Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 22. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2320 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2034 – Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 3) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wurde 1975 gegründet und etablierte sich zu einem der führenden Umweltlobbyverbände. Im Jahr 2017 verzeichnete der Verein 274 Mitglieder und beschäftigt 80 Mitarbeiter (www.duh.de/ ueberuns/). Im Hinblick auf die staatliche Mitfinanzierung steht die DUH, insbesondere vor dem Hintergrund der durch sie angestoßenen Abmahnverfahren, in der Presse zunehmen in der Kritik. Durch mediale Präsenz gelang es der DUH, großen Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dabei wurde die DUH direkt und indirekt über die DUH Umweltschutz Service GmbH finanziell von staatlichen Institutionen unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 121 des Abgeordneten Mario Mieruch auf Bundestagsdrucksache 19/695). Derzeit ist sie maßgeblich an den Gerichtsverfahren, welche die Durchsetzung von Fahrverboten möglich machen, beteiligt. Im Jahr 2017 standen der DUH nach eigenen Angaben ca. 8,1 Mio Euro zur Verfügung, welche zu mehr als 50 Prozent durch „zweckgebundene Spenden, Sponsoring und Zuschüsse“ finanziert wurden (Jahresbericht 2017 der DUH). Dabei geht nicht hervor, wie hoch der Anteil an staatlicher Unterstützung ist und welche natürlichen und juristischen Personen hinter den Spenden stehen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundsätzlich ist es in der Bundesrepublik Deutschland juristischen Personen möglich, sich um Förderung im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme der Bundesregierung zu bewerben, wenn sie die entsprechenden Förderbedingungen und sonstigen formalen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien erfüllen . Die Einhaltung bzw. Erfüllung dieser formalen Voraussetzungen wird im Projektauswahlprozess ebenso eingehend geprüft wie die inhaltliche Qualität des Förderantrages. Die im Antrag in Aussicht gestellten Projektziele und -ergebnisse müssen den grundsätzlichen fachlichen Zielen der jeweiligen Förderprogramme entsprechen. Die Projektförderung des Bundes zielt darauf ab, die fachpolitischen Ziele der Bundesregierung umzusetzen. Sie ist grundsätzlich zweckgebunden, so Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2320 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dass es nicht möglich ist, Mittel, die im Rahmen der Projektförderung vergeben werden, für andere, ggf. politische Aktivitäten zu nutzen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der in der Überschrift zu dieser Anfrage verwendete Begriff „Zusammenarbeit“ daher zu allgemein, als dass er den Charakter von Projektförderungen im Rahmen zweckgebundener Förderprogramme zutreffend bezeichnen könnte. In diesem Sinne ist die Antwort auf Frage 2 zu verstehen, die der Vollständigkeit halber auch eine Liste von im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme geförderter Vorhaben der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) umfasst. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird vom Fördermittelgeber während bzw. nach Abschluss jedes einzelnen Vorhabens überprüft (siehe auch Antwort zu den Fragen 3 und 4). Dementsprechend ermöglicht die Projektförderung auch keinen Einfluss auf Entscheidungen der Bundesregierung. Der Bundesregierung steht es jedoch frei, in Vorhaben erarbeitete politische Handlungsempfehlungen gegebenenfalls aufzugreifen. