Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2310 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Teuteberg, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1967 – Regionale Schwerpunkte politischer Gewalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren verzeichnete das Bundeskriminalamt einen deutlichen Anstieg politisch motivierter Kriminalität mit der Deliktsqualität Gewaltkriminalität oder Terrorismus („politische Gewalt“). So haben sich laut den Verfassungsschutzberichten der jeweiligen Jahre die Fälle rechter Gewalttaten von 2010 bis 2016 mehr als verdoppelt, von 762 auf 1 600, bei linker Gewalt von 944 auf 1 201, bei politisch motivierter Ausländerkriminalität von 130 auf 427. Dabei zeigen Auswertungen des Bundesamtes für den Verfassungsschutz für die einzelnen Bundesländer, dass es bei der Entwicklung politischer Gewalt zum Teil deutliche Unterschiede innerhalb Deutschlands gibt. Nicht ersichtlich ist in den bisherigen Analysen allerdings, ob es innerhalb der einzelnen Bundesländer wiederum besondere regionale Schwerpunkte politischer Gewalt gibt. Auch in einem föderal verfassten Bundesstaat ist die Kenntnis über die mögliche Existenz entsprechender Schwerpunkte jedoch von wesentlicher Bedeutung für die gesellschaftliche und politische Debatte sowie für die zielgenaue Entwicklung von Lösungsansätzen. Um eine systematische Auswertung der Antworten zu erleichtern, bitten die Fragesteller, bei der Angabe des jeweiligen Ortes des Vorfalls den amtlichen Gemeindeschlüssel oder, sofern nicht vorhanden, den jeweiligen Landkreis sowie das Bundesland anzugeben. 1. Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität mit der Deliktsqualität Gewaltkriminalität oder Terrorismus („politische Gewalt“) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte jeweils insgesamt sowie einzeln nach Datum, Ort, Zähldelikt, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema sowie ggf. erfolgter Einstufung als extremistische Kriminalität aufschlüsseln)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden in den einzelnen Fällen politischer Gewalt jeweils ermittelt, und bei welchen Vorkommnissen handelte es sich um den Versuch oder die Vollendung politischer Gewalt (bitte einzeln nach Datum, Ort, Anzahl der Tatverdächtigen, Versuch oder Vollendung der Tat aufschlüsseln )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2310 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Gegen welche Ziele richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die vorgenannten politischen Gewalttaten, und wie viele Personen waren jeweils betroffen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Zahl der betroffenen Personen, Zahl der verletzten Personen mit Schweregrad der Verletzung, Zahl der Todesopfer aufschlüsseln)? 4. Welcher Art waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gegebenenfalls durch die vorgenannten politischen Gewalttaten angerichteten Sachschäden, und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die damit verbundenen finanziellen Schäden (bitte einzeln nach Datum, Ort, Art und Höhe der Sachschäden aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da sich der parlamentarische Informationsanspruch im Hinblick auf die mögliche politische Bedeutung auch länger zurückliegender Vorgänge auf Fragen erstreckt, die den Verantwortungsbereich früherer Bundesregierungen betreffen, können die Bundesregierung zudem im Rahmen des Zumutbaren Rekonstruktionspflichten treffen (BVerfGE 124, 161, 197). In Anwendung dieses verfassungsmäßig vorgegebenen Maßstabs überschreitet der erforderliche Aufwand zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 die Grenzen der Zumutbarkeit. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage würde eine Aufarbeitung des Bestandes der politisch motivierten Gewaltdelikte der Jahre 2010 bis 2017 erfordern. Dabei müssten alle Phänomenbereiche und Oberbegriffe sowie Unterthemen sowie ggf. erfolgter Einstufung als extremistische Kriminalität nach Datum, Ort, Zähldelikt, der jeweiligen Angaben zu den Tatverdächtigen, der jeweiligen Zahl der verletzten oder getöteten Personen sowie die jeweilige Höhe der Sachschäden ausgewertet werden. Insgesamt wären für die Beantwortung der Anfrage für den Zeitraum 2010 bis 2017 nach vorläufiger Schätzung rund 30 000 Vorgänge zu politisch motivierten Gewaltdelikten im Bundeskriminalamt (BKA) durchzusehen. Darüber hinaus sind die erfragten, sehr detaillierten Aufschlüsslungen aller Vorgänge elektronisch nicht möglich. Auf der Grundlage sehr vorsichtig geschätzter Zahlen entspräche dies bei einem Zeitbedarf von mindestens 15 Minuten pro Vorgang somit einem Arbeitsaufwand von nahezu fünf Personenjahren. Die Bearbeitung der Fragen 1 bis 4 würde daher eine erhebliche und nicht vertretbare Schwächung der Funktionsfähigkeit des BKA verursachen. Hinzu käme der Aufwand, der zur Bewertung und eventuellen weiteren Aufbereitung des Datenmaterials im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat anfallen würde. Eine sinnvolle Teilbeantwortung der Anfrage im Rahmen des Zumutbaren ist aufgrund der erbetenen Einzelauswertung der Sachverhalte aller politisch motivierten Gewaltdelikte im Zeitraum 2010 bis 2017 nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung politisch motivierter Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aufgeschlüsselt auf die Länder Bestandteil der jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes ist. Im Übrigen wird in Bezug auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalitätrechts “ (PMK-rechts) auf die zahlreichen Antworten der Bundesregierung auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2310 Kleinen Anfragen zuletzt der Fraktion DIE LINKE. zu „Politisch motivierte Kriminalität rechts im Februar 2018“ vom 13. April 2018, Bundestagsdrucksache 19/1643 verwiesen. 5. Ergeben sich aus den vorliegenden Daten aus Sicht der Bundesregierung besondere regionale Schwerpunkte politischer Gewalt, und welche Ursachen sieht sie für diese Entwicklung? 6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um besonders einer solchen regionalen Schwerpunktbildung politischer Gewalt entgegenzuarbeiten? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Darstellung regionaler Schwerpunkte politisch motivierter Gewalt, die Analyse der Ursachen für deren Entwicklung sowie die Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung regionaler Schwerpunkte politisch motivierter Gewalt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Daher sind Maßnahmen bezogen auf regionale Schwerpunkte nicht durch die Bundesregierung zu treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333