Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2376 19. Wahlperiode 30.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2107 – Förderung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2009 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Qualifizierung und Professionalisierung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten (MSO). Damals wurde bis Ende 2011 das Projekt „Strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen“ durchgeführt. Daran beteiligt waren acht MSOen: der Verband der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland, der Kroatische Weltkongress in Deutschland (KWKD), die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED), die Alevitische Gemeinde Deutschland, der Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) sowie das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen Verband (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7740). Im Jahr 2013 wurde dieser Ansatz in ein reguläres Strukturförderungsprogramm des BAMF umgewandelt, das die beteiligten MSOen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung helfen sollte. Von 2013 bis 2016 erhielten damit folgende MSOen jeweils einen jährlichen Förderbeitrag von ca. 100 000 Euro: BAGIV, TGD, FÖTED, KWKD, Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE); Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NEMO) sowie der Bund der spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland MSOen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8206). Letztes Jahr begann eine weitere Förderperiode, diesmal mit einem Schwerpunkt auf Organisationen, die einen Beitrag bei der Ankunft und Integration von Geflüchteten leisten. Folgende Verbände erhalten im Rahmen dessen bis 2020 eine Förderung: Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, Verband (BZI), Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, Bundesnetzwerk TANG – The African Network of Germany, Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland e. V., Kurdische Gemeinde Deutschland, Iranische Gemeinde in Deutschland sowie der Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Strukturförderungsprogramm sind folgende Kriterien: Größe und Bedeutung (Bundes- oder Dachverbände mit Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern), übergreifende Zielgruppen (z. B. Aktivitäten über die eigene Herkunftsgruppe hinaus) sowie ein integrativer Ansatz. Die allgemeine Absicht dieses Förderprogramms des BAMF ist es, dass sich die MSOen als Ansprechpartner des Bundes professionalisieren. Der Bund hat nämlich ein langfristiges Interesse daran, dass MSOen ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre kommunikativen Zugänge nutzen, um eigenständig Positionen und Expertisen zu erarbeiten und in den fortwährenden gesellschaftlichen Dialog über eine sinnvolle Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft einbringen. Hierfür ist ein Bekenntnis durch den Bund sinnvoll und notwendig. Fraglich ist, ob diese Verantwortungsübernahme dadurch gewährleistet werden kann, indem Dienstleistungsangebote von MSOen z. B. in die Regelangebote des Sozialgesetzbuchs übernommen werden – oder ob weitere, strukturell angelegte Fördermaßnahmen benötigt werden. Das kurzfristige, operative Ziel dieses Strukturförderungsprogramms ist es jedenfalls , die jeweiligen Träger in die Lage zu versetzen, ihrem Projekt Nachhaltigkeit zu verleihen. Die MSOen sollen fähig sein, selbstständig Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen. Die geförderten MSOen sollten die Möglichkeit erhalten, ggf. einen Folgeantrag für weitere zwei Jahre zu stellen (zur Stabilisierung der bisherigen Projekterfolge). Eine langfristige Implementierung der Strukturförderung für die bisher geförderten Migrantendachorganisationen sei jedoch – so die Bundesregierung – nicht geplant (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7740, S. 11 sowie Bundestagsdrucksache 18/8206). Fraglich ist, ob diese Zielvorgabe des Strukturförderungsprogramms des BAMF realitätsgerecht ist, ob eine solche Anschubfinanzierung tatsächlich ausreicht, damit die begünstigten MSOen langfristig finanziell wirklich „auf eigenen Füßen stehen“ können: