Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2394 19. Wahlperiode 31.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1796 – Bilanz der Polenpolitik der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Polen kommt sowohl innerhalb der Europäischen Union mit Blick auf die Politik gegenüber den östlichen EU-Nachbarn als auch in den drei angrenzenden Bundesländern sowie den grenznahen Städten und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu. Im Land Brandenburg haben die Beziehungen zum Nachbarn Verfassungsrang. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit der polnischen Regierung wurde im Jahr 2009 die Stelle eines Koordinators für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt geschaffen . Eine Stelle, die bis ins Jahr 2013 von der Staatsministerin und heutigen Generalkonsulin in Danzig, Cornelia Pieper, und seither von dem Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke ausgeübt wurde. So gut die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 waren, so ambivalent war das Miteinander besonders während der zurückliegenden drei Jahre. Der Regierungswechsel in Warschau im Herbst 2015, aber auch europapolitische Entscheidungen wie die Öffnung der europäischen Außengrenzen im September 2015 oder der Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 haben die Beziehung Deutschlands und Polens zueinander auf die Probe gestellt. Die Bildung der neuen Bundesregierung gibt die Möglichkeit, eine Bilanz der Polenpolitik der vorherigen Bundesregierung zu ziehen und die zukünftige Strategie und Zielstellung in den Beziehungen zu Polen in den Blick zu nehmen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zwei Verträge bilden die strategische Grundlage für die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Polen und sind bis heute ein solides Fundament der deutsch-polnischen Partnerschaft: Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2394 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 und der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen vom 17. Juni 1991. Im Jahr 2016 feierten Deutschland und Polen das Jubiläumsjahr des Nachbarschafts - und Freundschaftsvertrags „25 Jahre gute Nachbarschaft“ mit einer Vielzahl politischer, kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen (auf der mit Mitteln des Auswärtigen Amts eingerichteten Jubiläumswebsite www.25pl.de/ www.25de.pl sind viele Veranstaltungen rund um das Jubiläumsjahr aufgeführt). Die Außenminister Deutschlands und Polens gaben zum Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags am 17. Juni 2016 eine Gemeinsame Erklärung ab, auch zu den Beziehungen beider Länder innerhalb der Europäischen Union und mit Blick auf die Politik gegenüber den östlichen EU-Nachbarn (www.auswaertigesamt .de/de/search?search=regierungskonsultationen%202016). Zur Bedeutung der grenznahen Zusammenarbeit gaben aus demselben Anlass Dietmar Woidke, Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, und Jakub Skiba, Koordinator für die polnisch -deutsche grenznahe und regionale Zusammenarbeit, am Rande der deutschpolnischen Regierungskonsultationen am 22. Juni 2016 eine gemeinsame Erklärung ab (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160622-kopol/281428). Der Bundestag nahm am 23. Juni 2016 einen Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD „Versöhnung, Partnerschaft, Zusammenarbeit – 25 Jahre deutschpolnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit “ an, der eine Bestandsaufnahme deutsch-polnischer Zusammenarbeit enthält und auch viele bilaterale Projekte und Initiativen auflistet, die in der 18. Wahlperiode begonnen, fortgeführt oder abgeschlossen wurden (www.bundestag.de/ dokumente/textarchiv/2016/kw25-ak-deutschland-polen-vertrag/426432). Die Stelle der Polen-Koordinatorin/des Polen-Koordinators wurde 2004, im Jahr des polnischen EU-Beitritts, auf Anregung des damaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) in der 15. Wahlperiode geschaffen, um die gutnachbarschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen der beiden Nachbarländer in der EU noch weiter zu vertiefen. Erste Amtsinhaberin war bis zum Ablauf der 16. Wahlperiode 2009 Prof. Gesine Schwan (SPD). Nachfolgerin in der 17. Wahlperiode war seit 2009 Staatsministerin Cornelia Pieper (FDP). Seit 29. Januar 2014 übt der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Amt aus. Er zog nach Ablauf der 18. Wahlperiode am 