Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2434 19. Wahlperiode 29.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1913 – Stand, Auswirkungen und Risiken des Südlichen Gaskorridors V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. Februar 2018 fand die vierte Ministerkonferenz des Beirats für den Südlichen Gaskorridor (SGC) in Baku statt. Das Pipelineprojekt soll Erdgas aus Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien transportieren. Ab dem Jahr 2020 sollen nach Plänen der Betreiber über die Pipelines Transanatolische Pipeline (TANAP) und Trans Adriatic Pipeline (TAP) zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr nach Europa geleitet werden, die Menge soll sich mit weiteren Ausbaustufen steigern (http://socar.de/2016/03/erdgasaus -aserbaidschan-fuer-europa-suedlicher-gaskorridor-im-plan/). Neben der Unterstützung durch multilaterale Banken wird TANAP seitens der Bundesregierung durch eine UFK (Ungebundene Finanzkredite)-Garantie in Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar (www.n-tv.de/wirtschaft/Bund-gibt-Milliardengarantiefuer -Pipeline-article20321433.html), die laut Euractiv an die Closed Joint-Stock Company Southern Gas Corridor (CJSC) gehen soll (https://www.euractiv. com/section/azerbaijan/news/germany-provides-e1-2-billion-loan-for-southern-gascorridor /), unterstützt. Am 6. Februar 2018 hat die Europäische Investitionsbank (EIB) beschlossen, 1,5 Mrd. Euro als Darlehen für die Fertigstellung der Trans Adriatic Pipeline zu vergeben, eines der bisher größten Einzeldarlehen im Bereich fossiler Energien. Außerdem hat die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) eine Förderung in Höhe bis zu 1,2 Mrd. Euro in Aussicht gestellt bzw. zum Teil schon genehmigt (www.reuters.com/article/azerbaijan-ebrd/tap-gas-pipeline-toget -1-2-bln-euros-in-loans-from-ebrd-in-2018-idUSL8N1Q94PG). Am 15. März 2018 genehmigte die EIB darüber hinaus 932 Mio. Euro für die Transanatolische Pipeline, den türkischen Teil des Südlichen Gaskorridors (https://uk.reuters.com/article/europe-gas-eib/eib-approves-932-mln-euro-loan-fortanap -gas-pipeline-idUKL8N1QX6AG?symbol=BP.L). EBRD, Weltbank und die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) haben ebenfalls Kredite für TANAP bewilligt (www.reuters.com/article/azerbaijan-ebrd/tap-gas-pipeline-toget -1-2-bln-euros-in-loans-from-ebrd-in-2018-idUSL8N1Q94PG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Projekt wird seit November 2017 als sogenanntes project of common interest (PCI) der Europäischen Kommission geführt. Solche Projekte sollen der Europäischen Union helfen, ihre eigenen energiepolitischen und klimapolitischen Ziele zu erreichen und die langfristige Dekarbonisierung der Wirtschaft im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen (https://ec.europa.eu/ energy/en/topics/infrastructure/projects-common-interest). Dass der Südliche Gaskorridor und andere fossile Infrastrukturprojekte, wie Nord Stream 2, diesem Ziel wirklich zuträglich sind, wird von vielen Organisationen und Wissenschaftlern bezweifelt. So veröffentlichte das von der EU-Kommission geförderte CEE Bankwatch Network eine Studie, die feststellt, dass wegen der zu erwartenden „flüchtigen Emissionen“ in Form von Methan der Südliche Gaskorridor ähnliche oder sogar größere Klimaeffekte wie Kohle hätte (https://bankwatch. org/wp-content/uploads/2018/02/smoke-mirrors-SGC.pdf) und damit die Kriterien der Internationalen Energie Agentur (IEA) nicht erfüllt. Während der Südliche Gaskorridor von der EU-Kommission als Möglichkeit zur Reduzierung der europäischen Gasimportabhängigkeit von Russland gesehen wird, ist nicht nur mit Lukoil ein staatsnaher russischer Konzern maßgeblich an diesem Projekt beteiligt. Auch wird die geplante zweite und dritte Ausbauphase des SGC auch anderen Gasproduzenten wie z. B. Gazprom die Möglichkeit eröffnen , die Infrastruktur zum Import von Gas nach Europa zu nutzen. Der italienische Energiekonzern Eni hat im vergangenen Jahr bereits ein Memorandum of Understanding mit Gazprom unterzeichnet, um die Nutzung des Südlichen Gaskorridors für den Transport von Gazprom-Gas zu nutzen (www.eni.com/en_IT/media/ 2017/03/eni-signs-mou-with-gazprom). Die Menschenrechtslage in Aserbaidschan und die Verwicklung des Clans von Regierungschef Ilham Aliyev mit Gasexportgeschäften werfen weitere Fragen darüber auf, ob der Südliche Gaskorridor zur Energiesicherheit in Europa beitragen kann (www.urgewald.org/sites/default/files/pipe-dreams-jan2015_0.pdf). Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass der Südliche Gaskorridor vor allem dazu führt, das Aliyev-Regime zu festigen. Von der Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor EITI (Extractive Industries Transparency Initaitive) ist Aserbaidschan der Mitgliedsstatus aberkannt worden, weil die Regierung die beteiligten Nichtregierungsorganisationen massiv an ihrer Arbeit behindert hat. Dem Land drohte der Ausschluss aus der Initiative, wenn die Situation der Nichtregierungsorganisationen nicht umfassend verbessert würde. Dem Ausschluss kam das Land durch seinen Austritt zuvor (www.reuters. com/article/us-azerbaijan-eiti/azerbaijan-leaves-transparency-group-aftermembership -suspended-idUSKBN16I007). Die Pipeline TANAP, die die Verbindung der Pipelines Südkaukasus Pipeline (SCP) und TAP darstellt, führt fast 1 000 Kilometer über türkisches Staatsgebiet. Dadurch bekommt die türkische Regierung potenziell Einfluss auf die Gasversorgung der europäischen Union. Außerdem läuft die Europäische Union nach Ansicht der Fragesteller Gefahr, mit massiven Investitionen in fossile Infrastrukturen nicht nur die eigenen Klimaschutzziele zu unterlaufen, sondern auch einen fossilen „Lock-In“ zu erzeugen , der die dringend notwendige Wende hin zu erneuerbaren Energien behindert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2434 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Realisierungsstand des Südlichen Gaskorridors? Inwieweit werden Zeit- und Finanzierungspläne eingehalten, und wann werden die einzelnen Abschnitte in Betrieb gehen (bitte einzeln nach Pipelineprojekten auflisten)? Nach Kenntnis des Bundesregierung liegt die Realisierung des Südlichen Gaskorridors im Zeit- und Finanzierungsplan. Der Abschnitt TANAP soll am 19. Juni 2018 in Betrieb genommen werden, der Abschnitt TAP im Laufe des Jahres 2020. 2. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der vierten Ministerkonferenz des Beirats für den Südlichen Gaskorridors vom 15. Februar 2018, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bei der Vierten Ministerkonferenz des Beirats für den Südlichen Gaskorridors am 15. Februar 2018 in Baku die Bereitschaft zur Förderung des Südlichen Gaskorridors wie bereits bei den vorherigen Treffen in den Jahren zuvor bekräftigt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 5. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/8853. 3. War nach Kenntnis der Bundesregierung bei der vierten Ministerkonferenz des Beirats für den Südlichen Gaskorridor in Baku auch die Frage einer potenziellen Einspeisung von Gas von anderen Anbietern in den Südlichen Gaskorridor Thema? a) Wenn ja, welche potenziellen Anbieter sind dabei im Gespräch bzw. wären aus Sicht der Bundesregierung potenzielle Interessenten dafür? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bei der vierten Ministerkonferenz des Beirats für den Südlichen Gaskorridor über die künftige mögliche Einspeisung von Erdgas aus Kasachstan und Turkmenistan gesprochen. b) War Gazprom als potenzieller Anbieter im Gespräch, bzw. gibt es konkrete Interessensbekundungen seitens Gazprom? Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. c) Für welche konkreten Ausbaustufen wäre das potenziell möglich? Nach Auffassung der Bundesregierung wären Voraussetzung für eine Einspeisung von Drittgaslieferungen in den Südlichen Gaskorridor die Umsetzung weiterer Ausbaustufen für SCP, ANAP und ggf. TAP sowie der Bau von Anschlussinfrastruktur . Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Pläne zur Erweiterung der TAP bei einem zusätzlichem Gasbedarf auf 20 Mrd. m³, für eine Erweiterung der TANAP bis 2023 auf 23-24 Mrd. m³ und bis 2026 auf 31 Mrd.m³ und für die SCP, die als SCPFX (South Caucasus Pipeline Future Expansion) um 5 Mrd. m³ ausgebaut werden soll. 4. Welche Gasfelder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für das Pipeline -Projekt in Anspruch genommen werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Erdgas für den Südlichen Gaskorridor durch die weitere Erschließung des aserbaidschanischen Erdgasfeldes Shah Deniz (Shah Deniz II) im Kaspischen Meer bereit gestellt werden. Darüber hinaus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode besitzt Aserbaidschan weitere, bisher unerschlossene Erdgasfelder im Kaspischen Meer um Baku (z. B. Nakhichevan und Absheron), die bei Bedarf zur Erdgasproduktion herangezogen werden können. 5. Welche deutschen, europäischen und internationalen Institutionen und Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung von Projekten des Südlichen Gaskorridors beteiligt (bitte nach Institution, Projekt , Art der Beteiligung und Höhe aufschlüsseln)? a) Aufgrund welcher ökonomischen und politischen Kalkulationen wurden seitens der Bundesregierung Förderungszusagen für Projekte des Südlichen Gaskorridors getroffen? b) Aufgrund welcher ökonomischen und politischen Kalkulationen wurden seitens der Europäischen Union Förderungszusagen für Projekte des Südlichen Gaskorridors getroffen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Europäische und internationale Organisationen, die sich an der Finanzierung von Projekten des Südlichen Gaskorridors beteiligen, prüfen diese Projekte in eigener Zuständigkeit sowohl im Hinblick auf Finanzierungsdetails als auch bezüglich der Einhaltung der jeweiligen bankinternen Vorgaben zu Umwelt- und Sozialstandards . Bei Entscheidungen, die das jeweilige Board of Directors oder andere Gremien der jeweiligen Organisation treffen, wird das Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im entsprechenden Gremium im Wege einer vorangehenden Abstimmung zwischen den betreffenden Bundesressorts festgelegt. Von folgenden Engagements hat die Bundesregierung derzeit Kenntnis: Institution Projekt Art der Beteiligung Höhe der Beteiligung Weltbank Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline Projekt (TANAP) Kredit 800 Mio. USD Weltbank Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline Projekt (TANAP) MIGA-Garantie 750 Mio. USD Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) Shaz Deniz Phase 2 Kredit 500 Mio USD Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) Shaz Deniz Phase 2 Garantie 500 Mio USD Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) Shaz-Deniz Phase 2 Kredit 475 Mio USD Asiatische Infrastruktur- Investitionsbank (AIIB) Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline Projekt (TANAP) Kredit, ko-finanziert mit Weltbank (IBRD) 600 Mio. USD EBRD Shaz Deniz Phase 1 Kredit 28 Mio USD (repaying) EBRD Shaz Deniz Phase 2 Kredit 250 Mio USD EBRD Trans-Anatolian Pipeline Kredit 500 Mio USD EBRD Trans-Adriatic Pipeline Kredit Genehmigung in Höhe von bis zu 500 Mio USD EIB Trans-Adriatic Pipeline Kredit 1,5 Mrd. EUR EIB Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline Projekt Kredit 1,1 Mrd. USD Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2434 Zu Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Kreditanfragen für den Südlichen Gaskorridor an die Weltbank und die Asiatische Entwicklungsbank vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Anfragen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen über Kreditanfragen für den Südlichen Gaskorridor an die Weltbank und die Asiatische Entwicklungsbank vor. 7. Teilt die Bundesregierung die Kritik der CEE Bankwatch Network Studie (https:// bankwatch.org/publication/smoke-and-mirrors-why-the-climate-promisesof -the-southern-gas-corridor-don-t-add-up)? Wenn ja, bitte ausführen, und wenn nein, welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Klimabilanz des südlichen Gaskorridors vor? Die Bundesregierung macht sich Studien und Erkenntnisse, welche Dritte veröffentlichen , ohne eigene Überprüfung nicht zu eigen. Da eine solche Überprüfung weder erfolgt noch beabsichtigt ist, bewertet die Bundesregierung die Aussagen und den Inhalt der genannten Studie nicht. Grundsätzlich sind mit der Förderung und dem Transport von Erdgas Emissionen in der Vorkette verbunden. Die Vorkette umfasst im Allgemeinen sämtliche Tätigkeiten von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zum Transport eines Brennstoffes. Je nach Beschaffenheit der Lagerstätte und der Qualität des Erdgases können die Emissionen in der Vorkette schwanken. Mit zunehmender Transportstrecke entstehen in der Regel höhere Emissionen in der Vorkette, unter anderem aufgrund des höheren Bedarfs an Transportenergie. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Klimabilanz des südlichen Gaskorridors vor. Grundsätzlich gilt, dass selbst bei einer Berücksichtigung der Vorkettenemissionen von importiertem Erdgas – abweichend vom Inlandsprinzip der internationalen Treibhausgas-Berichterstattung – sich die Vorteilhaftigkeit von konventionellem Erdgas im Vergleich zum Einsatz von Braun- und Steinkohle aus Klimasicht nicht ändert. Für nähere Informationen zu Emissionen der Vorkette wird auf die Kurzstudie des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/ bewertung-der-vorkettenemissionen-bei-der verwiesen. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Investitionsbank , dass „der SGC keine direkten Auswirkungen auf den Klimawandel haben (dürfte), da er lediglich alternative Erdgasquellen erschließt und keine zusätzliche Nachfrage decken soll“ (www.eib.org/infocentre/press/news/topical_ briefs/2018-february-01/southern-gas-corridor-trans-adriatic-pipeline-tap.htm)? a) Falls ja, wie erklärt sich dann die Bundesregierung, dass der SGC als PCI der EU-Kommission erklärt wird, die eben dem Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen dienen sollen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kennzeichnung von als notwendig identifizierten Netzausbauprojekten der Energieinfrastruktur als „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ (engl. Projects of Common Interest, PCI) beruht auf der seit Juni 2013 geltenden EU-Verordnung 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung). Um das Erreichen der gemeinsamen europäischen Ziele zu gewährleisten, werden „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ gekennzeichnet. Sie sollen bestehende Lücken in der europäischen Energienetzinfrastruktur schließen und unter anderem zur Entwicklung der erneuerbaren Energien beitragen. Dafür müssen sie die entsprechenden, in Artikel 4 TEN-E-Verordnung festgelegten Kriterien erfüllen, u. a. energiewirtschaftliche Auswirkungen auf mindestens zwei Mitgliedstaaten haben und – bezogen auf Gasvorhaben gemäß Artikel 4 Absatz 2 b) TEN-E-Verordnung – erheblich zu mindestens einem der folgenden Kriterien beitragen: Marktintegration, Versorgungssicherheit, Wettbewerb oder Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Südliche Gaskorridor aufgrund seiner Kennzeichnung als Vorhaben von gemeinsamem Interesse die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. b) Ist der Bundesregierung bekannt, warum sich die Bewilligung des Kredits durch die EIB verzögert hat (www.euractiv.de/section/europakompakt/ news/eu-investmentbank-vertagt-entscheidung-ueber-riesiges-pipeline -darlehen/)? Die Entscheidung über das Projekt im Verwaltungsrat der EIB wurde aus logistischen Gründen um einen (1) Monat verschoben. c) Wie oft war das Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung Thema aa) im Rat der Gouverneure der EIB? Das Projekt war nicht Thema im Gouverneursrat der EIB. bb) im Verwaltungsrat der EIB? Je einmal zu TAP und zu TANAP. d) Hat die Bundesregierung Vorbehalte gegen die Bewilligung des Projekts? Wenn ja, welche? Ein Projekt dieser Größenordnung und in diesem Bereich hat eine Vielzahl verschiedener Aspekte. Die Bundesregierung hat nach sorgfältiger Abwägung das Projekt unterstützt. e) Welche Position haben die deutschen Vertreter als Repräsentanten des größten Anteilseigners der EIB in den Entscheidungsgremien zur Kreditvergabe jeweils vertreten? Deutschland hat das Projekt im Verwaltungsrat der EIB unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2434 f) Mit welcher Mehrheit wurde die Bewilligung des Kredits nach Kenntnis der Bunderegierung beschlossen? Entscheidungen im Verwaltungsrat der EIB über Kreditbewilligungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. g) Wann und durch wen wurde die Weisung im Bundesministerium der Finanzen zur Zustimmung in der EIB zur Vergabe des Kredits erteilt? Über die Zustimmung wurde vor den Sitzungen des Verwaltungsrats der EIB am 6. Februar und am 15. März 2018 im Ressortkreis Einvernehmen hergestellt. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Suspendierung und den Austritt Aserbaidschans aus der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) (https://eiti.org/BD/2017-15)? Für die EITI-Mitgliedsländer wird alle 3 Jahre der Fortschritt bei der Umsetzung der Anforderungen des EITI Standards geprüft und durch den EITI-Vorstand bewertet (vgl. EITI Standard 2016 S. 32 ff.). Abhängig von der Gesamtbewertung erhalten/behalten die Länder den Status als „EITI-konform“, „Kandidat“, „suspendiert “ oder werden ausgeschlossen. Alle nicht EITI-konformen Länder werden aufgefordert, konkret formulierte Abhilfemaßnahmen zur Erfüllung des Standards umzusetzen, die mit einer kürzeren Frist (3 bis 8 Monate) erneut geprüft und bewertet werden. Der Anforderung 1.3 Beteiligung der Zivilgesellschaft (vgl. EITI Standard 2016 S. 13 f.) kommt als einer der vier Pflichtanforderungen dabei eine besondere Bedeutung zu. Aserbaidschan wurde 2015 bereits auf Kandidatenstatus zurückgestuft. Am 26. Oktober 2016 hat der Vorstand der EITI erneut keine zufriedenstellenden Fortschritte bei der Umsetzung der Anforderung 1.3 festgestellt und Aserbaidschan den Kandidatenstatus nur unter Auflage der Durchführung von Abhilfemaßnahmen binnen 4 Monaten gewährt. Am 9. März 2017 hat der Vorstand festgestellt , dass diese Abhilfemaßnahmen nicht vollständig umgesetzt wurden und Aserbaidschan daraufhin suspendiert. Zugleich wurde aber das Interesse an weiterer Mitwirkung von Aserbaidschan in der EITI betont sowie eine enge Kooperation bei der Umsetzung des Standards angeboten. Aserbaidschan hat dieses Angebot nicht angenommen und hat die Suspendierung zum Anlass genommen, am 10. März 2017 den Austritt aus der EITI zu erklären. Die Suspendierung Aserbaidschans entspricht dem EITI-Standard, der von allen Mitgliedsländern mitgetragen wird. Die Bundesregierung bedauert den Austritt Aserbaidschans aus der EITI, da die EITI ein wichtiges Element für die Transparenz im Rohstoffsektor in Aserbaidschan war. Zudem hat die internationale Gemeinschaft dadurch einen Hebel verloren, die Mitwirkungsrechte der Zivilgesellschaft in Aserbaidschan, für die sich nach dem Austritt des Landes aus der EITI die Lage weiter verschärft hat, stärken zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welchen Stellenwert hat die EITI-Konformität eines Landes bei der Entscheidung über die Vergabe von Krediten oder Übernahme von Garantie aa) bei der EIB EITI ist für die EIB generell ein wichtiger Standard für Projekte in extrahierenden Industrien, aber nur eines von mehreren Kriterien. Siehe dazu auch Antwort in a) cc). bb) bei der EBRD Die EBRD ist eine Partnerorganisation von EITI und fördert deren Transparenzprinzipien durch entsprechende Anforderungen an die Projekte und Unterstützung der Regierungen. Die EITI-Prinzipien spiegeln sich in der Umwelt- und Sozialprüfung und in der Energiestrategie der EBRD wider. Zudem folgt die EBRD auch ihren eigenen Guidelines z. B. bei der Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards. cc) beim Bundesfinanzministerium? Die aserbaidschanische Regierung hat erklärt, trotz des Ausscheidens aus der EITI den EITI-Standard weiterhin auf freiwilliger Basis einzuhalten. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 14 verwiesen. b) Wie passt die Unterstützung für Kredite für den Südlichen Gaskorridor zur langjährigen Unterstützung von EITI durch die Bundesregierung? EITI ist ein globaler Standard für Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor , der derzeit von 51 Ländern implementiert wird, darunter auch in Deutschland. Deutschland hat die Initiative mit bisher ca. 30 Millionen Euro über bilaterale technische Zusammenarbeit (BMZ) sowie Beiträge an die internationale Managementstruktur der EITI unterstützt. Für die Bundesregierung ist die EITI in erster Linie ein Instrument, um gerade auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die Transparenz im Rohstoffsektor und den Kampf gegen Korruption zu stärken. 