Ein vom Paritätischen Gesamtverband 2011 herausgegebenes Positionspapier („Vorschläge für eine Grundausstattungsförderung von Migrantendachorganisationen“) weist jedenfalls auf diesbezüglich schwierige Ausgangsbedingungen bei den MSOen hin: „Die bundesweit organisierten und tätigen Dachverbände von Migrantenorganisationen befinden sich derzeit in einer Umbruchs- und Aufbruchsphase: Sie sind nicht mehr nur Selbstorganisationen , sondern zunehmend soziale Dienstleister (…) Die Finanzierung ihrer Aktivitäten basiert vorwiegend auf Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Nur wenige Organisationen bekommen regelmäßige Zuwendungen aus EU-Mitteln, vom Bund, von Ländern oder Kommunen“. Fraglich ist also, ob sich diese für MSOen typischen Binnenprobleme bei der Allokation finanzieller Ressourcen durch eine lediglich kurzfristige finanzielle Förderung beheben lassen. In dem offiziellen Abschlussbericht über „Modellprojekte des BAMF zur verstärkten Partizipation von Migrantenorganisationen“ gelangten die Autorinnen und Autoren jedenfalls auf S. 58 zu der Feststellung, dass die MSOen „keine Verstetigungsperspektiven [hätten] ohne externe Unterstützung“ – gemeint war hiermit z. B. „Weiterförderung von MSO-Projekten durch Politik und Verwaltung“ bzw. deren „Einbindung in SGB-Regelangebote“ www.bamf.de/SharedDocs/ Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/abschlussbericht-2012-modellprojektemo .pdf?__blob=publicationFile. Zu einem ähnlichen Fazit kam schließlich die – im April 2018 vom BAMF freigegebene – Kurzfassung des Abschlussberichts der Fachlichen Begleitung des Förderprogramms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene 2013-2016“ (Stand Dezember 2016). Diese kam nämlich zu der Feststellung , dass es „keinem“ der unterstützten Verbände gelungen sei, eine verlässliche eigenständige Finanzierung aus nicht-öffentlicher Förderung zu erreichen – ein Umstand, der sich „auch in Zukunft“ so stellen würde. Zum einen – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2376 so der Abschlussbericht weiter – sei der Förderzeitraum zu kurz gewesen, um den Prozess zu einem professionell arbeitenden Dachverband abschließen zu können. Zudem sei aber klar geworden, dass die MSOen ihre Arbeit „weder allein über eine Projektförderung noch durch Ehrenamtliche“ bewältigen könnten . Neben diesem Strukturförderungsprogramm finanziert das BAMF derzeit an 14 Standorten zudem sog. Houses of Resources. Diese sollen lokale MSOen und andere integrativ wirkende Organisation in ihrer Arbeit unterstützen durch Beratungsleistungen oder durch das Zurverfügungstellen von Räumen oder finanziellen Mitteln. Zudem sollen diese Häuser die Kooperation und Netzwerkbildung fördern, um vor Ort nachhaltige Strukturen für bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement im Integrationsbereich zu schaffen. Über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden (u. a. über die speziellen Förderlinien des Programms „Demokratie leben!“) Projekte zum Empowerment bzw. zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gefördert. Unklar ist, wie neu entstandene Verbände ohne Bezug zu einem spezifischen Herkunftsland (wie z. B. die „Neuen Deutschen Organisationen“, „Neue deutsche Medienmacher“, „DeutschPlus – Initiative für eine plurale Republik“ oder „Deutscher Soldat“) seitens des Bundes gefördert wurden bzw. werden. 1. Welche Verbände erhielten in den Jahren 2013 bis 2016 im Rahmen des BAMF-Strukturförderungsprogramms von Migrantenorganisationen auf Bundesebene Haushaltsmittel aus welchem Einzelplan in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgende Verbände erhielten in den Jahren 2013 bis 2016 im Rahmen des Modellprojekts „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene “ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen aus Kapitel 0603 Titel 684 14 – Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verband Abgerufene Fördermittel (Euro) 2013 Nov-Dez 2014 Jan-Dez 2015 Jan-Dez 2016 Jan-Okt Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. 