Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2345 19. Wahlperiode 28.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Stefan Schmidt, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1863 – Baulandpreise, Baulandmobilisierung und Einführung einer Grundsteuer C V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Immobilienpreise steigen bundesweit, allein in Hamburg kostet eine Eigentumswohnung 42 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Im Hamburger Umland sogar 45 Prozent mehr (vgl. www.ndr.de/nachrichten/hamburg/lbsimmobilienatlas 104.pdf). Regelmäßig wird in den Medien von Fällen berichtet, in denen Investoren attraktive Grundstücke in Großstädten erwerben und vorsätzlich brach liegen lassen , um durch einen späteren Weiterverkauf die Wertsteigerung des Grundstücks als Rendite abzuschöpfen (vgl. www.zeit.de/2017/17/immobilien-spekulationinvestoren -wohnungsnot). In Großstädten mit bereits angespannten Wohnungsmärkten führt diese Praxis zu einer weiteren Verknappung des Angebots an Wohnraum und folglich auch zu weiter steigenden Mietpreisen. Die Bundesregierung plant nun, die Baulandmobilisierung zu verbessern. Mit der Wiedereinführung einer Grundsteuer C soll laut Koalitionsvertrag für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen werden die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018). Mit der Verkündung des Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften am 16. Juni 1964 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wurde die damalige Grundsteuer C ersatzlos gestrichen (BGBl. I S. 347). Die Gründe hierfür waren vielfältig . Zum einen traf die Grundsteuer C gerade finanzschwache Bürger, die eine hohe Steuerlast nicht tragen konnten und ihre Grundstücke verkaufen mussten. Zum anderen hatte sich das Grundstücksangebot entgegen der Intention des Gesetzgebers nicht erhöht und die Grundsteuer C sogar zu einem Anstieg der Grundstücks-spekulation geführt (Wissenschaftliche Dienste: Sachstand – Einzelfragen zur Grundsteuer C, Aktenzeichen: WD 4 – 3000 – 022/17). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Insbesondere in Ballungsgebieten bestimmen auch die Grundstückspreise zu einem erheblichen Anteil die Kosten von neuen Wohnimmobilen. Ausreichend verfügbares Wohnbauland zu vertretbaren Preisen ist deshalb eine entscheidende Stellschraube für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zur Miete und im Eigentum . Im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen wurden von der Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ Handlungsempfehlungen vor allem an Länder und Kommunen erarbeitet, die darauf abzielen, ausreichend verfügbares Wohnbauland zu vertretbaren Preisen bereitzustellen. Immer mehr Kommunen setzen diese Empfehlungen um. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin intensiv mit der Bodenpolitik beschäftigen. Die in der Antwort der Bundesregierung gemachten Angaben zum Bauland beziehen sich auf baureifes Land, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für Wohnbauzwecke baulich nutzbar ist. Dazu gehören Grundstücke und Grundstücksteile , die von der Gemeinde für eine Bebauung mit Wohngebäuden vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad eine sofortige Bebauung für Wohnzwecke gestattet. Die im Zusammenhang mit der jüngeren Entwicklung der Baulandpreise genannten Preisniveaus für einzelne Kommunen stellen in der Regel Mittelwerte für die gesamte Kommune dar. Je nach lokaler Belegenheit können die Baulandpreise hiervon deutlich nach oben oder nach unten abweichen. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Städten trotz hoher Preise für den Geschosswohnungsbau in gefragten Innenstadtlagen an anderen, für den bezahlbaren Wohnungsbau geeigneten Standorten angebotene Grundstücke noch zu deutlich geringeren Baulandpreisen erworben werden können. Baulandpreise und Baulandhandel 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte als Durchschnittspreis pro Jahr angeben)? Der Preisindex für Bauland des Statistischen Bundesamtes ist bundesweit von 2008 bis 2016 um 35 Prozent gestiegen. Durchschnittspreise werden mit dem Preisindex für Bauland nicht veröffentlicht. Für die Veröffentlichung „Immobilienmarktbericht Deutschland 