Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2318 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2078 – Neubau eines US-Drohnenrelais in Sigonella und Abbau der baugleichen Anlage in Ramstein V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehrere Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Rolle Ramsteins und Stuttgarts als Basen u. a. des AFRICOM-Kommandos blieben ohne substanzielle Antwort , führten aber im April 2014 zum Versand eines „Fragenkataloges“ der Bundesregierung an die US-Botschaft bzw. die US-Regierung. Das Auswärtige Amt versprach die Beantwortung innerhalb weniger Wochen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/45, S. 4038 (C)). Auf mehrmalige Nachfragen der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, das Auswärtige Amt habe die US-Botschaft zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ und später „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78, S. 7442 (D) sowie 37, Plenarprotokoll 18/178, S. 17564 (C)). Bis dahin wiederholte die Bundesregierung die Zusicherung der US-Regierung, wonach US-Drohnen von Ramstein aus „weder gestartet noch gesteuert würden“. Dies hatten jedoch weder die investigativen Journalisten noch die fragenden Abgeordneten angenommen oder behauptet. Erst im Sommer 2016 erhielt das Auswärtige Amt dann Antwort und erklärte zu wissen, dass US-Standorte in Rheinland-Pfalz am tödlichen Drohnenkrieg von US-Militärs beteiligt sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205, S. 20452 (C) vom 30. November 2016, Bundestagsdrucksache 18/11023). Demnach wurde dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt, dass die Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über „Fernmeldepräsenzpunkte “ und „Fernmelderelaisschaltungen“ in Ramstein laufen würden. Außerdem sei „eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ für Einsätze der US-Drohnen fertiggestellt worden. Medienberichten zufolge befindet sich in Ramstein auch ein „Distributed Ground System“ für die Auswertung von Sensordaten der Drohnen („US-Militärflughafen in Deutschland Ramstein ist Zentrum im US-Drohnenkrieg“; sueddeutsche .de vom 16. Juli 2014). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2318 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weitere Informationen sollten folgen, wurden jedoch auch eineinhalb Jahre später nicht mitgeteilt (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16). Nach mehrmaliger Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. heißt es, „einen neuen Kenntnisstand gibt es trotz eines engen Austauschs mit den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein und zu dem Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen nicht“. Man werde dazu aber einen „Dialog fortsetzen“ (Bundestagsdrucksache 18/11023). Die US-Regierung habe jedoch nicht in Aussicht gestellt , wann hierzu neue Informationen übermittelt werden könnten (vgl. Plenarprotokoll 19/6). Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung durch die Duldung Ramsteins als Knoten des US-Drohnenkriegs an der Politik von völkerrechtswidrigen Tötungen ohne Gerichtsverfahren (den sogenannten targeted killings) beteiligt. Diese Auffassung wird nun durch einen Bericht von Amnesty International gestützt („Deadly Assistance: The role of European states in US Drone Strikes“, 19. April 2018). Das Auswärtige Amt erklärte dazu, es gelte „weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16). Diese Haltung wird jedoch durch einschlägige Veröffentlichungen, darunter auch des Deutschen Bundestages , angezweifelt: „Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperationen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf. Die völkerrechtswidrige ‚Exekution‘ eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“). Aus Sicht von Amnesty International schöpft die Bundesregierung ihren Handlungsspielraum gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA nicht aus und müsse „dringend Safeguards entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesregierung keine wissentliche Beihilfe zu Völkerrechtsbrüchen leistet “. Die Bundesregierung soll offenlegen, „welche Maßnahmen sie ergreift, um der Gefahr einer völkerrechtswidrigen Beihilfe zu begegnen“. Der politische Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA müsse auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern. Amnesty International kritisiert nicht nur die Regierung Deutschlands, sondern auch Großbritanniens, der Niederlande und Italiens, die den USA bei umstrittenen Drohneneinsätzen Hilfe