Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/247 19. Wahlperiode 12.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Dr. Heiko Heßenkemper, Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/121 – Unterschiedliche gesetzliche Grenzwerte für Stickstoffoxide V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland gelten unterschiedliche Grenzwerte für Stickstoffoxide: im Straßenverkehr 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, am industriellen Arbeitsplatz 950 Mikrogramm. Damit ist der Grenzwert am Arbeitsplatz für acht Stunden, 40 Stunden in der Woche, um das 24-fache höher als im Straßenverkehr. Die Begründung hierfür soll darin liegen, dass am Straßenverkehr auch Kinder, Ältere , Schwangere und kranke Menschen teilnehmen (Umweltbundesamt vom 17. August 2017: Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2, www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Der 5. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Abgasskandal formuliert in seinem Abschlussbericht (Bundestagsdrucksache 18/12900), dass epidemiologisch ein Zusammenhang zwischen Todesfällen und bestimmten NO2-Expositionen im Sinne einer adäquaten Kausalität nicht erwiesen ist. 1. Welche wissenschaftliche Begründung gibt es aus Sicht der Bundesregierung für den Grenzwert von 40 Mikrogramm? Die EU-weit zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für die Außenluft basieren auf den diesbezüglichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Grundlage für die Grenzwerte sind deren in Studien beobachteten gesundheitlichen Auswirkungen auf die untersuchten Bevölkerungsgruppen . Dies trifft auch auf den Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) zu. 2. Welche wissenschaftliche Begründung gibt es, dass Kinder, Ältere, Schwangere und kranke Menschen gegenüber Arbeitnehmern eines um das 24-fache geringeren Grenzwertes bedürfen? Der Grenzwert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration legt fest, wie hoch für eine bestimmte Zeitspanne die Belastung gesunder Beschäftigter mit Stickstoffdioxid für spezielle Arbeitsplätze sein darf. Dieser Wert gilt nur für Beschäftigte, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/247 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bei deren Tätigkeiten aufgrund bestimmter Produktionsverfahren oder der Herstellung oder Verwendung bestimmter chemischer Stoffe oder Gemische eine erhöhte Stickstoffdioxidbelastung zu erwarten ist. Für Büroarbeitsplätze gilt für Stickstoffdioxid ein sogenannter Richtwert II des Ausschusses für Innenraumrichtwerte von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert). Der Grenzwert für die Außenluft für Stickstoffdioxid für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, muss demgegenüber gerade mit Blick auf die in der Frage adressierten Bevölkerungsgruppen niedriger sein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Information des Umweltbundesamtes verwiesen. 3. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass die im Straßenverkehr gemessene Konzentration von Stickstoffoxiden auch die ist, der Anwohner in ihren Wohnungen ausgesetzt sind? Nein. Privaträume liegen außerhalb des Beurteilungsregimes der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa und damit auch deren nationaler Umsetzung in der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in Deutschland Todesfälle aufgrund der Emission von Stickstoffoxiden im Straßenverkehr gegeben hat? Kenntnisse über Todesfälle durch Stickoxide getrennt nach Sektoren liegen der Bundesregierung nicht vor. Wohl aber gibt es Berechnungen der Europäischen Umweltagentur für Deutschland für das Jahr 2014, wonach 12 860 vorzeitige Todesfälle auf die Exposition gegenüber Stickstoffdioxid (aus allen Quellen) zurückzuführen sind. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass durch solche epidemiologischen Studien allein ein direkter Zusammenhang zwischen der Stickstoffdioxidbelastung und Todesfällen nicht nachzuweisen ist. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/13649 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333