2017“ (IMB 2017) des Arbeitskreises haben die örtlichen Gutachterausschüsse für das Jahr 2016 Angaben zu dem Preisniveau von Baugrundstücken zur Verfügung gestellt. Daraus geht hervor, dass das Preisniveau für unbebaute Grundstücke für die Eigenheimbebauung 2016 bei ca. 108 Euro je Quadratmeter (qm) Grundstücksfläche liegt (IMB 2017, S. 156). Das Preisniveau unterscheidet sich regional sehr deutlich. Im Mittel liegt das untere Preisniveau mit 44 Euro je qm Grundstücksfläche bei einem Wert von knapp 17 Prozent des oberen Preisniveaus mit 264 Euro je qm Grundstücksfläche. Der starke Preisanstieg der letzten acht Jahre (Zeitraum mit verfügbaren Preisangaben) vollzog sich im Wesentlichen in den Regionen mit hohem Preisniveau. Der Unterschied im Preisniveau zwischen Regionen mit niedrigem und Regionen mit hohem Preisniveau betrug im Jahr 2008 noch 170 Euro je qm (32 Euro zu 202 Euro), während die Preisspanne im Jahr 2016 bereits 220 Euro ausmacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2345 Das Preisniveau von Bauland für Mehrfamilienhäuser beträgt im Jahr 2016 laut IMB 2017 ca. 155 Euro je qm Grundstücksfläche (IMB, S. 169). Auch für dieses Segment zeigt sich eine große Preisspanne zwischen den Regionen mit niedrigem Preisniveau (52 Euro je qm Grundstücksfläche) und den Regionen mit hohem Preisniveau (351 Euro je qm Grundstücksfläche). Im oberen Preissegment vollzogen sich die stärksten Anstiege, insbesondere seit dem Jahr 2014. Ab dem Jahr 2009 lagen die Werte für niedriges Preisniveau bei 43 Euro je qm, für hohes Preisniveau bei 351 Euro je qm. 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in den Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte als Durchschnittspreis pro Jahr und Bundesland angeben)? Eine Aufstellung der Preisentwicklung für Bauland je Bundesland liegt der Bundesregierung nicht vor. Für das Jahr 2016 (aktuellste Datenverfügbarkeit) liegt das Preisniveau für Bauland zur Eigenheimbebauung in den Bundesländern zwischen 480 Euro je qm Grundstücksfläche (Stadtstaat Hamburg) und den Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (40 Euro je qm Grundstücksfläche, Tabelle 1). Neben den Stadtstaaten Hamburg (480 Euro/qm) und Berlin (280 Euro/qm) wurden in den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen (190 Euro/qm) und Baden- Württemberg (185 Euro/qm) die höchsten mittleren Preise für Eigenheimbauplätze im Jahr 2016 registriert. Die geringsten Preise wurden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (ca. 40 Euro/qm) registriert (Tabelle 1). Das Preisniveau von Bauland für Mehrfamilienhäuser je Bundesland für das Jahr 2016 reicht von Thüringen und Sachsen-Anhalt (40 Euro) bis zu den Stadtstaaten Berlin (880 Euro je qm) und Hamburg (850 Euro je qm, Tabelle 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1 Preisniveau Wohnbauplätze mittlere Lage / [Euro/m²] Eigenheime Mehrfamilienhäuser Baden-Württemberg 180 260 Bayern 160 190 Berlin 280 880 Brandenburg 50 50 Bremen 130 180 Hamburg 480 850 Hessen 190 190 Mecklenburg- Vorpommern 40 60 Niedersachsen 80 130 Nordrhein-Westfalen 190 190 Rheinland-Pfalz 100 120 Saarland 100 90 Sachsen 50 50 Sachsen-Anhalt 40 40 Schleswig-Holstein 120 220 Thüringen 40 40 Quelle: IMB 2017, S. 157 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in kreisfreien Großstädten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte als Durchschnittspreis pro Jahr und Stadt angeben)? 4. In welchen Städten und Gemeinden sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise am höchsten (bitte die fünf höchsten Preise pro Bundesland angeben)? 5. In welchen Städten und Gemeinden sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise am niedrigsten (bitte die fünf niedrigsten Preise pro Bundesland angeben)? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine vollständige Auflistung der Preisentwicklung und des Preisniveaus von Bauland in Städten und Gemeinden liegt der Bundesregierung nicht vor. Für das Jahr 2016 wurden laut IMB 2017 die höchsten Baulandpreise für Eigenheimbebauung in der Stadt München und im Landkreis München gezahlt, hier liegt das Preisniveau für mittlere Lagen von Eigenheimbauplätzen bei 1 600 Euro/qm (Stadt) bzw. 1 300 Euro/qm (Landkreis) (IMB 2017, S. 157). Die höchsten Preise für Bauland für Mehrfamilienhausbebauung werden in der Stadt München (2 550 Euro/qm), Düsseldorf (1 100 Euro/qm) und Stuttgart (1 017 Euro/qm) gezahlt (IMB 2017, S. 170). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2345 6. Wie hoch war nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Anteil des ausgewiesenen Baulands in Deutschland, das nicht bebaut wurde oder brach lag (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den absoluten – in Hektar – und den relativen Anteil am gesamten ausgewiesenen Bauland angeben)? 7. Wie hoch war nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Anteil des ausgewiesenen Baulands in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Stuttgart, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Heidelberg, Köln, Leipzig, Mainz, Münster, Potsdam, Regensburg, Trier und Wiesbaden, das nicht bebaut wurde oder brach lag (bitte nach Stadt und Jahren aufschlüsseln sowie jeweils den absoluten – in Hektar – und den relativen Anteil am gesamten ausgewiesenen Bauland angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse oder Schätzungen des ausgewiesenen Baulands (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung), das in den letzten zehn Jahren nicht bebaut wurde oder brach lag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Baugenehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in den Städten Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Stuttgart, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Heidelberg, Köln, Leipzig, Mainz, Münster, Potsdam, Regensburg, Trier und Wiesbaden erteilt, und wie viele Bauvorhaben wurden jeweils realisiert (bitte für die Städte jeweils nach Jahren aufschlüsseln )? Baugenehmigungen von Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2007 bis 2017 (absolut) in ausgewählten Städten Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistik der Baugenehmigungen des Bundes und der Länder Kreise, Stand 31.12.2016 Kreisname 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 11000000 Berlin 4889 6297 5603 5470 7358 9941 12518 19199 22365 25207 24800 9162000 München 5271 5730 5462 5402 8448 7559 7199 8566 8445 9660 13479 2000000 Hamburg 4575 3765 4186 4129 5061 8162 10012 10923 8634 10736 12465 6412000 Frankfurt am Main 3647 2256 2390 2924 4654 3972 5342 5138 4681 5581 5872 8311000 Freiburg im Breisgau 423 675 800 540 611 547 865 384 759 1693 997 8111000 Stuttgart 1280 1199 1701 1401 1727 1584 1983 1933 1909 2134 1461 6411000 Darmstadt 263 712 428 490 944 523 753 1244 776 458 829 5913000 Dortmund 989 499 1077 899 1287 737 1919 1189 1352 1794 1623 14612000 Dresden 1097 910 894 1278 1803 1567 2527 3648 3192 3253 4756 5111000 Düsseldorf 1046 742 1085 1136 631 1631 2267 2911 1453 4657 3753 16051000 Erfurt 367 121 597 262 404 531 332 376 496 704 583 8221000 Heidelberg 332 451 684 323 1078 697 386 894 370 1134 430 5315000 Köln 3690 2974 1901 3797 3164 2961 2979 3931 4128 4130 2565 14713000 Leipzig 765 1637 1285 927 1442 848 1689 1465 2286 3204 3679 7315000 Mainz 926 294 415 506 1016 758 1725 1161 833 1405 623 5515000 Münster 1360 1328 1497 1772 2034 2039 1451 1578 1636 1823 1227 12054000 Potsdam 964 1210 1446 957 969 1016 799 2735 2052 1897 2504 9362000 Regensburg 825 903 970 1118 1345 1214 1507 1185 1320 1724 892 7211000 Trier 280 325 582 435 400 513 721 331 906 628 801 6414000 Wiesbaden 574 563 446 443 670 719 784 809 797 1028 907 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2345 Baufertigstellungen errichtete Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2007 bis 2016 (absolut) in ausgewählten Städten Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistik der Baufertigstellungen des Bundes und der Länder Kreise, Stand 31.12.2016 Kreisname 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 11000000 Berlin 3718 3833 3815 4321 4491 5417 6641 8744 10722 13659 9162000 München 4520 4861 4253 3861 5956 6020 7697 6661 6403 7381 2000000 Hamburg 3173 3758 3587 3520 3729 3793 6407 6974 8521 7722 6412000 Frankfurt am Main 2841 2136 2559 2710 2138 2682 3156 4418 4325 4273 8311000 Freiburg im Breisgau 910 890 585 642 432 1071 472 751 565 558 8111000 Stuttgart 1260 1317 1550 1550 1417 1881 1500 1914 2129 2125 6411000 