10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass in Phase 2 und ggf. Phase 3 des Ausbaus des Südlichen Gaskorridors die Kapazitäten allein aus den Gasvorkommen in Aserbaidschan nicht vollumfänglich bedient werden können? a) Wenn ja, wie viel der Kapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus aserbaidschanischen Quellen bedient werden können? b) Wenn ja, wie viel der Kapazitäten werden bei angestrebter Vollauslastung aus anderen Quellen bedient werden müssen, und welche potenziellen Quellen kommen dafür in Frage? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Der größte Teil der Erdgasförderung Aserbaidschans stammt aus dem Kaspischen Meer, insbesondere aus dem riesigen Erdgasfeld Shah Deniz. Insgesamt betragen die Erdgasreserven Aserbaidschans etwa 1200 Mrd. m³. Aus geologischer Sicht hat Aserbaidschan damit genügend Erdgasreserven, um die in Phase 2 geplanten Durchleitungsmengen des Südlichen Gaskorridors allein aus den Erdgasvorkommen in Aserbaidschan zu decken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2434 11. Was waren die Gründe für die Genehmigung einer Bundesgarantie (www. n-tv.de/wirtschaft/Bund-gibt-Milliardengarantie-fuer-Pipeline-article2032 1433.html) in Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar, abgesichert über eine Staatsgarantie seitens Aserbaidschans, obwohl das Ranking der Kreditwürdigkeit Aserbaidschans bei internationalen Ratingagenturen im Laufe des letzten Jahres zwischen „negative watch“ und „stable“ lag (https://tradingeconomics.com/ azerbaijan/rating)? a) Welche Bundesgarantien wurden in den vergangenen zehn Jahren vergeben , die mit Staatsgarantien von Ländern abgesichert wurden, die ein vergleichbar schlechtes oder schlechteres Ranking hatten? Welche davon wurden ohne Kenntnisnahme des Deutschen Bundestages bzw. seines Haushaltsausschusses vergeben (bitte auflisten)? b) Wie hoch wird die Kreditausfallwahrscheinlichkeit bei dem abgesicherten Kredit eingeschätzt? c) Wie hoch muss nach Einschätzung der Bundesregierung der Gewinn von CJSC beim Betrieb des GSC sein, damit der vergebene Kredit sicher zurückgezahlt wird? Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet. Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber für Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Als Voraussetzung für die Übernahme einer UFK-Garantie muss das finanzierte Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden. Als förderungswürdig erachtet werden Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen, an deren Bezug ein gesamtwirtschaftliches Interesse Deutschlands besteht. Die Basis für die Förderungswürdigkeit stellte in dem vorliegenden Fall ein langfristiger Gasabnahmevertrag der deutschen Uniper Global Commodities SE dar. Die Übernahme einer UFK-Garantie muss für den Bund zudem risikomäßig vertretbar sein, d. h. unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers , der Gesamtwirtschaftlichkeit des zu finanzierenden Vorhabens und im Hinblick auf die mit dem Geschäft einhergehenden politischen Risiken muss eine berechtigte Aussicht auf eine schadenfreie Rückzahlung des abgesicherten Kredits bestehen. Im Rahmen der Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit einer Garantieübernahme für das vorliegende Projekt wurde festgestellt, dass die Einnahmen der staatlichen Gesellschaft SGC in Form von Dividenden aus den einzelnen Teilprojekten des Südlichen Gaskorridors ausreichen sollten, um die planungsgemäße Rückführung des abgesicherten Darlehens sicherzustellen. Die Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern des aserbaidschanischen Finanzministeriums dient den Kreditgebern und dem Bund in diesem Zusammenhang als zusätzliche Kreditsicherheit . Für die Bewertung von politischen Risiken gilt bei den Bundesgarantien eine Länderrisikokategorie als Referenz, die im Rahmen der OECD festgelegt und jährlich überprüft wird (www.oecd.org/tad/xcred/crc.htm). Hierbei ist Aserbaidschan seit 2006 in die Risikokategorie 5 von 7 eingestuft, wobei 7 für das potenziell höchste Ausfallrisiko steht. Die Einstufung wurde zuletzt im Januar 2018 bestätigt. Einschätzungen internationaler Ratingagenturen werden hierbei zwar berücksichtigt, bewerten in der Regel aber anders abgegrenzte Kreditrisiken (i.d.R. kürzere Kreditlaufzeiten und Endfälligkeiten). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bewertung des wirtschaftlichen und politischen Risikos eines abgesicherten Geschäfts fließt ein in die durch den Bund erhobene Risikoprämie für die Übernahme der Garantie, die auch das Länderrisiko berücksichtigt. Eine zusätzliche Berechnung einer angenommenen Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites erfolgt hierbei nicht. Der Haushaltsausschuss wird im Einklang mit § 3 Absatz 8 des Haushaltsgesetzes bei allen Garantie-, Bürgschafts- und sonstigen Gewährleistungsübernahmen mit einer Eventualverbindlichkeit von EUR 1 Mrd. oder mehr unterrichtet, unabhängig von Projektparametern wie dem Vorliegen einer Staatsgarantie, bestimmter Länderratings oder sonstigen Merkmalen. Eine Aufstellung der übernommenen Bundesgarantien mit Staatsgarantien von Ländern vergleichbarer Ratings der letzten zehn Jahre ist nicht möglich, da die statistische Erfassung der Vielzahl abgesicherter Geschäfte keine Verknüpfung mit den entsprechenden Länderratings umfasst. 12. Hat die Bundesregierung im Rahmen der UFK-Garantie mögliche Verwicklungen von CJSC mit dem aserbaidschanischen Laundromat (www.occrp.org/ en/azerbaijanilaundromat/what-is-a-laundromat) bewertet, und zu welchen Erkenntnissen ist sie gekommen? Wie soll aus Sicht der Bundesregierung Korruption in diesem Geschäft vermieden werden? Der Bundesregierung sind die Korruptionsvorwürfe seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen bekannt, nach denen Zahlungen aus aserbaidschanischen Regierungskreisen an europäische Politiker geflossen sein sollen. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Hinweise auf korruptes Verhalten in- oder ausländischer Firmen im Zusammenhang mit dem Projekt vor. Auch finden nach aktuellem Informationsstand keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber an dem Projekt beteiligten Unternehmen oder Einzelpersonen statt. Grundsätzlich gibt die antragstellende Bank mit dem Antragsformular für UFK- Garantien eine Erklärung ab, wonach das Kreditgeschäft nicht durch eine strafbare Handlung, insbesondere Bestechung oder Bestechlichkeit, zustande gekommen ist. Sollte sich diese Erklärung später als unwahr herausstellen, kann sich der Bund auf eine Haftungsbefreiung berufen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechts- und Pressefreiheitssituation in der Türkei unter Ausnahmezustand und die Auswirkungen, die dies auf die Möglichkeit, Kritik an Projekten wie TANAP zu äußern, hat? Spielen diese Überlegungen eine Rolle bei der Bewertung der UFK-Garantie für TANAP? Im Rahmen der Prüfung für die Übernahme einer UFK-Garantie werden die projektbezogenen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte eingehend untersucht . Grundlage für die Prüfung sind die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC), die neben Umwelt- und Sozialaspekten auch alle relevanten menschenrechtlichen Auswirkungen von Projekten betrachten. Darüber hinaus werden im Rahmen der Prüfung alle für UFK-Garantien relevanten Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte berücksichtigt . Die Prüfung hat keine Hinweise hervorgebracht, dass es Einschränkungen von Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Projekt gibt. Dies gilt auch für die Möglichkeit zu kritischen Äußerungen gegenüber dem Projekt TANAP, bei dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2434 bereits in der Planungsphase ein umfassender, öffentlicher Konsultationsprozess mit über 80 öffentlichen Anhörungen stattfand. Darüber hinaus wurde von der Projektgesellschaft ein Beschwerdemechanismus implementiert, der fortlaufend die Interaktion mit der betroffenen Bevölkerung sichert. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation in Italien, wo massiv gegen TAP protestiert wird, bei der Bewertung der Hermesbürgschaft für TAP (www.euractiv.com/section/azerbaijan/news/germany-provides-e1-2-billionloan -for-southern-gas-corridor)? Im Rahmen der Prüfung zur Übernahme einer Hermesbürgschaft informierte die Projektgesellschaft regelmäßig über die Vorkommnisse in Italien. Darüber hinaus erfolgten regelmäßige Treffen mit der Projektgesellschaft und den potenziell finanzierenden multilateralen Banken, bei denen die Situation vor Ort und mögliche Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen diskutiert wurden. Die Projektgesellschaft verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen, um den Bau rechtlich durchzusetzen. Aus Sicht der Bundesregierung hat die Projektgesellschaft darüber hinaus geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Situation vor Ort zu deeskalieren und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung Deutschland über den möglichen Einfluss des Südlichen Gaskorridors auf die Gaspreisentwicklung in Deutschland und Europa, und wie begründet sie diese? Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur Gaspreisentwicklung. 16. Welchen Bedarf an Gas in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union sieht die Bundesregierung bis zu den Jahren 2030 und 2050? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 17. Wie wird sich der Gasbedarf in Deutschland und in der Europäischen Union nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 und 2050 unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele entwickeln, und wie hoch wird jeweils der Anteil von synthetischem und biogenem Gas sein (bitte für die Anwendungsgebiete aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 18. Wie begründet die Bundesregierung – falls ihr hierzu keine Zahlen vorliegen –, dass sie auf die Annahmen der Gasnetzbetreiber bezüglich zukünftiger Nachfrageentwicklungen setzt, ohne über eigene politische Rahmensetzungen zum fossilen Erdgasbedarf zu verfügen? Das EnWG verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber, in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan zu erstellen, der alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthält, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Nach Auffassung der Bundesregierung wird mit diesem Verfahren unter Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung dem Erfordernis Rechnung getragen, die möglichst sichere, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2434 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas zu gewährleisten, unter Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Darüber hinaus gestaltet die Bundesregierung mit Blick auf die Energie- und Klimaziele Rahmenbedingungen und Maßnahmen, welche den Erdgasbedarf und die Erdgasnachfrage beeinflussen . 19. Welchen Bedarf an Gas in der Europäischen Union sieht die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu den Jahren 2030 und 2050? Die Fragen 16, 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Es gibt verschiedene Analysen und Prognosen zur künftigen Erdgasnachfrage in Europa (z. B. Word Energy Outlook, EU-Referenzszenarien) und Deutschland (NEP Gas 2018). Für Deutschland ermöglicht z. B. die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von mehreren Instituten erstellte „Energiereferenzprognose “ aus dem Jahr 2014 eine Einschätzung der Erdgasnachfrage bis 2030. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse dieser und anderer Analysen jedoch grundsätzlich nicht zu eigen, nimmt jedoch zur Kenntnis, dass sie zu teils unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Zur Entwicklung des Gasbedarfs nach Einschätzung der EU-Kommission verweist die Bundesregierung auf das EU-Referenzszenario 2016, in dem die EU- Kommission Entwicklungen im Energie- und Transportsektor sowie bei den Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene und der Ebene der Mitgliedsstaaten darstellt . (https://ec.europa.eu/energy/en/data-analysis/energy-modelling) Der Bundesregierung sind verschiedene Studien und Szenarien zum Einsatz von synthetischen und biogenen Gasen bekannt (u. a. Dena-Gebäudestudie, DVGW- Biogasatlas, ewi research Studie „Energiemarkt 2030 und 2050 – Der Beitrag von Gas- und Wärmeinfrastruktur zu einer effizienten CO2-Minderung“) und sie geht davon aus, dass der Anteil regenerativer Gase am Gasverbrauch in den nächsten Jahren wachsen wird. Sie macht sich aber die unterschiedlichen Entwicklungspfade nicht zu eigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333