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Geldmittel, die der DUH im Zeitraum zwischen 2000 und 2018 zugeflossen sind? Wenn ja, in welcher Höhe und woher stammen diese (bitte nach jeweiligen Zuwendungsgebern und Jahr aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus sowie die in Antwort zu Frage 2 dargelegten Informationen keine Kenntnisse über weitere Geldmittel der DUH. 2. Flossen der DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)? Die der Bundesregierung dazu vorliegenden Informationen sind in der beigefügten Tabelle enthalten. Neben den in der Tabelle aufgeführten Vorhaben ist die Deutsche Umwelthilfe über die DUH Umweltschutz Service GmbH Teil eines Dreierkonsortiums, das für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach einer europaweiten Ausschreibung einen befristeten Dienstleistungsauftrag (Initiative Bürgerdialog Stromnetz) erfüllt. 3. Sind der Bundesregierung allgemeine Mechanismen seitens des Bundesrechnungshofs zur Überprüfung der angemessenen, sachgerechten und dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt bekannt, und wenn ja, welches Ergebnis lieferten diese Überprüfungen bei der Verwendung der gewährten Mittel der DUH oder DUH Umweltschutz Service GmbH? Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft auf der Grundlage von Artikel 114 Absatz 2 S. 1 Grundgesetz i. V. m. § 88 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Insoweit erstreckt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2320 sich die von ihm durchzuführende Finanzkontrolle auf alle mit der Bewirtschaftung von Zuwendungsmitteln in Zusammenhang stehenden finanzwirksamen Maßnahmen und Entscheidungen des Zuwendungsgebers. Die vom BRH anzuwendenden Maßstäbe für die Prüfung ergeben sich aus Artikel 114 Absatz 2 S. 1 GG und § 90 BHO und umfassen Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit , Sparsamkeit und Wirksamkeit. Die geprüfte Stelle ist eine Behörde, Einrichtung, sonstige Organisation oder ein organisatorischer Bereich der Bundesverwaltung. Auf Verlangen hat die geprüfte (zuwendungsgewährende) Dienststelle dem BRH die aus seiner Sicht für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen und ihm die erbetenen Auskünfte zu erteilen (§ 95 BHO). Der BRH ist berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn diese vom Bund Zuwendungen erhalten (§ 91 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BHO). Diese Stellen unterliegen den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nach § 95 BHO. Dieses sogenannte Erhebungsrecht des BRH bei Zuwendungsempfängern erstreckt sich auf die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der für die konkreten Maßnahmen gewährten Bundesmittel . Geprüfte Stelle ist allerdings immer die für den jeweiligen Bereich des Haushalts verantwortliche Dienststelle des Bundes. Der BRH kann die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers in die Prüfung einbeziehen, soweit er dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für notwendig hält (§ 91 Absatz 2 BHO). Grundsätze und Verfahren der Aufgabenerfüllung hat der BRH in seiner Prüfungsordnung (www.bundesrechnungshof.de/de/bundesrechnungshof/rechts grundlagen/pruefungsordnung-brh) geregelt. Diese gibt einen Rahmen für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie für die Behandlung der Ergebnisse vor. Über Ergebnisse von BRH-Prüfungen, die die DUH bzw. die DUH Umwelt Service GmbH direkt betreffen, liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Wie kontrolliert die Bundesregierung selbst die angemessene, sachgerechte und dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt? Die von den Bundesbehörden anzuwendenden Kontrollmechanismen sind in § 44 BHO Absatz 1 und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu dieser Norm festgelegt. 5. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen „Projekten “, also einer Projektförderung, und „Aufträgen“, also einer Vergabe? Die Kriterien, nach denen Bundesbehörden zwischen Zuwendungen und öffentlichen Aufträgen unterscheiden, sind in Nr. 1.