Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2348 19. Wahlperiode 28.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1977 – Personalentscheidungen und Interessenkonflikte im Management der Deutsche Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. Januar 2017 trat Rüdiger Grube – für die Öffentlichkeit überraschend – als Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG (DB AG) zurück. Offiziell wurden Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Vertragsverlängerung als Grund für den plötzlichen Rücktritt angegeben. Erst im März 2018 wurde bekannt, dass Rüdiger Grube offensichtlich eine Abfindung in Höhe von 2,3 Mio Euro bekommen hatte („Hohe Abfindung für Ex- Bahn-Chef“, Stuttgarter Zeitung vom 16. März 2018, online unter www.stuttgarter -zeitung.de/inhalt.millionen-fuer-ruediger-grube-hohe-abfindung-fuer-exbahn -chef.html). Dabei lagen zwischen der Entscheidung des Aufsichtsrats hinsichtlich einer Auflösungsvereinbarung und der Entscheidung des Präsidialausschusses hinsichtlich der konkreten Höhe einer Abfindung mehrere Wochen. Wenig später wurde Rüdiger Grubes Beratertätigkeit für die Herrenknecht AG publik („Ex-Bahn-Chef Grube berät Stuttgart-21-Tunnelbauer“, SPIEGEL ON- LINE vom 23. März 2018, online unter www.spiegel.de/wirtschaft/ruedigergrube -beraet-stuttgart-21-tunnelbauer-a-1199508.html). Außerdem wurden zwei weitere neue Tätigkeiten bei der Hamburger Hafen- und Logistik-AG (HHLA) sowie der Investmentbank Lazard öffentlich gemacht, die mit Interessenskollisionen hinsichtlich seiner vorherigen Tätigkeit für die DB AG verbunden sein können („Bohren nach Barem“, KONTEXT Wochenzeitung vom 28. März 2018, online unter www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/365/bohrennach -barem-5002.html). Am 1. Januar 2018 wurde der langjährige Finanzstaatssekretär Werner Gatzer neuer Vorstandsvorsitzender der DB AG-Tochter DB Station&Service AG. Dazu schrieb Michael Machatschke im „manager magazin“ 3/2018: „Nachgewiesene Kenntnisse im modernen Immobilien- und Dienstleistungsmanagement ? Keine. Gatzers neue Aufgabe – mit rund 500 000 Euro Jahressalär doppelt so hoch dotiert wie sein voriges Amt – verdankt er offensichtlich anderen Voraussetzungen : geleisteten Diensten für die Deutsche Bahn. Als Haushaltsexperte im Finanzministerium war er entscheidend daran beteiligt, der Bahn mehr Geld zuzuschanzen.“ (manager magazin 3/2018, online unter https://heft.manager- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2348 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode magazin.de/MM/2018/3/155801174/). Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Utz-Hellmuth Felcht hob auf eine entsprechende Frage in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ausdrücklich hervor, dass er und der Aufsichtsrat bei dieser Entscheidung nicht gefragt waren, dies sei „Sache des Vorstands“ gewesen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. November 2017 bzw. 29. November 2017 in faz.net www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ bahn-aufsichtsratschef-felcht-bund-haelt-sich-nicht-ans-aktienrecht-153164 75.html). 1. Mit welchem Ergebnis stimmten nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG der Auflösungsvereinbarung mit Rüdiger Grube zu (bitte Gesamtergebnis sowie Abstimmungsverhalten der Einzelmitglieder angeben)? Der Aufsichtsrat hat die vom Aufsichtsratsvorsitzenden vorgelegte Auflösungsvereinbarung in seiner Sitzung am 28. Juni 2017 formell bestätigt. Über das Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat kann mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Aufsichtsratsmitglieder keine Auskunft erteilt werden , da sich das parlamentarische Auskunftsrecht an die Bundesregierung, nicht jedoch an das einzelne Aufsichtsratsmitglied – dessen Mandat höchstpersönlich ist – richtet. Darüber hinaus ist die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsarbeit gemäß §§ 116, 394 f. AktG eine wesentliche Voraussetzung, um die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Organs zu gewährleisten. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) anerkannt, dass Vergütungsvereinbarungen relevante Geschäftsgeheimnisse darstellen. 2. Werden grundsätzlich Protokolle der DB-Aufsichtsratssitzungen angefertigt, und wo und für wen sind diese zugänglich? Ja. Diese werden den Aufsichtsratsmitgliedern übermittelt. 