Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2372 19. Wahlperiode 29.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1953 – Weiterentwicklung des Breitbandförderprogramms für den Glasfaser-Ausbau an Schulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an digitalen Bildungsangeboten. Dennoch verfügen viele Schulen bis heute über keinen ausreichenden Breitbandanschluss. In ihrer Regierungserklärung vom 21. März 2018 kündigte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Investitionsoffensive für die Schulen an. Im Rahmen des Digitalpakts werde sich die Bundesregierung u. a. um den Anschluss der Schulen kümmern . Anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN „Finanzielle Planung für den Digitalpakt“ auf Bundestagsdrucksache 18/13395 verweist die Bundesregierung also in der Frage des Breitbandausbaus an den Schulen nicht mehr auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Unklar bleibt dabei jedoch, aus welchem Programm die Bundesregierung den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz finanzieren will. Im Gegensatz zur oben zitierten Regierungserklärung verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt“ auf Bundestagsdrucksache 19/1168 diesbezüglich auf das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Mit dem im Oktober 2015 durch die Bundesregierung ins Leben gerufenen Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau unterstützt das BMVI Landkreise und Kommunen in unterversorgten Gebieten, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist. Für die Umsetzung von Breitbandausbauprojekten stellt die Bundesregierung im Rahmen des Programms Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandkompakt /breitband-kompakt.html). In bisher fünf Förderaufrufen konnten sich Landkreise und Kommunen um Zuwendungen aus dem Programm bewerben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2372 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Juli 2017 wies der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt darauf hin, dass diese Fördermittel auch für den Breitbandanschluss von Schulen genutzt werden können (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/100-dobrindt-digitales-klassenzimmer. html). In diesem Zusammenhang wurden durch das BMVI erstmals Festlegungen getroffen, unter welchen Bedingungen Landkreise und Kommunen entsprechende Fördermittel für Schulen abrufen können. Eine Schule gilt demzufolge dann als versorgt, sofern „neben der Schulverwaltung zumindest jeder Klasse dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung“ steht (vgl. https://atenekom. eu/wp-content/uploads/2017/09/Leitfaden_zum_Bundesfoerderprogramm_V6_ ZusatzSchulen.pdf#page=15). Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich diese Aufgreifschwelle auf die beim Download zur Verfügung stehende Geschwindigkeit bezieht. Als unterversorgt und damit förderberechtigt gelten solche Schulen, die diese Aufgreifschwelle unterschreiten. Im Koalitionsvertrag formulieren CDU, CSU und SPD darüber hinaus das Ziel, Schulen im Laufe der Legislaturperiode „direkt an das Glasfasernetz“ anzubinden . Ein konkreter Plan zur Umsetzung dieses Ziels wurde nicht veröffentlicht. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Breitbandversorgung der Schulen zum aktuellen Zeitpunkt? Auf welcher Datenbasis beruht diese Einschätzung (bitte nach Schularten und Bundesländern aufteilen)? Eine gute Anbindung der Schulen ist Voraussetzung für die Digitale Bildung. Daher hat der Bund bereits im Sommer 2017 die Offensive „Digitales Klassenzimmer “ gestartet. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes wurde klargestellt, dass Schulen, in denen pro Klassenzimmer keine 30 Mbit/s zur Verfügung stehen, grundsätzlich im Rahmen laufender Förderprojekte in die Förderung einbezogen werden können. Bis heute haben bereits rd. 210 Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Ausbauprojekte nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes die Erschließung von mehr als 5 100 Schulen vorgesehen. Aktuell können Schulanschlüsse in ein beantragtes Projekt integriert werden. 2. Wie viele Schulen unterschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgreifschwelle und sind somit förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl der Schulen entspricht dies (bitte jeweils nach Schularten und Bundesländern aufteilen)? Laut Statistischem Bundesamt existieren momentan mehr als 33 000 allgemeinbildende Schulen. Voraussichtlich über 90 Prozent der Schulen werden von einer Gigabitförderung des Bundes profitieren können. 3. Welchen weiteren Investitionsbedarf in Euro sieht die Bundesregierung, um einen flächendeckenden Anschluss aller Schulen von mindestens 30 MBit/s je Klasse zu gewährleisten? Zum künftigen Investitionsbedarf können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Drucksache 19/2372 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2372 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit der Aufgreifschwelle von 30 MBit/s je Klasse? Wird eine Ausstattung der Schulen entsprechend dieser Schwelle nach Kenntnis der Bundesregierung von Landkreisen, Kommunen und Schulen als ausreichend bewertet? Maßgebliches Kriterium für die Förderfähigkeit eines Gebiets gemäß den Breitbandleitlinien der EU ist die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Nutzer. Deren Unterschreitung bedeutet, dass es sich insoweit um ein unterversorgtes und somit förderfähiges Gebiet handelt (weißer NGA-Fleck). Die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s stellt somit keine Grenze für die Leistungsfähigkeit des geförderten Anschlusses dar. 5. Welche Mindest-Upload-Geschwindigkeit pro Klasse ist im Rahmen des Ausbaus über das Breitbandförderprogramm vorgesehen? Die technischen Parameter der geförderten Netzinfrastruktur ergeben sich aus den jeweiligen Vorgaben des Breitbandförderprogramms des Bundes, insbesondere obliegt es aber den Zuwendungsempfängern, entsprechende Vorgaben in die Ausschreibung des geförderten An-schlusses aufzunehmen. Grundsätzlich muss die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis steigen wie die Downloadrate. 6. In welcher Höhe wurden Mittel des Breitbandförderprogramms bisher insgesamt bewilligt bzw. verausgabt (bitte nach Förderaufrufen und Bundesländern aufteilen)? Auf die Anlage wird verwiesen. 7. Über welchen Zeitraum sollen die insgesamt zur Verfügung stehenden 4,4 Mrd. Euro verausgabt werden? Erste Auszahlungen sind im Jahr 2016 erfolgt. Die 4,4 Mrd. Euro werden gemäß der aktuellen Prognosen bis Ende 2023 abfließen. Dabei werden die meisten Mittel bis Ende 2021 ausgezahlt sein. 8. Strebt die Bundesregierung an, einen Mindestanteil der im Breitbandförderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel für den Breitbandanschluss von Schulen zu verwenden? Wenn ja, wie hoch soll dieser sein? Eine Budgetierung für Schulen ist nicht vorgesehen. 