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 23 BHO und der Anlage zu dieser Vorschrift festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2320 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wurden die DUH, die DUH Umweltschutz Service GmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die DUH bzw. die DUH Umweltschutz Service GmbH als Auftragnehmer? Nein, weder die DUH noch die DUH Umweltschutz Service GmbH oder deren Mitarbeiter wurden in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten oder Analysen durch die Bundesregierung beauftragt. 7. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus gab es keine weiteren Auftragsarbeiten der DUH oder der DUH Umwelt Service GmbH für die Bundesregierung. 8. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen , Unterrichtungen und Publikationen, hat die DUH, die DUH Umweltschutz Service GmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2000 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 12 verwiesen. Im Sinne einer aktiv mitgestaltenden Mitwirkung übernahm die DUH am 24. Mai 2017 einen Impulsvortrag beim Zukunftskongress „Energieoffensive 2030“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema „Welche Innovationen brauchen wir für die Wärmewende?“. Eine Erhebung der Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DUH oder der DUH Umwelt Service GmbH an Veranstaltungen der Bundesregierung während der letzten 18 Jahre war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 9. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Abgesehen davon bestanden und bestehen keine Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und der DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH. 10. Welche Kriterien muss ein Verband erfüllen, um in die „Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetz“ aufgenommen zu werden? In die Liste der qualifizierten Einrichtungen werden auf Antrag beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Verbände eingetragen, die die Voraussetzungen des § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) erfüllen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2320 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Anforderungen auch nach einer solchen Listung erfüllt bleiben? Nach § 4 Absatz 2 UKlaG ist eine Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen vom BfJ zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung weggefallen sind. Das BfJ überprüft nach § 4 Absatz 4 UKlaG auf Antrag von Gerichten und auch aufgrund von Hinweisen Dritter einzelne Eintragungen. Daneben finden von Amts wegen auch standardisierte Überprüfungen bei allen qualifizierten Eintragungen statt, um die Aktualität und Richtigkeit der Liste zu gewährleisten . 12. Entsendet die DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche? Im Bundesministerium für Bildung und Forschung ist die Deutsche Umwelthilfe in folgenden Netzwerken und Beiräten vertreten: Bildung für Nachhaltige Entwicklung – Mitglied im Partnernetzwerk „Außerschulische Bildung“ (2015 bis 2019) Fördermaßnahme „Nachhaltiges Wirtschaften“ (2016 bis 2018): Mitarbeit im Praxisbeirat in den Verbundprojekten Nachhaltig gewonnene mineralische Rohstoffe - Integrierte Analyse einer grünen Transformation - Vom Klimaschutzkonzept zur zielgruppenorientierten Sanierungsoffensive - Mitarbeit im Praxisbeirat der Nachwuchsgruppenförderung „Obsoleszenz als Herausforderung für Nachhaltigkeit – Ursachen und Alternativen“ (2016 bis 2021). Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nimmt die Deutsche Umwelthilfe an der Expertengruppe 1 des Nationalen Forums Diesel sowie an deren Unterarbeitsgruppen „Technik“ und „Vorschriften“ teil. 13. Sofern Frage 12 zutrifft, wer entscheidet in den Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)? Die Entscheidung über die Besetzung von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten gemäß Frage 12 obliegt den zuständigen Ressorts. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weist im Zusammenhang zur Antwort zu Frage 12 bezüglich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) daraufhin, dass die Partnernetzwerke (PN) die Arbeitsgruppen der UN-Dekade BNE fortführen. Die Mitglieder der PN haben sich während der Dekade eigenständig zu diesen Arbeitsgruppen zusammengeschlossen. Die Mitglieder wurden entsprechend nicht vom BMBF benannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2320 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und der DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? 15. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? 16. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es fand und findet kein Austausch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zwischen Bundesministerien und deren Geschäftsbereichen und der DUH bzw. der DUH Umwelt Service GmbH statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2320 Anlage Ressort Vorhaben Gesamtsumme des Vorhabens in EUR Kap./Titel BMU Wanderausstellung "Lebendige Elbe" 140.000,00 DM (1998: 54.000,00 DM, 1999: 56.000,00 DM, 2000: 30.000,00 DM) 1602 68411 BMU Solarbundesliga 72.000,00 (2003: 18.000,00 EUR, 2004: 36.000,00 EUR, 2005: 18.000,00 EUR) 1601 68504 BMU Fundraising-Fachberatung bei Umweltverbänden 158.300,00 (2003: 79.850,00 EUR, 2004: 78.450,00 EUR) 1601 68504 BMU Lebendige Flüsse und kleine Wasserkraft 40.500,00 (2004: 14.000,00 EUR, 2005: 26.500,00 EUR) 1601 68504 BMU Welche Kommune ist Vorreiterin beim Energiesparen ? Wettbewerb und Kampagne zum Energiesparen in Städten und Gemeinen 90.700,00 (2004: 31.700,00 EUR, 2005: 59.000,00 EUR) 1601 68504 BMU Lebendige Flüsse- ein Netzwerk von Einzelakteuren und Gruppen zur Vermittlung von Best Practice Beispielen in der Flußpolitik 203.600,00 (2004: 39.000,00 EUR, 2005: 75.500,00 EUR, 2006: 89.100,00 EUR) 1601 68504 BMU PM 10 Feinstaub. Reduzierung des Eintrages gesundheitsgefährdender PM 10-Feinstäube insbesondere aus Diesel-Motoren von Zugmaschinen, Pkw, Lkw und Baumaschinen 145.500,00 (2004: 52.500,00 EUR, 2005: 93.000,00 EUR) 1601 68504 BMU Pilotprojekt Wasserrahmenrichtlinie und Klein-wasserkraft – Büro am Fluss 129.457,00 (2005: 12.335,00 EUR, 2006: 62.770,00 EUR, 2007: 54.532,00 EUR) 1601 68504 BMU Koordination eines internationalen Elbebadeta-ges am 17. Juli 2005 40.000,00 (2005: 40.000,00 EUR) 1602 53202 BMU Verbraucherinformation zur Thematik Elektro(nik)-Altgeräte (EAG)und zum Einkauf umweltfreundlicher Elektro(nik)-Geräte. 175.250,00 (2005: 67.340,00 EUR, 2006: 107.910,00 EUR) 1601 68504 BMU Koordinierung der Öffentlichkeitskampagne zur Reduzierung des Eintrages gesundheitsgefährdender PM 10-Feinstäube insbesondere aus Diesel -Motoren von Zugmaschinen, Pkw, Lkw und Baumaschinen 258.075,00 (2006: 128.915,00 EUR, 2007: 129.160,00 EUR) 1601 68504 BMU Sonderbriefmarkenserie 2006 Klimaschutz geht uns alle an. Informationskampagne pro Biomasseheizkraftwerke in Städten und Gemeinden 72.700,00 (2006: 21.000,00 EUR, 2007: 51.700,00 EUR) 1601 68504 BMU Bundeshauptstadt im Naturschutz – ein Wettbewerb zur Förderung des Naturschutzes in Städten und Gemeinden 109.469,00 (2006: 21.384,00 EUR, 2007: 71.638,00 EUR, 2008: 16.447,00 EUR) 1602 68504 BMU Grünflächen in der Stadt – Chancen für ein er-weitertes Naturverständnis 107.181,17 (2007: 30.260,00 EUR, 2008: 76.921,17 EUR) 1602 68504 BMU Zukunftspreis "Nachhaltige Entwicklung" – Förderung und Stärkung der projektorientierten Kooperation zwischen Kommune und ehrenamtlich Engagierten zur nachhaltigen Entwicklung 46.760,00 (2007: 4.860,00 EUR, 2008: 41.900,00 EUR) 1601 68504 BMU Informationskampagne zur Unterstützung einer klimafreundlichen PKW-Kühlung mit CO2 86.220,00 (2007: 42.450,00 EUR, 2008: 43.770,00 EUR) 1601 68504 BMU Green(er) Electronics 50.000,00 (2007: 50.000,00 EUR) 1601 68504 BMU Ressourcenschonung durch die erneute Nutzung oder hochwertige Verwertung von Elektro-Altgeräten . 