Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2272 19. Wahlperiode 23.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2008 – Strategie zur Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der UN-Klimakonferenz von Paris einigten sich die 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) im Dezember 2015 darauf, den globalen Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen . Die Vereinbarungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 für einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sind jedoch nicht ausreichend , um den Erfordernissen des Pariser Vertrages gerecht zu werden. Die damaligen Schlussfolgerungen beinhalten eine EU-weite Senkung der Treibhausgas (THG)-Emissionen um 40 Prozent bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 27 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs wie auch die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent (bzw. 30 Prozent) (vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7718). Folgerichtig verabschiedeten die Europäischen Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 22. und 23. März 2018 die Schlussfolgerung, nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris die EU- Kommission zu ersuchen, bis zum ersten Quartal 2019 den Entwurf einer Strategie für die langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU vorzulegen . Die EU-Kommission kündigte diesbezüglich ihrerseits in Person von Umweltkommissar Karmenu Vella an, dass „keine Zeit zu verlieren“ sei, und „die EU-Kommission […] liefern“ werde (vgl. www.finanzen.net/nachricht/ aktien/eu-kommission-kuendigt-neue-klimaschutz-strategie-an-6049968). Bereits im Januar 2018 sprach sich das Europäische Parlament für ein neues verbindliches Energieeffizienzziel und den Ausbau der erneuerbaren Energien von jeweils 35 Prozent bis 2030 (gegenüber dem Jahr 1990) sowie den Einbezug des Verkehrssektors in den Endenergieverbrauch aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2272 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung das derzeitige EU-Klimaziel einer Treibhausgasminderung von minus 40 Prozent bis 2030 bezogen auf 1990 auf dem notwendigen Pfad, um die Vereinbarung von Paris zu erfüllen (bitte begründen)? a) Falls nein, wie müsste das Ziel aussehen? b) Falls nein, in welcher Form setzt sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Anhebung ein, falls nicht, warum nicht? Aus Sicht der Bundesregierung stehen derzeit Maßnahmen zur Erreichung bestehender Klimaziele im Vordergrund. Zudem ist es noch zu früh, um die Implikationen des Übereinkommens für die Klimaziele der EU zu beurteilen. Unter anderem wird der „Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC) über 1,5 Grad Celsius globale Erwärmung“ relevante Informationen enthalten. Darüber hinaus sind auch die Ergebnisse des Talanoa-Dialogs, der im Laufe des Jahres 2018 den aktuellen Stand der globalen Klimaschutz-Ambition eruiert, sowie die Analysen der EU-Kommission zur langfristigen Klimastrategie der EU relevant für die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung . Diese Dokumente werden für den Herbst des Jahres 2018 erwartet. 2. Unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Vorhaben der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten EU-Organe hinsichtlich einer deutlichen Anhebung der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (bitte begründen), und was wären aus Sicht der Bundesregierung geeignete, weil EU-seitig zur Erreichung der Pariser Klimaziele notwendige, neue Zielzahlen für eine neue Klimastrategie (bitte jeweils die THG-Minderung für die Sektoren Strom, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, den Anteil erneuerbarer Energiequellen für den Gesamtenergieverbrauch sowie Energieeffizienz angeben in Prozent gegenüber dem Jahr 1990)? Wichtige europäische Rechtsetzungsverfahren zur EU-Klimapolitik bis zum Jahr 2030 (Emissionshandelsrichtlinie, Zielverteilungsverordnung, Verordnung über Emissionen aus Landnutzung und Forstwirtschaft) wurden bis Ende des Jahres 2017 im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell wird auf europäischer Ebene die Anpassung der relevanten Energiedossiers an den Klima- und Energierahmen bis zum Jahr 2030 verhandelt; hierzu zählen unter anderem die Richtlinien über erneuerbare Energien und Energieeffizienz, bei denen auch über die Zielhöhe verhandelt wird. Von Bedeutung für den Verkehrssektor sind auch die Gespräche über neue Zielwerte für die CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Zeit nach den Jahren 2020/2021 bzw. die erstmalige Festsetzung derartiger Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Zur Position der Bundesregierung zum Ziel zur Verbesserung der Energieeffizienz wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Was das Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien betrifft, hat sich der Europäische Rat im Jahr 2014 auf ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 27 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030 verständigt. Das Europäische Parlament (EP) hat im Lichte des Pariser Klimaschutzabkommens eine Erhöhung auf 35 Prozent gefordert. Die Bundesregierung tritt für eine konsequente Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens ein. Dabei ist es wichtig, dass die Ziele ambitioniert, aber auch erreichbar sind. In diesem Lichte prüft die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zur Erneuerbare- Energien-Richtlinie (RED II) noch, inwieweit sie dem Vorschlag des EP entgegenkommen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2272 Zur Zielhöhe für Treibhausgasminderung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass es auf europäischer Ebene keine Sektorziele für Strom, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft gibt. Diese Sektoren fallen entweder unter das Emissionshandelssystem (weite Teile der Energiewirtschaft, Industrie) oder die Zielverteilungsverordnung (restliche Sektoren, insbesondere Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft). 3. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1602) eine Entscheidung getroffen, ob sie das Ziel des Europaparlaments, das Effizienzziel ambitionierter auszugestalten (verbindliches Ziel von 35 Prozent und Verschärfung des Artikel 7) im Rahmen des Trilogverfahrens der EU-Organe unterstützen wird, und wenn nein, warum nicht? 4. Wann wird die Bundesregierung hierzu welche Art von Initiative starten, und falls dies nicht vorgesehen ist, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur europäischen EU-Energieeffizienz -Richtlinie (EED) bislang für ein verbindliches 30-Prozent-Ziel ausgesprochen . Die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer Anhebung des Ziels auf 35 Prozent (im Vergleich zu einer Referenzentwicklung) ist Teil eines umfassenden Verhandlungspakets; das Verhandlungspaket umfasst u. a. die europäische Energieeffizienz-Richtlinie und die sich gleichzeitig derzeit im Trilogverfahren befindlichen Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Governance- Verordnung. Die Bundesregierung unterstützt einen baldigen Abschluss der Verhandlung zu diesen drei Dossiers. Sie hat im Rahmen der Verhandlungen darauf hingewiesen, dass ein ambitioniertes Verhandlungsergebnis von besonderer Bedeutung ist, prüft die derzeit vorliegenden Vorschläge des Europäischen Parlaments und der EU-Präsidentschaft auf Basis ihrer bisherigen Verhandlungslinie und hat hierzu noch keine Position festgelegt. 5. Hat die Bundesregierung ihre angekündigte eigene Analyse der Implikationen des Langfristziels des Pariser Klimaschutzabkommens auf den Klimaschutzbeitrag der Europäischen Union (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7967) unabhängig von den aktuellen Ankündigungen auf EU-Ebene mittlerweile abgeschlossen, was ist Ergebnis dieser Analyse und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2272 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der enormen Unterschiede hinsichtlich der prognostizierten Auswirkungen der THG-Emissionen (vgl. www.pik-potsdam.de/services/infothek/kippelemente?utm_campaign= Background&utm_medium=Email&utm_source=Tagesspiegel_Newsletter) derzeit vorrangig eine Strategie zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels, des Unter -2-Grad-Ziels oder eines anderen Ziels (bitte benennen), und welches Ziel mit welchen Einsparzielen jeweils für 2020, 2025 und 2030 wird Grundlage des für 2019 angekündigten Klimaschutzgesetzes sein? Die Bundesregierung setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Wie im Klimaschutzplan 2050 verankert, orientiert sich die Bundesregierung am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zur Mitte dieses Jahrhunderts. 7. Unterstützt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, mit Blick auf die langfristige Zielvorgabe gemäß dem Übereinkommen von Paris bis 2050 die Nettotreibhausgasemissionen in der EU auf null zu reduzieren , um so einen substantiellen Beitrag zu leisten, mit welchem bis zum Jahr 2100 das 1,5-Grad-Ziel erreicht werden kann, und falls ja, wie wird sie diese Unterstützung bis wann mit welchen Maßnahmen in die Tat umsetzen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. 8. Welche Auswirkungen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Ambitionssteigerung der EU-Klimaziele auf die nationalen deutschen Beiträge im Non- ETS-Bereich (ETS = Emissions Trading System), vor allem vor dem Hintergrund , dass bereits die geltenden nationalen Beiträge zum EU-Klimaziel 2020 verfehlt werden (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/co2-bilanzdeutschland -verpasst-auch-klimaziel-der-eu/20877780.html) (bitte nach den Bereichen Verkehr, Gebäude(effizienz) und Landwirtschaft aufschlüsseln)? a) Welche zusätzlichen Maßnahmen strebt die Bundesregierung zur Erreichung der Ziele an? b) In welchem Zeitraum sollen mögliche zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden? Die Auswirkungen einer hypothetischen Ambitionssteigerung der EU-Klimaziele auf die nationalen deutschen Beiträge in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels lassen sich nicht vorhersagen. Dies gilt umso mehr, als eine hypothetische Ambitionssteigerung sich nicht zwingend auf die nationalen Ziele in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels auswirkt. Zur Frage der sektoralen Aufteilung wird auf die Antwort zu Frage 2 und zur Beantwortung der Fragen 2a und 2b auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2272 9. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart „die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich schließen“? Zur Erreichung des Klimaziels 2020 sollen einerseits die Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 beitragen. Darüber hinaus soll die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Maßnahmen vorschlagen, unter anderem um die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent-Reduktionsziels bis zum Jahr 2020 so weit wie möglich zu reduzieren. Dies soll Teil eines Maßnahmenprogramms sein, das bis Ende des Jahres 2018 erarbeitet werden soll. Zudem sollen Sonderausschreibungen im Bereich Wind- und Solarenergie zum Klimaschutzziel 2020 beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333