18.303 110.062 110.062 91.354 Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 21.791 107.503 107.503 88.699 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V. (Zuwendungsempfänger: Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine e. V. Dortmund) 20.349 109.392 100.421 98.781 Bundesverband Russischsprachiger Eltern e. V. 9.943 109.741 108.891 95.171 Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 21.935 103.500 108.012 96.535 Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. 22.024 108.134 107.023 92.419 Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V. 9.254 102.109 110.068 95.573 Bundesverband der Vietnamesen in Deutschland e. V. (bis 08.06.2016) 22.000 110.000 110.000 32.358 Zentralverband der Assyrischen Vereinigungen in Deutschland und Europäischen Sektionen e. V. 19.779 107.244 107.244 93.167 Kultur- und Sozialwerk der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 21.240 109.007 109.007 90.414 2. Welche Verbände erhalten im Rahmen der zweite Förderperiode dieses BAMF-Strukturförderungsprogramms für die Jahre 2017 bis 2020 Haushaltsmittel aus welchem Einzelplan in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgende Verbände erhalten für die Jahre 2017 bis 2020 im Rahmen des Programms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“ vom BAMF Zuwendungen bis max. 100 000 Euro pro Verband/pro Jahr aus Kapitel 0603 Titel 684 14 – Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2376 Verband Abgerufene Fördermittel (Euro) 2017 Nov-Dez Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine e. V. 17.509 Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat e. V. (Zuwendungsempfänger: Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns e. V.) 7.850 Bundesnetzwerk The African Network of Germany e. V. 18.173 Zentralrat der afrikanischen Gemeinde in Deutschland e. V. (Zuwendungsempfänger: Interkultureller Deutsch-Afrikanischer Verein e. V. 14.326 Kurdische Gemeinde Deutschland e. V. 12.246 Iranische Gemeinde in Deutschland e. V. 2.541 Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (Zuwendungsempfänger: Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V.) 5.281 Für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich . 3. Auf welchen Zeitraum ist das BAMF-Projekt „Houses of Resources“ angelegt ? Das BAMF-Modellprojekt „Houses of Resources“ ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt, wobei die unter a) genannten Standorte zu unterschiedlichen Zeiten mit dem Projekt begonnen haben und somit auch enden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Verbände erhalten im Rahmen des BAMF-Projekts „Houses of Resources“ Haushaltsmittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)? Träger Abgerufene Fördermittel (Euro) 2015 2016 2017 Forum der Kulturen Stuttgart e. V. 100.000 154.210 150.000 Stadt Nürnberg - 65.355 120.878 berami berufliche Integration, Frankfurt - 85.793 150.000 Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e. V. - 42.034 114.306 Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. - 77.638 149.240 Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V., Berlin - 102.089 151.975 Interkulturelle Begegnungsstätte e. V., Lübeck - 111.227 131.833 Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg - 61.156 150.000 MigrantinnenSelbstorganisationen-Netzwerk Hannover e. V. - 79.097 149.949 Verband der Migrantenorganisationen Halle (Saale) e. V. - 61.045 150.000 Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine in Dortmund e. V. - 68.846 130.497 Willkommen in Bautzen e. V. - 37.083 115.200 Initiativgruppe – Interkulturelle Begegnung und Bildung e. V., München (bis 31.12.2016) - 109.595 0 MORGEN e. V., München (ab 01.01.2017) - 0 134.361 Projektschmiede gGmbH, Dresden (bis 31.12.2017) - 105.379 149.385 Büro für freie Kultur- und Jugendarbeit e. V., Dresden (ab 01.01.2018) - - - Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich. b) Wie viele Standorte für solche „Houses of Resources“ hat das BAMF insgesamt geplant? Das Modellprojekt wird an 14 Standorten durchgeführt: Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bonn, Hamburg, Berlin, Lübeck, Magdeburg, Region Hannover , Halle, Dortmund, Bautzen, München, Dresden. Eine Entscheidung darüber, ob weitere Standorte hinzukommen, wurde bislang nicht getroffen. 