Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2346 19. Wahlperiode 28.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1915 – Vergütungssystem der Vorstände und Führungskräfte der Deutschen Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Vergütungssystem für den Vorstand des bundeseigenen Unternehmens Deutsche Bahn AG soll darauf abzielen, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten und dabei die Leistung der Vorstandsmitglieder sowie den Erfolg des Unternehmens Deutsche Bahn AG unmittelbar zu berücksichtigen. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG besteht aus einer fixen Grundvergütung, weiterhin einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme und einem langfristigen Bonusprogramm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (sogenannter Long-term Incentive Plan). Die Gesamtvergütung umfasst daneben auch die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen sowie die Nebenleistungen. Weiterhin findet auch bei der Vergütung der oberen und leitenden Führungskräfte der Deutschen Bahn AG eine Vergütungssystematik mit variabler Gehaltskomponente Anwendung. Der Vorstand der Deutschen Bahn AG hat im Jahr 2016 beschlossen, die Vergütungssystematik für die Führungskräfte des Konzerns per 1. Januar 2017 neu auszurichten. Dabei geht es nach Angaben des Integrierten Berichts der Deutschen Bahn AG zum Berichtsjahr 2016 insbesondere um eine engere Kopplung der Vergütung an den Geschäftserfolg des Systemverbunds Bahn und des Konzerns auf dieses Ziel (Deutsche Bahn AG: Integrierter Bericht 2016, S. 53/54). Die nicht vorhandenen Angaben zu jenen bei den Vergütungssystemen der Deutschen Bahn AG zugrunde gelegten Ziele und den hieraus abgeleiteten Leistungskennzahlen („Key Performance Indicators“; KPI), auf die die Vorstände und Führungskräfte der Deutschen Bahn AG verpflichtet werden, führen zu Nachfragen, welche die Fragesteller mit dieser Anfrage aufklären wollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2346 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche konkreten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) liegen dem Tantiemefaktor als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG zugrunde? 2. Wie sind die einzelnen kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) des Tantiemefaktors als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG mathematisch miteinander verknüpft? 3. Welche kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) mit Auswirkung auf die variable Gehaltskomponente in der Vergütungssystematik der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG sind gegenüber der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vergütungssystematik neu aufgenommen worden, und welche kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) mit Auswirkung auf die variable Gehaltskomponente in der Vergütungssystematik der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG werden in der neuen Vergütungssystematik seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr berücksichtigt ? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der im Integrierten Bericht 2017 auf Seite 27 ff. veröffentlicht ist. 4. Wie hoch lagen die für den Tantiemefaktor der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG relevanten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Zielwerte der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (100-prozentige Erfüllung der Ziele) jeweils für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018? 5. Bis zu welchem prozentualen Grad des Erreichens der für die Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (Unterschreitung der Planwerte) reduziert sich der Tantiemefaktor auf null? 6. Ab welchem prozentualen Grad des Erreichens der für die Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (Überschreitung der Planwerte) erreicht der Tantiemefaktor seinen Maximalwert? 7. Wie hoch ist der maximal erreichbare Tantiemefaktor der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG? Die Fragen 4 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die betreffenden Wertangaben waren Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Aufsichtsrats der DB AG, die gemäß § 116 AktG vertraulich zu behandeln sind. Die Details der Vergütungsvereinbarungen sind dem Kernbereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimisse eines Unternehmens zuzurechnen. Die erfolgsabhängige Jahrestantieme und die dieser zugrundeliegenden Kennzahlen nehmen eine wesentliche Steuerungsfunktion ein. Der Aufsichtsrat kann auf diesem Weg Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltig angelegte Unternehmensplanung setzen. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist für den dazu erforderlichen offenen Dialog zwischen Geschäftsleitung und Überwachungsorgan von entscheidender Bedeutung. Bei einem Bekanntwerden der Werte würde es Wettbewerbern, Vertragspartnern etc. möglich, ihre Tätigkeit zum Nachteil der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2346 DB AG und damit mittelbar zum Nachteil des Bundeshaushalts bzw. Staatswohls auszurichten. Das BVerfG hat anerkannt, dass Vergütungsvereinbarungen relevante Geschäftsgeheimnisse darstellen. Im Übrigen ist das grundrechtlich geschützte Recht der betroffenen Vorstände auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. 