leisten. „Vertreter der US-Botschaft“ hätten auch dem Auswärtigen Amt bestätigt, US-Drohneneinsätze würden „von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelde-Relaisschaltungen , von denen einige auch über Ramstein laufen“. In Sigonella/Sizilien errichtet die US-Regierung eine weitere Relaisstation („SATCOM Relay Pads and Facility”, die Anlage soll im Jahr 2018 fertiggestellt sein (www.wired.com/ images_blogs/dangerroom/2012/06/06132012_uas1.pdf). In Sigonella befindet sich außerdem ein „Distributed Ground System“ (http://dronecenter .bard.edu/drone-geography). Es ist unklar, ob die Anlagen die Fähigkeiten für die gleichzeitige Steuerung von Drohnen bzw. Auswertung von Sensordaten verdoppeln würde. Den Architekten zufolge soll Sigonella als „Backup“ für die SAT- COM-Anlage in Ramstein dienen (http://rlfarchitects.com/federal/unmannedaircraft -system-uas-satellite-communications-relay-station). In dem Buch „The Obama Doctrine A Legacy of Continuity in US Foreign Policy“ heißt es ergänzend , Sigonella solle die Hälfte aller Übertragungen für US-Drohneneinsätze übernehmen. Schon jetzt werden über Sigonella US-Kampfdrohneneinsätze in Libyen gesteuert („Italy Quietly Agrees to Armed U.S. Drone Missions Over Libya Rome allows defensive flights from Sicily in military missions against Islamic State“, wsj.com vom 22. Februar 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2318 Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf, nicht mehr länger auf die versprochenen Nachlieferungen vom August 2016 zur Rolle Ramsteins für völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze zu warten, sondern für die Schließung der Anlage zu sorgen. Hierfür muss der Luftwaffenstützpunkt endlich inspiziert werden. Spätestens nach Fertigstellung der Anlagen in Sigonella muss die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein für den US-Drohnenkrieg beenden . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren Kenntnisstand zu dem in der Fragestellung dargestellten Themenzusammenhang mehrfach umfassend mitgeteilt und sieht von einer Wiederholung der Informationen ab. Exemplarisch sei auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11023, auf die Antworten von Staatsminister Michael Roth am 30. November 2016 (Plenarprotokoll 18/205) sowie die Antworten von Staatsministerin Maria Böhmer am 14. Dezember 2016 (Plenarprotokoll 18/208), am 25. Januar 2017 (Plenarprotokoll 18/214), am 17. Mai 2017 (Plenarprotokoll 18/233), am 17. Januar 2018 (Plenarprotokoll 19/6) verwiesen. 1. Inwiefern bleibt die Bundesregierung mit den „US-Partnern“ zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von Drohnen „in einem engen Austausch“, setzt einen „Dialog“ fort und bemüht sich um die gegenüber den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 28. September 2016 angekündigten weiteren „notwendigen Informationen“ (Bundestagsdrucksache 18/11023, Plenarprotokoll 19/6)? 2. Aus welchem Grund gibt es hierzu „trotz eines engen Austauschs mit den US-Partnern“ keinen neuen „Erkenntnisstand“? 3. Welche nach dem 26. August 2016 offen gebliebenen „notwendigen Informationen “ sollen in dem „engen Austausch“ bzw. „fortgesetzten Dialog“ überhaupt geklärt werden? a) Sofern die Bundesregierung tatsächlich Interesse an der Aufklärung der am 26. August 2016 aufgeworfenen Sachverhalte hegt, was unternimmt sie eineinhalb Jahre später, um Details zur nunmehr fertiggestellten „Vorrichtung “ für Einsätze bewaffneter oder unbewaffneter US-Drohnen sowie zur „Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung “ zu erfahren? b) Inwiefern ist es für die Bundesregierung überhaupt von Interesse, Details zu den für Drohneneinsätze benötigten „Fernmelderelaisschaltungen“, von denen „einige auch in Ramstein laufen“, zu erhalten? c) Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Frage, welche weiteren einzelnen Anlagen an US-Standorten in Deutschland (nicht nur in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) „die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“ unterstützen (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2318 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Da bislang keine weiteren Informationen vorliegen, wann hat die Bundesregierung zuletzt „fortgesetzt“, „eindringlich“, „mit Nachdruck“, „fortgesetzt eindringlich“ oder „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78 sowie 37, Plenarprotokoll 18/178)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht in Washington und Berlin im regelmäßigen, vertrauensvollen Austausch mit ihren