Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2408 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2261 – Littering – Kostentreiber für Abfallentsorgung und Straßenreinigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vermüllung öffentlicher Flächen und Räume nimmt zu. Häufig wird Müll, beispielsweise benutzte Einweggrills, Kunststoffverpackungen, Coffee-to-go- Becher, einfach liegengelassen oder achtlos weggeworfen. Dieses sogenannte Littering ist nicht nur ein ästhetisches sondern auch ein ökologisches Problem: Ein Teil des Mülls wird in die Gewässer getragen und landet schließlich im Meer. Schätzungen gehen davon aus, dass sich mittlerweile 100 bis 142 Millionen Tonnen Müll in den Meeren befinden, jährlich werden bis zu 10 Millionen weitere Tonnen eingetragen. Bis 2050 könnte es so mehr Plastik als Fische in den Meeren geben. Auch die Städte und Gemeinden stehen durch das zunehmende Littering vor großen Problemen: Insbesondere in den warmen Jahreszeiten muss ein deutlich größerer Aufwand betrieben werden, um Abfälle zu beseitigen und den öffentlichen Raum sauber zu halten. Das treibt die Kosten für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung in die Höhe. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Verschiedene Hinweise deuten darauf hin, dass sich das Konsum- und Wegwerfverhalten in Deutschland negativ in Bezug auf verschiedene Aspekte der Abfallentsorgung entwickelt hat. So wird über eine Zunahme von Einmal- und Wegwerfprodukten , zunehmende Fehlwürfe in den Getrenntsammelsystemen sowie eine zunehmende Vermüllung („Littering“) insbesondere auf und an öffentlichen Flächen berichtet. Die Europäische Kunststoffstrategie, die Marine-Litter-Problematik und neue Anforderungen des EU-Legislativpaketes bezüglich Abfallvermeidung und Littering nehmen diesen Trend zum Anlass, Gegenmaßnahmen zu diskutieren und ggf. aufzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2408 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Abfallaufkommen in Deutschland, und wie haben sich die Abfallmengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach relevanten Abfallströmen sowie nach Sammlung aus privaten Haushalten und Gewerbe aufschlüsseln)? Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich in seiner Abfallbilanz die Gesamtmenge der entsorgten Abfälle gegliedert nach den vier Abfallströmen Siedlungsabfälle , Abfälle aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen, Bauund Abbruchabfällen sowie Übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe). Eine Zusammenstellung der Daten der letzten 20 Jahre findet sich als Anlage 1. Die Siedlungsabfälle werden u. a. hinsichtlich „Haushaltstypischer Siedlungsabfälle “ und „Sonstiger Siedlungsabfälle“ unterschieden, wobei zu den haushaltstypischen auch die Siedlungsabfälle gezählt werden, die zusammen mit Haushaltsabfällen gesammelt und entsorgt werden, obwohl sie aus dem Gewerbe stammen, da sie in der Zusammensetzung mit diesen weitgehend identisch sind. Jeweils im Frühsommer eines Jahres werden die Daten des Vor-vor-Jahres aus den Länderdaten aggregiert und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die hier genannten Zahlen für das Jahr 2016 sind noch vorläufig und können sich noch leicht ändern. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es im Jahr 1999 eine Umstrukturierung in der Erfassung gegeben hat, sodass die Zahlen vor dem Jahr 1999 nicht direkt mit den Zahlen ab dem Jahr 1999 vergleichbar sind. 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abfallmengen, die durch die Sammlung aus öffentlich aufgestellten Abfallbehältern erfasst werden , und wie haben sich die Abfallmengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Nach Informationen des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V., (VKU), sind im Jahr 2010 aus öffentlich aufgestellten Abfallbehältern rund 2,26 kg Abfall je Einwohner und Jahr eingesammelt worden. 2014 waren es 2,33 kg je Einwohner und Jahr. 3. Welche Abfallmengen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen und auf Autobahnrastanlagen gesammelt, und wie haben sich diese Abfallmengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Die im Auftrag des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder führen den Straßenbetriebsdienst, wozu auch die Entsorgung des an den Bundesfernstraßen anfallenden Abfalls gehört, eigenverantwortlich durch. Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden keine Übersichten über die im Zusammenhang mit der Beseitigung des Abfalls entstehenden Kosten, die entsprechenden Abfallmengen und die Intervalle für die Abfallbeseitigung geführt, so dass der Bundesregierung diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Aufkommen an illegal entsorgten Abfällen in Deutschland, und wie haben sich die Mengen illegal entsorgter Abfälle in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach relevanten Abfallströmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erhebt keine Daten bzw. führt keine Statistik hinsichtlich des Aufkommens illegal entsorgter Abfälle, wozu auch das sogenannte Littering gehört. Das Umweltstatistikgesetz (UStatG) regelt, welche Daten im Rahmen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2408 Bewirtschaftung von Abfällen erhoben werden, eine statistische Erfassung illegal entsorgter Abfälle sieht das UStatG nicht vor. Mengendaten über illegal entsorgte Abfälle könnten von den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern der Kreise und kreisfreien Städte erhoben werden, eine Rechtspflicht hierzu besteht jedoch nicht. Darüber hinaus kann die illegale Entsorgung von Abfällen eine Straftat gemäß § 326 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Diesbezüglich wird auf die jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlichte und von den Ländern gespeiste Polizeiliche Kriminalstatistik verwiesen. 5. Welcher Anteil der illegal entsorgten Abfälle kommt nach Kenntnis der Bundesregierung durch sogenanntes Littering, also das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen in öffentlichen Flächen und Räumen, zustande? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Welche Gesamtkosten entstehen deutschlandweit nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Straßenreinigung sowie durch die Abfallbeseitigung in öffentlichen Parks, Plätzen und Fußgängerzonen (bitte nach einzelnen Kostenfaktoren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Straßenreinigung sowie durch die Abfallbeseitigung in öffentlichen Parks, auf Plätzen und in Fußgängerzonen fällt in die kommunale Zuständigkeit. Sowohl die Trägerschaft der Straßenreinigung als auch die Finanzierungsstrukturen werden in örtlicher Verantwortung festgelegt. Nach Informationen des VKU betrugen im Jahr 2014 die Kosten für die Straßenreinigung rund 27,30 Euro je Einwohner und Jahr. Darin sind nur die Kosten für die Straßenreinigung auf öffentlichen Verkehrsflächen enthalten, die satzungsgemäß angefallen sind. Reinigungskosten für Parks und Grünanlagen sind darin nicht enthalten. 7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Straßenreinigung in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. 8. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich für die Abfallbeseitigung entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie auf Autobahnrastanlagen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die kommunalen Tarife für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zu den Entwicklungen der kommunalen Gebühren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung erfolgt nach Landesrecht. Die Höhe der Gebühren ist davon abhängig, welche Leistungen durch die öffentlichen Einrichtungen erbracht und abgerechnet werden. So kann beispielsweise die Sperrmüllabfuhr in der Rest- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2408 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode müllgebühr enthalten sein, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Sperrmüllabfuhr mit einer eigenen Gebühr berechnet wird. Zudem erheben verschiedene Kommunen in Deutschland keine Gebühren für die Straßenreinigung, sondern bestreiten diese Kosten aus dem kommunalen Steuerhaushalt. 10. Inwieweit tragen die kommunalen Abfall- und Straßenreinigungsgebühren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Deckung der anfallenden Kosten für die Abfallbeseitigung in öffentlichen Parks, auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen bei? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalbedarf in kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieben in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Intervalle für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung in öffentlichen Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen und in Fußgängerzonen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Intervalle für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen und auf Autobahnrastanlagen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 14. Welche Maßnahmen ergreift, plant oder fördert die Bundesregierung, um sogenanntes Littering zu unterbinden? Die Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts liegt bei den Ländern. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Littering“ liegen in Deutschland in der Regel bei den Kommunen. Die Bunderegierung ist aber auf verschiedenen Ebenen tätig, um ein stärkeres Vorgehen gegen „Littering“ zu fördern. So unterstützte sie auf europäischer Ebene das Einbringen der Littering-Problematik in die kürzlich novellierte Abfallrahmenrichtlinie . Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Oktober 2017 ein Forschungsvorhaben „Status quo, Handlungspotentiale, Instrumente und Maßnahmen zur Reduzierung des Litterings“ initiiert. Durch das Forschungsvorhaben soll ein Überblick über das Ausmaß und den Umfang des Litterings in Deutschland geschaffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2408 Es umfasst: eine Bestandsaufnahme der Situation in Deutschland im Rahmen einer umfassenden Onlinebefragung bei den kommunalen Stadtreinigungsbetrieben und Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Umweltverbänden, eine Zählstudie, die im Rahmen eines „Citizen Science“ - Ansatzes an verschiedenen Orten durchgeführt wird und die Mengen und Arten des „gelitterten “ Mülls erfassen soll, eine Auswertung der Erkenntnisse weiterer Forschungsergebnisse aus anderen Projekten zum Littering sowie unter Beachtung erfolgreicher Ansätze gegen Littering in anderen Ländern. Es sollen Maßnahmen sowohl auf der Akteursebene (Bund, Land, Kommunen, Privatwirtschaft etc.) als auch zielgruppenspezifisch erarbeitet werden, die geeignet sind, eine Reduzierung des Litterings zu bewirken. Folgende Projekte existieren darüber hinaus mit Bezug zum Themenfeld Littering und werden in das Forschungsvorhaben mit eingebunden: Das Thema Einwegbecher ist in einem gesonderten Vorhaben im Ressortforschungsplan (ReFoPlan) 2017 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit enthalten (FKZ 3717 34 33 90). Hier geht es u. a. darum, die Verbleibswege darstellen, deren Größenordnung zu quantifizieren und Möglichkeiten zur Reduzierung des Litterings von „Coffee-to-Go-Bechern“ zu untersuchen . Des Weiteren befasst sich das ReFoPlan-Projekt 3716 34 3260 „Kunststoffe in der Umwelt“ mit der Erarbeitung einer Systematik für erste Schätzungen zum Verbleib von Abfällen und anderen Produkten aus Kunststoffen in verschiedenen Umweltmedien. Die Bundesregierung plant darüber hinaus für September 2018 den Beginn eines Forschungsvorhabens zur zielgruppenspezifischen Kommunikation zur Abfallvermeidung . 15. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die Verwendung von Einwegprodukten aus Kunststoff zu reduzieren und Mehrwegalternativen zu fördern? Um der Belastung der Umwelt durch Littering wirksam zu begegnen, bedarf es insbesondere einer flächendeckenden Erfassung aller Arten von Abfällen, welche in Deutschland bereits seit vielen Jahren eingerichtet ist. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Reduktion des Verbrauchs von Einwegprodukten erforderlich, die zu einem nachhaltigerem Konsumverhalten beitragen. Die Bundesregierung führt dazu mannigfaltige Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Rechtsetzung , Vereinbarungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Forschung durch. Das Verpackungsgesetz hat u. a. die Pfandpflichten auf Einweggetränkeverpackungen im Vergleich zur Verpackungsverordnung erweitert und wird mit der Hinweispflicht „Einweg/Mehrweg“ für mehr Transparenz bei der Konsumentscheidung sorgen. Die freiwillige Vereinbarung zur entgeltlichen Abgabe von Kunststofftragetaschen führt seit ihrer Implementierung zu einem signifikanten Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauchs von Einweg-Kunststofftragetaschen. Flankiert werden diese konkreten Maßnahmen z. B. durch das Programm für nachhaltigen Konsum, das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder oder das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2408 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit analysiert das Umweltbundesamt im Rahmen eines Forschungsvorhabens die ökologischen Auswirkungen des Verbrauchs von „Coffee-to-Go-Bechern“ in Deutschland. Auf Basis der Ergebnisse werden angemessene Maßnahmen zur Verminderung des Verbrauchs dieser Einwegverpackungen entwickelt. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in deren Streben nach einer Verminderung der Auswirkungen von sogenannten Einmalprodukten aus Kunststoff. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2408 Anlage: Abfallmengen seit 1997 (Quelle: Destatis) 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 Ab fa lla rt Si ed lu ng sa bf äl le  * 45 ,6 44 ,8 49 ,7 50 ,1 49 ,4 52 ,7 49 ,6 48 ,4 46 ,6 46 ,4 da vo n:  Ha us ha lts ty pi sc he  Sie dl un gs ab fä lle 36 ,2 37 ,7 36 ,3 46 ,7 43 ,9 43 ,1 41 ,4 40 ,8                   So ns tig e S ie dl un gs ab fä lle 9, 4 8, 95 13 ,5 12 ,5 13 ,1 6, 1 5, 7 5, 3 5, 1 5, 6 Be rg em at er ia l ** 57 ,6 56 ,2 52 ,3 48 ,2 49 ,2 45 ,5 46 ,7 50 ,5 52 ,3 41 ,9 5 Ba u‐  un d A bb ru ch ab fä lle  * 22 9, 4 23 2, 1 25 8, 7 26 0, 7 25 1, 3 24 0, 8 22 3, 4 18 7, 5 18 4, 9 19 7, 7 Üb rig e A bf äl le  (in sb . au s P ro du kt io n u nd  Ge w er be )* 48 ,1 48 ,7 44 ,4 47 ,7 45 ,3 42 ,2 46 ,7 53 48 ,1 54 ,8 Ge sa m tm en ge  (N et to au fk om m en ) 39 4, 4 39 6, 1 40 5, 1 40 6, 7 39 5, 2 38 1, 3 36 6, 4 33 9, 4 33 1, 9 34 0, 9 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Ab fa lla rt Si ed lu ng sa bf äl le  * 47 ,9 48 ,4 48 ,5 49 ,2 50 ,2 49 ,8 49 ,6 51 ,1 51 ,6 52 ,1 da vo n:  Ha us ha lts ty pi sc he  Sie dl un gs ab fä lle 41 ,8 43 ,2 43 ,2 43 ,6 44 44 ,2 43 ,9 45 ,6 45 ,9 46 ,6                   So ns tig e S ie dl un gs ab fä lle 6, 1 5, 2 5, 2 5, 7 6, 2 5, 6 5, 6 5, 5 5, 7 5, 5 Be rg em at er ia l ** 42 ,9 39 ,3 27 ,5 36 ,9 34 ,7 30 ,3 29 ,3 30 ,2 31 ,4 28 ,1 Ba u‐  un d A bb ru ch ab fä lle  * 20 1, 8 20 0, 5 19 5 19 3, 3 19 9, 5 19 9, 3 20 2, 7 20 9, 5 20 9 22 2, 8 Üb rig e A bf äl le  (in sb . au s P ro du kt io n u nd  Ge w er be )* 58 ,5 56 ,4 51 ,3 53 ,3 58 ,4 54 ,2 57 ,1 59 ,5 59 ,2 55 ,9 Ge sa m tm en ge  (N et to au fk om m en ) 35 1, 1 34 4, 6 32 2, 3 33 2, 7 34 2, 8 33 3, 6 33 8, 7 35 0, 3 35 1, 3 35 8, 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333