Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2322 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1859 – Zeitgemäße Mikrozensuserhebungen im Bereich Haushalte- und Familienstatistik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Daten des Statistischen Bundesamtes liefern für politische Willensbildung und Entscheidungsprozesse notwendige statistische Informationen. Planungen, Entscheidungen und deren Erfolgsbewertung erfolgen aufgrund dieser Fakten. Insbesondere der Mikrozensus spielt hier nach Ansicht der Fragesteller eine übergeordnete Rolle. Analysekategorien, die mit den gelebten Realitäten in der Gesellschaft übereinstimmen, sind für die Nutzung dieser Daten daher unerlässlich . Insbesondere im Bereich der Haushalte- und Familienstatistik scheint dies allerdings nicht mehr der Fall zu sein. Aufgrund der Definition der im Mikrozensus genutzten Kategorien können durch diese Kategorien bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Private Lebensformen werden beim Statistischen Bundesamt im Mikrozensus anhand zweier Merkmale erfasst: Elternschaft und Partnerschaft (www.destatis.de/DE/Publikationen/ Thematisch/Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/HaushalteFamilien201030016 7004.pdf?__blob=publicationFile, S.6). Besonders für die als „Alleinerziehende“ erfasste Bevölkerungsgruppe findet so eine sehr ungenaue Abbildung im Mikrozensus statt. Diese Gruppe umfasste laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2016 bereits 1,6 Millionen Menschen bzw. knapp 20 Prozent der als Familie definierten Lebensform in Deutschland – Tendenz steigend. 1996 fand eine Anpassung des Begriffes statt. Insbesondere Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, aber auch Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung bleiben unberücksichtigt beziehungsweise werden nicht differenziert betrachtet. Das Statistische Bundesamt weist selbst darauf hin (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/HaushalteFamilien2010300167004.pdf? __blob=publicationFile, S.22). Zudem ist der Begriff „alleinerziehend“ nach Ansicht der Fragesteller irreführend . Als alleinerziehend dürften eigentlich nur diejenigen Eltern bezeichnet werden, die ledig oder verwitwet sind, das alleinige Sorgerecht haben oder bei denen sich der andere Elternteil z. B. krankheitsbedingt nicht kümmern kann oder möchte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2322 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Scheidung oder Trennung ist dies nicht der Fall: Es handelt sich hier um ein getrennt Erziehen und nicht um ein allein Erziehen. Dass diese Unterscheidung auch in der statistischen Erfassung als Datenerhebungsgrundlage für verschiedene familienpolitische Maßnahmen sinnvoll ist, leitet sich daraus ab. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) benutzt daher diese begriffliche Differenzierung – beispielsweise in Bezug auf das ElterngeldPlus auf der Homepage des Bundesministeriums (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeldund -elterngeldplus/73752, 5. April 2018.) sowie in den Informationsbroschüren zum ElterngeldPlus (BMFSFJ: „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“, 20. Auflage, November 2017, z. B. Kapitel 1.2.2.: „Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar oder als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.“, unter: www.bmfsfj.de/blob/ 93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-undelternzeit -data.pdf, 5. April 2018). 1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit beim Statistischen Bundesamt zugrunde gelegte Definition von „alleinerziehend“? 2. Inwieweit entspricht die Abbildung der Alleinerziehenden im Mikrozensus aus Sicht der Bundesregierung der gelebten gesellschaftlichen Realität? 3. Warum findet keine weitere Differenzierung in dieser Gruppe analog zum Sprachgebrauch des BMFSFJ statt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Lebensform „Alleinerziehende“ wird im Mikrozensus abgegrenzt als Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. Diese Definition entspricht der international üblichen Erfassung von Alleinerziehenden (wie z. B. OECD Family Data Base, Eurostat) und ermöglicht damit die für internationale Vergleiche notwendige grundlegende empirische Erfassung. Mit anderen Erhebungen (wie z. B. SOEP, pairfam, Generation and Gender Survey) kann die Vielfalt der Lebenswirklichkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme von Verantwortung für Kinder differenzierter dargestellt werden. 