US-Partnern zu politischen, militärischen und rechtlichen Fragen, die US-Streitkräfte in Deutschland betreffen. Dies umfasst Aktivitäten am US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wie auch in Deutschland insgesamt . Die Bundesregierung hat keinen Grund zur Annahme, dass ihr Informationen zu allen wesentlichen Fragen zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein beim Einsatz von Unmanned Aerial Vehicles (UAV) vorenthalten werden . Dies gilt insbesondere für die Frage nach der am Standort vorhandenen Kommunikationsinfrastruktur sowie den dort übernommenen Aufgaben. Im Übrigen gilt weiterhin die Zusicherung der USA, dass unbemannte Luftfahrzeuge für Antiterroreinsätze weder von Ramstein gestartet noch gesteuert werden. Es gilt ebenso die Aussage der USA, bei ihren Aktivitäten in Ramstein – wie in Deutschland insgesamt – deutsches Recht zu achten. 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der von Amnesty International vorgetragenen Forderung, ihr politischer Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA müsse „auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern“? Es ist die Grundhaltung der Bundesregierung, dass jeder Einsatz von Waffen mittels bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge, wie jeder Waffeneinsatz, im Rahmen der einschlägigen Regeln des Völkerrechts stattzufinden hat, vgl. zuletzt die gleichlautende Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1988. 5. Welche Nachforschungen hat die Bundesregierung unternommen bzw. welche Maßnahmen ergreift sie, um in Erfahrung zu bringen, ob die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt darstellt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt darstellt, womit die völkerrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wäre (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“)? Gemäß Artikel II NATO-Truppenstatut und Artikel 53 Absatz I des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut müssen die Vereinigten Staaten von Amerika bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten in den ihnen überlassenen Liegenschaften deutsches Recht achten. Es besteht keine Veranlassung, davon auszugehen , dass die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt sein könnte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2318 a) Inwiefern sieht die Bundesregierung ihren in der Causa Ramstein nach eigener Aussage fortgesetzten „engen Austausch“ und „Dialog“ auch als Erfüllung dieser Nachforschungspflichten oder einer Form des Tätigwerdens ? Durch die Regelungen im NATO-Truppenstatut sowie im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut wurde der notwendige rechtliche Rahmen für Liegenschaftsüberlassungen geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. b) Welche eigene völkerrechtliche Prüfung hat die Bundesregierung hierzu vorgenommen, bzw. auf welche Ausarbeitungen verlässt sie sich hierzu? c) Anhand welcher Einzelfälle hat sie hierzu rechtliche Bewertungen vorgenommen ? Bezüglich der Fragen 5b und 5c wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 6. Welche Beobachtungsvorgänge hat der Generalbundesanwalt bislang hinsichtlich der Nutzung von Ramstein im US-Drohnenkrieg angelegt, wie wurden diese verfolgt, und wann wurden diese ggf. eingestellt („Wie deutsche Behörden den USA im Drohnenkrieg behilflich waren“, süddeutsche.de vom 7. November 2015)? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Hinblick auf die Medien-berichterstattung von Ende Mai/Anfang Juni 2013, wonach seit 2011 US-amerikanische Drohnenangriffe in Afrika und andernorts durch in Deutschland stationierte Angehörige der US-Streitkräfte geplant, gesteuert und überwacht worden sein sollen, am 4. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und einer etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit des GBA angelegt. Dieser Vorgang ist – ebenso wie ein aufgrund einer im Dezember 2016 durch das damalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Hans-Christian Ströbele, erstatteten Strafanzeige angelegter weiterer Prüfvorgang – nach wie vor anhängig. 