Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2302 19. Wahlperiode 23.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Roman Müller-Böhm, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2003 – „Working Holiday“-Programm V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Working Holiday“-Programme ermöglichen jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, für maximal 12 Monate Einblicke in das Leben sowie die Arbeitswelt in anderen Ländern zu erhalten (www.auswaertigesamt .de/en/Newsroom/faq/06-workingholiday/606672). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dieser Zeit nicht nur verschiedene Kulturen kennen, sondern sammeln besondere Erfahrungen, die ihr weiteres Leben prägen können . Durch die Aufenthalte werden sie sich darüber hinaus ihrer eigenen Kultur und Herkunft bewusster und setzen sich somit stärker mit der eigenen Identität auseinander. Sie erfahren dadurch auch Weltoffenheit sowie Toleranz und haben die Möglichkeit, sich in ihrem Leben neu zu orientieren. Auf diese Weise leisten die „Working Holidays“ auch einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung . Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes können die jungen Menschen Arbeit annehmen, sodass die Reise in ein anderes Land für alle Teilnehmenden erschwinglich wird. So können sie sich ihr persönliches Abenteuer selbst erarbeiten . Sie sammeln dadurch wertvolle Erfahrungen und können die gewonnenen Kontakte als erste Anknüpfungspunkte und Grundlage für eine spätere berufliche Tätigkeit nutzen. Eine Kooperation über Ländergrenzen hinweg wird dadurch begünstigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2302 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Aufenthaltstitel für das „Working Holiday“-Programm in der Bundesrepublik Deutschland wurden in den vergangenen fünf Jahren (2013 bis 2017) beantragt und ausgestellt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln )? Die Zahl der erteilten D-Visa gemäß § 18 AufenthG/§ 29 BeschV („Working Holiday “ Programm) an deutschen Auslandsvertretungen kann der Anlage 1 entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen den Ort der Antragstellung erfassen und keine Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers geben. Staatsangehörige ausgewählter Länder haben die Möglichkeit, Aufenthaltstitel gemäß § 18 AufenthG/§ 29 BeschV auch nach der visumsfreien Einreise in Deutschland bei den Ausländerbehörden zu beantragen. Aufenthaltstitel gemäß § 18 AufenthG/§ 29 BeschV, die von deutschen Ausländerbehörden erteilt wurden , werden im Ausländerzentralregister nicht gesondert erfasst. 2. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? Was waren die Gründe hierfür? Die Zahl der abgelehnten D-Visa gemäß § 18 AufenthG/§ 29 BeschV („Working Holiday“ Programm) an den deutschen Auslandsvertretungen kann der Anlage 2 entnommen werden. Eine statistische Erfassung der jeweiligen Ablehnungsgründe erfolgt nicht und kann nachträglich nicht rekonstruiert werden. Im Ausländerzentralregister werden ablehnende Entscheidungen, die möglicherweise von deutschen Ausländerbehörden getroffen wurden, nicht gesondert erfasst. 