Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2324 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1712 – Der Kosovo und die EU-Erweiterungsperspektive V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Februar dieses Jahres gab die EU-Kommission bekannt, der Kosovo habe nunmehr die Möglichkeit, durch die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo nachhaltige Fortschritte zu erzielen und kann, sofern es die objektiven Umstände erlauben, auf seinem Weg in die EU vorankommen (https://ec.europa.eu/ germany/news/20180206-westbalkan-strategie_de). Dieses Abkommen trat am 1. April 2016 in Kraft. Mit dem SAA werden vertragliche Beziehungen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten geschaffen, die sich über ein breites Spektrum von Bereichen erstrecken. Das SAA soll zur Umsetzung von „Reformen“ beitragen und dem Kosovo eine stärkere Annäherung an Europa erleichtern (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1184_de.htm). Es soll der Verbesserung der Unabhängigkeit von Medien und Justiz, der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene und des organisierten Verbrechen dienen. Um den Kosovo an die EU heranzuführen, sollen bis 2020 mehrere Hundert Millionen Euro fließen , obwohl die Republik von fünf EU-Staaten nicht anerkannt und noch kein offizieller Beitrittskandidat ist (www.welt.de/politik/deutschland/article16463 8965/Araber-predigen-und-finanzieren-Islamismus-im-Kosovo.html). Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess will die Europäische Union die „Fortschritte des Kosovo auf seinem Weg in die Europäische Union weiter unterstützen “, wobei für den Kosovo zur Unterstützung der „erforderlichen Reformen “ im Zeitraum 2014 bis 2020 Heranführungshilfen (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA) in Höhe von 645,5 Mio. Euro vorgesehen sind (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1184_de.htm). Seit dem Krieg gegen Jugoslawien 1999 hat die EU den Kosovo mit 5 bis 6 Mrd. Euro bezuschusst (Bundestagsdrucksache 18/12347). Die „Heuchelei floriert besser als die Wirtschaft“, so SZ-Kolumnistin Franziska Augstein mit Blick auf das Agieren des Westens im Kosovo (www.sueddeutsche. de/wirtschaft/augsteins-welt-geschmiertes-kosovo-1.3117301). Das Pro-Kopf- Einkommen lag 2015 nach Angaben der Weltbank bei 4 000 US-Dollar, das Bruttoinlandprodukt insgesamt bei etwa 5,5 Mrd. Euro und der Kosovo bleibt damit das ärmste Land auf dem Balkan […] Der Lebensstandard nach dem Index der menschlichen Entwicklung (HDI) entspricht dem Nordkoreas (www. unescap.org/sites/default/files/wp-09-02.pdf; www.ks.undp.org/content/kosovo/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2324 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode en/home/countryinfo/). Nach offiziellen Angaben liegt die Arbeitslosigkeit bei über 35 Prozent, bei Jugendlichen sogar noch deutlich höher (www.pristina. diplo.de/Vertretung/pristina/de/05/01-Wirtschaft/01-WiUebersicht/__ wirtschafts_C3_BCbersicht-kosovo.html). Die Bevölkerung ist verarmt, die Arbeitslosigkeit gewaltig. Eine Arte-Dokumentation bezeichnet die ambitionierten Pläne der „internationalen Gemeinschaft“ in ihren „Protektoraten“ auf dem Balkan als unrühmlich gescheitert (www.youtube.com/watch?v=gM8w POa01Tk). Seit Januar 2012 führt die EU mit dem Kosovo einen sogenannten Visa-Dialog; im Rahmen dieses mehrjährigen Prozesses soll der Kosovo die innerstaatlichen Bedingungen für die Aufhebung der Visapflicht für touristische Reisen kosovarischer Bürgerinnen und Bürger in den Schengen-Raum schaffen (www.auswaertigesamt .de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/kosovo/252526). 1. Wie hoch waren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Finanzhilfen aus der EU für den Kosovo (sog. Vorbeitrittshilfen IPA I bzw. IPA II) (bitte nach Jahren und danach, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern, aufschlüsseln)? Die Finanzzusagen für Kosovo aus dem Instrument für Heranführungshilfe 2007 bis 2013 (IPA I) beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf insgesamt 679 Mio. Euro. Eine Aufschlüsselung nach Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Finanzzusagen für Kosovo aus dem Instrument für Heranführungshilfe 2014 bis 2020 (IPA II) beliefen sich im Zeitraum 2014 bis 2017 auf über 300 Mio. Euro; Details nach Jahren aufgeschlüsselt s. nachstehende Tabelle: 2014 2015 2016 2017 66,1 Mio. Euro 82,1 Mio. Euro 73,9 Mio. Euro 78,2 Mio. Euro Der Anteil Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 2007 bis 2016 ist in der Anlage 1 zu Frage 1 zu entnehmen. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor. 2. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Finanzhilfen aus der EU für den Kosovo (sog. Vorbeitrittshilfen IPA I bzw. IPA II) bis 2020 geplant (bitte nach Jahren und danach, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern, aufschlüsseln )? Für Kosovo plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mittelzusage in Höhe von über 300 Mio. Euro für die Jahre 2018 bis 2020. Eine Aufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor. Für die Jahre 2018 bis 2020 liegen noch keine Daten zur anteiligen Finanzierung der EU-Mitgliedstaaten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2324 3. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte sind in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung über die Verwendung der Mittel von IPA I und II für den Ausbau des Rechtsstaats und die Sicherung der Menschenrechte finanziert worden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Für den Ausbau des Rechtsstaats und der Sicherung der Menschenrechte sind nach Mitteilung der EU-Kommission die Maßnahmen finanziert worden, die der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden können. Die dort aufgeführten Beträge können auch aus Maßnahmen der Mehrländerprogrammierung stammen. 4. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen insbesondere mit den fünf EU-Mitgliedstaaten (Rumänien, Griechenland, Spanien , Zypern und die Slowakei), die den Kosovo nicht völkerrechtlich anerkannt haben und der Aufhebung der Visapflicht entgegenstehen, weil die von den aktuellen kosovarischen Behörden ausgestellten Reisepässe nicht gültig sind und man mit einem kosovarischen Reisepass nicht einreisen kann wie im Fall Spaniens (www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/ InfoAus/Paginas/Einreisebestimmungen.aspx)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über derartige Verhandlungen. 5. Welche Kriterien bzw. Bedingungen stehen nach wie vor der Aufhebung der Visapflicht für den Kosovo entgegen, um alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (bitte auflisten)? Im 4. Bericht über die Fortschritte Kosovos bei der Erfüllung der Vorgaben zur Visaliberalisierung vom 4. Mai 2016 stellte die Europäische Kommission fest, Kosovo erfülle alle Kriterien mit der Maßgabe, dass Kosovo zum Zeitpunkt der Annahme des Legislativvorschlags zur Visafreiheit das Grenzabkommen mit Montenegro ratifiziert und seine Ergebnisse bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption verbessert hat. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Regierungen von Suriname und Guinea-Bissau die Anerkennung des Kosovo widerrufen haben (https://amerika21.de/2017/11/190435/surinam-grossbritannien-kosovo- 2017)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der serbische Außenminister Ivica Dacić im Herbst 2017 ankündigte, dass Suriname die Anerkennung Kosovos zurücknehmen werde. Im Falle von Guinea-Bissau liegt der Bundesregierung eine an das Außenministerium Kosovos gerichtete Note des Außenministeriums von Guinea -Bissau vom 24. Januar 2018 vor, in der klargestellt wird, dass die am 10. Januar 2011 erfolgte Anerkennung Kosovos durch Guinea-Bissau weiterhin Bestand hat. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Guinea-Bissau die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo nicht vollzogen hat, wie dessen Premierminister des Landes bei seinem Besuch in Serbien im November 2017 verkündete (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm= 11&dd=22&nav_id=102857)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2324 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die einmal diplomatisch vollzogene Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo zurückgezogen werden kann? Die angekündigten Rücknahmen der Anerkennungserklärungen Kosovos entfalten nach Auffassung der Bundesregierung keine völkerrechtliche Wirkung. