Ferlemann , MdB Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 Erster Ansprechpartner der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene keine gesonderten Haushaltsmittel Kapitel / Titel Stellen 1212 / 42201 kw: 1 A 15, 1 A 9 m Einrichtung Beginn 19. WP 35 BMZ Persönliche (r) Afrikabeauf - tragte(r) der Bundeskanz - lerin Herr Günter Nooke Kabinettbeschluss vom 24. März 2010 s. Antwort zu Frage 26 keine gesonderten Haushaltsmittel zwei Mitarbeiter auf Planstellen (im vergleichbaren höheren und mittleren Dienst) s. Antwort zu Frage 26 36 BMZ Beauftragte (r) der Bundesre - gierung für weltweite Religionsfrei - heit Herr Markus Grübel, MdB Kabinettbeschluss vom 11. April 2018 • Monitoring der weltweiten Religionsfreiheit mit systematischem Länderansatz, • internationaler Dialog zu Fragen der Religionsfreiheit sowie • ein Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im zweijährigen Rhythmus. keine gesonderten Haushaltsmittel 3 Planstellen (im vergleichbaren höheren und mittleren Dienst) aktuelle Einrichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/2270 Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 37 BKM Bundesbeauf - tragte(r) für die Unterlagen des Staatssicher - heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokrati - schen Republik Herr Roland Jahn § 35 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Das Amt des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen beruht auf dem Stasi-Unterlagen- Gesetz (StUG). Gemäß § 1 Abs. 1 StUG ist der Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes die Erfassung, Erschließung , Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit und seiner Vorläufer - und Nachfolgeorganisationen (Staatssicherheitsdienst ) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Die Aufgaben und Befugnisse sind in § 37 StUG geregelt. Über seine Arbeit muss der Bundesbeauftragte dem Bundestag auf dessen Ersuchen einen Tätigkeitsbericht vorlegen; im Übrigen berichtet der Bundesbeauftragte mindestens alle zwei Jahre. Auf Anforderung des Bundestages oder der Bundesregierung hat der Bundesbeauftragte Gutachten zu erstellen und Berichte zu erstatten. Der Bundesbeauftragte kann sich jederzeit an den Bundestag wenden . In Angelegenheiten einer gesetzgebenden Körperschaft berichtet er dieser Körperschaft unmittelbar . Laut Einzelplan 0455 sind für den Haushalt des BStU für 2018 rd. 103 Mio. € vorgesehen Beim BStU arbeiten 1.522 Beschäftige an 14 Standorten. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2016 im Antrag "Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen " beschlossen , dass der Beauftragte für die Stasi- Unterlagen aus dem Amt heraus einen Transformations - prozess einleiten soll. In dem Beschluss wird weiterhin festgelegt, dass das Stasi-Unterlagen -Archiv dauerhaft erhalten bleibt. Zur geplanten Transformation gehört u. a., dass der BStU zusammen mit dem Bundesarchiv "ein gemeinsames , belastbares Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv " vorbereiten soll. Notwendige Entscheidungen will der Deutsche Bundestag in der Legislaturperiode 2017-2021 auf Basis des Konzepts treffen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2270 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Amtliche Bezeichnung Name Rechtsgrundlage Frage 7 Kompetenzen / Amtsausstattung Frage 9 Haushaltsmittel Frage 11 Personelle Ressourcen Fragen 12/13 Wegfall der Aufgabe 38 BRH Bundesbeauf - tragte(r) für Wirtschaft - lichkeit in der Verwaltung Herr Kay Scheller (zgl. Präsident des BRH) Beschluss der Bundesregierung über die Bestellung des Präsidenten des Bundesrechnungs - hofs zum BWV; Ernennungsschreiben der Bundeskanzlerin vom 22. September 2014. Das Amt entstand per Kabinettbeschluss vom 8. Januar 1952. Derzeit gelten die „Richtlinien für die Tätigkeit der/des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV- Richtlinien)“ vom 8. Juni 2016 (BAnz AT 15.06.2016 B1). Das Amt des BWV wird von der/dem jeweiligen Präsidentin/en des Bundesrechnungshofes (BRH) ausgeübt (Präambel Satz 1 der BWV-Richtlinien ). Die Kompetenzen ergeben sich aus Nr. 2 der BWV-Richtlinien. Der BWV verfügt über keine eigenen Ressourcen. Er kann allerdings in angemessenem Umfang zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die personelle und sachliche Ausstattung des BRH zurückgreifen (s. auch Beantwortung der Fragen 9, 11, 28, 35 und 36). Der BWV verfügt nicht über eigene Haushaltsmittel. Seine notwendigen Ausgaben sind im Einzelplan 20 „Bundesrechnungshof “ des Bundeshaushaltsplans (mit-) etatisiert. Für die Erfüllung seiner Aufgaben hat der BWV kein eigenes Personal. Er kann allerdings in angemessenem Umfang auf die personelle Ausstattung des Bundesrechnungsho - fes zurückgreifen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 3 Satz 1 Bundesrechnungshofgesetz . Die BWV- Richtlinien vom 8. Juni 2016 und damit die Aufgabe ist zeitlich nicht befristet . Für die/den jeweiligen BWV endet sie spätestens mit Ablauf seiner Amtszeit. 39 BfDI Bundesbeauf - tragte(r) für den Datenschutz und die Informations - freiheit Frau Andrea Voßhoff § 22 des Bundesdatenschutzgeset - zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgeset - zes Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht vom 25.Februar 2015 (BGBl. Jahrgang 2015, Teil I Nr.7) geändert worden ist, § 12 des Informationsfrei - heitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) Die BfDI ist keine Behörde im Geschäftsbereich der BReg, sondern eine unabhängige und eigenständige oberste Bundesbehörde . Sie wird daher nicht von der Kleinen Anfrage erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333