Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 31. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2432 19. Wahlperiode 01.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2243 – Haltung der Bundesregierung zur Aktion „Reconquista Internet“ eines ZDF- Fernsehmoderators V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. April 2018 initiierte ein bekannter ZDF-Fernsehmoderator in der ZDF- Sendung „NEO MAGAZIN ROYALE“ eine Aktion unter dem Titel „Reconquista Internet“, deren Ziel die Bekämpfung „rechtspopulistischer“ oder „hasserfüllter rechter Accounts“ ist. Der Moderator rief dazu auf, eine Vielzahl an Twitter-Accounts zu blockieren oder zu melden (www.welt.de/vermischtes/ article176031426/Reconquista-Internet-Jan-Boehmermann-ruft-zu-Teilnahmeauf .html). Außerdem deutete er an, IP-Adressen der von ihm so genannten Internet -Nazis der Polizei, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Bundesamt für Verfassungsschutz übergeben zu wollen oder dies bereits getan zu haben: „Vielleicht veröffentlichen auch wir bei #ReconquistaInternet die gefakten IP- Adressen der Internet-Nazis und die Proxy-Server, die sie zur Verschleierung ihrer echten IP-Adressen benutzen. Möglicherweise haben meine Kameraden aber auch diese Liste schon der Polizei und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Bundesamt für Verfassungsschutz übergeben.“ (https://deutsch.rt. com/inland/69545-boehmermann-zweite-aufregung-um-reconquistainternet). Überdies wurde eine „schwarze Liste“ mit mittlerweile weit über tausend Twitter- Accounts angeblicher „rechter Trolle“ veröffentlicht, unter denen sich auch die Accounts von Bundestagsabgeordneten befinden (www.t-online.de/nachrichten/ deutschland/innenpolitik/id_83735520/kritik-an-aktion-gegen-rechts-fdp-strateginschiesst -gegen-boehmermanns-reconquista.html). Aus Sicht der Fragesteller stellt diese Form des öffentlichen An-den-Pranger- Stellens eine missbräuchliche und unstatthafte Instrumentalisierung einer Sendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens dar (https://twitter.com/neomagazin). Das gilt auch mit Blick auf die Indienstnahme der sozialen Netzwerke der öffentlich -rechtlichen Medien für die Aktion „Reconquista Internet“. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und ggf. welche Initiativen die von der Bundesregierung entsandten Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat ergriffen haben, um dieser Aktion Einhalt zu gebieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2432 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Rundfunkfreiheit umfasst sowohl die Staatsferne des Rundfunks als auch dessen Programmautonomie . Das ZDF besitzt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts das Recht der Selbstverwaltung. Die Programmverantwortung für die Sendungen liegt beim Intendanten. Über die Einhaltung der Programmgrundsätze wacht der ZDF-Fernsehrat als pluralistisch zusammengesetztes internes Aufsichtsgremium. Der ZDF-Fernsehrat besteht aus 60 Mitgliedern, davon zwei Vertreter des Bundes , die von der Bundesregierung entsandt werden (§ 21 Absatz 1b) ZDF-Staatsvertrag ). Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit und an Weisungen nicht gebunden (§ 19a Absatz 1 ZDF-Staatsvertrag ). Die Bundesregierung nimmt daher keinen Einfluss auf die von ihr in den ZDF-Fernsehrat entsandten Vertreter. In diesem Kontext wird auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag verwiesen, mit dem das Gericht den für die Ausgestaltung des inländischen Rundfunks zuständigen Ländern aufgab, vor dem Hintergrund der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien zu begrenzen und ihren Anteil auf maximal ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums zu reduzieren. 1. Teilen die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, dass der ZDF-Fernsehmoderator mit der Aktion „Reconquista Internet“ die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt hat? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter des Bundes bisher ergriffen , um gegen diese Aktion vorzugehen? 2. Sind die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung der Meinung, dass ein Boykottaufruf (Blockierung von Twitter -Accounts) eines Moderators in einer Sendung des ZDF das öffentlichrechtliche Fernsehen unzulässig instrumentalisiert? 3. Falls die Vertreter des Bundes diese Meinung teilen, haben sie diese Position im ZDF-Fernsehrat zur Sprache gebracht? a) Falls ja, mit welchem Ergebnis? b) Falls nein, warum nicht? 4. Haben die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Aktion „Reconquista Internet“ des ZDF-Fernsehmoderators im Vorfeld mit der ZDF-Leitung abgestimmt war? a) Falls ja, welcher Art sind diese Hinweise, und wann erfolgte die Abstimmung ? b) Falls nein, kann daraus geschlossen werden, dass das ZDF im Vorfeld dieser Aktion in keiner Weise informiert war? 5. Wie beurteilen die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung die Indienstnahme sozialer öffentlich-rechtlicher Netzwerke durch den ZDF-Fernsehmoderator für die Kampagne „Reconquista Internet“? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2432 6. War diese Indienstnahme nach Kenntnis der Bundesregierung Thema im ZDF-Fernsehrat? a) Falls ja, mit welchem Ergebnis? b) Falls nein, warum nicht? 7. Haben die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie und nach welchen Kriterien die Reconquista-Internet-Liste des ZDF-Fernsehmoderators entstanden ist? Falls ja, können die Vertreter des Bundes zu den Umständen des Entstehens der Liste nähere Angaben machen? 8. Erwägen die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Initiative im Fernsehrat, damit eine derartige Indienstnahme sozialer öffentlich-rechtlicher Netzwerke für einseitige politisch motivierte Aktionsaufrufe von Mitarbeitern des ZDF in Zukunft unterbleibt? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, welche konkrete Initiative haben die Vertreter des Bundes im Blick? 9. Wie stellen sich die Vertreter des Bundes im ZDF-Fernsehrat nach Kenntnis der Bundesregierung zur Weiterbeschäftigung des ZDF-Fernsehmoderators der Sendung „NEO MAGAZIN ROYALE“? a) Falls die Vertreter des Bundes für eine Weiterbeschäftigung plädieren, was sind die Gründe hierfür? b) Falls die Vertreter des Bundes gegen eine Weiterbeschäftigung plädieren, was sind die Gründe hierfür? Die Fragen 1 bis 9 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates sind gemäß § 19a Absatz 1 ZDF-Staatsvertrag weisungsunabhängig. Dies gilt auch für die durch die Bundesregierung entsandten Vertreter. Einlassungen der durch die Bundesregierung entsandten Vertreter im ZDF-Fernsehrat werden aufgrund der gebotenen Staatsferne nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis darüber, welche Auffassung die von ihr in den ZDF-Fernsehrat entsandten Vertreter des Bundes bezüglich der Aktion „Reconquista Internet“ des ZDF-Fernsehmoderators vertreten und ob und wie sie sich im ZDF-Fernsehrat positionieren. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird sich der ZDF-Fernsehrat voraussichtlich am 29. Juni 2018 mit diesem Thema im Rahmen einer Sammelbeschwerde befassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333