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Art der Mitteilung des Protests, welche die Regierung des Vereinigten Königreichs an die Regierung Surinames wegen der Nichtanerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit geschickt hat (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm= 11&dd=20&nav_id=102836)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es zu diesem Thema von Seiten des Vereinigten Königreichs Gespräche mit Regierungsvertretern von Suriname gegeben . 10. Hat die Bundesregierung auch eine Mitteilung an die Regierung Surinames wegen der Nichtanerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit geschickt (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm=11&dd=20&nav_id= 102836)? Die Bundesregierung hat keine Mitteilung verschickt, sondern die Frage in einem Gespräch des in Suriname nebenakkreditierten Botschafters mit dem Außenministerium von Suriname aufgenommen. 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Dialog zwischen Belgrad und Pristina bzw. Serbien und dem Kosovo nur sinnvoll ist, wenn am Ende die Anerkennung der Unabhängigkeit Serbiens steht (www.dw.com/sr/ dijalog-ima-smisla-samo-uz-priznanje/a-41551232)? Die Bundesregierung unterstützt den von der Europäischen Union moderierten Dialog zwischen Serbien und Kosovo, dessen Ziel die umfassende Normalisierung der bilateralen Beziehungen durch ein rechtlich bindendes Abkommen ist. 12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Bildung eines serbischen Gemeindeverbandes im Kosovo vor dem Hintergrund, dass das Verfassungsgericht in Pristina interveniert hat (www.derbund.ch/ausland/ europa/Ploetzlich-hilft-der-Feind/story/12150808) und dessen Etablierung nach dem im April 2013 unterzeichneten EU-Abkommen nicht verfassungskonform sei (www.berliner-zeitung.de/politik/reportage-aus-dem-kosovodie -letzten-serben-in-sued-mitrovica--25780084)? Im April 2018 hat die kosovarische Regierung das in der Brüsseler Dialog-Vereinbarung von 2015 vorgesehene Management-Team, das die Statuten des in der Dialog-Vereinbarung von 2013 vorgesehenen Gemeindeverbands ausarbeiten soll, reaktiviert. Das entsprechend der Vereinbarung von 2015 aus vier kosovoserbischen Vertretern bestehende Team soll nun einen Entwurf für die Statuten des Verbands ausarbeiten. Hierfür ist ein Zeitraum von vier Monaten vorgesehen. Die Stellungnahme des Verfassungsgerichts bezog sich nicht auf die Vereinbarung von 2013, sondern auf die Vereinbarung von 2015 und stellte die Einrichtung des Gemeindeverbands nicht grundsätzlich in Frage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2324 13. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Justizvereinbarung im Rahmen des Normalisierungsdialogs Belgrad – Pristina bereits umgesetzt, und wenn nicht, wann soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen ? Wie in der Justizvereinbarung vorgesehen, hat am 24. Oktober 2017 die Integration von kosovo-serbischen Richtern und Staatsanwälten aus Nord-Kosovo in das kosovarische Justizsystem damit begonnen, dass 40 Richter und 13 Staatsanwälte gegenüber Staatspräsident Hashim Thaci ihren Eid abgelegt haben. Am 6. November 2017 nahmen diese ihre Arbeit in der kosovarischen Justiz in Nord-Kosovo auf. 14. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ratifizierung des Grenzabkommens zwischen dem Kosovo und Montenegro die Voraussetzungen erfüllt, wie sie im Vierten Bericht über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung vom 4. Mai 2016 (COM (2016) 276 final) von der Europäischen Kommission bezüglich der festgestellten Erfüllung der Erfordernisse seines Fahrplans zur Visaliberalisierung („Roadmap“) gefordert wurden (Bundestagsdrucksache 18/9326)? Es obliegt der Europäischen Kommission festzustellen, ob die noch ausstehenden Bedingungen erfüllt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob zur Ratifizierung des Grenzdemarkationsabkommens mit Montenegro zwei Annexe mit dem Zusatz, dass diese der Orientierung der Abgeordneten dienen würden, dem Abkommen beigefügt wurden, und wenn solche Annexe beigefügt wurden, welchen Inhalts diese sind? Das Gesetz über die Ratifizierung des Grenzdemarkationsabkommens mit Montenegro besteht laut Artikel 3 des Gesetzes aus drei integralen Bestandteilen: 1) dem Grenzdemarkationsabkommen, 2) einer politischen Erklärung der Staatspräsidenten von Kosovo, Hashim Thaci, und Montenegro, Filip Vujanovic, zum Abkommen, die diese am 16. Februar 2018 unterzeichnet haben und 3) die offiziellen Aufzeichnungen der staatlichen Grenzkommission, die lediglich der Orientierung dienen. 