Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2437 19. Wahlperiode 01.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2182 – Kohledeputat – Hausbrand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ehemalige angestellte Kumpel der Ruhrkohle AG (RAG) bekommen als Rentner 3 Tonnen so genannten Hausbrand. Heizen sie nicht mit Kohle, bekommen sie 380 Euro Energiebeihilfe bis an ihr Lebensende. Hausbrand und Energiebeihilfe sind grundsätzlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Ende des Bergbaus im Ruhrgebiet Ende 2018 will die RAG diese Regelung gegen einen finanziellen Ausgleich entsprechend einer Einigung zwischen der IG Bergbau, Chemie, Energie und dem Gesamtverband Steinkohle aus dem Jahre 2015 auslaufen lassen (www.nrz.de/staedte/moers-und-umland/ehemaligekumpel -am-niederrhein-kaempfen-fuer-das-deputat-id209995071.html bzw. www. nrz.de/region/kohledeputat-gericht-haelt-abfindung-fuer-angemessen-id212489483. html). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit des Eingriffs in einen während des Berufslebens erdienten Besitzstand zu Lasten der Rentenempfänger (im Nachhinein und unter dem Gesichtspunkt der Tarifautonomie)? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit der Abgeltung eines während des Berufslebens erdienten Besitzstandes durch eine Einmalzahlung in Anlehnung an versicherungsmathematische Sterbetabellen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Betriebsrentenzusagen, dazu zählen auch Sachleistungen wie zum Beispiel Kohledeputate , können unter bestimmten Voraussetzungen abgeändert bzw. aufgehoben werden. Entscheidend ist dabei die Rechtsgrundlage, auf der die Versorgungszusage beruht. Auf Tarifvertrag basierende Versorgungszusagen können wiederum durch einen Tarifvertrag abgelöst werden. Das ist Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ). Der Besitzstandsschutz der Versorgungsansprüche wird in diesen Fällen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2437 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode insofern gewährleistet, als verschlechternde Tarifverträge der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Sie können also darauf überprüft werden – was im Fall der Kohledeputate der Ruhrkohle AG derzeit offenbar durch die dafür zuständigen Arbeitsgerichte vielfach geschieht –, ob sie verhältnismäßig sind und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes entsprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333