9. Wie viele Anträge zum Abruf von Mitteln für den Breitbandausbau an Schulen wurden bisher gestellt? Wie viele davon wurden bisher abgelehnt (bitte jeweils nach Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufschlüsseln)? Schulen, die aufgrund der Klarstellung der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s pro Klasse und weiteren 30 Mbit/s für die Verwaltung in die Förderung aufgenommen wurden (vgl. Informationsschreiben des Projektträgers des BMVI vom 17. Juli 2017 https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2017/09/170717_Informationen_ Aufgreifschwelle_Schulen.pdf), wurden von den Zuwendungsempfängern unter Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts in die bestehenden Projekte aufge- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2372 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2372 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nommen. Es folgt kein gesonderter Abruf für Schulen, vielmehr werden die Fördermittel im Rahmen bereits bestehender Projekte abgerufen, da die Schulförderung Teil größerer Projekte ist. 10. Aus welchen Gründen wurden Anträge für den Breitbandausbau an Schulen überwiegend abgelehnt? Welchen Anteil machten diese Ablehnungsgründe jeweils an der Gesamtzahl der abgelehnten Anträge aus? Es wurden bis jetzt keine Anträge auf die Hinzunahme von Schulen im Bundesförderpro -gramm abgelehnt. 11. Für wie viele Schulen und in welcher Höhe wurden seit Beginn des Breitbandförderprogramms Mittel für die Planung und den Ausbau des Breitbandanschlusses an den Schulen endgültig bewilligt bzw. bereits verausgabt (bitte nach Bewilligung oder Verausgabung, Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufteilen)? Siehe nachfolgende Tabelle der endgültigen Bescheide, die eine Schulförderung inkludieren. Eine Aufteilung nach Schularten liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 7 hingewiesen. Mehr als 5 100 Schulen haben bereits einen Förderbescheid erhalten. Davon sind in 983 Fällen die Vergabeverfahren abgeschlossen und der endgültige Förderbescheid ist erteilt worden. Aufruf Bundesland Anzahl Schulen 1 Baden-Württemberg 91 1 Hessen 89 1 Mecklenburg-Vorpommern 186 1 Niedersachsen 4 1 Nordrhein-Westfalen 23 1 Rheinland-Pfalz 86 1 Sachsen 3 1 Sachsen-Anhalt 68 2 Baden-Württemberg 84 2 Bayern 5 2 Hessen 16 2 Mecklenburg-Vorpommern 2 2 Niedersachsen 3 2 Nordrhein-Westfalen 16 2 Rheinland-Pfalz 65 2 Sachsen-Anhalt 86 3 Mecklenburg-Vorpommern 11 3 Niedersachsen 92 3 Sachsen-Anhalt 52 4 Baden-Württemberg 1 Gesamt 983 Drucksache 19/2372 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2372 12. Worin sieht die Bundesregierung Gründe für den zurückhaltenden Abruf der Mittel und die Varianz zwischen Bundesländern? Es handelt sich bei den 648 geförderten Infrastrukturprojekten des Breitbandausbaus um umfangreiche Bauprojekte. Diese kostenintensiven Projekte sind zunächst in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auszuschreiben . Die Durchführung ist umfassend zu planen und die entsprechenden Baukapazitäten auf dem Markt von den Unternehmen zu binden. Entsprechend einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung können die Mittel erst nach erfolgtem Auswahlverfahren der Kommune und Baufortschritt abfließen. 13. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Anträgen für den Breitbandanschluss von Schulen von der Antragstellung bis zur Erstellung des vorbehaltlichen Zuwendungsbescheids sowie bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids bzw. zur endgültigen Ablehnung des Antrags (bitte nach Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufteilen)? Der wesentliche Teil der Schulen wurde nach dem Erlass des Zuwendungsbescheids in vorläufiger Höhe in die Projekte aufgenommen (Infrastrukturaufruf 1-4). Die Beantragung der Hinzunahme der Schulen findet somit meist im Zuge der Beantragung des Zuwendungs-bescheids in endgültiger Höhe statt. In diesen Fällen umfasst die Prüfung