8. Welche konkreten in der Mittelfristplanung gesetzten operativen Ergebnisziele liegen dem langfristigen Bonusprogramm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (sogenannter Long-term Incentive Plan) der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG zugrunde? Es wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der im Integrierten Bericht auf S. 27 ff. veröffentlicht ist. 9. Welche Konzernziele und jeweiligen Geschäftsfeldziele liegen der Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG sowie für die Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils in den Geschäftsfeldern DB Fernverkehr, DB Regio, DB Arriva, DB Cargo, DB Schenker, DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe sowie DB Netze Energie zugrunde ? 10. Welche konkreten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen konzernweiten Ziele (KPI) liegen der Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG zugrunde? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Informationen der DB AG hängt der Konzernerfolg von der Kundenzufriedenheit sowie dem Return on Capital Employed (ROCE) des DB-Konzerns ab. Im Geschäftserfolg des Systemverbundes Bahn werden die Pünktlichkeit sowie der ROCE des Systemverbundes betrachtet. Die Nachhaltigkeit hängt von der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Reduktion der CO₂-Emissionen ab. Die variable Vergütung ist als Erfolgsbeteiligung ausgestaltet. Dabei wird der Erfolg auf der Ebene des gesamten Konzerns und des Systemverbundes Bahn gemessen . Der Systemverbund Bahn umfasst alle Geschäftsfelder und Serviceeinheiten im DB-Konzern und nimmt nur DB Schenker und DB Arriva aus. Die Erfolgsbeteiligung bestimmt sich aus dem Konzernerfolg, dem Geschäftserfolg des Systemverbunds Bahn und der Nachhaltigkeit. Die Ziele leiten sich aus der Strategie DB2020+ ab und sind an den Dimensionen „Profitabler Qualitätsführer“, „Top-Arbeitgeber“ und „Umweltvorreiter“ ausgerichtet. Im Übrigen stellen die Details der erfolgsabhängigen Jahrestantieme und die für deren Herleitung maßgeblichen Parameter Geschäftsgeheimnisse der DB AG dar, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Insbesondere bilden aus der Unternehmensplanung abgeleitete betriebswirtschaftliche Zielwerte, ein Kerngeschäftsgeheimnis. Dies gilt insbesondere, als auch die Zielwerte für 2018 erfragt werden. An deren Geheimhaltung hat die DB AG im Wettbewerb ein hohes Interesse. Mit der Offenlegung von Vergütungsstrukturen geht die Gefahr der Abwerbung von Mitarbeitern einher. Vergütungsstrukturen haben Einfluss auf die Attraktivität des Arbeitgebers. Insoweit hat auch das BVerfG anerkannt, dass Vergütungsvereinbarungen relevante Geschäftsgeheimnisse darstellen. Daneben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2346 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ist das Grundrecht der betroffenen leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG auf informationelle Selbstbestimmung berührt. 11. Wie hoch lagen die für die Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG festgelegten Zielwerte (100-prozentige Erfüllung der Ziele) jeweils für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018? Nach Angaben der DB AG orientiert sich der DB-Konzern bei der Messung des Erfolges an Referenzwerten, die für mehrere Jahre im Voraus festgelegt sind. Für jedes Ziel, das die Höhe der Erfolgsbeteiligung bestimmt, wird ein stabiler Referenzwert festgelegt. Die stabilen Referenzwerte unterstützen den langfristigen Ansatz der Strategie „DB2020+“. Im Übrigen stellen die Details der erfolgsabhängigen Jahrestantieme und die für deren Herleitung maßgeblichen Parameter Geschäftsgeheimnisse der DB AG dar, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. An deren Geheimhaltung hat die Deutsche Bahn AG im Wettbewerb ein hohes Interesse. Mit der Offenlegung von Vergütungsstrukturen geht die Gefahr der Abwerbung von Mitarbeitern einher. Vergütungsstrukturen haben Einfluss auf die Attraktivität des Arbeitgebers . Insoweit hat auch das BVerfG anerkannt, dass Vergütungsvereinbarungen relevante Geschäftsgeheimnisse darstellen. Daneben ist das Grundrecht der betroffenen leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DB AG auf informationelle Selbstbestimmung berührt. 12. Welche konkreten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) liegen dem Tantiemefaktor als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG zugrunde? Aus regulierungsrechtlichen Gründen gilt nach Angaben der DB AG für den Vorstand der DB Netz AG ein Sondermodell zur Erfolgsbeteiligung. Der Konzernerfolg wird niedriger gewichtet und erhält kein Profitabilitätsziel, sondern betrachtet ausschließlich die Kundenzufriedenheit. Beim Geschäftserfolg werden die Pünktlichkeit sowie der ROCE der DB Netz AG betrachtet. 13. Wie sind die einzelnen kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Ziele (KPI) des Tantiemefaktors als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG mathematisch miteinander verknüpft? Nach Informationen der DB AG sind die Komponenten Konzernerfolg und Geschäftserfolg additiv miteinander verknüpft. 