Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2375 19. Wahlperiode 30.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2027 – Luftschlag des Westens in Syrien vom 14. April 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 14. April 2018 wurde durch westliche Mächte ein luftgestützter Militärschlag gegen die syrische Regierung geführt, als Reaktion auf den vermuteten Giftgaseinsatz der Regierung gegen Rebellen in Ost-Ghuta. Hieran waren auch Frankreich und Großbritannien beteiligt (www.merkur.de/politik/usa-frankreichund -grossbritannien-fliegen-luftangriffe-in-syrien-zr-9780139.html.) Frankreich und Großbritannien sind Mitglieder der Europäischen Union und beteiligen sich in unterschiedlichem Maße an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) sowie an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die GASP und die GSVP werden durch die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, verantwortet. Die Bundesregierung hatte in der betreffenden Woche diesen Einsatz als völkerrechtskonform und angemessen beurteilt (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2018-04/luftschlaege-syrien-bundesregierung-russland-diplomatie-giftgas). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hatte mit Gutachten vom 20. April 2018 den Militärschlag als völkerrechtswidrig beurteilt (www. tagesschau.de/ausland/syrien-angriff-gutachten-101.html). 1. Hat die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini die Bundesregierung im Vorfeld des Militärschlags vom 14. April 2018 über die Planung und Durchführung des Einsatzes an sich sowie über seinen politischen Zweck und die militärischen Ziele informiert? Nein. Es handelte sich um eine Operation der USA, Frankreichs und Großbritanniens , die nicht im Rahmen der EU und damit nicht im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/ Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) stattfand. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2375 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat nach Erkenntnis der Bundesregierung Federica Mogherini, an der Formulierung des politischen Zweckes des Militärschlages am 14. April 2018 und der militärischen Ziele mitgewirkt, und wurde der Einsatz mit ihr abgestimmt ? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld des Militärschlages durch einen oder mehrere der beteiligten Staaten zu einer Beteiligung mit (Luftstreit-)Kräften der Bundeswehr eingeladen? Eine Kontaktaufnahme mit der Bundesregierung im Vorfeld hinsichtlich einer deutschen militärischen Unterstützung/Beteiligung an den Luftschlägen erfolgte nicht. 4. Hat die Bundesregierung ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob Militäroperationen des Westens durchgeführt werden? Falls nein, warum nicht? Wird sie wenigstens um ihre Meinung gebeten? Einsätze im Rahmen der NATO, der EU oder der Vereinten Nationen erfolgen nach den in der jeweiligen Internationalen Organisation vereinbarten Regeln zur Konsultation und Entscheidungsfindung; diese gelten nicht für Einsätze außerhalb dieser Organisationen. 5. Hätte die Bundesregierung, die dem Luftangriff zustimmte, einem entsprechenden Ansinnen der beteiligten Mächte zugestimmt, sich an diesem Militärschlag zu beteiligen, und falls nicht, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung nicht. 6. Würde nicht generell eine Ablehnung der Bundesregierung, sich an einer gemeinsamen Militäroperation des Westens zu beteiligen, die Idee der GASP und der GSVP konterkarieren und somit wertlos machen? Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung. 7. Ist die Bundeswehr derzeit überhaupt dazu in der Lage, kurzfristig an derartigen Luftschlägen teilzunehmen? Standen die hierfür erforderlichen Kräfte am 14. April 2018 voll einsatzbereit zur Verfügung? Entsprechende Vorlaufzeit für Planung und Vorbereitung lassen eine Teilnahme der Bundeswehr an derartigen Operationen zu. 8. Für den Fall, dass derartige Kräfte nicht, wie in Frage 7 beschrieben, zur Verfügung gestanden hätten, wäre dann Deutschland überhaupt noch als ebenbürtiger Partner einzustufen (unabhängig von der rechtlichen und politischen Bewertung)? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/xxxx 9. Half die Bundeswehr bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Militärschlag direkt oder indirekt, etwa durch Aufklärungsergebnisse oder logistische Unterstützung? Seitens der Bundeswehr fand keine Unterstützung der Luftschläge gegen das syrische Chemiewaffenpotential statt. 10. Hält die Bundesregierung mit Blick auf das verneinende Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 20. April 2018 an ihrer Auffassung fest, der Militärschlag vom 14. April 2018 sei völkerrechtskonform und angemessen gewesen? Die Bundesregierung hat die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 18. April 2018 ebenso wie andere wissenschaftliche Veröffentlichungen zu diesem Thema zur Kenntnis genommen. Sie hält an ihrer Auffassung fest, dass das Vorgehen von USA, Frankreich und Großbritannien am 14. April 2018 vor dem Hintergrund der vorangegangen Einsätze von Chemiewaffen durch das Assad-Regime gegen die eigene Bevölkerung in Anbetracht des Nichthandelns des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf diese schwere Völkerrechtsverletzung hin als eine gezielt, allein gegen im Zusammenhang mit dem Chemiewaffeneinsatz stehende Einrichtungen gerichtete Maßnahme erforderlich und angemessen war. 11. Falls der Militärschlag vom 14. April 2018 nicht völkerrechtskonform und angemessen gewesen sein sollte, welchen Einfluss hätte dies auf die Bewertung der Sinnhaftigkeit der GASP und der GSVP? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Sind die GASP und die GSVP an internationales Recht gebunden? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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