Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2460 19. Wahlperiode 04.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Andrew Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2229 – Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Oktober 2016 (AZ: C- 148/15) entschieden, dass ausländische Versandapotheken nicht gegen die deutsche Arzneimittelpreisbindung verstoßen, wenn sie Kunden in Deutschland Boni gewähren. Nach Ansicht der Richter stellt die deutsche Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken einen Wettbewerbsnachteil dar. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. In dem Urteil heißt es, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere regionale Verteilung der Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne. Der Europäische Gerichtshof erteilte der Argumentation der Bundesregierung, allein Apotheken sicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx), eine deutliche Absage. Dazu führte er aus, dass keine Belege vorgelegt wurden, dass durch Versandapotheken „wichtige Leistungen wie die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gewährleisten wären, weil sich die Zahl der Präsenzapotheken in der Folge verringern würde“. Ungeachtet dieses Urteils wurde bereits Ende der 18. Wahlperiode ein Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt diese Haltung fort und spricht sich für den Einsatz eines Versandhandelsverbots aus. Begründet wird ein Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit einer Stärkung der Apotheken vor Ort. Ziel sei es, „die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten“. Aufgrund der konkreten Forderung der Bundesregierung nach einem solchen Verbot besteht nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Rechtsunsicherheit sowohl für Vor-Ort-Apotheken als auch für ausländische und inländische Versandapotheken . Gerade im Hinblick auf das Urteil des EuGH kommt der Forderung der Bundesregierung nach einem Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel eine große Bedeutung zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2460 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Kann die Bundesregierung zusichern, dass ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist? 2. Ist die Stärkung der Apotheken vor Ort nach Ansicht der Bundesregierung ein für einen staatlichen Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut zulässiger legitimer öffentlicher Zweck? 3. Ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln insbesondere im Hinblick auf die Erkenntnisse des Gutachtens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (IC4 – 801436/74 – Projekt 74/15) ein nach Ansicht der Bundesregierung geeignetes Mittel, um diesen Zweck zu erreichen? 4. Ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Sicht der Bundesregierung ein erforderliches Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und wurden weniger einschränkende Maßnahmen geprüft ? 5. Kann die Bundesregierung zusichern, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einer Stärkung der Apotheken vor Ort führt? 6. Kann die Bundesregierung zusichern, dass mit einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine weiteren Apotheken vor Ort und insbesondere in strukturschwachen Regionen schließen und der Status quo der flächendeckenden Versorgung erhalten bleibt? 7. Welche anderen Maßnahmen, außer einem Rx-Versandverbot, sieht die Bundesregierung als geeignetes Mittel an, um ländliche Apotheken zu stärken? Die Fragen 1 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages geschlossene Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 enthält auf Seite 98 folgende Vereinbarung: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung dieser Vereinbarung ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. In den Meinungsbildungsprozess werden alle Möglichkeiten, die Apotheken vor Ort zu stärken, einbezogen. Die Bundesregierung beschließt nur Gesetzentwürfe, die aus ihrer Sicht mit dem Recht der Europäischen Union und nationalem Verfassungsrecht in Einklang stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333