16. Liegt der Bundesregierung inzwischen eine aktuelle schriftliche Bestandsaufnahme über die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption im Kosovo vor (Bundestagsdrucksache 18/9326), und wenn ja, was sind die zentralen Aussagen darin? Der Bundesregierung liegt keine aktuelle schriftliche Bestandsaufnahme über die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption in Kosovo vor. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Spanien, Rumänien und Zypern an dem für den 17. Mai 2018 in Sofia geplanten EU-Westbalkangipfel nur teilnehmen, wenn der Kosovo dort nicht als vollwertiger Staat auftritt (dpa vom 4. April 2018)? Beim EU-Westbalkangipfel in Sofia am 17. Mai 2018 war Spanien vertreten durch Botschafter Pablo García-Berdoy, Rumänen durch Präsident Klaus Werner Iohannis und Zypern durch Präsident Nikos Anastasiades. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2324 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 1 Aufschlüsselung der EU-Beiträge Deutschlands und der anderen Mitgliedstaaten Finanzierungsanteile der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt in Prozent in % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Belgien 4,0 4,2 4,3 4,0 4,1 4,1 3,8 3,9 4,0 4,6 Bulgarien 0,3 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 Tschechische Republik 1,1 1,3 1,3 1,3 1,4 1,2 1,2 1,1 1,1 1,3 Dänemark 2,0 2,1 2,3 2,0 2,0 2,1 2,1 1,9 1,8 1,8 Deutschland 19,7 20,0 18,8 20,0 19,3 20,3 21,0 21,9 20,5 19,2 Estland 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 Irland 1,4 1,4 1,4 1,2 1,1 1,1 1,2 1,2 1,3 1,6 Griechenland 2,7 2,1 2,2 1,9 1,6 1,4 1,4 1,5 1,0 1,3 Spanien 8,9 9,0 10,3 8,5 9,2 8,3 8,1 8,4 7,4 8,7 Frankreich 15,4 16,2 18,4 16,4 16,3 16,5 16,7 15,8 15,0 16,8 Kroatien 0,2 0,3 0,3 0,3 Italien 12,8 13,6 14,2 12,9 13,4 12,8 12,3 12,0 11,6 12,6 Zypern 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 Lettland 0,2 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Litauen 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Luxemburg 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 Ungarn 0,8 0,9 0,8 0,8 0,8 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 Malta 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Niederlande 5,7 6,0 3,1 4,7 4,9 4,7 4,7 6,3 5,8 3,7 Österreich 2,0 2,0 2,1 2,2 2,2 2,3 2,3 2,2 2,0 2,4 Polen 2,6 3,1 2,9 3,1 3,0 3,0 3,0 3,0 3,1 3,3 Portugal 1,3 1,3 1,5 1,6 1,4 1,4 1,3 1,3 1,2 1,4 Rumänien 1,0 1,1 1,2 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 Slowenien 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Slowakei 0,5 0,5 0,7 0,5 0,6 0,6 0,6 0,5 0,5 0,6 Finnland 1,5 1,5 1,7 1,4 1,6 1,6 1,6 1,4 1,4 1,6 Schweden 2,7 2,9 1,7 2,7 2,8 2,9 3,0 3,2 2,9 2,4 Vereinigtes Königreich 12,2 9,1 9,3 12,3 11,5 12,5 12,2 10,6 15,6 12,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2324 Anlage 2 zu Frage 3 Zivilstandsregister für den Zeitraum 2007 bis 2013 aus IPA I: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung der Behörde für Zivilstand und Einheitliche Adressen 5 Mio. Datenverarbeitung für Zivilstandsregister 1,55 Mio. Digitalisierung der beglaubigten Abzüge aus Zivilstandsregistern 2,41 Mio. Unterstützung der Einführung eines einheitlichen Adresssystems in Kosovo 1 Mio. Datenschutz für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung der kosovarischen Behörden im Bereich Datenschutz 1,78 Mio. Ausstattung mit Peripheriegeräten für ein Datensystem der Nationalen Datenschutzbehörde 32.000 Unterstützung der Nationalen Datenschutzbehörde 2 Mio. Bekämpfung Wirtschaftskriminalität, Organisiertes Verbrechen, Korruption für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung der Antikorruptionseinrichtungen in Kosovo 1 Mio. Projekt gegen Wirtschaftsverbrechen Phasen I und II 3 Mio. Unterstützung der Behörde für beschlagnahmtes und eingezogenes Vermögen 1,77 Mio. Unterstützung kosovarischer Behörden bei der Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftsdelikten 1,17 Mio. Stärkung der Ermittlungskapazitäten gegen Organisiertes Verbrechen und Korruption 1,8 Mio. Unterstützung der kosovarischen Behörden im Kampf gegen Organisiertes Verbrechen, Korruption und Gewaltverbrechen 2,5 Mio. Ausstattungshilfe für die kosovarische Kriminalpolizei 170.