des Hauptantrags ebenso die Prüfung der Schulförderung. Die Prüfdauer bis zum endgültigen Bewilligungs-bescheid hängt von der Qualität der Antragstellerangaben ab. Im Idealfall vergehen zwischen Einreichung der Unterlagen und endgültiger Bescheidung rund zwei Wochen. Wenn Nach-forderungen gestellt werden müssen, kann sich der Prozess entsprechend verlängern. Im fünften Infrastrukturaufruf erfolgte die Beantragung der Schulen bereits mit der Bean-tragung des Zuwendungsbescheids in vorläufiger Höhe. Auch hier wurde eine parallele Prüfung zu den sonstigen Antragsunterlagen vorgenommen. Die Prüfung nach Ende eines Aufrufs dauerte unabhängig von Bundesländern oder Schularten weniger als drei Monate. 14. In welcher Höhe sind dem Bund Kosten für die Bearbeitung der Anträge zum Breitbandförderprogramm entstanden (bitte nach Gesamtkosten und Kosten für die Bearbeitung von Anträgen für den Breitbandanschluss von Schulen aufteilen)? Eine Differenzierung zwischen Kosten für die Antragsbearbeitung von Schulen und Gesamtkosten ist nicht möglich, da beide Anträge mitunter zur gleichen Zeit bearbeitet werden. Insgesamt sind für die reine Antragsbearbeitung seit Übergabe des Auftrags an den Projektträger (im Mai 2016) rund 7 Mio. Euro angefallen. 15. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Bearbeitungsdauer der Förderanträge bei künftigen Förderaufrufen verkürzen? Welche Zielmarke setzt sich die Bundesregierung dabei? Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung und Verschlankung des Förderverfahrens befinden sich in der Abstimmung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2372 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2372 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Ist der Antragsprozess aus Sicht der Bundesregierung ausreichend unbürokratisch und praxisnah gestaltet? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Prozess der Antragstellung zu vereinfachen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Mit welchen Maßnahmen und Mitteln in welcher Höhe hat die Bundesregierungen Landkreise, Kommunen und Schulen gezielt auf die Möglichkeit der Antragstellung für Schulen aufmerksam gemacht (bitte nach Förderaufrufen aufteilen)? Der beliehene Projektträger informierte alle Zuwendungsempfänger, Vertreter der Bundes-länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Länderkompetenzzentren direkt über die Möglichkeit der Schulförderung. Entsprechende Informationen werden für potentielle Antrag-steller auch auf der Homepage des Projektträgers veröffentlicht. Weiterhin wurden vor allem Beratungsunternehmen in Informationsveranstaltungen zur Förderung von Schulen unter-richtet. Darüber hinaus informiert das Breitbandbüro des Bundes die jeweiligen Landeskompetenzzentren über Veränderungen in der Breitbandförderlandschaft und sorgt im Rahmen seiner verschiedenen Veranstaltungsformate für einen entsprechenden Wissenstransfer . 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung mit Blick auf die tatsächliche Bekanntheit des Förderprogramms unter Schulen und Schulträgern vor? Auf welcher Datenbasis beruhen diese Erkenntnisse? Es liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 17 hingewiesen . 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bekanntheit über die verfügbaren Fördermittel unter Landkreisen, Kommunen und Schulen auszubauen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des gesamten Breitbandförderprogramms mit Blick auf den Ausbau des Breitbandanschlusses der Schulen (bitte nach Schularten und Bundesländern aufteilen)? Die Offensive „Digitales Klassenzimmer“ wurde im letzten Aufruf gestartet. Mit über 5 100 Schulen, die sich in verschiedenen Stadien der Förderung befinden, handelt es sich um eine erfolgreiche Maßnahme. 21. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die tatsächliche Quote geförderter Schulen zu erhöhen? 22. Soll der sechste Förderaufruf zum Breitbandförderprogramm mit weiteren Mitteln ausgestattet werden? Ab wann soll dieser starten, und welche Antragsfrist ist dafür vorgesehen? Drucksache 19/2372 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2372 23. Plant die Bundesregierung, vergleichbar dem im Januar 2017 gestarteten Sonderprogramm Gewerbegebiete, die Aufsetzung eines Sonderprogramms für den Breitbandanschluss von Schulen? Falls ja, wie viel Mittel will die Bundesregierung über welchen Zeitraum für dieses Sonderprogramm bereitstellen? Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung beabsichtigt entsprechend dem Koalitionsvertrag die Fortführung des aktuellen Programms mit dem Ziel der Gigabit-Erschließung. Im Fokus steht weiterhin auch die Erschließung von Schulen und Gewerbegebieten. Einzelheiten werden derzeit abgestimmt. 24. An wen können sich Landkreise und Kommunen seit Abschluss des fünften Förderaufrufs des Breitbandförderprogramms im September 2017 zum jetzigen Zeitpunkt wenden, um einen Förderbedarf zu signalisieren? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass aktuelle Förderbedarfe registriert und beim folgenden Förderaufruf berücksichtigt werden? Projekte, die bereits vorläufig beschieden wurden, können den Förderbedarf für Schulen bis zur Antragstellung zum endgültigen Bescheid geltend machen. Außerhalb bereits bewilligter Projekte obliegt es dem Antragsteller, bei einem neuen Aufruf seinen Bedarf vollständig anzuzeigen. 25. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Schulen in der aktuellen Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anzubinden, zu erreichen? Welcher Zeitplan liegt diesen Maßnahmen zugrunde? Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wird verwiesen. 26. Wie viele zusätzliche Mittel stellt die Bundesregierung dafür zur Verfügung? Für welche Schularten sollen diese Mittel abrufbar sein? Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2372 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Üb ers ich t z u d en bi sh er be wi llig ten un d v era us ga bte n M itte ln im Br eit ba nd för de rpr og ram m (au fge tei lt n ac h F örd era ufr ufe n u nd Bu nd es län de rn) Sta nd 11 .05 .20 18 1. Au fru f B era tun gs lei stu ng en BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itt e 1.1 97 .33 9,3 8 € 50 .00 0,0 0 € 10 .79 8.9 23 ,34 € 44 .31 5.9 02 ,36 € 14 9.9 80 ,00 € 1.8 35 .28 4,7 5 € 50 .00 0,0 0 € 4.3 75 .88 2,6 0 € 2.1 11 .81 6,4 6 € 7.8 35 .31 8,3 4 € 1.7 30 .91 8,8 4 € 1.6 83 .64 3,6 0 € 35 0.0 00 ,00 € 8.1 17 .45 9,2 8 € 1.0 12 .27 9,5 2 € 3.0 16 .17 0,3 1 € 88 .63 0.9 18 ,78 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte 89 7.3 39 ,38 € 50 .00 0,0 0 € 2.7 05 .70 2,1 0 € 7.2 03 .48 1,9 3 € 10 0.0 00 ,00 € 88 5.2 84 ,75 € 50 .00 0,0 0 € 42 5.8 82 ,60 € 1.7 34 .46 6,4 6 € 2.8 95 .10 0,7 0 € 61 7.2 13 ,83 € 1.2 83 .64 3,6 0 € 50 .00 0,0 0 € 1.3 41 .09 4,0 0 € 41 2.2 79 ,52 € 1.5 16 .17 0,3 1 € 22 .16 7.6 59 ,18 € 1. Au fru f In fra str uk tur vo rha be n BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte - € - € 10 .05 9.3 10 ,00 € 33 .49 3.1 82 ,00 € - € 3.6 09 .85 9,0 0 € - € 24 1.7 97 .57 6,0 0 € 42 .50 6.7 37 ,00 € 29 .22 2.9 19 ,00 € 13 .76 7.6 99 ,00 € - € 7.7 54 .04 9,0 0 € 2.7 95 .40 4,0 0 € 13 .01 3.2 57 ,00 € - € 39 8.0 19 .99 2,0 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € - € - € 2.0 86 .65 4,0 0 € - € 52 2.2 92 ,00 € - € - € - € - € - € - € - € - € 2.6 08 .94 6,0 0 € 2. Au fru f In fra str uk tur vo rha be n BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte 11 .04 5.5 94 ,19 € 38 1.9 22 ,00 € 10 .25 4.5 97 ,00 € 19 .13 1.6 20 ,00 € - € 22 .80 1.4 48 ,00 € - € 45 7.1 52 .98 2,0 0 € 11 4.6 57 .15 5,0 0 € 21 .49 9.8 65 ,00 € 12 .32 3.5 80 ,00 € - € - € 20 5.4 62 .67 5,0 0 € 8.4 37 .90 4,0 0 € 6.7 11 .40 0,0 0 € 88 9.8 60 .74 2,1 9 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € 10 2.2 89 ,00 € - € - € - € - € - € - € 47 0.2 95 ,74 € - € - € - € - € - € - € - € 57 2.5 84 ,74 € 3. Au fru f In fra str uk tur vo rha be n BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte 57 .26 8.1 21 ,00 € - € - € 55 .40 4.3 50 ,00 € - € 10 .89 9.8 68 ,00 € 7.5 52 .40 7,0 0 € 11 4.7 06 .26 1,0 0 € 10 1.5 18 .63 0,0 0 € 17 6.6 88 .40 2,0 0 € 46 .16 7.6 94 ,00 € 83 .31 0.1 71 ,00 € - € 44 .36 0.6 33 ,00 € 10 4.0 64 .92 1,0 0 € 78 .55 7.6 15 ,00 € 88 0.4 99 .07 3,0 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 4. Au fru f In fra str uk tur vo rha be n BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte 18 6.7 08 .54 8,0 0 € - € 32 .47 9.5 64 ,00 € 64 .45 2.1 85 ,00 € 1.3 00 .00 0,0 0 € 2.4 99 .81 3,0 0 € - € 5.6 76 .11 0,0 0 € 16 .53 0.2 93 ,00 € 16 9.3 18 .94 8,0 0 € 58 .88 5.0 11 ,00 € 33 .62 4.8 88 ,00 € - € 16 2.0 68 .78 8,0 0 € 40 .02 4.9 09 ,00 € 81 .88 3.2 72 ,00 € 85 5.4 52 .32 9,0 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € So nd era ufr uf Ge we rbe BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte - € - € 3.8 57 .09 1,0 0 € - € - € 5.2 11 .10 5,0 0 € - € - € - € 69 6.0 30 ,00 € - € - € - € - € - € - € 9.7 64 .22 6,0 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 2. Au fru f B era tun gs lei stu ng en BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte 50 .00 0,0 0 € - € 1.4 47 .44 1,0 0 € 5.3 14 .13 0,2 0 € - € 30 0.0 00 ,00 € - € 20 0.0 00 ,00 € 19 9.9 80 ,00 € 29 9.9 80 ,00 € 10 8.0 00 ,00 € 15 0.0 00 ,00 € - € 49 9.9 80 ,00 € 15 0.0 00 ,00 € 20 0.0 00 ,00 € 8.9 19 .51 1,2 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € 17 .35 0,2 0 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 17 .35 0,2 0 € 5. Au fru f In fra str uk tur vo rha be n BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wil ligt e B un de sm itte 17 .01 8.5 38 ,00 € - € 15 .74 8.4 41 ,00 € 14 .60 1.0 12 ,00 € - € 16 .67 0.7 19 ,00 € - € - € 47 .78 9.0 11 ,00 € 14 4.3 93 .09 8,0 0 € 3.1 87 .94 6,0 0 € 5.1 58 .44 9,0 0 € - € 89 .29 7.7 91 ,00 € 5.7 09 .29 7,0 0 € 6.5 44 .55 3,0 0 € 36 6.1 18 .85 5,0 0 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tte - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € Su mm e a lle Au fru fe BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Su mm e a lle Be wi llig te Bu nd es mi tte 27 3.2 88 .14 0,5 7 € 43 1.9 22 ,00 € 84 .64 5.3 67 ,34 € 23 6.7 12 .38 1,5 6 € 1.4 49 .98 0,0 0 € 63 .82 8.0 96 ,75 € 7.6 02 .40 7,0 0 € 82 3.9 08 .81 1,6 0 € 32 5.3 13 .62 2,4 6 € 54 9.9 54 .56 0,3 4 € 13 6.1 70 .84 8,8 4 € 12 3.9 27 .15 1,6 0 € 8.1 04 .04 9,0 0 € 51 2.6 02 .73 0,2 8 € 17 2.4 12 .56 7,5 2 € 17 6.9 13 .01 0,3 1 € 3.4 97 .26 5.6 47 ,17 € Au sg ez ah lte Bu nd es mi tt e 89 7.3 39 ,38 € 15 2.2 89 ,00 € 2.7 05 .70 2,1 0 € 7.2 20 .83 2,1 3 € 10 0.0 00 ,00 € 2.9 71 .93 8,7 5 € 50 .00 0,0 0 € 94 8.1 74 ,60 € 2.2 04 .76 2,2 0 € 2.8 95 .10 0,7 0 € 61 7.2 13 ,83 € 1.2 83 .64 3,6 0 € 50 .00 0,0 0 € 1.3 41 .09 4,0 0 € 41 2.2 79 ,52 € 1.5 16 .17 0,3 1 € 25 .36 6.5 40 ,12 € Drucksache 19/2372 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333