Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2331 19. Wahlperiode 18.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1741 – Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Wolf breitet sich in immer mehr Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen) aus und die Bestände wachsen nach wie vor und länderübergreifend. Nachweisliche Wolfsrisse bei Nutztieren erhöhen das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zwischen unterschiedlichen Interessengruppen, insbesondere in den Bereichen Naturschutz, Jagd und Weidetierhaltung. Es ist unbestrittene Meinung unter Expertinnen und Experten, dass ein effizienter präventiv wirkender Herdenschutz Voraussetzung für gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes und Grundlage des Interessenausgleichs zwischen Weidetierhaltung , Jagd und Naturschutz ist. Den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern geht es vorrangig um einen wirksamen und angemessenen Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen und erst in zweiter Linie um den Ausgleich eventueller materieller Verluste durch Wolfsrisse. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist zuständig für die Weidetierhaltung, einschließlich Tierschutz. Daraus abzuleiten ist auch die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Lösungen für einen effektiven präventiven Herdenschutz. Die Umsetzung und Sicherung des hohen internationalen Schutzstatus des Wolfes („streng geschützt“ nach Berner Konvention (Anhang II) und nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Anhang 2)) wird jedoch nur mit gesellschaftlicher Akzeptanz erfolgreich gelingen. Dazu gehört neben der Unterstützung der Weidetierhaltung auch eine kontinuierliche Information und Aufklärung der Bevölkerung. Die Fraktion DIE LINKE. hat in den vergangenen Jahren immer wieder in parlamentarischen Anträgen gefordert, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung bei der politischen Rahmensetzung für die Rückkehr des Wolfes übernimmt . Das heißt für das Landwirtschaftsressort, beim Herdenschutz die Empfehlungen aus der Wissenschaft zu bewerten und umzusetzen, wie beispielsweise die Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien und Standards für den Herdenschutz , die Stärkung und den raschen Transfer von aktuellen Ergebnissen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2331 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Wildforschung sowie von Wissen und praktischen Erfahrungen zur Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Der diesbezügliche Handlungsbedarf wurde schon im Dezember 2016 in der Fachpresse (Agra-Europe, 15. Dezember 2016: „Bundespolitiker betonen Handlungsbedarf in Sachen Herdenschutz“) selbst aus den Reihen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag in Auswertung eines Fachgesprächs im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Dezember 2016 anerkannt. Einige Bundesländer haben unterdessen eigene Initiativen zum Umgang mit Konflikten durch Wolfsübergriffe ergriffen. In Sachsen-Anhalt hat beispielsweise im Landesamt Umweltschutz im Juli 2017 ein Wolfskompetenzzentrum (WZI) die Arbeit aufgenommen und eine „Leitlinie Wolf“ wurde veröffentlicht. In Brandenburg wurde im Dezember 2017 eine Wolfsverordnung in Kraft gesetzt und für Mitte 2018 ist die Eröffnung eines Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrum im Wildpark Schorfheide geplant, wie aus einem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ) hervorgeht (vgl. www.moz.de/artikelansicht /dg/0/1/1539936). Die guten Ansätze einiger Bundesländer müssen nach Auffassung der Fragesteller zusammengeführt werden und eingehen in bundeseinheitliche Regelungen. Nur so ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten und der wirksame Schutz sowohl des Wolfes als auch der Weidetiere erreichbar (vgl. www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1539936). Verschiedenen Fraktionen, so auch DIE LINKE., haben am 2. Februar 2018 Anträge zum Thema Wolf in den Deutschen Bundestag eingebracht, denen die Schaffung von Rechtssicherheit als Ziel gemeinsam ist (siehe Bundestagsdrucksachen 19/581, 19/584, 19/589, 19/594). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung versteht unter einem wirksamen Schutz von Weidetieren sowie einem Konfliktmanagement mit Blick auf betroffene Weidetierhalter, Jäger , Naturschutz und Gesellschaft ein Bündel verschiedenster Maßnahmen. Präventiver Herdenschutz soll Weidetiere vor Übergriffen von Wölfen schützen und damit die Verletzung und den Verlust von Weidetieren verhindern. Für die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen sind die Länder zuständig . Die Bundesregierung (Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) setzt die politischen Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018. 1. Wird die Bundesregierung in der 19. Legislatur die fachliche Zuständigkeit für den Herdenschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ansiedeln und die Kompetenzen bündeln sowie bundeseinheitliche Standards verbindlich einführen? Wenn ja, bis wann, und wie wird das in der Arbeitsstruktur des BMEL verankert , und welche zusätzlichen Personalstellen werden dafür geschaffen? Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung einen wirksamen wolfssicheren Herdenschutz gewährleisten (bitte ausführlich erläutern)? Der Herdenschutz ist ein vorrangiges Ziel im Rahmen der verschiedenen Bereiche des Wolfmanagements. Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Herdenschutz auf Ebene der Bundesländer zu organisieren und zu ergreifen. Zum Herdenschutz gibt es Arbeitsgruppen auf Länderebene. Diese stehen auch deutschlandweit miteinander in Verbindung, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Die Bundesregierung wird die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2331 12. März 2018 zum Wolf umsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz und die Dokumentations - und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646 verwiesen. 2. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Herdenschutz in den vergangenen zwei Jahren (2016/2017) weiterentwickelt (bitte ausführlich erläutern )? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird verwiesen. Die darin beschriebenen Maßnahmen und Erfahrungen gelten auch heute. Mit dem Fachartikel „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) liegen nun auch erste Kostenschätzungen zu den einzelnen Maßnahmen vor. Diese sind noch zu prüfen. 3. Wie wurde oder wird die im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 18(10)576) angekündigte fachliche und ideelle Unterstützung im BMEL konkret umgesetzt, und welche zusätzlichen Mittel (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646) werden dafür in den Haushalt 2018/2019 in welchen Haushaltstitel und für welche konkreten Maßnahmen eingestellt? Wenn nein, warum nicht, und wie soll die fachliche und ideelle Unterstützung durch das BMEL gesichert werden? Für die Umsetzung und Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sind die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Thematik wiederholt bei Sitzungen von Bund- und Länderreferenten angesprochen. Im Rahmen eines BMEL-Gesprächskreises Wolf erfolgt ein intensiver Austausch mit den betroffenen Weidetierhaltern. Die Bundesregierung wird die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018 zum Wolf umsetzen. 4. Welche Vorhaben sind zur Entwicklung von effektiven Herdenschutzsystemen in topographisch schwierigen Gebieten (z. B. Deiche, Steilhanglagen) vorgesehen, und durch wen werden sie finanziert und durchgeführt? Bestehende Herdenschutzsysteme, wie etwa die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen für Ziegen und Schafe sind in den allermeisten Regionen Deutschlands anwendbar. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 verwiesen. Die Ausführungen gelten analog auch für andere topografisch schwierige Gebiete. Herdenschutzmaßnahmen für Schafe bzw. Ziegen in Steilhanglagen sowie auf Deichen (darunter auch Binnendeiche) durch Schafe bzw. Ziegen sind derzeit im Fokus einiger Forschungsvorhaben der Bundesländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2331 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Verhaltens von Wölfen in dichtbesiedelten Kulturlandschaften und der sich daraus ergebenden Entwicklung flexibler Strategien zum Umgang mit Wölfen (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz als Agrarpolitische Verantwortung“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13646 wird verwiesen. 6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Erfordernisse des Arbeitsumfeldes für einen ausgebildeten Herdenschutzhund, oder wird sie ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag geben als Grundlage für eine Änderung des § 4 „Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien“ der Tierschutz -Hundeverordnung (TierschHuV) (bitte ausführlich erläutern)? 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zur rechtlichen Klärung der Anforderungen an das Arbeitsumfeld von Herdenschutzhunden den § 4 TierschHuV für Herdenschutzhunde im Einsatz zeitweise auszusetzen, verbunden mit einer Evaluierung und Kontrollauflagen zum Wohlergehen der Hunde? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)? 8. Wann wird die Bundesregierung die geplante Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (Bundestagsdrucksache 18/13646) dem Bundesrat vorlegen, und wird diese die von vielen Schaf- und Ziegenhaltenden geforderte Ausnahme von der Schutzhüttenpflicht für Herdenschutzhunde enthalten, um Rechtssicherheit für die weidehaltenden Betriebe beim Einsatz von Herdenschutzhunden zu gewährleisten? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13646 wird verwiesen. 9. Wird die Bundesregierung eine öffentlich zugängliche, regionalisierte bundesweite Übersicht (nach Monaten) über die Anzahl von Wolfsrissen nach Weidetierarten in Bezug zu den verschiedenen Weidetierbeständen und den angewandten Herdenschutzmaßnahmen veranlassen, adäquat zu den bundesweiten Übersichten des DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) der Wolfsvorkommen, ihrer regionalen Ausbreitung und Totfunde? Wenn ja, wer wird sie erstellen? Wann und wo wird diese Übersicht öffentlich zugänglich sein (bitte die bisherigen Ergebnisse und den Arbeitsstand ausführlich erläutern)? Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Bundesregierung eine solche Übersicht als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Herdenschutzes vorlegen (bitte ausführlich erläutern)? Die Begutachtung sowie die abschließende Einschätzung von Nutztierrissen einschließlich der Dokumentation der angewandten Herdenschutzmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. In einigen Bundesländern wird ein Überblick über die von Wölfen verursachten Schäden auf Webseiten veröffentlicht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2331 Derzeit werden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) jährlich alle in den Bundesländern registrierten Schadensfälle durch Wölfe zusammengestellt . Die Daten werden bei den Bundesländern zu einem festen Termin abgefragt. Die Ergebnisse werden im Anschluss als „Bericht zu Prävention und Nutztierschäden“ auf der Internetseite der DBBW veröffentlicht (https://dbbwolf .de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden). 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wolfsübergriffen auf Herden in Abhängigkeit von Herdenschutzmaßnahmen entwickelt (ohne Herdenschutzmaßnahmen, nur durch mechanische Mittel – Zäune –, durch Herdenschutzhunde oder durch kombinierte Herdenschutzmaßnahmen ), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte nach Monaten und Regionen, Bundesländern auflisten und die angewendeten Maßnahmen und Schlussfolgerungen erläutern)? Wie auch die Erfahrungen aus anderen Ländern belegen, lässt sich durch die Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen die Häufigkeit von Wolfsübergriffen reduzieren . Nach den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie auch in Deutschland gibt es die meisten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere vor allem dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes und der steigenden Zahl an Nutztierrissen. Entscheidend ist, wie gut oder schlecht vor allem Schafe und Ziegen geschützt waren. Diese Analyse wird durch die Erfahrung in Deutschland bestätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die quantitative Entwicklung der Wolfsvorkommen und deren Dichte in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte in einer repräsentativen Übersicht für die Jahre 2015 bis 2018 auflisten und erläutern)? Im Rahmen der Berichtspflichten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie , 92/43/EWG) werden alle sechs Jahre durch die Mitgliedstaaten nationale Berichte u.a. zu den unter Anhang II, IV und V gelisteten Arten erstellt. Die EU- Kommission erstellt auf Basis der nationalen Berichte ihrer Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren einen sogenannten Gemeinschaftsbericht. Für den Berichtszeitraum 2007 bis 2012 liegen aus allen Mitgliedstaaten Daten über die einzelnen Wolfsvorkommen, die Anzahl der Wölfe und die Einschätzung des Trends vor. Zusätzlich kann durch einen Abgleich mit den Daten aus dem vorherigen Berichtszeitraum (2001 bis 2006) die Entwicklung der Wolfsvorkommen nachvollzogen werden (www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/eugemeinschaftsbericht .html). Für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 werden die Daten u.a. zu den Wolfsvorkommen , der Anzahl der Wölfe und der besiedelten Fläche derzeit von den Mitgliedstaaten zusammengetragen und im Jahr 2019 der EU-Kommission vorgelegt . Im Anschluss wird der Gemeinschaftsbericht der EU-Kommission veröffentlicht . Eine Schlussfolgerung aus der quantitativen Entwicklung der Wolfsvorkommen sowie deren Dichte aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 kann daher erst nach erfolgreicher Übermittlung der nationalen Berichte an die EU-Kommission sowie anschließender Fertigstellung des Gemeinschaftsberichts der EU-Kommission erfolgen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2331 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Kontakte hat die Bundesregierung zur Prüfung bzw. Feststellung des Erhaltungszustandes der zentraleuropäischen Tieflandpopulation des Wolfes eine Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte erläutern)? Eine staatenübergreifende Bewertung des Erhaltungszustandes für grenzübergreifende Populationen ist prinzipiell erstmals für den FFH-Bericht 2019 (Berichtszeitraum 2013 bis 2018) möglich. Nach den Leitlinien der EU sind die Voraussetzungen dafür ein über eine Berichtsperiode hinweg einheitlich durchgeführtes Monitoring sowie eine Zusammenarbeit und Verständigung beim Management (Reporting under Article 17 of the Habitats Directive – Explanatory Notes and Guidelines for the period 2013 – 2018). Diese Voraussetzungen sind für Deutschland mit keinem der Staaten, mit denen es grenzübergreifende Wolfspopulationen gibt, für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 gegeben. Im Zeitraum von 2009 bis 2013 hat Deutschland mit Polen gemeinsame Monitoringstandards für die grenzüberschreitende deutsch-polnische Wolfspopulation erarbeitet, die in Polen bislang nicht umgesetzt wurden. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, hat ihren polnischen Amtskollegen Henryk Kowalczyk bei ihrem Antrittsbesuch am 30. April 2018 vorgeschlagen, die Voraussetzungen für künftige gemeinsame Berichte zur grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Wolfspopulation zu schaffen. Die polnische Seite hat dazu ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Gespräche dazu sollen nun auf Arbeitsebene geführt werden. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, über den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein Bundesprogramm für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf für Landwirtinnen und Landwirte einzurichten und mit einem Fördersatz von 100 Prozent zu unterstützen, wie dies für Projektträger zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen schon möglich ist? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)? Die Länder sind für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen beim Artenschutz und im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes zuständig. Für eine Mitwirkung des Bundes für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind bestimmte Grundvoraussetzungen erforderlich. Dafür ist zunächst eine Prüfung und Abstimmung mit den Ländern erforderlich. 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf? Wo sind diese Maßnahmen verankert, und in welcher Höhe mit welchen Haushaltstiteln werden sie finanziell unterstützt? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2331 15. Bis wann wird die Bundesregierung die Erwartungen der 89. Umweltministerkonferenz (UMK) vom November 2017 umsetzen (siehe Fragen 15a bis 15c), die von der auf der Frühjahrskonferenz 2017 eingerichteten Ad-hoc- Arbeitsgruppe formuliert wurden? a) Unter welcher fachlichen Federführung will die Bundesregierung nach welcher Priorität und unter Einbeziehung welcher Fachressorts die von der UMK gewünschten bundeseinheitlichen Positionen zu den Themen „Günstiger Erhaltungszustand der Tierart Wolf“, „Umgang mit Wölfen, mit einem für den Menschen problematischen Verhalten“ sowie „Umgang mit Wölfen in anderen Mitgliedstaaten der EU“ erarbeiten (bitte ausführlich erläutern)? b) Welche Arbeitsstruktur hat die Bundesregierung vorgesehen, um bundeseinheitliche Empfehlungen zum Umgang mit Wölfen hinsichtlich der rechtlichen Fragen mit den Ländern zu entwickeln, wobei die Definition auffälliger Wölfe für Menschen und Nutztiere, konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen, die Erarbeitung von rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Hinweisen zum Vollzug von § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes für zu ergreifende Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, sowie klare Vorgaben über die damit verbundenen Dokumentationspflichten zu klären sind? c) Bis wann wird die Bundesregierung für ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen, den Erhaltungszustand der Tierart Wolf darlegen und eine Habitatanalyse für Deutschland aktualisiert haben? d) Bis wann werden Möglichkeiten der Vergrämung von Wölfen mit den Ländern praxistauglich so weiterentwickelt sein, dass sie, wie von der UMK gewünscht, veröffentlicht werden können? Daten zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes werden im Rahmen der FFH-Berichtspflicht in den Ländern erhoben und durch das BfN aggregiert. Die Berichtsentwürfe des BfN werden auf sogenannten Bewertungskonferenzen zu den einzelnen biogeographischen Regionen bzw. thematischen Bereichen mit den Ländern abgestimmt. Im Anschluss erfolgt eine Ressortabstimmung des nationalen Berichts zwischen dem BMU und weiteren einzubeziehenden Bundesministerien , bevor die Berichtsdaten in elektronischer Form an die EU übermittelt werden . Die durch die Umweltministerkonferenz (UMK) erbetenen Positionen und Empfehlungen werden derzeit in den zuständigen Gremien der LANA (Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt. Eine bundeseinheitliche Position zum „Umgang mit Wölfen in anderen Mitgliedsstaaten der EU“ ist von der UMK nicht erbeten worden. Die Vorstellung der aktualisierten Habitatanalyse für die Tierart Wolf ist für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Die Darlegung des Erhaltungszustands erfolgt im Rahmen der FFH-Berichtspflicht (s. Antwort zu Frage 11). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2331 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wird sich die Bundesregierung für eine bundesweite Anmeldung des Herdenschutzes zur Schadensvorbeugung und/oder zum Schadensausgleich in Bezug auf den Wolf bei der Europäischen Kommission als Beihilfemaßnahme für die kommende Förderperiode innerhalb der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einsetzen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen. 17. Welche Maßnahmen plant das Landwirtschaftsressort der Bundesregierung zur Konfliktminimierung im Zuge der Ausbreitung des Wolfes? Die beiden Ressorts BMEL und BMU werden ihre weiteren Maßnahmen vor dem Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018 planen und weiterverfolgen. 