4. Welche Differenzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden für die Erfassung im Mikrozensus ? Aufgrund der Definition von Alleinerziehenden im Mikrozensus werden Befragte nicht zu einer Partnerschaft mit einer Person außerhalb des Haushalts befragt. Daher wird nicht erfasst, ob und inwieweit sich ein Partner oder früherer Partner, der außerhalb des Haushalts lebt, an der Kindererziehung beteiligt. Differenzierungen sind daher hier nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2322 5. Wie bewertet die Bundesregierung eine weitere Aufschlüsselung der Kategorie in a) alleinerziehende (z. B. ledige bzw. verwitwete) Eltern ohne Partner, b) alleinerziehende Eltern mit Partner und c) alleinerziehende Eltern mit Partner im gleichen Haushalt? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Darüber hinaus können Alleinerziehende auch nach Familienstand (z. B. ledig/verwitwet) dargestellt werden. Es kann jedoch nicht unterschieden werden, ob die alleinstehenden Elternteile einen Partner oder eine Partnerin haben, welche/r nicht im Haushalt lebt oder ob die alleinerziehenden Elternteile ohne Partner/in leben. 6. Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die genannte Bevölkerungsgruppe durch andere Merkmale als den Meldeort besser abbilden? Für die Auswahl der Haushalte und Personen zum Mikrozensus sind Auswahlbezirke maßgeblich, nicht der Meldeort. In diesen Auswahlbezirken werden alle Haushalte und Personen befragt. Angaben zu Personen, die außerhalb der Haushalte leben, dürfen ohne Gesetzesänderung nicht erhoben werden. Darüber hinaus sieht das Statistische Bundesamt bei der Frage nach persönlichen Beziehungen und dem Grad einer Partnerschaft außerhalb des Haushaltes definitorische Abgrenzungsprobleme und Schwierigkeiten im Rahmen der Befragungssituation. 7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Abweichung der erhobenen Daten zu Alleinerziehenden (derzeitige Definition) zu einer differenzierten Datenerhebung von Alleinerziehenden und Getrennterziehenden ein (bitte Prozentangabe und absolute Anzahl benennen)? Die Daten des Mikrozensus enthalten hierzu keine Angaben. Wissenschaftliche Erkenntnisse auf Basis anderer Datenquellen zur Lebenswirklichkeit von getrennt erziehenden Eltern sowie Angaben über die zahlenmäßige Verteilung ergeben sich u.a. aus den Veröffentlichungen „Getrennt gemeinsam erziehen - Befragung von Trennungseltern“ des Instituts für Demoskopie Allensbach vom August 2017 im Auftrag des BMFSFJ (veröffentlicht unter www.ifd-allensbach.de/studienund -berichte/veroeffentlichte-studien.html ) sowie „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ von Geisler/Köppen/Kreyenfeld/Trappe/Pollmann- Schult (veröffentlicht unter: www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_ releases/2018-05-07_Kreyenfeld_divorce/Familien_Trennung_Scheidung_v2.pdf). 8. Mit welchem Aufwand ist eine Veränderung der Definition der Kategorie „alleinerziehend“ verbunden a) in der Datenerhebung (bitte mit Begründung zum Ablauf versehen) und b) finanziell? Um den gewünschten Sachverhalt abbilden zu können, müsste der Merkmalskatalog ausgeweitet werden. Im Rahmen der Datenerhebung sind nach einer möglichen Änderung des Mikrozensusgesetzes die entsprechenden Fragen in die verschiedenen Erhebungsmodi (Selbstausfüller-Fragebogen, Laptop-Anwendung sowie Online-Erhebung) einzubinden und der Erhebungs- und Aufbereitungsprozess zu ergänzen. Dies umfasst auch Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Auf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2322 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bereitung sowie die Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. Interviewer und Interviewerinnen wie auch die Erarbeitung eines neuen Auswertungskonzepts für den Bereich der Haushalts- und Familienstatistiken. Die finanziellen Folgen sind abhängig von der konkreten Ausgestaltung einer Gesetzesänderung und können daher derzeit nicht quantifiziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333