50.000,00 (2007: 50.000,00 EUR) 1601 68504 BMU Biodiversitätskampagne im Vorfeld der CBD – Hier ist Vielfalt 60.011,00 (2007: 60.011,00 EUR) 1602 68504 BMU Durchführung eines Kongresses zum Thema Umweltgerechtigkeit: Die sozialräumliche Ungleichverteilung von Umweltbelastungen in Städten und Gemeinden 46.510,00 (2008: 10.280,00 EUR, 2009: 36.230,00 EUR) 1601 68504 BMU Eine Flusskiste auf Wanderschaft 30.539,50 (2008: 20.038,50 EUR, 2009: 10.501,00 EUR) 1602 68504 BMU Dokumentation überregionaler Vorhaben zum naturverträglichen Hochwasserschutz zur ökologisch optimierten Wasserkraftnutzung und zum Auenschutz 212.661,31 (2008: 36.855,32 EUR, 2009: 105.633,10 EUR, 2010: 70.172,89 EUR) 1604 544 01 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2320 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Vorhaben Gesamtsumme des Vorhabens in EUR Kap./Titel BMWi Schaffung einer gesellschaftlichen Allianz Net-zintegration erneuerbarer Energien 918.272,00 (2008: 57.470,00 EUR, 2009: 465.935,00 EUR, 2010: 394.867,00 EUR) 0903 52602 BMU Biodive – Tauch ein in die Vielfalt des Lebens 99.043,00 (2008: 99.043,00 EUR) 1602 68504 BMU "Umsetzung: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt", Dialogforum: "Siedlungsbereich " 19.480,00 (2009: 12.040,00 EUR, 2010: 7.440,00 EUR) 1604 54401 BMU Naturnahe Freiräume in urbanen Räumen und deren Bedeutung für sozial benachteiligte Personengruppen 17.800,00 (2009: 17.800,00 EUR) 1601 68504 BMU Aktions- und Informationskampagne zu CO2-Klimaanlagen 135.234,00 (2009: 48.543,00 EUR, 2010: 65.369,00 EUR, 2011: 21.322,00 EUR) 1601 68504 BMU Koordination der Durchführung der Internatio-nalen Haischutzwoche 2010 in Deutschland 43.567,00 (2010: 11.964,00 EUR, 2011: 31.603,00 EUR) 1602 68504 BMU Capacity-building Auen- und Feuchtwaldschutz 53.972,00 (2010: 12.995,00 EUR, 2011: 40.977,00 EUR) 1602 68504 BMU Tagung Waldbiodiversität 16.286,00 (2010: 16.286,00 EUR) 1602 68504 BMU Internationale Zusammenarbeit im Bereich Ener-giespeicher 19.523,00 (2010: 19.523,00 EUR) 1601 53202 BMU Naturnahe Freiräume in urbanen Räumen und deren Bedeutung für sozial benachteiligte Personengruppen 131.766,25 (2010: 25.650,00 EUR, 2011: 106.116,25 EUR) 1601 68504 BMWi Investitionen in Erneuerbare Energien – Wirkun-gen und Perspektiven In Einzelfallstudien 129.951,00 (2010: 9.683,00 EUR, 2011: 54.888,29 EUR, 2012: 56.379,71 EUR, 2013: 9.000,00 EUR) 0903 68604 BMU Fischereidialog Ostsee 53.136,26 (2011: 14.601,00,00 EUR, 2012: 34.989,77 EUR, 2013: 3.545,49 EUR) 1602 68504 BMU Etablierung eines kommunalen Bündnisses für biologische Vielfalt einschließlich Fachkongress 157.485,65 (2011: 34.383,80 EUR, 2012: 65.058,40 EUR, 2013: 42.731,10 EUR, 2014: 15.312,35 EUR) 1602 544 11 BMWi Forum Netzintegration Erneuerbare Energien 1.611.644,00 (2011: 494.776,43 EUR, 2012: 544.766,00 EUR, 2013: 535.836,57 EUR, 2014: 36.265,00 EUR) 0903 52602 BMZ Erhalt der Biodiversität durch die Aufnahme des Okavango-Deltas in die UNESCO-Welterbeliste als Lebensgrundlage der ansässigen Bevölkerung in Burkina Faso 111.618,00 (2011: 78.135,00 EUR, 2012: 33.483,00 EUR) 2302 687 76 BMU Wild Cities: Internationales Projekt zum Thema Wildnisentwicklung in der Stadt 27.188,00 (2012: 27.188,00 EUR) 1602 68504 BMU Unterstützung und Untersuchung von Partizipationsprozessen für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Quartieren im Hinblick auf Umweltgerechtigkeit und politische Synergien 