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bündelung von Erkenntnissen und Erfahrungen für einen wolfssicheren bundeseinheitlichen Herdenschutz in unterschiedlichen Gebietskulissen, um dem weiteren Aufklärungsbedarf gerecht zu werden (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 19. Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) der KTBL-Studie zu „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung“ bei der Unterstützung der Weidetierhaltung einbeziehen? Mit dem KTBL-Fachartikel „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen“ liegen erstmals Schätzungen zu den Kosten der einzelnen Herdenschutzmaßnahmen vor. Diese sind noch zu prüfen. 20. Welche Strategie hat die Bundesregierung für eine Stabilisierung der Weidewirtschaft , um einem guten Erhaltungszustand von geschützten Lebensräumen und den Deichen (auch Binnendeiche) durch Beweidung zu gewährleisten , und welche Maßnahmen sind geplant (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorkommen von Wolf- Haushund-Hybriden und den Umgang mit diesen Hybriden? In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren zwei Wolf-Hund-Hybridisierungs -Ereignisse nachgewiesen worden, einmal im Jahr 2003 und einmal im Jahr 2017. In beiden Fällen handelte es sich um weibliche Wölfe, die sich mangels Wolfsrüden mit Haushunden gepaart haben. Im Herbst 2003 wurden bei Neustadt/Spree im Nordosten von Sachsen sechs Welpen nachgewiesen, die sich phänotypisch von Wölfen unterschieden. Von diesen wurden vier nicht mehr nachgewiesen und zwei in ein Gehege verbracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2331 In Thüringen wurde im Oktober 2017 ein Fall dokumentiert, bei dem sich eine Wölfin mit einem Haushund verpaarte. Im Oktober 2017 gab die DBBW eine fachliche Stellungnahme zur Situation und dem weiteren Vorgehen bezüglich der Hybridwelpen ab. Die genetische Bestätigung erfolgte durch das Nationale Referenzzentrum für Wolf und Luchs, das Senckenberg Forschungsinstitut, Außenstelle Gelnhausen. Die Entnahme der Welpen ist noch nicht abgeschlossen, weitere Informationen werden durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. 22. Wie sind Wolf-Hybriden aus Sicht der Bundesregierung arten- und tierschutzrechtlich einzuordnen, und welche Konsequenzen folgen daraus für ihren Schutzstatus? Wolfshybride, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie eine oder mehrere Exemplare der Art Wolf vorkommen, sind vom Schutz des § 44 Absatz 1 BNatSchG erfasst. Maßgeblich für den Schutzstatus von Hybriden ist der Begriff der besonders geschützten Arten bzw. streng geschützten Arten nach § 44 Absatz 1 BNatSchG. Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 13 bzw. Nummer 14 BNatSchG fallen darunter u. a. alle in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten. Der in Deutschland vorkommende Wolf ist gem. Anhang IV der FFH-RL eine streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse. Ebenfalls ist der Wolf in Anhang A der Verordnung EG Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels gelistet. Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie eine oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A vorkommen, fallen wie reine Arten unter die EG-Verordnung, auch, wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist (Nr. 11 Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D). Aus Artenschutzgesichtspunkten ist die Entnahme von Hybriden zu empfehlen. Die Empfehlungen der Large Carnivore Initiative Europe der International Union for Conservation of Nature (Linnell et al. 2008) stellen heraus, dass Hybride durch die Einbringung von Haustiergenen in die Wildtierpopulation eine Gefahr für die Wildtier-Population darstellen. Dies wird in der Empfehlung Nr. 173 (2014) der Berner Konvention bekräftigt, hier werden die Unterzeichner der Berner Konvention, zu denen auch Deutschland gehört, aufgefordert, die staatlich kontrollierte Entfernung von nachgewiesenen Wolf-Hund-Hybriden aus wilden Wolfspopulationen sicherzustellen. Bei der Entnahme und der nachfolgenden Haltung von Wolfshybriden sind die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. Ein Halten dieser Tiere in Gefangenschaft wird häufig auch aus Tierschutzgründen nicht möglich sein. Ob Wolfshybride gehalten werden können, muss daher im Einzelfall geprüft werden. Auch in diesem Fall sind die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, insbesondere dessen § 2 zu beachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2331 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, um Haftungsfragen bei möglichen nicht kalkulierbaren Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung durch die Anwesenheit des Wolfes zu klären, einen Änderungsvorschlag für den § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend in den Deutschen Bundestag einzubringen , dass eine Ersatzpflicht ferner nicht eintritt, wenn die Ursache des Schadens in dem Verhalten von Wildtieren liegt, die auf die Haustiere eingewirkt haben, oder welche andere Lösungsstrategie hat die Bundesregierung für diese offenen Haftungsfragen bzw. zur Minderung der Risiken für die betroffenen Betriebe (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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