Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2357 19. Wahlperiode 24.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2081 – Nationaler Bildungsrat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Schaffung eines Nationalen Bildungsrates verabredet: „Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern . Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf). 1. Wie weit sind die Planungen seitens der Bundesregierung zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates? Welche Vereinbarungen wurden dazu mit den Ländern bereits getroffen, und welche stehen noch aus? 2. Mit welchen Instanzen und Institutionen hat die Bundesregierung auf welcher Ebene bereits Gespräche zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates geführt, und welche sind noch geplant? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates ist Gegenstand gegenwärtig laufender bzw. anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern. Vereinbarungen mit den Ländern sind noch nicht getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2357 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Akteure möchte die Bundesregierung im Nationalen Bildungsrat versammeln, und wie soll er zusammengesetzt sein? Fragen der Zusammensetzung eines Nationalen Bildungsrates sind Gegenstand laufender bzw. anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern. Über die Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. 4. Welche Akteure befürworten, neben der Bundesregierung, die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates, und wie wird dies begründet? Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat am 15./16. März 2018 beschlossen , ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten. 5. Welche Rolle sollten nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure im Nationalen Bildungsrat spielen? Fragen der Mandatierung und Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates sind Gegenstand laufender bzw. anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern. Über die Mandatierung und Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. 6. Was sind die Ziele und Aufgaben des Nationalen Bildungsrates, und in welcher Beziehung wird er zur Kultusministerkonferenz stehen? Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Eine Konkretisierung dieser Zielsetzungen sowie die Beziehung zur KMK ist Gegenstand laufender bzw. anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern. 7. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Arbeitsweise des Nationalen Bildungsrats? 8. In welchem Turnus soll der Nationale Bildungsrat tagen? 9. Wo soll der Nationale Bildungsrat nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt werden? Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Fragen der Mandatierung und institutionellen Anbindung des Nationalen Bildungsrates sind Gegenstand laufender bzw. anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern. Über Mandatierung und institutionelle Anbindung des Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2357 10. Soll der Nationale Bildungsrat eine gesellschaftliche Bildungsstrategie entwickeln , und wenn ja, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage kann dies aus Sicht der Bundesregierung erfolgen? 11. Strebt die Bundesregierung über die Schaffung eines Nationalen Bildungsrats die Wiedereinführung der mit der Föderalismusreform von 2006 abgeschafften gemeinsamen Bildungsplanung an, damit sinnvolle Bund-Länder- Projekte in allen Bildungsbereichen möglich werden, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 12. Wie soll sich der Nationale Bildungsrat nach Ansicht der Bundesregierung finanzieren? Welche Mittel hält die Bundesregierung hierfür vor? Über die finanzielle Ausstattung des Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. 13. Inwiefern spielen nach Auffassung der Bundesregierung Überlegungen zu einen Bildungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern eine Rolle, um die Zusammenarbeit in der Bildungspolitik zu verbessern? Derzeit berät die KMK über einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik . Im Rahmen dieser länderinternen Überlegungen wird auch die Option für einen Staatsvertrag geprüft, um die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln , die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens zu verbessern und Mobilitätshindernisse abzubauen. 14. In welcher Form ist der Deutsche Bildungsrat, der in den Jahren 1966 bis 1975 bestand, Vorbild und/oder Ideengeber für die Bundesregierung in ihren Überlegungen für einen Nationalen Bildungsrat? 15. Inwiefern wird der Wissenschaftsrat mit seiner Besetzungsstruktur und seinem Aufgabenspektrum als Vorbild für den Bildungsrat betrachtet? 16. Welche Rolle spielen in den Überlegungen der Bundesregierung die Vorschläge der Robert Bosch Stiftung aus dem Jahr 2012 (http://projects.boschstiftung .de/content_projekte/language1/downloads/Plaedoyer_Nationaler_ Bildungsrat.pdf) bezüglich a) der Rolle des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, b) der Organisation in zwei Kommissionen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung, c) der Stimmengewichtung, d) des Beratungsmodus, e) der Entscheidungsmodi, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2357 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) der Berichtspflichten und g) der zu bearbeitenden Themenbereiche? Die Fragen 14 bis 16g werden im Zusammenhang beantwortet. Die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates soll dem Koalitionsvertrag gemäß nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333