3. Wie stimmten die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB AG bei dieser Abstimmung ab, und war dies mit den jeweiligen Bundesministerien abgesprochen? Gibt es Protokolle über die Besprechungen im Zusammenhang damit (bitte Quellen und Inhalt nennen bzw. der Antwort beifügen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats der DB AG, Rüdiger Grube eine Abfindung für das Jahr 2017 in Höhe von 2,3 Mio Euro zu gewähren (bitte begründen), und hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine rechtliche Meinung zu der Frage (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 17./18. März 2018, „Hohe Abfindung für Ex-Bahn-Chef Grube“) gebildet, ob die von Rüdiger Grube praktizierte Art des Abgangs als einseitige Kündigung zu werten ist und ob diese mit einer einvernehmlichen Auflösungsvereinbarung verbunden werden kann (bitte begründen)? 5. Hat der vom Bund entsandte Vertreter im Aufsichtsrat, Staatssekretär Michael Odenwald, nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Entscheidung im Präsidialausschuss der DB AG zugestimmt? Falls ja, welche Gründe hat er für die Zustimmung angegeben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2348 6. Wie positionierte sich die Bundesregierung respektive das Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der entsprechenden Ausschusssitzung zu der Frage einer Abfindung für Rüdiger Grube bzw. zur Höhe einer solchen Abfindung, und wie sah der diesbezügliche Auftrag für das Abstimmungsverhalten von Staatssekretär Michael Odenwald in dieser Ausschusssitzung aus (bitte gegebenenfalls Protokolle beifügen)? Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Aufsichtsrat der DB AG hatte am 30. Januar 2017 der Bitte von Dr. Rüdiger Grube entsprochen, mit sofortiger Wirkung seine Bestellung zum DB-Vorstandsvorsitzenden aufzuheben. Im Nachgang zur Aufhebung der Organstellung kamen der Aufsichtsrat und Dr. Rüdiger Grube überein, das Dienstverhältnis einvernehmlich im Wege eines Aufhebungsvertrags zu beenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde vom Aufsichtsrat mit der Verhandlung über die Vertragsbeendigung mit Dr. Rüdiger Grube beauftragt. Anschließend wurde die vom Aufsichtsratsvorsitzenden vorgelegte Ausscheidungsvereinbarung durch die Aufsichts-gremien formell bestätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass – wie von Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer angekündigt – eine „neue Kultur“ bei der DB AG Einzug hält, und wie will sie konkret „mit dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden künftig darauf achten, dass bei solchen Verträgen Maß und Mitte eingehalten wird.“ (Handelsblatt vom 19. März 2018, Antwort bitte ausführlich begründen)? Der Aufsichtsratsvorsitzende hat im Gremium eine gesonderte Stellung, die es ihm ermöglicht, diesen Wandel bei künftigen Verträgen umzusetzen. 8. Sieht die Bundesregierung einen Interessenskonflikt in der Tatsache, dass Rüdiger Grube als Bahnchef im Jahr 2015 die Investmentbank Lazard damit beauftragt hatte, Investoren und Investorinnen zu finden, die bei den DB- Töchtern DB Arriva plc. und DB Schenker Deutschland AG einsteigen sollten , und seiner Mitte 2017 aufgenommenen Tätigkeit als Deutschlandchef von eben dieser Investmentbank (bitte begründen)? Die vertraglichen Regelungen zwischen der DB AG und Dr. Rüdiger Grube beinhalten die üblichen Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen . 9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats der DB AG, Utz-Hellmuth Felcht, nicht gefragt wurde bzw. nicht an der Entscheidung beteiligt war, als Werner Gatzer zum Chef der DB Station&Service AG ernannt wurde (siehe Interview mit Utz-Hellmuth Felcht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. November 2017), und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen (bitte begründen)? Darüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Aufsichtsrat der DB AG trifft Personalentscheidungen nur für den Konzernvorstand, nicht für den Vorstand von Tochtergesellschaften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2348 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Werner Gatzer erst ohne Entscheidung des Aufsichtsrats zum Chef der DB Station&Service AG ernannt wurde und dann wenige Wochen nach der Entscheidung ins Bundesfinanzministerium zurückbeordert wurde (vgl. „Bohren nach Barem“, KONTEXT Wochenzeitung vom 28. März 2018; Antwort bitte begründen)? Werner Gatzer wurde vom Aufsichtsrat der DB Station&Service AG in seiner Sitzung am 4. Dezember 2017 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Das Organverhältnis wurde durch den Aufsichtsrat der DB Station&Service AG vom 28. März 2018 wieder beendet. 11. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass es für Werner Gatzer im Fall einer Jamaika-Koalition keine Verwendung auf Regierungsebene gegeben hätte, weshalb er die Spitzenposition bei DB Station&Service erhielt, und dass er dann im März 2018, als die Bildung einer neuen Großen Koalition feststand, von Olaf Scholz als damals designiertem neuem Bundesminister für Finanzen zurück ins Bundesministerium der Finanzen geholt wurde (Handelsblatt vom 19. März 2018; www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/werner-gatzer-finanzminister-scholz-macht-deutsche-bahnvorstand -gatzer-ueberraschend-zum-haushaltsstaatssekretaer/21085884. htmlEntscheidung)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die DB AG mit solchen Personalrochaden als Verschiebebahnhof für politisch gut dotierte Positionen missbraucht wird (bitte ausführlich begründen)? Die Bundesregierung nimmt zu derartigen Pressespekulationen keine Stellung. Im Übrigen wurde Werner Gatzer ordnungsgemäß zum Vorstandsvorsitzenden berufen, sein Amt wurde ebenso ordnungsgemäß wieder beendet. 12. Sieht die Bundesregierung mögliche Interessenskonflikte bei der Personalie A. D., der vor seiner Berufung in den Vorstand der DB AG Holding Chef der Investmentbank Barclays war, davor bei Lazard Deutschland arbeitete und wiederum davor bei der Bank UBS, zumal A. D. in den Jahren 2000/2001 für den Kauf von BAX Global durch die DB AG, in den Jahren 2005 bis 2008 für den Versuch des Börsengangs der DB AG für UBS aktiv war sowie in den Jahren 2010 bis 2013 im Auftrag der DB AG und für Lazard die DB-AG-Einkäufe von Arriva und EWS verantwortet hat (vgl. „ Bohren nach Barem“, Kontext Wochenzeitung vom 28. März 2018; Antwort bitte ausführlich begründen)? Es ist primäre Aufgabe der DB AG, mögliche Interessenskonflikte in Personalauswahlverfahren zu erkennen und auszuschließen. Der Bundesregierung sind keine Interessenskonflikte in diesem Zusammenhang bekannt. 13. Seit wann ist Rüdiger Grube nach Kenntnis der Bundesregierung für die Herrenknecht AG tätig, und welche Tätigkeiten führt er in dieser Funktion aus? Der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2348 14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Rüdiger Grube die Vertreter der Herrenknecht AG bei Treffen mit Bundesministerin für Wirtschaft und Energie a. D. Brigitte Zypries begleitet und/oder zuvor für ihr Agieren bei diesem Treffen beraten hat? Falls ja, a) was war die Tagesordnung bei diesem Treffen; b) wann fand dieses Treffen konkret statt; c) war bei diesem Treffen das Bahnprojekt Stuttgart 21 ein Thema; d) waren bei diesem Treffen Kostensteigerungen beim Bahnprojekt Stuttgart 21, wie sie z. B. im jüngsten Prüfbericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2016 angesprochen werden, ein Thema? Am 12. Juli 2017 fand ein Gespräch der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries mit Dr. Martin Herrenknecht statt, der zu dem Termin von Dr. Rüdiger Grube in seiner Funktion als Berater der Herrenknecht AG begleitet wurde. Das Gespräch diente der Vorstellung eines neuen innovativen Verfahrens zur Verlegung von Erdkabeln für den Stromtransport durch die Herrenknecht AG. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Interessenskonflikte von Rüdiger Grube in seiner Funktion als Aufsichtsratschef der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) zu seiner früherer Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der DB AG, zumal die HHLA nicht nur Partnerin der DB AG bei Transporten im Schienengüterverkehr vom Hamburger Hafen mit Übergang zu DB Cargo AG ist, sondern auch über eine eigene Bahntochter (METRANS a. s.) verfügt, die bundesweit und damit in Konkurrenz zu DB Cargo AG Schienengüterverkehr abwickelt (bitte begründen)? Es ist nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe der DB AG, mögliche Interessenskonflikte auszuschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333