7. Inwiefern gibt es für die Bundesregierung weiterhin keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die USA „als Rechtsstaat eine breit institutionell verankerte Tradition auf[weisen], humanitäres Völkerrecht zu respektieren und dessen Einhaltung auch durchzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/11023, Antwort zu Frage 11)? Die Bundesregierung sieht weiterhin keinen Anlass, hieran zu zweifeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2318 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche vorhandenen Bodenstationen der NATO und des SATCOM Management Systems sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über das NATO-Projekt „Provide Satellite Communications Transmission Services“ modernisiert bzw. ersetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 15)? a) Wer stellt hierzu „Übertragungskapazitäten über ein Raumsegment“ bereit ? b) Welche NATO-Nationen und welche kommerziellen Provider stellen zukünftig Leistungen für die NATO bereit bzw. wann soll das Vergabeverfahren erfolgen? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Ausschreibung und Vergabe des Projektes „Provide Satellite Communications Transmission Services “ erfolgt durch die „NATO Communications and Information Agency“ (NCIA), die das Vergabeverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht begonnen hat. 9. Welche Zahlungen hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des NATO- Programms Alliance Ground Surveillance (AGS) geleistet, und wofür wurden diese aufgewendet? Die Bundesregierung hat bisher Zahlungen in Höhe von rund 323 Mio. Euro sowie rund 207 Mio. US-Dollar für das „Alliance Ground Surveillance“-Programm (AGS-Programm) nach den Bestimmungen des AGS-Beschaffungsvertrags bzw. zur anteiligen Finanzierung der NATO-Beschaffungsagentur und Leistungen für die Materialerhaltung getätigt. 10. Wann werden die einzelnen, im Rahmen des AGS bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien überführt, wann erfolgt die vertragliche Abnahme und die Einsatzprüfung (Bundestagsdrucksache 18/9940; bitte für alle einzelnen Drohnen darstellen)? Die Überführung und Abnahme der fünf unbemannten Luftfahrzeuge soll zwischen März und Mai 2019 erfolgen. Die Einsatzprüfung durch die NATO AGS- Force soll bis Ende 2019 abgeschlossen werden. 11. Was ist der Bundesregierung über den Baufortschritt einer „SATCOM Relay Pads and Facility” in Sigonella/Sizilien bekannt, und inwiefern steht die Anlage auch zum Betrieb der von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten NATO-Drohnen GLOBAL HAWK zur Verfügung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Baufortschritt vor. Im Rahmen des NATO AGS-Programms wird in Sigonella/Italien eine SATCOM-Bodenstation eingerichtet, die ausschließlich für AGS genutzt werden wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2318 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Relaisstation in Ramstein nach Fertigstellung der SATCOM-Anlage bzw. des „Distributed Ground Systems“ in Sigonella weiterbetrieben oder stillgelegt werden soll (http://rlfarchitects.com/federal/unmanned-aircraft-system-uas-satellitecommunications -relay-station, http://dronecenter.bard.edu/drone-geography)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Welches Personal hat die Bundesregierung an den US-Standorten Ramstein und Sigonella stationiert, und welches Personal soll zu der Anlage des NATO-AGS in Sigonella abgeordnet werden? Die Bundesregierung hat an den US-Einrichtungen in Ramstein und Sigonella kein deutsches Personal stationiert. An der NATO AGS-Force in Sigonella wird sich Deutschland nach bisherigem Planungs-stand mit 118 Personen beteiligen. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern über die US-Relaisstation in Ramstein oder Anlagen in Sigonella US-Kampfdrohneneinsätze in Libyen durchgeführt werden („Italy Quietly Agrees to Armed U.S. Drone Missions Over Libya Rome allows defensive flights from Sicily in military missions against Islamic State“, wsj.com vom 22. Februar 2016)? Der Bundesregierung liegen über diese Medienberichterstattung hinaus keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Haltung besitzt die Bundesregierung zur Frage, ob die US-Relaisstation in Ramstein geschlossen werden könnte oder sollte, wenn eine baugleiche Anlage in Sigonella errichtet ist (siehe www.thenation.com/article/ the-most-important-us-air-force-base-youve-never-heard-of; bitte begründen)? Den amerikanischen Streitkräften werden Liegenschaften zur ausschließlichen militärischen Nutzung überlassen. Die völkerrechtliche Überlassung erfolgt auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen, insbesondere dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NTS) sowie dem Zusatzabkommen hierzu (ZA NTS). Im Rahmen dieser Vereinbarungen entscheiden die US-Streitkräfte über Art und Umfang der Nutzung überlassener Liegenschaften eigenverantwortlich und nach ihren militärischen Erfordernissen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333