4. Oktober 2017 eine positive Bilanz seiner Tätigkeit (www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/ deutsch-polnische-zusammenarbeit-node/171004-bilanz/297826). I. Zur Strategie und Zielsetzung der Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit Polen 1. Welche Strategie und Zielsetzung für die Zusammenarbeit mit Polen hat die Bundesregierung zu Beginn der 18. Wahlperiode in Bezug auf a) die bilateralen Beziehungen und b) gemeinsame Initiativen innerhalb der Europäischen Union definiert? Strategie und Zielsetzung für die Zusammenarbeit mit Polen wurden in der 18. Wahlperiode, wie auch in der laufenden Wahlperiode, von den in der Vorbemerkung erwähnten Verträgen aus den Jahren 1990 und 1991 definiert. Alle Bundesregierungen haben sich hiervon strategisch und in ihren Zielsetzungen in Bezug auf die bilateralen Beziehungen und gemeinsame Initiativen innerhalb der Europäischen Union leiten lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2394 2. Welche bilateralen Projekte wurden in der 18. Wahlperiode begonnen, fortgeführt und abgeschlossen? Die Bundesregierung führt kein eigenes Register solcher bilateralen Projekte. Die Bundesregierung steht mit der polnischen Regierung in engem Austausch und verfolgt, initiiert oder unterstützt gemeinsame Projekte politischer, wirtschaftlicher , sozialer, kultureller oder anderer Art. Die jährlichen Regierungskonsultationen bieten Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme der Regierungschefs, zuletzt 2016 (vgl. hierzu die Erklärung der Bundesregierung vom 22. Juni 2016 mit Erwähnung einiger bilateraler Projekte: www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2016 /06/2016-06-22-deutsch-polnische-regierungskonsultationen.html). Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Formate der bilateralen Zusammenarbeit unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung wie zum Beispiel die Deutsch-Polnische Regierungskommission und der Runde Tisch zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger und polnischen Staatsangehörigen in Deutschland. Viele bilaterale Projekte werden über Mittlerorganisationen begonnen , fortgeführt und abgeschlossen, wie zum Beispiel das Deutsch-Polnische Jugendwerk , die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung, die Stiftung Kreisau, die Internationale Jugendbegegnungsstätte Auschwitz und das Polen-Institut Darmstadt. Wichtige, von der Bundesregierung unterstützte jährliche Treffen für Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft sind das deutsch-polnische Forum, die deutsch-polnischen Medientage , die Jahreskongresse des Bundesverbandes der deutsch-polnischen Gesellschaften und die jährlich ausgerichteten Deutsch-Polnischen Bahngipfel (2015 von Polen-Koordinator Woidke initiiert) und die Deutsch-Polnischen Kommunalpartnerschaftskonferenzen (2016 von Bundesminister Frank-Walter Steinmeier initiiert ). Zudem wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten umfassenden Bestandsaufnahmen verwiesen. Dort sind zahlreiche bilaterale Projekte aufgeführt, die in der 18. Wahlperiode begonnen, fortgeführt oder abgeschlossen wurden. 3. Welche gemeinsamen Initiativen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene erarbeitet, eingebracht und umgesetzt? Die Bundesregierung und die Regierung Polens waren an zahlreichen Initiativen auf EU-Ebene gemeinsam beteiligt, zumeist gemeinsam mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung führt kein eigenes Register rein bilateraler Initiativen mit der Regierung Polens auf EU-Ebene. 4. Abzielend auf die Fragen 2 und 3: Wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Ergebnisse? Sowohl die bilaterale Zusammenarbeit als auch die Initiativen auf EU-Ebene, an denen Deutschland und Polen beteiligt waren, waren Ausdruck der engen Partnerschaft Deutschlands und Polens als Nachbarländer in der Europäischen Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2394 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welches waren aus Sicht der Bundesregierung während der 18. Wahlperiode die zentralen Herausforderungen in der Zusammenarbeit beider Länder, und wie wurde diesen begegnet? Bei den Regierungskonsultationen am 22. Juni 2016 in Berlin zählte die Bundeskanzlerin das damals bevorstehende EU-Referendum in Großbritannien sowie die Sicherheitspolitik und die Themen des Warschauer NATO-Gipfels vom 6. und 7. Juli 2016 zu den großen Herausforderungen, vor