3. Wie viele Aufenthaltstitel für das „Working Holiday“- Programm wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Staatsbürgern in den vergangenen fünf Jahren (2013 bis 2017) beantragt (bitte nach Jahren und Zielländern aufschlüsseln)? Die Beantragung von Aufenthaltstiteln durch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden von deutscher Seite nicht erfasst. Die Zuständigkeit für die Vergabe dieser Aufenthaltstitel liegt bei den jeweiligen Partnerstaaten. Auf Anfrage der Bundesregierung haben die Botschaften von Argentinien, Australien und Kanada sowie die Taipeh Vertretung und die Vertretung der Sonderverwaltungsregion Hongkong Angaben zu erteilten Visa für deutsche Staatsbürger /innen gemacht. Für die übrigen Partner des „Working Holiday“ Programms liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Für die insgesamt beantragten Visa hat lediglich Australien Angaben gemacht: 2015: 26 516; 2016: 26 273. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2302 Land erteilt 2013 erteilt 2014 erteilt 2015 erteilt 2016 erteilt 2017 Argentinien 0 0 0 0 4 Australien 26.184 26.819 26.327 25.980 25.704 Hongkong* 39 48 83 69 67 Kanada** 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Taiwan*** 47 57 52 55 46 * Hongkong ist eine Sonderverwaltungsregion der VR China, somit bestehen keine zwischenstaatlichen Beziehungen. ** Kontingent von 5 000 Plätzen. *** Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlen der beantragten Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland? Die „Working Holiday“-Programme sollen jungen Menschen aus den Partnerstaaten und Deutschland die Möglichkeit geben, Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes zu erhalten. Der kontinuierliche Anstieg der Antragszahlen seit 2013 zeigt, dass das Interesse am Zielland Deutschland steigt, was die Bundesregierung begrüßt. 5. Werden die „Working Holiday“-Programme im Ausland beworben? Wenn ja, wie geschieht dies? Die „Working Holiday“-Programme werden sowohl über die Internetseiten als auch über Social Media-Auftritte, wie auch durch Printmedien der jeweiligen Auslandvertretungen bekannt gemacht. Darüber hinaus werden die Programme auch gezielt bei Vorträgen, Präsentationen und Informationsständen beworben, zum Beispiel auf lokalen Bildungsmessen, sowie in einschlägigen Internet-Foren und für Kanada auf einer von der Botschaft eigens für diesen Zweck erstellten Plattform. 6. Durch wen wird diese Werbung koordiniert und durchgeführt, und welche Budgets stehen für die Werbung in den jeweiligen Ländern, mit denen „Working Holiday“-Programme existieren, zur Verfügung? Die Werbung wird nicht zentral koordiniert, und es steht kein gesondert ausgewiesenes Budget dafür zur Verfügung. 7. Wie können sich Interessenten im Ausland über die „Working Holiday“- Programme für die Bundesrepublik Deutschland informieren? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 8. Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Absprache mit Brasilien? Die Absprache mit Brasilien wird nach Abschluss der innerstaatlichen brasilianischen Verfahren und der anschließenden Umsetzungsfrist von 30 Tagen wirksam. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2302 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Besteht derzeit ein Abkommen zu einem „Working Holiday“- Programm mit Singapur? Wenn ja, unterliegen dem Programm Einschränkungen? Um welche Einschränkungen handelt es sich hierbei konkret, und aus welchen Gründen bestehen sie? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 10. Plant die Bundesregierung derzeit, das „Working Holiday“-Programm auf eine Absprache mit weiteren Staaten auszuweiten, wenn ja, mit welchen Staaten, und nach welchen Kriterien wird eine Auswahl getroffen? Zurzeit laufen Verhandlungen zu „Working Holiday“-Programmen mit Kolumbien , Mexiko, Peru und Singapur. Verhandlungen werden dann aufgenommen, wenn beiderseitiges Interesse daran besteht. 11. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU, auch mit Großbritannien eine Absprache zum „Working Holiday “-Programm zu treffen? Mit Blick auf die laufenden EU-Austrittsverhandlungen Großbritanniens kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über eine zukünftige Absprache zum „Working Holiday“-Programm mit Großbritannien treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2302 Anlage 1 zu Frage 1 Weltweit erteilte D-Visa 2013-2017: Working Holiday Programme (§ 18 Aufenth G/§ 29 BeschV) Land Auslandsvertretung erteilt 2013 erteilt 2014 erteilt 2015 erteilt 2016 erteilt 2017 Albanien Tirana 0 1 3 0 0 Argentinien Buenos Aires 0 0 0 57 497 Australien Canberra 50 26 15 0 0 Australien Sydney 422 259 234 252 237 Belgien Brüssel 0 2 4 9 18 Bolivien La Paz 0 0 0 0 1 Brasilien Rio de Janeiro 0 0 0 0 1 Brasilien São Paulo 1 0 0 0 0 Bulgarien Sofia 1 0 0 0 0 Chile Santiago de Chile 0 115 259 319 532 China Hongkong 148 193 241 190 168 China Shanghai 0 0 0 1 0 Costa Rica San José 0 0 0 0 1 Dänemark Kopenhagen 3 6 3 22 86 Ecuador Quito 0 0 1 0 1 Estland Tallinn 0 2 1 6 4 Frankreich Paris 1 5 3 9 15 Griechenland Athen 1 0 0 0 7 Großbritannien London 20 34 28 40 60 Guatemala Guatemala-Stadt 0 1 0 0 0 Indien Bangalore 0 0 0 0 1 Indien Mumbai 0 0 2 0 1 Irland Dublin 0 3 4 6 10 Israel Tel Aviv 0 0 0 53 108 Italien Rom 5 5 5 4 22 Japan Osaka-Kobe 105 252 280 289 269 Japan Tokyo 349 253 355 329 337 Kanada Toronto 343 378 497 671 630 Kanada Vancouver 243 272 138 0 0 Kolumbien Bogotá 0 0 0 0 1 Korea Seoul 1.084 1.610 2037 2.146 2327 Kroatien Zagreb 2 3 0 0 2 Litauen Wilna 0 0 1 1 0 Luxemburg Luxemburg 0 1 0 0 1 Malta Valletta 0 0 0 0 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2302 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Auslandsvertretung erteilt 2013 erteilt 2014 erteilt 2015 erteilt 2016 erteilt 2017 Mexiko Mexiko-Stadt 1 0 2 0 0 Montenegro Podgorica 0 1 0 0 0 Neuseeland Wellington 87 85 79 104 141 Niederlande Amsterdam 5 6 10 11 8 Österreich Wien 6 9 8 9 17 Paraguay Asunción 0 0 0 1 1 Peru Lima 0 0 0 0 2 Polen Warschau 2 2 1 1 4 Portugal Lissabon 0 0 0 0 2 Rumänien Bukarest 0 0 0 0 1 Russische Föderation St. Petersburg 0 0 0 0 1 Schweden Stockholm 0 0 0 1 1 Schweiz Bern 3 5 10 7 31 Senegal Dakar 0 0 0 0 0 Serbien Belgrad 0 0 1 14 0 Singapur Singapur 0 2 0 0 0 Slowakei Pressburg 0 0 0 0 1 Slowenien Laibach 1 0 0 0 0 Spanien Madrid 0 0 0 25 94 Südafrika Pretoria 0 0 0 0 1 Taiwan Taipei 205 271 273 208 190 Thailand Bangkok 0 0 1 2 8 Tschechische Republik Prag 5 9 60 126 127 Türkei Istanbul 0 0 2 0 0 Uruguay Montevideo 0 0 0 0 28 USA Boston 0 0 1 0 1 USA Los Angeles 0 0 0 0 1 USA New York 0 0 0 0 1 USA San Francisco 0 1 0 0 0 Vietnam Hanoi 0 0 0 1 1 Weltweit gesamt 3.093 3.812 4.559 4.914 6.002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2302 Anlage 2 zu Frage 2 Weltweit abgelehnte D-Visa 2013-2017: Working Holiday Programme (§ 18 Aufenth G/§ 29 BeschV) Land Auslandsvertretung abgelehnt 2013 abgelehnt 2014 abgelehnt 2015 abgelehnt 2016 abgelehnt 2017 Argentinien Buenos Aires 0 0 0 0 2 Australien Canberra 0 0 1 0 0 Australien Sydney 0 1 9 1 0 Belgien Brüssel 0 0 1 0 1 Chile Santiago de Chile 0 2 1 1 0 Dänemark Kopenhagen 0 0 0 0 2 Israel Tel Aviv 0 0 0 1 5 Japan Osaka-Kobe 0 0 2 2 0 Japan Tokyo 0 0 0 0 1 Kanada Toronto 0 0 1 10 3 Kanada Vancouver 1 0 0 0 0 Korea Seoul 3 3 4 1 17 Malaysia Kuala Lumpur 0 0 0 0 1 Neuseeland Wellington 0 0 0 0 1 Taiwan Taipei 0 0 0 0 82 Tschechische Republik Prag 0 0 0 0 1 Tunesien Tunis 0 0 0 1 0 Uruguay Montevideo 0 0 0 0 2 Weltweit gesamt 4 6 19 17 118 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333