Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2457 19. Wahlperiode 04.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Lars Herrmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2190 – Personeller Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, erklärte in einem Interview mit der Zeitung „DER TAGESPIE- GEL“ am 17. März 2018: „Als ich das Problem organisierter Clan-Kriminalität aufgegriffen habe, hieß es von einigen: Das geht nicht, das ist diskriminierend, das schürt Vorurteile gegen Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten. Sollen wir deshalb dem Ausbreiten solcher Formen von Kriminalität tatenlos zusehen? Ich meine: nein!“ (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/dr-- franziska-giffey--gute-politik-beginnt-mit-dem-betrachten-der-wirklichkeit/122554). Grundlegend für eine Bekämpfung der Ausbreitung dieser Form der organisierten Kriminalität ist nach Auffassung der Fragesteller das Wissen um deren personellen Umfang. In einer vom Berliner Senat in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Mahmoud Jaraba über Paralleljustiz in Berlin heißt es jedoch, dass bisher offizielle statistische Daten über die Zahl der Mitglieder der kriminellen Familienclans fehlen (vgl. www.berlin.de/sen/justva/_assets/ gesamtstudie-paralleljustiz.pdf, S. 39). Als ethnische und religiöse Gruppen, bei denen Clanstrukturen ausgebildet sind, nennt die Studie ohne Anspruch auf Vollständigkeit: „Libanesische Kurden, einige libanesische Palästinenser, libanesische Schiiten, libanesische Beduinen, nordirakische Kurden sowie einige türkische Familien aus Anatolien.“ (vgl. ebenda S. 40). Mit Blick auf jüngere Presseberichte sind ergänzend zu der oben genannten Aufstellung die Familienclans mit Sinti- und Roma-Abstammung zu nennen (vgl. www.rp-online.de/ nrw/staedte/leverkusen/razzia-in-leverkusen-durchsuchungen-bei-bekanntergrossfamilie -aid-1.7454892) sowie weitere vornehmlich familiär strukturierte Formen der organisierten Kriminalität, wie etwa die italienische Mafia. Als die vom Umfang her bedeutsamsten kriminellen Familienclans in Deutschland sind wohl die sogenannten Mhallamiye-Kurden anzusehen (vgl. www. focus.de/politik/deutschland/kriminelle-grossfamilien-duisburg-bremen-berlinin -diesen-deutschen-staedten-treiben-clans-ihr-unwesen_id_5156732.html). In der Presse finden sich nur vereinzelt Zahlen zum personellen Umfang dieser Clans. So geht Bodo Pfalzgraf, der Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft , davon aus, dass es in Berlin „15 bis 20 Clans“ gibt, „von denen etwa zehn in herausragender Weise kriminell sind“ (vgl. www.focus.de/politik/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2457 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deutschland/kriminelle-grossfamilien-duisburg-bremen-berlin-in-diesen-deutschenstaedten -treiben-clans-ihr-unwesen_id_5156732.html). Der „FOCUS“ spricht von „mehreren Tausend Angehörigen“ solcher Clans in Berlin (vgl. www.focus.de/ politik/deutschland/kriminalitaet-eine-ehrenwerte-familie_id_6956747.html). In einem umfangreichen Artikel über kriminelle Familienclans in Berlin verweist die „WELT AM SONNTAG“ auf Meldedaten, um aufzuzeigen, „wie sehr sich diese Art des Verbrechens in die Stadt gefressen hat“ und gibt damit auch einen Fingerzeig für den personellen Umfang der Clans in der deutschen Hauptstadt : „Bis zum 31. Dezember 2014 waren in Berlin 56 591 Männer mit Staatsangehörigkeiten der palästinensischen Gebiete oder des Libanon gemeldet, als staatenlos oder mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Das entspricht etwa zwei Prozent der Berliner Bevölkerung“ (vgl. „Welt am Sonntag“ vom 4. März 2018, S. 11). In einer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion der FDP in der Bremischen Bürgerschaft teilte der Bremer Senat mit, dass zum 4. Juli 2016 in Bremen 3 541 Personen zur Clangruppe der Mhallamiye gezählt wurden (vgl. www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L1142. pdf). In Niedersachsen sollen nach Angaben des dortigen Landeskriminalamtes 25 000 Mitglieder libanesisch-kurdischer Clans leben (vgl. www.ndr.de/ nachrichten/niedersachsen/Kriminelle-Familien-Clans-Rechtsstaat-in-Gefahr, clankriminalitaet100.html). In Essen lebt nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ „mit insgesamt 5 000 Mitgliedern eine der größten Gruppen kurdisch-libanesischer Familien in Deutschland […] Ihr größter Essener Clan umfasst 1 200 Familienangehörige“ (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Februar 2018, S. 2). In Duisburg werden nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ 2 800 Personen den kriminellen Clans zugerechnet (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Februar 2018, S. 2). Nach Angaben der „Neuen Westfälischen“ sollen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 10 000 arabisch-kurdische Clanmitglieder leben (vgl. www.nw.de/nachrichten/regionale_ politik/22056021_Modellprojekt-NRW-sagt-kriminellen-Clans-den-Kampfan .html). Nach Angaben des Magazins „Cicero“ soll es deutschlandweit 15 000 Mhallamiye geben (vgl. www.cicero.de/innenpolitik/mhallamiye-kurdenihre -verachtung-fuer-uns-ist-grenzenlos/60845), was jedoch den zuvor genannten Angaben in der Presse über die lokale Präsenz dieser arabisch-kurdischen Clans widerspricht. Verlässliche Angaben über den personellen Umfang der kriminellen Familienclans von anderer Herkunft waren für die Fragesteller nicht auffindbar. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland (bitte nach ethnischem und religiösem Hintergrund und lokaler Verteilung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den „gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans“ in Deutschland vor. Beim Bundeskriminalamt erfolgt keine Erfassung der betreffenden Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund. Zu berücksichtigen ist, dass Familienclans (Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen) nicht per se kriminell sind, sondern lediglich Teile der Familien strafrechtlich in Erscheinung treten bzw. getreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2457 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den personellen Umfang von Straftätern in Deutschland, die kriminellen Familienclans angehören (bitte nach ethnischem und religiösem Hintergrund und lokaler Verteilung aufschlüsseln)? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil derjenigen Mitglieder der kriminellen Familienclans, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind (bitte nach ethnischem und religiösem Hintergrund und lokaler Verteilung aufschlüsseln)? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ausländische Staatsangehörigkeiten der Mitglieder von kriminellen Familienclans (bitte nach Staatsangehörigkeit der Familienclanmitglieder aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333