Darmstadt 506 418 258 278 897 644 669 613 838 785 5913000 Dortmund 957 750 884 1104 1118 806 1207 1134 956 1016 14612000 Dresden 558 840 680 1047 1635 1331 1171 1640 1769 3002 5111000 Düsseldorf 1272 688 711 978 413 1068 1367 2373 1136 2612 16051000 Erfurt 254 326 307 371 297 417 385 408 338 365 8221000 Heidelberg 413 344 374 312 363 847 812 820 626 598 5315000 Köln 2467 3250 2809 2807 2576 3110 3108 3824 3099 3564 14713000 Leipzig 782 1069 1290 661 914 1066 1441 1059 1837 1736 7315000 Mainz 561 578 598 475 630 616 1322 1191 1013 1081 5515000 Münster 1451 1274 1118 1582 1459 1934 1978 1464 1355 1722 12054000 Potsdam 563 562 815 1219 627 640 961 1083 1233 1613 9362000 Regensburg 982 1024 471 1064 1379 892 502 1625 1469 1273 7211000 Trier 370 224 218 599 454 273 480 612 364 551 6414000 Wiesbaden 627 453 467 558 420 388 584 581 728 712 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Preisentwicklung bei baureifen Grundstücken in großen Städten in Deutschland? 10. Welche Gegenmaßnahmen gegen die vielerorts starke Teuerung bei baureifen Grundstücken wird die Bundesregierung ergreifen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Insbesondere in Ballungsgebieten bestimmen auch die Grundstückspreise zu einem erheblichen Anteil die Kosten von neuen Wohnimmobilen. Ausreichend verfügbares Wohnbauland zu vertretbaren Preisen ist deshalb eine entscheidende Stellschraube für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zur Miete und im Eigentum . Der Bund leistet dazu u. a. durch die verbilligte Abgabe von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung einen Beitrag. Die BImA ist zuversichtlich, dass sich die Anzahl der Verkäufe mit gewährten Verbilligungen noch deutlich steigert. Die Bundesregierung will dies durch ein rechtssicheres und beschleunigtes Verfahren für die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vergünstigte Abgabe von Grundstücken der BImA an Länder und Kommunen für den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Ferner soll die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau verbessert wird. Um die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland zu unterstützen, strebt die Bundesregierung weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an. Weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte werden dabei nicht verfolgt. Das Bauplanungsrecht und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften will die Bundesregierung besser aufeinander abstimmen. Die Bundesregierung wird ferner zeitnah eine Expertenkommission beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einrichten, die Vorschläge für nachhaltige Baulandausweisung erarbeitet. Dort wird auch die Grundsteuer C zu den Themen gehören. Bezüglich der Grundsteuer C wird ansonsten auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 29 verwiesen. 11. Welche Studien über die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen gegen die starke Teuerung bei Bauland sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung verfügt über keinen aktuellen Gesamtüberblick über spezielle , auf die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen gegen starke Baulandpreissteigerungen bezogene Studien oder Evaluationen. Hierfür wäre eine aufwändigere Recherche erforderlich, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann. Zahlreiche gute Beispiele kommunaler Boden- und Liegenschaftspolitik mit dem Ziel einer Erweiterung des Baulandangebots für den bezahlbaren Wohnungsbau hat die im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen erarbeitete Publikation „Mehr Bauland für bezahlbaren Wohnungsbau“ (www.deutscherverband .org/fileadmin/user_upload/documents/Brosch%C3%BCren/Mehr_Bauland_ bezahlbarer_Wohnungsbau_DV.pdf) aufbereitet. Sie enthält entsprechende weiterführende Literaturhinweise sowie Quellennachweise zu kommunalen Baulandbeschlüssen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2345 12. Wie definiert die Bundesregierung Baulandspekulation? a) Welche Kriterien liegen dieser Definition zugrunde, und inwieweit lässt sich das Problem „Baulandspekulation“ anhand dieser Kriterien statistisch erfassen? b) Falls die Bundesregierung keine eindeutige Definition haben sollte, welche Definitionen von Baulandspekulation sind der Bundesregierung bekannt ? c) Welche der bekannten Definitionen ist nach Ansicht der Bundesregierung die geeignetste, um das Problem der Baulandspekulation zu definieren, statistisch zu erfassen und ggf. als Ausgangspunkt einer Besteuerung herangezogen zu werden? Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine eigene Definition des Begriffs „Baulandspekulation“. Ihr sind auch keine allgemein anerkannten Definitionen bekannt, die den Sachverhalt einer gezielten Nicht-Nutzung von Baurechten mit dem Zweck einer späteren Realisierung erwarteter Wertsteigerungen als wirtschaftliche Geschäftstätigkeit empirisch erfassbar macht. 13. Wie hoch war nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung der Anteil des ausgewiesenen Baulands in Deutschland, das in Erwartung des Erlöses eines gestiegenen Werts nicht bebaut wurde bzw. brach lag? 14. Wie viel Geld wurde nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung durch Handel mit baureifem Land oder durch Nichtbebauung baureifen Landes in Erwartung einer Wertsteigerung in den letzten zehn Jahren erwirtschaftet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 15. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf Handel mit baureifem Land und Nichtbebauung baureifen Landes in Erwartung einer Wertsteigerung in Kleinstädten und ländlichen Regionen? Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hinsichtlich des Umfangs in Erwartung einer künftigen Wertsteigerung nicht bebauten Baulands, dadurch erwirtschafteter Finanzmittel sowie räumlicher Differenzierungen nach Kleinstädten und ländlichen Regionen keine Informationen vor. 16. Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Nichtbebauung baureifen Landes in Erwartung einer Wertsteigerung sind seitens der Bundesregierung derzeit geplant? 17. Wie sehen diese Maßnahmen konkret aus, bzw. wie sollen sie ausgestaltet werden? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für geplante Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ausreichend verfügbares Wohnbauland zu vertretbaren Preisen verbessern sollen, wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Kenntnisse aus anderen europäischen Ländern liegen der Bundesregierung zu dieser Problematik vor? Die Bundesregierung verfügt über keinen aktuellen und systematischen Überblick über Initiativen und Instrumente in anderen Europäischen Ländern. Einführung neue Grundsteuer C 19. Wie soll die Grundsteuer C aussehen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde (bitte die Konzeption vorstellen)? 20. Inwieweit soll sie sich an dem Modell der Grundsteuer C aus dem Jahr 1960 orientieren, bzw. wie soll sie sich von diesem Modell unterscheiden? 21. Wie soll die von der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag geplante Grundsteuer C konkret ausgestaltet werden? a) Welche Kriterien sollen hier angewandt werden? b) Ab welchem Zeitpunkt, nachdem Bauland als solches ausgewiesen wurde, soll die geplante Grundsteuer C greifen, wenn darauf nicht gebaut wird? c) Inwieweit sehen die Pläne der Bundesregierung zur Grundsteuer C einen progressiven Anstieg der Hebesätze vor? 22. Soll die geplante Grundsteuer C als reine Kommunalsteuer ausgestaltet werden und den Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht einzuräumen? 23. Inwieweit will die Bundesregierung dabei einen Mindest- bzw. Höchstsatz für den Hebesatz vorschreiben? 24. Mit welcher Einnahmenhöhe rechnet die Bundesregierung? Soll die Grundsteuer C an die Steuerzahler zurückgezahlt werden, wenn das unbebaute Grundstück bebaut wird bzw. wurde, und wie ist der kommunale Verwaltungsaufwand für eine solche Rückzahlung zu beziffern? 25. Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Anteil an Bauland, das von einer geplanten Grundsteuer C betroffen wäre (bitte jeweils für die einzelnen Bundesländer und in absoluten – in Hektar – sowie in relativen Zahlen angeben)? 26. Wie begründet die Bundesregierung ihren Ansatz, dass Städte und Gemeinden mit Hilfe einer Grundsteuer C die Baulandmobilisierung verbessern können (bitte mit Quellenangabe zu entsprechenden Untersuchungen bzw. Erkenntnissen beantworten)? 