4. Mit welchen Haushaltsmitteln unterstützt das BMFSFJ – und bezogen auf welchen Zeitraum – den Dachverband „DaMigra“ (bitte retrograd und – soweit als möglich auch prospektiv – nach Jahren aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zusammen mit dem BAMF von Oktober 2013 bis September 2016 das Projekt „Bundesweite Vernetzung der Migrantinnenorganisationen“ gefördert, in dessen Rahmen sich 2014 DaMigra gegründet hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2376 Von Oktober 2016 bis September 2019 fördern BMFSFJ und BAMF das DaMigra- Projekt „Migrantinnen und geflüchtete Frauen stärken“. DaMigra erhielt von BMFSFJ folgende Zuwendungen: 2013 11.331,65 Euro 2014 104.217,00 Euro 2015 113.085,00 Euro 2016 111.575,00 Euro 2017 223.590,00 Euro Das BAMF kofinanziert das DaMigra-Projekt „Geflüchtete Frauen und Migrantinnen stärken“ mit einer anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 20 000 Euro im Jahr 2016 und 50 000 Euro im Jahr 2017. Das Modellprojekt „Gleichberechtigte politische Teilhabe für Migrantinnen“ des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) e. V. wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Zeitraum vom 1. November 2017 bis 31. Dezember 2019 gefördert. Die Fördersumme betrug im Jahr 2017 35 108,01 Euro. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich. 5. Mit welchen Haushaltsmitteln unterstützte das BMFSFJ in den Jahren 2009 bis 2015 welche Migrantenjugendorganisationen (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)? Im Zeitraum 2009 bis 2015 wurden folgende Migrantenjugendselbstorganisationen durch das BMFSFJ gefördert: Verband Abgerufene Fördermittel (Euro) 2011 2012 2013 2014 2015 Bund der Alevitischen Jugend (BDAJ) 30.000 40.000 40.000 41,299,99 41.300 Amaro Drom - 8.163,85 21.452 21.743,23 40.000 Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa (AJM) - 8.163,85 21.452 21.743,23 40.000 Kurdischer Kinder- und Jugendverband (KOMCIWAN) - 8.163,85 21.452 21.743,23 40.000 Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland e. V. (JunOst e. V.) - 8.163,85 21.452 21.743,23 40.000 Jugendverband der Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF-Jugend) - 8.163,85 21.452 21.743,23 40.000 Auf der Basis der Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und BMFSFJ zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern vom 28. März 2017 wurden vom BMFSFJ Jugendprojekte folgender Migrantenjugendorganisationen gefördert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verband Abgerufene Fördermittel (Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Deutsche Jugend aus Russland e. V. 36.000 85.775 97.400 87.905,50 25.000 - - Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa e. V. - - 50.058,79 40.590,96 - - - Jugendhilfe Afrika 2000 e. V. - - 19.278 - - - - JunOst – Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland (VRJD) – Junost-Team Saarbrücken - - 99.976,37 90.990,30 30.000 13.367,44 49.929,01 Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland e. V. - - - 21.161,80 59.845,40 126.095,40 139.438,60 JuWelt e.V - - - 13.080 50.000 50.000 36.920 Alevitische Jugend in Hessen - - - - - 9.725,65 50.848,60 Jugendbund DJO – Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e. V. - - - - - 15.030 50.695,30 a) Welche Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) erhalten seit 2016 vom BMFSFJ eine „strukturelle Grundförderung“ in Höhe von jeweils 40 000 Euro? Seit 2016 erhalten folgende Migrantenjugendselbstorganisationen eine strukturelle Grundförderung in Höhe von jeweils 40 000 Euro: Amaro Drom e. V. Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa (AJM) Kurdischer Kinder- und Jugendverband (KOMCIWAN) Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland e. V. (JunOst e. V.) Jugendverband der Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF-Jugend) Darüber hinaus erhält der Bund der Alevitischen Jugend (BDAJ) seit 2016 eine Förderung in Höhe von 41 300 Euro. b) Bezogen auf welchen Zeitraum sollen diese MJSOen diese „strukturelle Grundförderung“ durch das BMFSFJ erhalten? Die Infrastrukturförderung der Migrantenjugendselbstorganisationen durch das BMFSFJ ist langfristig angelegt. Das BMFSFJ befindet sich in Gesprächen mit dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) über eine Aufstockung der Grundförderung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2376 c) Inwiefern werden die MJSOen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung auch über den Bundesverband Deutsche Jugend in Europa (ggf. auch finanziell) unterstützt? Vier Migrantenjugendselbstorganisationen erhalten ihre Mittel über die djo als Zentralstelle und erfahren darüber hinaus auch inhaltliche Unterstützung: Amaro Drom e. V. Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa (AJM) Kurdischer Kinder- und Jugendverband (KOMCIWAN) Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland e. V. (JunOst e. V.) Auf der Basis der Gemeinsamen Richtlinien des BMI und BMFSFJ zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern vom 28. März 2017 haben Förderungen für Jugendprojekte erhalten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verband Abgerufene Fördermittel (Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 DJO-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Bayern e. V. 6.289,55 3.780,50 - - - - - DJO – Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Niedersachsen e. V. 28.694,40 28.694,40 20649,60 - - - - djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Mecklenburg -Vorpommern e. V. 47.940,02 47.941 27.544 - - - - JunOst – Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland (VRJD) – Junost- Team Saarbrücken 9.183,64 69.976,37 99.976,37 90.990,30 30.000 13.367,44 49.929,01 Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa e. V. 9.340,64 50.006,29 50.058,79 40.590,96 - - - DJO – Deutsche Jugend in Europa – Bundesverband e. V. - 15.588 22.352 - - 15.030 50.695,30 djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Sachsen e. V. - 12.674,23 50.000,00 50.000,00 37.325,77 12.305 50.067,50 djo – Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. - - 6.250 25.000 25.000 19.218,81 26.452,50 djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband NRW e. V. - - 11.741 50.722 50.722 36.815 - Amaro Drom e. V. - - - 15.593,16 49.325,82 49.690,81 35.390,21 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2376 6. Mit welchen Haushaltsmitteln – und bezogen auf welchen Zeitraum – unterstützt das BMFSFJ die sog. Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO)? a) Zur Erfüllung welcher diesbezüglicher Aufgaben erhält die BKMO bzw. welche Trägerorganisation Mittel vom BMFSFJ, eines anderen Bundesministeriums oder der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung? b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung politisch bzw. haushalterisch den Aufbau einer Geschäftsführung bzw. einer demokratisch legimitierten politischen Vertretung der BKMO? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt breit das Engagement für Demokratie und für Vielfalt. Dazu gehören auch verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen, die von Migration geprägt sind. Migrantenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen sind in vielfältigen Politikbereichen wichtige Partnerinnen der Bundesregierung . Die Türkische Gemeinde Deutschland e. V. (TGD) wird mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themenfeld „Empowerment von Migrantinnen und Migranten (-Organisationen) gefördert. In diesem Rahmen organisiert der Träger neben anderen Maßnahmen seit 2017 die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen . Im Jahr 2017 betrug die Fördersumme für die Strukturentwicklung 300 000 Euro. Dabei veranschlagte der Träger 24 476,86 Euro für die Durchführung der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich. 7. Welche Projekte welcher MSOen werden über die entsprechende Förderlinie des Programms „Demokratie leben!