Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2305 19. Wahlperiode 23.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1974 – Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern war in der 18. Wahlperiode Teil eines Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 18/10485 und Bundestagsdrucksache 18/12427). Der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten sah in der im Rahmen der Beratung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages abgeänderten Beschlussempfehlung und schließlich der bundestagsseitig beschlossenen Fassung Erhöhungen der Regelstundensätze von Berufsbetreuern und Berufsvormündern um 15 Prozent vor (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 1). Das Erfordernis der Erhöhung wurde damit begründet , dass die Vergütung seit Inkrafttreten des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) 2005 unverändert und eine erhöhte Vergütung mit Blick auf gestiegene Kosten und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen geboten sei (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 15 f.). Der durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf wurde sodann durch den Bundesrat auf Anraten seines Rechtsausschusses nicht beraten. Die dortige Begründung war, dass die Debatte um die Betreuervergütung an eine Bewertung der Qualität in der rechtlichen Betreuung gekoppelt werden müsse und man die Thematik auf der Basis der erwarteten Forschungsergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ betrachten wolle (Bundesratsdrucksache 460/1/17). Die Handlungsempfehlungen 53 und 54 des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ lauten, dass einerseits eine Erhöhung der Stundenansätze geboten sei, denn sie deckten den tatsächlich geleisteten Zeitaufwand der Berufsbetreuer nur unzureichend ab. Tatsächlich im Mittelwert aufgewendete 4,1 Stunden pro Betreuungsfall pro Kalendermonat stünden im Mittelwert vergüteten 3,3 Stunden gegenüber. Andererseits komme darüber hinaus auch eine Erhöhung der Vergütung wegen eines Vergleichs der Entwicklung der Vergütung ähnlicher Berufsgruppen „in Betracht“ (vgl. Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“, S. 35 ff.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2305 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Plant die Bundesregierung, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ zu reagieren? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant im Nachgang zu den beiden Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ unter besonderer Berücksichtigung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ in einen breit und partizipativ angelegten Diskussionsprozess darüber einzutreten, welche Änderungen im Betreuungsrecht zur Verbesserung der Qualität und insbesondere zur weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention geboten sind. 2. Wenn ja, möchte die Bundesregierung die bisherige Konzeption der Betreuer - und Vormündervergütung im Grundsatz beibehalten, oder soll eine grundlegende Überarbeitung des VBVG stattfinden? 3. Plant die Bundesregierung einen Vorstoß zur Erhöhung der pauschalen Stundenansätze des § 5 VBVG? 4. Wenn ja, sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung aller Ansätze vorgenommen werden oder die Zeitansätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere? 5. Plant die Bundesregierung einen Vorstoß, die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern durch eine Anpassung der Stundensätze (§§ 3, 4 VBVG) zu erhöhen? 6. Wenn ja, a) sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung aller Stundensätze vorgenommen werden oder sollten die Stundensätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere? b) um welchen prozentualen Anteil sollte die Vergütung der Berufsbetreuer und Vormünder nach Ansicht der Bundesregierung im Schnitt erhöht werden ? 7. Sieht die Bundesregierung darüqber hinausgehenden Reformbedarf der Regelung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern? 8. Sollte die Bundesregierung Änderungen beabsichtigen, wie ist der Umsetzungsstand des Vorhabens bzw. der Vorhaben? Die Fragen 2 bis 8 werden zusammengefasst beantwortet. Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde vereinbart, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ebenfalls zeitnah Sorge getragen werden soll (Zeilen 6257 bis 6266). Das vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Bundestagsdrucksache 18/12427), das eine Erhöhung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2305 Stundensätze um 15 Prozent vorsah, wurde vom Bundesrat bislang nicht zur Beratung aufgesetzt. Parallel dazu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern Gespräche, in denen sondiert wird, welche Möglichkeiten bestehen, unter Berücksichtigung von qualitativen Aspekten die Vergütung zügig anzupassen und die finanzielle Situation der Betreuungsvereine zu verbessern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333