Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2404 19. Wahlperiode 01.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2121 – Aktivitäten zur Herstellung ganzjähriger Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Hotel- und Gastgewerbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nachfrage nach Dienstleitungen im Bereich Hotel, Beherbergung und Gastronomie unterliegt in einigen Regionen starken saisonalen Schwankungen. So etwa an der Ostsee, wo es zwischen November und März starke Rückgänge der Nachfrage gibt. Viele Unternehmen reagieren darauf mit einer Anpassung der Beschäftigung in Form von Saisonarbeitsverträgen über acht bis neun Monate. Aufgrund dessen werden „bundesweit […] in den Monaten November bis März zusätzlich ca. 90 000 Beschäftigte im Gastgewerbe Jahr für Jahr arbeitslos“ (https://guter-gastgeber -guter-arbeitgeber.de/gute-praxis/ganzjaehrige-beschaeftigung). Damit verbundene diverse Probleme, v. a. für die regelmäßig arbeitslos werdenden Beschäftigten , machen eine unbefristete Beschäftigung wünschenswert (ebd.). Das Saison-Kurzarbeitergeld käme als Lösung in Frage. Es steht jedoch aufgrund von Beschränkungen in der Anwendung für das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht zur Verfügung (WMP Consult – Wilke Maack GmbH: Ganzjährige Beschäftigung im Gastgewerbe, ohne Orts- und Jahresangabe, S. 13). Verschiedene Akteure, so die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA), der Deutschen Hotelund Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern (MV) (DEHOGA MV), die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie das Wirtschafts- und Arbeitsministerium MV haben deshalb ein Fördermodell für die „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“ entwickelt. Diesem zufolge erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Zeit der Saisonzwischenzeit (zwischen November bis März) einen Zuschuss von 40 Prozent zu den Brutto-Personalkosten, wenn sie einen Beschäftigten ganzjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigen – längstens für vier Monate pro Kalenderjahr. Für jeden Beschäftigten kann maximal fünfmal eine Förderung beantragt werden – also für eine Gesamtlaufzeit von in der Summe fünf Jahren. In dieser Förderzeit sollen die Unternehmen Neugeschäfte generieren, die sich nach der Förderzeit selbst tragen und eine unbefristete Beschäftigung ohne Förderung sichern. Drucksache 19/2404 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die gleichen Akteure führten in Mecklenburg-Vorpommern ein Pilotprojekt mit knapp 30 Beschäftigten in 17 beteiligten Betrieben durch. Dieses Pilotprojekt war jedoch auf die Zeit von November 2016 bis März 2017 beschränkt und wurde inzwischen wissenschaftlich evaluiert (vgl. Treu & Martins: Evaluierung des Pilotprojektes „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin, ohne Jahresangabe). 1. Welche genauen Daten über die Zahl der Saisonarbeitskräfte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit regelmäßig wiederkehrender Arbeitslosmeldung innerhalb eines Jahres aufgrund saisonaler Beschäftigung – liegen der Bundesregierung vor (bitte auch eine Zuordnung nach Branchen vornehmen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Welche Daten über die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Saisonarbeitskräften liegen der Bundesregierung vor (bitte auch eine Zuordnung nach Branchen vornehmen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Saisonarbeitskräfte können in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht gesondert ausgewiesen werden. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluierungsergebnisse des in Mecklenburg -Vorpommern durchgeführten Pilotprojektes „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“? Das Pilotprojekt ist Teil des Gesamtprojekts „Guter Gastgeber - guter Arbeitgeber “, das aus zwei Teilprojekten besteht. Ein Teilprojekt wird in Zusammenarbeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und das andere Teilprojekt mit dem Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. Zu dem Teilprojekt in Mecklenburg-Vorpommern , das sich nicht auf die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung von Saisonkräften beschränkt, sondern mehrere Ansätze verfolgt, liegt der Bundesregierung bereits ein Bericht vor. Das Teilprojekt in Rheinland-Pfalz wurde hingegen bis zum 14. Januar 2019 verlängert. Die fachliche Abnahme und Bewertung in einer auch vergleichenden Betrachtung beider Teilprojekte kann sinnvollerweise erst nach Abschluss des Gesamtprojektes und dem Vorliegen aller Berichte erfolgen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse insbesondere aus Sicht von höheren Sozialversicherungsbeiträgen und Kostenentlastungen durch wegfallendes Arbeitslosengeld (bitte Berechnungen darlegen, welche durchschnittlichen Kosten pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer eingespart bzw. welche durchschnittlich höheren Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Modellprojektes gezahlt wurden)? Eigene Berechnungen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2404 5. Erwägt die Bundesregierung ein aus dem Projekt abgeleitetes bundesweites Förderprogramm „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“? Wenn ja, wann und wie soll die Umsetzung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 6. Erwägt die Bundesregierung, sich finanziell an Förderprogrammen „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“ zu beteiligen , wenn solche auf Landesebene aufgestellt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Welche über die Ergebnisse des Pilotprojektes hinausgehenden Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um erzwungene Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgrund von saisonalen Schwankungen und Saisonzeiten abzubauen? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine neuen Maßnahmen, um die ganzjährige Beschäftigung in Betrieben zu fördern, die saisonalen Schwankungen unterliegen . 8. Plant die Bundesregierung, die Bedingungen für die Gewährung von Saison- Kurzarbeitergeld so umzugestalten, dass dieses auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Hotel- und Gaststättengewerbes gewährt werden kann (bitte begründen)? Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen der Bedingungen für die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld. Zu den Rahmenbedingungen für die Gewährung gehört, dass neben dem Saison-Kurzarbeitergeld umlagefinanzierte ergänzende Leistungen gezahlt werden, die insbesondere den Aufbau von Arbeitszeitguthaben außerhalb der Schlechtwetterzeit zur Vermeidung der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes und die Beschäftigung auf den witterungsabhängigen Arbeitsplätzen des einzelnen Betriebes in der Schlechtwetterzeit fördern , soweit die Witterung die Beschäftigung zulässt. Die Umlage ist ein unverzichtbarer Eigenbeitrag der von der Witterung abhängigen Branchen, ohne den die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in diesen Bereichen allein zu Lasten der Gesamtheit der Beitragszahler zur Bundesagentur für Arbeit gehen würde. Voraussetzung für die Umlage und die Gewährung der ergänzenden Leistungen ist, dass sich die Tarifpartner der jeweiligen Branche auf entsprechende tarifvertragliche Regelungen einigen, die als Voraussetzung für deren bundeseinheitliche Anwendung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Tarifpartner im Hotelund Gaststättengewerbe wären daher zunächst gefordert, sich auf entsprechende bundesweite tarifvertragliche Regelungen zu verständigen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333