“ zum Zwecke des Empowerment bzw. zur besseren demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gefördert (bitte nach MSO, Projekt, Projektlaufzeit und Fördersumme aufschlüsseln )? Über die Projektförderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird grundsätzlich im Rahmen der Leitlinien auf Basis eingereichter Interessenbekundungen entschieden. Das Ziel des Empowerment bzw. der besseren demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft ist u. a. durch das Leitprinzip des Diversity Mainstreaming in allen Programmteilen verankert. Hinsichtlich der Förderung von Modellprojekten in Trägerschaft von Migrantenorganisationen oder Neuen Deutschen Organisationen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ auf Bundestagsdrucksache 19/1012 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern unterscheidet sich die Förderung von „DaMigra“ oder der BKMO, die „strukturelle Grundförderung“ der MJSOen bzw. die Förderung von MSOen innerhalb des Programms „Demokratie leben!“ durch das BMFSFJ haushaltsrechtlich von der ja nur zeitlich befristeten Strukturförderung durch das BAMF? DaMigra erhält vom BMFSFJ zeitlich befristete Projektförderungen, es findet keine Strukturförderung statt. Anders als im Rahmen der „strukturellen Grundförderung“ aus Mitteln des Kinder - und Jugendplanes und der Strukturförderung des BAMF, bei denen letztendlich die Strukturentwicklung unterstützt wird, fördert das BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitlich begrenzte Modellprojekte, die Erkenntnisse im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung und Weiterentwicklung von Methoden, Ansätzen und Konzeptionen der Präventionsarbeit liefern . Die Erkenntnisse sollten weitestgehend auf die Regelpraxis übertragen werden . Ansonsten wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. 9. Welche anderen Haushaltsmittel wurden von 2013 bis 2017 unter welchen Haushalstiteln für weitere Projekte zur infrastrukturellen Förderung der Integrationsarbeit von MSOen in den Haushaltsplänen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des BMFSFJ, des Bundesministerium für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales , der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ + „Ist“ aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine weiteren Programme zur strukturellen Förderung von Migrantenorganisationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2376 10. Inwiefern erhielten die erst neu entstandenen Verbände ohne Bezug zu einem spezifischen Herkunftsland (wie z. B. die „Neuen Deutschen Organisationen “, „Neue deutsche Medienmacher“, „DeutschPlus – Initiative für eine plurale Republik“ oder „Deutscher Soldat“) seitens des Bundes Haushaltsmittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen, Jahren, Einzelplan und Verwendungszweck aufschlüsseln)? Folgende Verbände ohne Bezug zu einem spezifischen Herkunftsland erhielten Zuwendungen des Bundes: Zuwendungsgeber Kapitel/ Titel Verband Verwendungszweck Jahre/Höhe in Euro Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 0603/68414 Neue Deutsche Medienmacher e. V. Modellprojekt: „Aufbau lokaler Netzwerke von Journalisten mit Migrationshintergrund und Wissensvermittlung zur Rolle der Medien in der Einwanderungsgesellschaft“ 2013: 21.527 2014: 66.985 2015: 82.248 2016: 118.737 Modellprojekt: „Wir bleiben im Gespräch “ 2016: 12.908,54 2017: 101.691,00 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 0413/54501 0413/68401 0413/53101 Neue deutsche Medienmacher e. V. Teilfinanzierung 1. Bundeskongress „neue deutsche Organisationen“ am 6./7.02.2015 2015: 9.000 Teilfinanzierung 2. Bundeskongress „neue deutsche Organisationen“ am 26.02.2016 2016: 19.040 Teilfinanzierung Regionalkongresse „neue deutsche Organisationen“ am 7.10.2016 und 2.12.2016 2016: 25.000 2017: 14.778,34 Projektförderung Informationsplattform Handbook Germany 2016. 135.616,66 2017: 421.445,00 Projektförderung Mentoringprogramme für Nachwuchsjournalisten 2013: 12.000 2015: 16.850 Traineeprogramme „Wege in den Journalismus“ 2016: 75.743,80 2017: 96.569,90 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zuwendungsgeber Kapitel/ Titel Verband Verwendungszweck Jahre/Höhe in Euro Deutsch Plus Kofinanzierung mit BMFSFJ Programm „Demokratie leben“ 2015: 8.125,00 2016: 32.500,00 2017: 28.675,00 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0452/68510 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V. Kompetenzverbund Kulturelle Integration und Wissenstransfer an der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel 2017: 162.283,12 (überjährige Maßnahme) Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich. Hinsichtlich der Förderung des BMFSFJ von Modellprojekten in Trägerschaft von Migrantenorganisationen oder Neuen Deutschen Organisationen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ auf Bundestagsdrucksache 19/1012 verwiesen. 