denen beide Länder standen. In einer Gemeinsamen Erklärung zur Zukunft Europas vom 28. August 2016 bezeichneten die (damaligen) Außenminister des Weimarer Dreiecks Frank-Walter Steinmeier (Deutschland), Jean-Marc Ayrault (Frankreich) und Witold Waszczykowski (Polen) mit Blick auf den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union den Zusammenhalt Europas als große Herausforderung und erklärten gemeinsam, dass die Europäische Union „den natürlichen , zukunftsorientierten und unverzichtbaren Rahmen darstellt für das Streben nach Freiheit, Wohlstand und Sicherheit in Europa, für die Gestaltung friedlicher Beziehungen zwischen seinen Völkern und für die Mitwirkung an Frieden und Stabilität in der Welt“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160828- gemeinsame-erklaerung-weimarer-dreieck/282922). Die Sorge um den Zusammenhalt Europas als zentrale Herausforderung für die Europäische Union sowie in der Zusammenarbeit beider Länder hat ihren Ausdruck in einer verstärkten Besuchsdiplomatie und einer engen Kette gemeinsamer deutsch-polnischer Veranstaltungen und Projekte im Laufe der 18. Wahlperiode gefunden. In ihrer in der Vorbemerkung erwähnten Gemeinsamen Erklärung vom 22. Juni 2016 nannten die (damaligen) Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Witold Jan Waszczykowski folgende Herausforderungen der bilateralen Zusammenarbeit : Unterstützung der Aktivitäten der deutschen und polnischen Organisationen zur Förderung von Kultur und Bildung in beiden Ländern; die Situation der deutschen Minderheit in Polen und der in Deutschland ansässigen Polen und polnischstämmigen Menschen; das Engagement junger Menschen und zukunftsorientierte Initiativen; den internationalen Kontext der deutsch-polnischen Beziehungen in der europäischen und globalen Dimension; die Wirtschaft als tragende Säule der Zusammenarbeit beider Länder im Binnenmarkt ; die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Bildung; das Gemeinschaftsprojekt des deutsch-polnischen Schulbuchs „Europa – Unsere Geschichte“; die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere in Bereichen wie Verkehr, Infrastruktur, Jugend, Sicherheit und Spracherwerb; die Verschlechterung der Sicherheitslage sowohl in unserer östlichen als auch südlichen Nachbarschaft; die Vision gemeinsamer Sicherheit im gesamten OSZE-Raum; die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und NATO, aber auch mit den Vereinten Nationen, OSZE, Europarat, der Afrikanischen Union, sowie mit Drittstaaten als zentraler Bestandteil des umfassenden und vernetzten EU-Engagements für eine sicherere und stabile Nachbarschaft; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2394 eine Stärkung und Vertiefung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU; die aktive Teilnahme an der globalen Koalition zum Kampf gegen „IS“ sowie Projekte der humanitären Hilfe und Entwicklung; die Flüchtlingskrise; die Fortsetzung des intensiven Dialogs mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ; die Geschlossenheit der Europäischen Union insbesondere für die Beilegung des Konflikts in der Ostukraine; der Klimawandel als globale Bedrohung für Sicherheit und Wohlstand; die Umsetzung der Pro-Wachstum-Agenda und Initiativen zur Vertiefung des Binnenmarkts, einschließlich der Umsetzung der Grundfreiheiten. Die Minister erläuterten in der genannten Erklärung auch, wie diesen Herausforderungen zu begegnen sei. Im Übrigen wird auf die in der Vorbemerkung erwähnten Erklärungen aus den Jahren 2016 und 2017 verwiesen. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen seit dem dortigen Regierungswechsel im November 2015? Die Beziehungen beider Regierungen sind eng und vielfältig. Beide Regierungen stehen in engem und regelmäßigem Kontakt miteinander. Die Besuchsdiplomatie und Zahl gemeinsamer Veranstaltungen und Projekte ist seit dem Regierungswechsel in Polen am 8. November 2015 noch gestiegen, insbesondere dank des mit der polnischen Regierung gemeinsam veranstalteten Jubiläumsjahrs 2016, auf das in der Vorbemerkung verwiesen wird. 7. Welche Auswirkungen hatte der Regierungswechsel in Polen auf die Definition gemeinsamer Interessen und Ziele? Die Bundesregierung war in Umsetzung der in der Vorbemerkung erwähnten strategischen Leitlinien daran interessiert, mit der am 8. November 2015 angetretenen Regierung Polens einen engen und stabilen Kontakt aufzubauen und zu pflegen. Sie definierte als