139.205,00 (2012: 48.140,00 EUR, 2013: 69.700,00 EUR, 2014: 21.365,00 EUR) 1601 68504 BMWi Verbundvorhaben: WESpe – Wissenschaftliche Forschung zu Wind-WasserstoffEnergiespeichern , Teilvorhaben DUH: Akzeptanz und Transparenz – Informations- und Kommunikationskonzept zu Wasserstoff-Großspeichern 269.189,00 (2013: 0,00 EUR, 2014: 88.483,87 EUR, 2015: 13.664,00 EUR, 2016: 132.041,13 EUR, 2017: 35.000,00 EUR) 6092 68302 BMBF Verbundvorhaben VerNetzen: Sozial-ökologische , technische und ökonomische Modellierung von Entwicklungspfaden der Energiewende 113.995,00 (2013: 15.316,00 EUR, 2014: 55.659,00 EUR, 2015: 28.964,00 EUR, 2016: 14.056,00 EUR) 3004 68541 BMU Gezielte Informationsvermittlung für relevante Akteure und Entscheidungsträger zum Thema Umweltgerechtigkeit. Austausch und Entwicklung von konkreten Handlungsansätzen mit diesen Multiplikatoren-Gruppen. Aufbau eines Multiplikatoren-Netzwerkes. 142.609,00 (2013: 31.150,00, 2014: 72.257,00 EUR, 2015: 39.202,00 EUR) 1601 68504 BMU Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Förderung von Wildnisgebieten durch lokale Inwertsetzung am Beispiel der Region Stettiner Haff. Phase 1 – Vorstudie 183.748,02 (2013: 32.746,59 EUR, 2014: 151.001,43 EUR) 1604 89201 BMU Städte und wilde Natur – in neuer Beziehung 34.366,00 (2013: 34.366,00 EUR) 1602 68504 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2320 Ressort Vorhaben Gesamtsumme des Vorhabens in EUR Kap./Titel BMU Förderung der Handlungsfähigkeit v. Fischereiwirtschaft u. Naturschutzverbänden für ein ökosystem -gerechtes Bestands-management in der Nordsee 89.685,00 (2013: 37.651,00 EUR, 2014: 52.034,00 EUR) 1602 68504 BMU KSI: KlimaStadtWerk – Klimaschutzstrategien für Stadtwerke als Baustein der lokalen CO2- Minderung 358.127,00 (2013: 46.482,00 EUR, 2014: 111.530,00 EUR, 2015: 108.605,00 EUR, 2016: 91.510,00 EUR) 6092 686 05 BMWi Verbundvorhaben: Interkommunale Kooperation als Schlüssel zur Energiewende: Integration von räumlicher Planung, Anlagenbau und Netzmanagement auf regionaler Ebene – Teilvorhaben: Netzintegration, Ökologie 290.883,00 (2013: 82.003,00 EUR, 2014: 117.131,88 EUR, 2015: 91.748,12 EUR) 0903 68301 BMWi Energieeffizienz und erneuerbare Wärme im Ge-bäudebereich nachhaltig steigern 168.951,00 (2013: 94.771,00 EUR, 2014: 23.135,23 EUR, 2015: 51.044,77 EUR) 0903 68604 BMU Auswertung deutschland- und EU-weiter Höchstspannungs-Erdkabelprojekte hinsichtlich vorhabenspezifischer Auswirkungen und Trassengestaltung aus Naturschutzsicht (z. B. Erfahrungen mit Erwärmung und Begrünung mit Gehölzen ). Erarbeitung erster Hinweise für eine naturverträgliche Trassengestaltung mit Gehölzen. 192.942,30 (2014: 10.893,66 EUR, 2015: 157.127,53 EUR, 2016: 24.921,11 EUR) 1604 544 01 BMU Verbundprojekt: NKI: Startschuss Klimaschutz: Transformationsbegleitung für Kommunen mit Hilfe des Instruments "Coaching Kommunaler Klimaschutz" 221.112,00 (2014: 11.741,96 EUR, 2015: 71.983,80 EUR, 2016: 79.011,14 EUR, 2017: 58.375,10 EUR) 6092 686 05 BMU Wildnispotenziale in der Bergbaufolgelandschaft 25.543,00 (2014: 25.543,00 EUR) 1601 68504 BMU Plastiktüte war gestern – Ressourcen effizient nutzen 38.479,00 (2014: 38.479,00 EUR) 1601 53205 BMU NKI: Energie- und ressourceneffiziente IKT als Baustein zur Umsetzung einer kommunalen Gesamtstrategie im Klimaschutz (GreenITown). 