11. Ist es zutreffend, dass es eines der zentralen Ziele des BAMF-Strukturförderungsprogramms von Migrantenorganisationen auf Bundesebene ist, die teilnehmenden Verbände in die Lage zu versetzen, später selbstständig Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen? Ist also eine institutionalisierte Förderung der MSOen geplant? 12. Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Paritätischen Gesamtverbandes , dass viele MSOen aufgrund struktureller Besonderheiten kaum in der Lage sein dürften, langfristig finanzielle Ressourcen – vergleichbar mit der Anschubfinanzierung durch das BAMF – eigenständig zu erwirtschaften bzw. einzuwerben? a) Wenn ja, was folgt daraus für die konzeptionelle Anlage des Strukturförderungsprogramms des BAMF? b) Wenn nein, warum nicht? 13. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des offiziellen Abschlussberichts des BAMF über sein Modellprojekt zur verstärkten Partizipation von Migrantenorganisationen , wonach die MSOen „ohne externe Unterstützung keine Verstetigungsperspektive“ hätten – dass hier also eine langfristige Unterstützung notwendig sei (sei es eine strukturelle Grundförderung oder eine Einbindung von MSO-Dienstleitungen in die Regelangebote des SGB)? a) Wenn ja, was folgt daraus für die konzeptionelle Anlage des Strukturförderungsprogramms des BAMF? b) Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2376 15. Ist die Feststellung des Abschlussberichts zutreffend, dass „keine“ der am Strukturförderungsprogramm des BAMF 2013-2016 teilnehmenden Migrantenorganisationen nach Ablauf der regulären Förderphase tatsächlich in der Lage sei, selbstständig die notwendigen Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen, und wenn nein, welche der geförderten MSO war hierzu doch imstande (bitte auflisten)? 17. Wäre die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten fast zehn Jahre (incl. der beiden o. g. Abschlussberichte) bereit, ihre bisherige Festlegung („eine langfristige Implementierung der Strukturförderung für die bisher geförderten Migrantendachorganisationen ist nicht geplant“) zumindest zu überdenken, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11, 12, 13, 15 und 17 werden zusammen beantwortet. Zentrales Ziel der Strukturförderung ist es Migrantenorganisationen als kompetente und professionelle Ansprechpartner des Bundes zu etablieren und ihre Rolle als Interessensvertretung zu stärken. Ein weiteres Ziel der Strukturförderung war es, dass die Verbände die finanzielle Unabhängigkeit ihrer Geschäftsstellen durch die Gewinnung von eigenen Mitteln und Drittmitteln erreichen. Den bislang geförderten Organisationen ist es im Rahmen der Förderung gelungen , ihre Arbeit zu professionalisieren. Das BAMF unterstützt die geförderten Verbände darin, eigene Konzepte zur Finanzierung ihrer Verbandsarbeit zu entwickeln und umzusetzen. Alle Verbände haben sich um eine alternative Finanzierung ihrer Geschäftsstellen bemüht und sind hier Schritte gegangen (verstärkte Einnahme von Mitgliedsbeiträgen etc.). Daneben konnten fast alle Migrantenorganisationen zusätzlich zu der Strukturförderung Projektmittel gewinnen. Eine komplett unabhängige Finanzierung der Geschäftsstellen ist den Migrantenorganisationen , die strukturgefördert werden, bislang nicht gelungen. Die Aufnahme von Migrantenorganisationen in den Kreis der institutionell geförderten Zuwendungsempfänger ist derzeit nicht möglich. Die Aufnahme eines neuen Zuwendungsempfängers in die institutionelle Förderung ist durch das Ausscheiden eines anderen Zuwendungsempfängers in einem finanziell gleichwertigen Umfang auszugleichen (sog. Omnibusprinzip). Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass die eigenständige finanzielle Sicherung von Organisationsstrukturen für die Migrantenselbstorganisationen eine Herausforderung darstellt. Derzeit wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Migrantendachorganisationen langfristig gefördert werden können. Mit allen Organisationen, deren bisherige Strukturförderung 2018 ausläuft, werden hierzu Gespräche geführt, denen aber an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2376 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Warum wurde für das BAMF-Strukturförderungsprogramm von Migrantenorganisationen auf Bundesebene keine Evaluation vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8206, S. 3) – vor den Hintergrund dessen, dass die Bundesregierung hier durchaus Neuland betreten hatte? Der Fokus der Strukturförderung lag zunächst darauf, den Migrantenorganisationen eine fachliche Begleitung an die Seite zu stellen, die sie berät und in ihrer Weiterentwicklung begleitet. Die fachliche Begleitung hat die Entwicklung der Organisationen eng beobachtet und sich mit dem BAMF regelmäßig ausgetauscht . Eine zusätzliche Evaluierung wurde damals daher nicht als notwendig erachtet. Die aktuelle Begleitmaßnahme zur neuen Phase der Strukturförderung (2017 bis 2020) besteht aus einer fachlichen Begleitung und Evaluation. 16. Haben Verbände aus den Förderperioden 2009 bis 2011 bzw. 2013 bis 2016 einen Folgeantrag für weitere zweijährige Unterstützung gestellt (zur Stabilisierung der bisherigen Projekterfolge), und wenn ja, a) welche Verbände haben einen solchen Folgeantrag gestellt, 2009 bis 2011 gab es noch kein Programm Strukturförderung. Im Zeitraum 2010 bis 2011 förderte das BAMF das Modellprojekt „Erarbeitung einer Konzeption für eine strukturelle Förderung von – insbesondere bundesweit tätigen – Migrantenorganisationen “ des DPWV (Forum der Migrantinnen und Migranten). An diesem waren folgende Migrantenorganisationen beteiligt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Verband Griechischer Gemeinden e. V., Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V., Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V., Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. und der Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland e. V. Bis auf den Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine haben sich für eine Strukturförderung ab 2013 alle am Vorläuferprojekt beteiligten Organisationen beworben. Die Alevitische Gemeinde allerdings mit ihrem Yol – Alevitisches Bildungs- und Medienwerk e. V. in Europa (Yol BW). Aus der Phase 2013 bis 2016 wurden von folgenden Organisationen ein Antrag gestellt: Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V., Bundesverband Russischsprachiger Eltern e. V., Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V., Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V. und Kultur- und Sozialwerk der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V. b) welchem Folgeantrag welcher Organisation wurde stattgegeben, Aus dem Modellprojekt 2010 bis 2011: Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Verband Griechischer Gemeinden e. V., Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V., Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. und die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2376 Aus der Phase 2013 bis 2016: Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V., Bundesverband Russischsprachiger Eltern e. V., Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. und Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V. c) welcher Verband erhält nunmehr bezogen auf welchen Zeitraum zusätzliche Fördermittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)? Verband Abgeflossene Fördermittel (Euro) 2016 Nov – Dez 2017 Jan – Dez Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. 16.383 85.418 Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 16.107 109.827 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e. V. 17.543 108.476 Bundesverband Russischsprachiger Eltern e. V. 18.823 113.573 Bund der Spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 14.315 106.851 Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. 17.675 110.307 Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V. 17.909 105.366 Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333