14. Wie hoch lagen die für den Tantiemefaktor der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG relevanten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Zielwerte der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (100-prozentige Erfüllung der Ziele) jeweils für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018? Analog zur Erfolgsbeteiligung für die Führungskräfte im Systemverbund Bahn orientiert man sich nach Angabe der DB AG bei der Messung des Erfolges bei den Vorständen der DB Netz AG ebenfalls an gesonderten Referenzwerten, die für mehrere Jahre im Voraus festgelegt sind. Für jedes Ziel, das die Höhe der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2346 Erfolgsbeteiligung bestimmt, wird ein stabiler Referenzwert festgelegt. Die stabilen Referenzwerte unterstützen den langfristigen Ansatz der Strategie „DB2020+“. Im Übrigen stellen die Details der erfolgsabhängigen Jahrestantieme und die für deren Herleitung maßgeblichen Parameter Geschäftsgeheimnisse der DB AG dar, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Insbesondere bilden aus der Unternehmensplanung abgeleitete betriebswirtschaftliche Zielwerte, ein Kerngeschäftsgeheimnis. Dies gilt insbesondere, als auch die Zielwerte für 2018 erfragt werden. An deren Geheimhaltung hat die DB AG im Wettbewerb ein hohes Interesse. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 15. Bis zu welchem prozentualen Grad des Erreichens der für die Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (Unterschreitung der Planwerte) reduziert sich der Tantiemefaktor auf null? Dies war Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Aufsichtsrats der DB Netz AG, die gemäß § 116 AktG vertraulich zu behandeln sind. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 16. Ab welchem prozentualen Grad des Erreichens der für die Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele (Überschreitung der Planwerte) erreicht der Tantiemefaktor seinen Maximalwert? 17. Wie hoch ist der maximal erreichbare Tantiemefaktor der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Konzern- und Geschäftserfolg ist die Zielerreichung nach oben auf 200 Prozent gedeckelt. 18. Welche konkreten kennzahlenbezogenen betriebswirtschaftlichen Geschäftsfeldziele (KPI) liegen der Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsfeld DB Netze Fahrweg zugrunde? Nach Angaben der DB AG gilt für § 8 ERegG-relevante Führungskräfte der DB Netz AG das gleiche Sondermodell zur Erfolgsbeteiligung wie für die Vorstände der DB Netz AG. Für die sonstigen Führungskräfte der DB Netz AG und für die außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bemisst sich die Erfolgsbeteiligung an der innerhalb des Systemverbunds Bahn einheitlichen Struktur. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2346 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie hoch lagen die für die Ermittlung der Jahrestantieme für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsfeld DB Netze Fahrweg festgelegten Zielwerte (100-prozentige Erfüllung der Ziele) jeweils für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018? Nach Angaben der DB AG gelten für § 8 ERegG-relevante Führungskräfte der DB Netz AG die gleichen stabilen Referenzwerte wie für die Vorstände der DB Netz AG. Für die sonstigen Führungskräfte der DB Netz AG und für die außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten einheitlich die stabilen Referenzwerte des Systemverbunds Bahn. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14 verwiesen 20. Wie hoch lag die Summe der Jahrestantieme für sämtliche leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG sowie der leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Geschäftsfeldern DB Fernverkehr , DB Regio, DB Arriva, DB Cargo, DB Schenker, DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe sowie DB Netze Energie zusammen im Geschäftsjahr 2017? Die Zahlung für die genannten Personengruppen ist nicht Gegenstand der regulären Berichterstattung im Rahmen des Geschäftsberichts oder an den Aufsichtsrat. Mit der Offenlegung von Vergütungsstrukturen geht die Gefahr der Abwerbung von Mitarbeitern einher. Vergütungsstrukturen haben Einfluss auf die Attraktivität des Arbeitgebers. Insoweit hat auch das BVerfG anerkannt, dass Vergütungsvereinbarungen relevante Geschäftsgeheimnisse darstellen. Daneben ist das Grundrecht der betroffenen leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG auf informationelle Selbstbestimmung berührt. 21. Beabsichtigt die Bundesregierung die Festbeschreibung volkswirtschaftlicher Leistungskennzahlen (KPI) bei der Ermittlung des Tantiemefaktors als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG? Wenn ja, welche konkreten volkswirtschaftlichen Leistungskennzahlen (KPI) beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG festzuschreiben ? 22. Beabsichtigt die Bundesregierung die Festbeschreibung volkswirtschaftlicher Leistungskennzahlen (KPI) bei der Ermittlung des Tantiemefaktors als ein Faktor für die Ermittlung der erfolgsabhängigen Jahrestantieme der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG und DB Station&Service AG? Wenn ja, welche konkreten volkswirtschaftlichen Leistungskennzahlen (KPI) beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Ermittlung des Tantiemefaktors der Vorstandsmitglieder der DB Netz AG und der DB Station &Service AG jeweils festzuschreiben? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu dem in den Fragen aufgeworfenen Themenkomplex läuft derzeit ein Diskussionsprozess , dessen Ergebnis nicht vorgegriffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333