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2324 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Infrastruktur der Justizbehörden für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Ausstattung des Innenministeriums 200.000 Bau eines Justizgebäudes 22,58 Mio. Bau eines Hochsicherheitsgefängnisses 8,54 Mio. Instandsetzung des Gebäudes des Polizeigewahrsams in Nordmitrovica 200.000 Modernisierung zweier Gerichtsgebäude in Süd- und Nordmitrovica 45.000 Justizbereich für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Reform der juristischen Ausbildung 5,58 Mio. Twinningprojekt zur Einführung von EU-Standards 2,4 Mio. Fortsetzung der Wiedereinsetzung von Richtern und Staatsanwälten (Fortsetzung eines Projekts aus dem Instrument für Stabilität und Frieden) 870.000 Stärkung der Rechtssicherheit durch Lehrpläne und Standards für vereidigte Übersetzer und Dolmetscher 1,6 Mio. Beschaffung und Installation von Übersetzungs- und Dolmetschertechnik und Büroausstattung für Übungszwecke 150.000 Unterstützung des kosovarischen Verfassungsgerichts 190.000 Ausstattung des Nationalen Justizinstituts in Kosovo mit Möbeln, IT und Literatur 250.000 Unterstützung der forensischen Medizin in Kosovo 3,33 Mio. Stärkung der internationalen Justizzusammenarbeit 700.000 Unterstützung bei der Angleichung des Rechts und bei Herstellung von Kohärenz des rechtlichen Rahmens 800.000 Unterstützung bei der Lösung von Vermisstenfällen 360.000 Unterstützung des Justizministeriums bei Entwicklung von Politiken und Gesetzgebungsvorhaben und deren Implementierung 1,4 Mio. Unterstützung der Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Strafvollzugssystems 3 Mio. Unterstützung freier juristischer Berufe und der Anwaltskammer 1,65 Mio. Einführung eines Nationalen Strafregisters 2,5 Mio. Unterstützung der Jugendgerichtsbarkeit 4,43 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2324 Migration und Asyl für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterbringung für Asylsuchende 1,6 Mio. Kapazitätsaufbau für Wiederaufnahme, Asyl, Migration und Integration 10,2 Mio. Unterstützung der kosovarischen Behörden beim effizienten Asyl- und Migrationsmanagement 2,18 Mio. Reform des Strafrechts für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Verbesserung des Strafvollzugssystems im Hochsicherheitsgefängnis 5,7 Mio. Einrichtung eines Instituts für Psychiatrische Forensik in Kosovo 2,15 Mio. Stärkung der Behörden für Strafvollzug und Bewährung 3,7 Mio. Materialausstattung der Behörden für Strafvollzug und Bewährung 320.000 Polizeireform für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung der Polizeireform in Kosovo 5,94 Mio. Integriertes Ballistikerkennungsprogramm 1 Mio. Unterstützung von Zeugenschutzprogrammen bei der Bekämpfung von Organisiertem Verbrechen 5,5 Mio. Unterstützung im Kampf gegen Menschenhandel und häusliche Gewalt 3,1 Mio. Verbesserte Ausbildung im Bereich öffentliche Sicherheit und Sicherheitssektor 2,87 Mio. Unterstützung der Polizei in Kosovo und der Forensikbehörde zur Verbesserung ihrer Ermittlungsmethoden für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 3 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2324 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grenzsicherung und Sicherheit für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Twinningprojekt mit der Grenzpolizei von Kosovo 2 Mio. Ausstattung der Grenzpolizei 4,1 Mio. Integriertes Grenzmanagement und Bekämpfung des Drogenhandels 2 Mio. Ausstattung mit Geräten zur Drogenerkennung und -entdeckung 500.000 Bau von drei Grenzübergängen mit Serbien 10,99 Mio. Recht auf Eigentum und Grundbuchangelegenheiten für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung für Zivil- und Eigentumsrechte 4,37 Mio. Grundrechte für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Rückkehr und Reintegration in Kosovo 4 Mio. Fazilität für Zivilgesellschaft 1,23 Mio. EU-Community Stabilisation Programme (EU-CSP), Phase 3 2 Mio. Unterstützung der Behörde der Ombudsperson in Kosovo 3 Mio. Minderheitenprogramme für den Zeitraum 2007 – 2013 aus IPA I und für den Zeitraum 2014 – 2017 aus IPA II: Projekt Mittel (in Euro, gerundet) Unterstützung besonders schutzbedürftiger Gruppen einschließlich Implementierung der Roma Ashkali and Egyptian Strategy 4,07 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333