27. Welche Kriterien muss eine Grundsteuer C erfüllen, damit Städte und Gemeinden mit ihrer Hilfe die Baulandmobilisierung verbessern können (bitte mit Quellenangaben zu entsprechenden Studien und anderen Untersuchungen bzw. Ergebnissen beantworten)? Wie hoch sind die Bodenrichtwerte bundesdurchschnittlich und aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und wie haben sich diese Werte in den letzten zehn Jahren (oder den Jahren, für die Daten vorliegen) entwickelt? 28. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern und den Kommunen zur Einführung einer Grundsteuer C geführt? Wie stehen die Bundesländer und Kommunen zu einer solchen Grundsteuer C? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2345 29. Sollte die Bundesregierung noch keine Gespräche geführt haben, wann wird sie die Bundesländer und die Kommunalen Spitzenverbände in die Gestaltung einer Grundsteuer C einbeziehen? Die Fragen 19 bis 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Vorschriften der Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke in den alten Ländern seit dem 1. Januar 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) unvereinbar sind. Der Gesetzgeber ist verpflichtet , spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelegung zu treffen. Eine Erhebung einer Grundsteuer C auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte ist nicht sachgerecht und wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich, weil das Bundesverfassungsgericht die schon als verfassungswidrig festgestellten alten Einheitswerte 1964 nur noch übergangsweise zur Aufrechterhaltung der bisherigen Grundsteuer gestattet hat. Über die Einführung und Ausgestaltung einer Grundsteuer C ist insoweit im Kontext mit der Reform der Grundsteuer zu entscheiden . Daher können zu Einzelheiten einer Regelung zur Grundsteuer C gegenwärtig keine Aussagen getroffen werden. Der zweite Teil der Frage 27 wird wie folgt beantwortet: Im Jahr 2016 wurden rund 540 000 Bodenrichtwerte allein für Bauland von den Gutachterausschüssen abgeleitet und beschlossen (IMD 2017, S. 258). Ein durchschnittlicher Bodenrichtwert für Deutschland insgesamt und für die Bundesländer wird von den an der Erstellung des Immobilienmarktberichts Deutschland beteiligten Gutachterausschüssen nicht gebildet. Ein bundesweiter Durchschnittswert hätte aufgrund der großen Spanne an Bodenrichtwerten keine inhaltliche Aussagekraft. Bewertung der alten Grundsteuer C aus den 60er Jahren 30. Ist die Grundsteuer C dem Ziel, einer Steigerung der Grundstückspreise entgegenzuwirken , gerecht geworden, hat sie zu einem Rückgang, einer Stagnation oder einer verlangsamten Steigerung der Baulandpreise geführt? 31. Ist die Grundsteuer C dem Ziel, Grundstücksbesitzer zur Bebauung bzw. zum Verkauf ihrer unbebauten Grundstücke zwecks Bebauung zu bewegen, gerecht geworden? 32. Wie hoch waren die Einnahmen der Grundsteuer C im Jahr 1960 und den Folgejahren, in denen die Steuer erhoben wurde (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 33. Wird die Bundesregierung die Erkenntnisse, die in den 60er Jahren mit der Grundsteuer C gesammelt wurden, in die Konzeptionierung einer neuen Grundsteuer C einbeziehen bzw. hat sie diese einbezogen, und wenn ja, wie? Wie will sie vermeiden, dass die neue Grundsteuer C ebenso wegen Erfolglosigkeit wieder abgeschafft werden muss, wie dies in den 60er Jahren der Fall war? Zur Beantwortung der Fragen 30 bis 33 wird auf die seinerzeitigen Beratungen im Deutschen Bundestag zur Aufhebung der Grundsteuer C bzw. sog. Baulandsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 1963 verwiesen (u. a. zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. April 1964 mit Bezug auf den Bericht des Finanzausschusses vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2345 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. April 1964 – zu Bundestagsdrucksache IV/2142). Neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen der Grundsteuer C aus den 60er Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Grundsteuer C wurde nur für die Kalenderjahre 1961 und 1962 erhoben. Das Istaufkommen betrug 1961: 3,1 Mio. Euro, 1962: 23,0 Mio. Euro, 1963: 21,5 Mio. Euro und 1964: -3,6 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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