vorrangiges Ziel für die Beziehungen zu Polen die Leitlinie „Miteinander, nicht übereinander reden“. Das bereits mit der Vorgängerregierung geplante und Anfang 2016 von der neuen polnischen Regierung bestätigte deutsch-polnische Jubiläumsjahr 2016 mit Hunderten gemeinsamer Veranstaltungen diente der Umsetzung dieses Ziels. Bundesaußenminister Steinmeier sagte zu Beginn des Jubiläumsjahrs am 17. Januar 2016: „Wir haben in den letzten 25 Jahren Energie und Herzblut in die deutsch-polnischen Beziehungen gesteckt . Das Vertrauen und die Freundschaft, die sich in diesen Jahren entwickelt haben, sind alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Sie sind ein starkes und wertvolles Fundament, das wir von beiden Seiten in Wahrnehmung unserer historischen Verantwortung erhalten müssen. Das gilt gerade angesichts der drängenden Aufgaben in Europa, für die wir Polen an Bord brauchen“ (www.auswaertigesamt .de/de/newsroom/160114-dt-pol-nachbarschaftsvertrag/277668). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2394 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Konsequenzen aus der Bilanz der 18. Wahlperiode zieht die Bundesregierung für ihre Strategie und Zielsetzung der Zusammenarbeit mit Polen in der 19. Wahlperiode? Die mit den in der Vorbemerkung erwähnten Verträgen eingeschlagene Strategie und Zielsetzung der Zusammenarbeit mit Polen bleibt die Leitschnur für die Bundesregierung auch in der 19. Wahlperiode. II. Zur Ausübung des Amtes des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit der Bundesregierung 9. Welche Ziele für die Ausübung des Amtes des Koordinators für die deutschpolnische Zusammenarbeit der Bundesregierung wurden für die 18. Wahlperiode definiert? Der Polen-Koordinator Ministerpräsident Woidke setzte sich zu Beginn seiner Amtszeit das Ziel, Verbesserungen in den Bereichen Jugend, Sprache und Wissenschaft sowie Sicherheit und Verkehr zu erreichen, insbesondere im grenznahen Raum. Er äußerte sich zu den Zielen bei zahlreichen Gelegenheiten, so auch anlässlich der Verleihung des Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreises 2014 in Potsdam: www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/141130- ko-pol-polen-aktuell/267428. 10. Welche Überlegungen lagen der Entscheidung zugrunde, die Position der Koordinatorin bzw. des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Beginn der 18. Wahlperiode nicht mehr auf Staatssekretärsebene anzusiedeln? Hinsichtlich der verschiedenen Ebenen, auf denen die Position der Polen-Koordinatorin /des Polen-Koordinators seit der Einrichtung angesiedelt war, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Das Modell des „grenznahen Ministerpräsidenten“ als Polen-Koordinator hat sich aus Sicht der Bundesregierung vor allem wegen seiner Scharnierfunktion zwischen Bund, Ländern und den polnischen Partnern bewährt. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke steht ein eigener Mitarbeiterstab in der Leitungsebene des Auswärtigen Amts zur Verfügung, der eng mit dem Länderreferat Mitteleuropa und der Staatskanzlei des Landes Brandenburg zusammenarbeitet . Aus dieser Verknüpfung von Bundes- und Länderperspektiven ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte für Erfolge in der zwischengesellschaftlichen und grenznahen Zusammenarbeit. Auf die Ausführungen der in der Vorbemerkung erwähnten Bilanz des Polen-Koordinators wird verwiesen. 11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Amt des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit seit seinem Bestehen der Bedeutung der bilateralen und innereuropäischen Beziehungen beider Länder in der 17. und 18. Wahlperiode angemessen ausgeübt wurde? Das Amt der Polen-Koordinatorin/ des Polen-Koordinators im Auswärtigen Amt wurde 2004 in der 15. Wahlperiode eingerichtet, um die Beziehungen Deutschlands und Polens in der EU zu vertiefen (vgl. Vorbemerkung). Es wird nach Ansicht der Bundesregierung seitdem der Bedeutung der bilateralen und innereuropäischen Beziehungen beider Länder entsprechend ausgeübt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2394 12. Mit welcher Zielsetzung wird das Amt des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode ausgeübt? Unterscheidet sich der Auftrag von den Vorgaben in der 18. Wahlperiode? Die Zielsetzungen sind unverändert, auf die Vorbemerkung, die dort erwähnten Erklärungen sowie auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333