499.877,00 (2015: 149.136,00 EUR, 2016: 173.164,00 EUR, 2017: 177.577,00 EUR) 6092 686 05 BMBF F&U NBS-Verbund: Städtische Grünstrukturen für biologische Vielfalt – Integrierte Strategien und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in Städten (UrbanNBS), Teilvorhaben 3: Wissenstransfer, kommunale Strategien und Ökosystemdienstleistungen 132.638,00 (2015: 18.284,00 EUR, 2016: 29.800,18 EUR, 2017: 32.628,20 EUR, 2018: 25.569,00 EUR) 3004 68540 BMU Grün- und Freiflächen in der "Sozialen Stadt" 182.672,00 (2015: 35.022,00 EUR, 2016: 74.381,00 EUR, 2017: 73.269,00 EUR) 1601 68504 BMU F&U NBS Verbund „AgoraNatura – Natur- Markt“; Teilvorhaben C: Umsetzung und Einführung des Marktes 524.086,76 (2015: 39.158,89 EUR, 2016: 69.469,16 EUR, 2017: 70.311,82 EUR, 2018: 131.224,35 EUR) 1604 68501 BMU Biotopverbindendes Trassenmanagement unter Freileitungen – Naturschutzfachlicher Mehrwert für bundesweit bedeutsame Trocken- und Wald- Lebensraumkorridore durch ökologisches Management anhand von Beispielen in Rheinland- Pfalz 188.681,42 (2015: 50.242,37 EUR, 2016: 132.032,17 EUR, 2017: 6.406,88 EUR) 1604 54401 BMU „Energetisch sanieren für den Klimaschutz“ 65.726,20 (2015: 65.726,20 EUR) 6092 686 05 BMEL Stärkung nachwachsender Rohstoffe im Dämm-stoffmarkt, TV I: Informationsmaßnahmen 470.522,79 (2016: 18.250,95 EUR, 2017: 139.966,91 EUR, 2018: 159.248,92 EUR) 1005 68611 BMU Stadtgrün: Artenreich und Vielfältig – Teilvorhaben : Durchführung der Fachkongresse und Erarbeitung der Projektmaterialien 288.681,90 (2016: 39.575,70 EUR, 2017: 69.500,70 EUR, 2018: 54.576,90 EUR) 1604 68501 BMBF Verbundvorhaben ENSURE: Neue EnergieNetz-StruktURen für die Energiewende 598.875,86 (2016: 48.192,89 EUR, 2017: 228.006,25 EUR, 2018: 194.890,32 EUR) 3004 68541 BMU Informationskampagne zur Minderung des Stickstoffüberschusses 149.934,00 (2016: 62.091,00 EUR, 2017: 78.152,00 EUR, 2018: 9.691,00 EUR 1601 68504 BMU „Klimaschutzpotential der Sektorenkopplung“ 66.298,90 (2016: 66.298,90 EUR) 6092 68605 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2320 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Vorhaben Gesamtsumme des Vorhabens in EUR Kap./Titel BMU Konzeption und Durchführung einer Umsetzungsoffensive der Naturschutzverbände zur Unterstützung der Umsetzung des NBS-Handlungsprogramms 2015 – 2020; Teilprojekt III; DUH 56.728,30 (2016: 9.306,16 EUR, 2017: 30.006,48 EUR, 2018: 12.880,91 EUR) 1604 54401 BMBF Stadtgrün wertschätzen: Bewertung, Management und Kommunikation als Schlüssel für eine klimaresiliente und naturnahe Grünflächenentwicklung , Teilprojekt B: Analyse und Transfer von Praxiswissen zur Entwicklung und Erprobung von Kommunikations- und Beteiligungsstrategien in Kommunen – Wissenstransfer 225.609,71 (2016: 9.457,00 EUR, 2017: 70.000,00 EUR, 2018: 50.000,00 EUR) 3004 68543 BMU Dialogprozess Naturentwicklungspotentiale sächsische Lausitz 33.965,00 (2017: 17.770,00 EUR, 2018: 16.195,00 EUR) 1601 68504 BMU Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen Akteuren in Mittel- und Osteuropa im Bereich Klimaschutz 227.000,00 (2017: 19.526,72 EUR) 1602 53205 BMU „CO2-Reduktionspotential des Energieträgers Gas im Gebäudewärmebereich“ 49.550,64 (2017: 49.550,64 EUR) 1601 68504 BMU NKI: Mit Mehrweg das Klima schützen – Kampagne zu klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen 359.701,00 (2017: 50.000,00 EUR, 2018: 130.000,00 EUR) 6092 686 05 BMU Verbundprojekt: NKI: Klimaschutz zieht ein (KlimaZ) – Klimaschutz durch nachhaltige Gebäudedämmung 272.947,00 (2017: 75.086,00 EUR, 2018: 91.785,00 EUR) 6092 686 05 BMU NKI: Methanminderung für kosteneffizienten Klimaschutz in der Landwirtschaft 196.652,00 (2017: 90.365,00 EUR, 2018: 99.037,00 EUR) 6092 686 05 BMU Verbundprojekt: NKI: Koordinierungsstelle Sektorenkopplung – Klimaschutzpotenziale von Stromanwendungen im Wärmebereich heben 307.362,00 (2018: 103.397,00 EUR) 6092 686 05 BMU NKI: SmartRathaus Kommunaler Klimaschutz durch digitales Gebäudemanagement 497.944,00 (2018: 160.717,00 EUR) 6092 686 05 BMU NKI: Förderung von nicht-halogenierten Kältemitteln im Lebensmitteleinzelhandel und in Wärmepumpen 163.011,00 (2018: 80.554,00 EUR) 6092 686 05 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333