Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2309 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1964 – Tatmittelabgleich bei Anschlägen auf Unterkünfte von Geflüchteten und gegen Geflüchtetenorganisationen, ehrenamtliche Helfer und politische Gegner V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2015 verzeichnen nicht staatliche Stellen einen Höchststand von Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten. Allein 2017 gab es demnach mindestens 23 Brandanschläge und weitere Sprengstoffattacken. Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen daher entgegen der Meldung des Bundeskriminalamtes (BKA), dass solche Straf- und Gewalttaten im vergangenen Jahr zurückgegangen seien, keinen Grund zur Entwarnung. Sie beobachten bei rassistischen Angriffen vielmehr mit Besorgnis einen zunehmenden Gewöhnungseffekt (vgl. www.proasyl.de/news/gewalt-gegen-fluechtlinge-2017-von-entwarnung-kannkeine -rede-sein, www.sueddeutsche.de/bayern/kriminalitaet-zahl-der-anschlaegeauf -asylunterkuenfte-stark-gesunken-1.3913579). Ermittlungsverfahren und Gerichtsurteile gegen die „Gruppe Freital“ und die „Old School Society“ sowie gegen die Gruppierung um den NPD-Politiker Maik S. in Nauen (Brandenburg) und die sogenannte Bamberger Mischszene (Bayern) zeigen, dass zahlreiche Anschläge von organisierten Neonazis begangen werden, die auch Geflüchtetenorganisationen, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und politische Gegnerinnen und Gegner angreifen. In diesem Zusammenhang warnte auch das BKA mehrfach vor der Gefahr „schwerste[n] Gewalttaten “ und der „Bildung terroristischer/krimineller Gruppen innerhalb des rechten Spektrums“ (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/bka-statistikrechte -gewalt-politiker, www.mdr.de/sachsen/dresden/urteil-gruppe-freital-dresden- 100.html, www.zdf.de/politik/frontal-21/old-school-society-diskutierte-anschlaege- 100.html, www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/schlag-gegen-weisse-wolfebamberg _457590, www.spiegel.de/panorama/justiz/brandanschlag-in-nauenprozess -gegen-npd-mitglied-a-1122952.html, www.nordbayerischer-kurier.de/ nachrichten/schlag-gegen-weisse-wolfe-bamberg_457590, www.zeit.de/politik/ deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2309 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anders als bei weiteren Formen des Terrorismus werden rechtsterroristische und rassistische Taten selten als Ausdruck einer gemeinsamen Ideologie und einer gesellschaftlichen Tendenz und zu oft als unzusammenhängende Akte radikalisierter und „emotionalisierter Einzeltäter“ ohne Unterstützernetzwerke dargestellt (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2016-02/rassismus-gewaltnotunterkuenfte -gefluechtete-rechter-terror, www.tagesschau.de/inland/ bka-asylunterkuenfte-103.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) werden Straftaten gegen Asylunterkünfte erfasst. Die Formulierung der Fragesteller „Angriffe auf Unterkünfte von Geflüchteten“ wird anhand der erfassten Zahlen im genannten Thema beantwortet. Des Weiteren wird in den Fragen der Begriff des „Tatmittelabgleichs“ verwendet. Unter einem Tatmittelabgleich im kriminalistischen Sinne wird der visuelle Abgleich oder der Abgleich mittels kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden von zwei oder mehr sächlich vorliegenden Gegenständen verstanden. Aufgrund des föderativen Aufbaus der Polizei wird ein Tatmittelvergleich im Bundeskriminalamt (BKA) bei Länderverfahren in der Regel nicht durchgeführt, da die Tatmittel bei der sachbearbeitenden Länderdienststelle bzw. der Kriminaltechnik des betroffenen Bundeslandes verbleiben. In der Zentralen Datei „Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen“ beim BKA, in der Tatmittel erfasst werden, kann daher nur ein Datenabgleich zu den durch die Länderdienststellen übermittelten Tatmittelerkenntnissen durchgeführt werden. Die Erkenntnisse zu den Tatmitteln wurden jeweils im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen ausgewertet. Wurden Zusammenhänge erkannt, werden diese in den jeweiligen Antworten dargelegt. Anmerkung zu den Fragen 1 bis 5 (bezogen auf Sprengstoffe) In einigen im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen mitgeteilten Fällen konnten von den ermittelnden Dienststellen keine Informationen bezüglich des verwendeten Sprengstoffes gegeben werden. Für den abgefragten Zeitraum 2016 bis 2017 betrifft dies drei Fälle: 3. Januar 2016 – Sprengstoffanschlag gegen die Asylunterkunft in 82216 Maisach/BY. Sachbearbeitende Dienststelle: Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck 4. März 2016 – Sprengstoffanschlag gegen die Asylunterkunft in 99817 Eisenach/TH. Sachbearbeitende Dienststelle: Landespolizeiinspektion Eisenach 15. Juni 2016 – Sprengstoffanschlag gegen die Asylunterkunft in 27389 Lauenbrück/NI. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeiinspektion Rotenburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2309 1. In wie vielen Fällen kam in den Jahren 2016 und 2017 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung militärischer Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen ist für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2017 ein Fall gemeldet, bei dem ein Gegenstand mit militärischem Sprengstoff gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde: 29. Januar 2016 – Versuchter Sprengstoffanschlag gegen den Wachcontainer an der Asylunterkunft in 78050 Villingen Schwenningen/BW durch Wurf einer Handgranate M52, welche nicht explodierte (Auseinandersetzung zwischen zwei Sicherheitsunternehmen). Sachbearbeitende Dienststelle: Kriminalpolizeidirektion Rottweil 2. In wie vielen Fällen kam in den Jahren 2016 und 2017 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen ist für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2017 kein Fall gemeldet, bei dem gewerblicher Sprengstoff gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde. 3. In wie vielen Fällen kamen in den Jahren 2016 und 2017 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten sogenannte Selbstelaborate zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten )? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen ist für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2017 ein Fall gemeldet, bei dem ein Selbstlaborat gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde: 22. Oktober 2016 – Sprengstoffanschlag gegen das Gelände der Asylunterkunft in 40597 Düsseldorf-Benrath/NW. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeipräsidium Düsseldorf 4. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen sind für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2017 vier Fälle gemeldet, bei denen zweifelsfrei zugelassene pyrotechnische Gegenstände gegen eine Asylunterkunft verwendet wurden : 17. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 48712 Gescher/NW. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeipräsidium Münster Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2309 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 88339 Bad Waldsee-Reute/BW. Sachbearbeitende Dienststelle : Polizeipräsidium Konstanz 30. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 97877 Wertheim/BW. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeipräsidium Heilbronn 19. August 2017 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 97421 Schweinfurt/BY. Sachbearbeitende Dienststelle: Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt 5. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz , und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Bei vielen Fällen, welche im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen mitgeteilt werden, ist nach dem Zünden eine Zuordnung in zugelassene und nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände nicht mehr möglich . Erschwert wird das Zuordnungsproblem durch eine mögliche Zulassung in einem anderen Land der europäischen Gemeinschaft, welche nicht oder nicht mehr erkennbar ist. Deshalb werden alle Fälle mit ungeklärter oder nicht mitgeteilter rechtlicher Einordnung nachfolgend aufgeführt. Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen sind für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2017 zehn Fälle gemeldet, bei denen unbekannte pyrotechnische Gegenstände gegen eine Asylunterkunft verwendet wurden: 1. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 51272 Leverkusen/NW. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeipräsidium Köln 1. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 50667 Köln/NW. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeipräsidium Köln 30. Januar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 37081 Göttingen/NI. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeiinspektion Göttingen 6. Februar 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 35260 Stadtallendorf/HE. Sachbearbeitende Dienststelle: Regionale Kriminalinspektion Marburg 22. März 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 01619 Zeithahn/SN. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeidirektion Leipzig 3. April 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 07548 Gera/TH. Sachbearbeitende Dienststelle: Landespolizeiinspektion Gera Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2309 29. Mai 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegeneine Asylunterkunft in 02627 Weißenberg/SN. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeidirektion Görlitz 17. Juni 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 31515 Wunstorf/NI. Sachbearbeitende Dienststelle: Zentraler Kriminaldienst Hannover 18. Oktober 2016 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 30890 Barsinghausen/NI. Sachbearbeitende Dienststelle: Polizeikommissariat Barsinghausen 1. Januar 2017 – Anschlag mit einem pyrotechnischen Gegenstand gegen eine Asylunterkunft in 76703 Kraichtal-Münzesheim/BW. Sachbearbeitende Dienststelle : Polizeipräsidium Karlsruhe 6. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen verschiedenen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Inwiefern sich Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung innerhalb der Länder ergeben haben, könnte nur durch die Staatsanwaltschaften oder Polizeidienststellen der Länder beantwortet werden. 7. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, militärischer Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort , ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 8. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort , ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 9. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, sogenannte Selbstelaborate zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 10. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2309 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz , und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? Die Fragen 7 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Informationen im Sinne der Fragestellung werden vom KPMD-PMK nicht erfasst . Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen verschiedenen rechts motivierten Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 13. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, militärischer Sprengstoff zum Einsatz , und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 14. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz , und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 15. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, sogenannte Selbstelaborate zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 16. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort , ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 17. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? Die Fragen 13 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Informationen im Sinne der Fragestellung werden vom KPMD-PMK nicht erfasst . Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2309 18. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen verschiedenen rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? 19. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten und Angriffen, die sich gegen Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? 20. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten und Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? 21. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen zwischen Angriffen auf Geflüchtetenorganisationen bzw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333