Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2317 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2013 – Förderung kulturstiftender Vereine von Vertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten – Bund der Vertriebenen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen. Wörtlich (Abschnitt XIII): „Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen , Aussiedler und Spätaussiedler sind wichtige Bestandteile der kulturellen Identität Deutschlands. Wir wollen die im Sinne des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen stärken.“ 1. Wie sieht die Stärkung der Kulturstiftung deutscher Vertriebenen konkret aus? Welche Maßnahmen sind geplant? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien befindet sich derzeit mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen in Gesprächen zu diesem Thema. Die Kulturstiftung wurde gebeten, ein Förderkonzept zu entwickeln, das sich an der Konzeption zur Bundeskulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) von 2016 orientiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2317 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Einrichtungen, die sich der Förderung vom Kulturgut der Vertriebenen , Aussiedler und deutscher Minderheiten verpflichtet haben, werden von der Bundesregierung gefördert? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert im Rahmen ihres Kulturförderauftrags nach § 96 BVFG dauerhaft die folgenden Einrichtungen : Museen: Donauschwäbisches Zentralmuseum, Ulm Ostpreußisches Landesmuseum, Lüneburg Pommersches Landesmuseum, Greifswald Schlesisches Museum zu Görlitz Siebenbürgisches Museum, Gundelsheim Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg Westpreußisches Landesmuseum, Warendorf Wissenschaftliche Institute und kulturelle Einrichtungen: Adalbert Stifter Verein, München Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V., Potsdam Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz- Gemeinschaft, Marburg Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas an der LMU, München Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V., Lüneburg Martin-Opitz-Bibliothek, Herne Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, An-Institut der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) Zudem unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Schwerpunktvorhaben dauerhaft die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung , die den Auftrag hat, die Erinnerung an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten. Im Rahmen der Projektförderung erhalten fallweise weitere Einrichtungen Projektmittel . Einen Überblick gibt der zweijährliche „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz “ (Bundestagsdrucksache 18/12871). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2317 3. In welcher Höhe erhält der Bund der Vertriebenen Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V. (BdV) Fördergelder vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes für die laufende Legislaturperiode (Beträge bitte nach Jahrgängen aufschlüsseln)? 4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördermittel des BMI für den BdV seit 1990 (Beträge bitte nach Jahrgängen aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der gesetzliche Auftrag des § 96 BVFG wird seitens des Bundes durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wahrgenommen. Mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat besteht ein ergänzendes Handlungsfeld im Bereich der Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas, den sog. „verständigungspolitischen Maßnahmen“. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt hierfür 2018 insgesamt 1 093 000 Euro Fördermittel bereit. Die Fördermittel stehen jedoch nicht nur für verständigungspolitische Maßnahmen des BdV (Bund der Vertriebenen Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V.) und seiner Mitgliedsverbände, sondern auch für die anderer Antragsteller zur Verfügung. Auf den BdV und seine Mitgliedsverbände entfällt i. d. R. – je nach Gesamtantragslage – ca. ein Drittel dieser Fördermittel. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert den BdV institutionell . Die jährlichen Fördersätze seit 2001 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Für den Zeitraum vor dem Jahr 2001 liegen keine elektronischen Daten vor. Seit 2008 fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auch die Wanderausstellung des BdV, die das öffentliche Bewusstsein für das Thema Flucht und Vertreibung schärfen soll. Die jährlichen Haushaltsansätze sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Haushaltsjahr Institutionelle Förderung des BdV Förderung der Wanderausstellung des BdV 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1.074 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 920 T€ 963 T€ 963 T€ 963 T€ 963 T€ 979 T€ 999 T€ 80 T€ 151 T€ 203 T€ 150 T€ 216 T€ 126 T€ 145 T€ 161 T€ 190 T€ 107 T€ 150 T€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2317 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Erhält der BdV neben den Fördergeldern vom BMI auch weitere Fördergelder anderer Bundesministerien? Wenn ja, in welcher Höhe und von welchem Bundesministerium bzw. von welchen Bundesministerien? Nein. 6. Wird der BdV von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahrgängen seit 1998 aufschlüsseln)? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien förderte kulturelle Veranstaltungen des Bundes der Vertriebenen in den Jahren 1998 (gesamt 191 264 Euro) und 1999 (gesamt 24 700,51 Euro). 7. Wie hoch sind die geplanten Fördermittel von der BKM für den BdV in der laufenden Legislaturperiode (Beträge bitte nach Jahrgängen aufschlüsseln)? Es sind keine Fördermittel eingeplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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