Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2484 19. Wahlperiode 31.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2028 – Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 1) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 2012 als gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation gegründete Agora Energiewende gGmbH hat sich als eine der führenden Denkfabriken und Lobbyorganisationen im Bereich erneuerbare Energien in Deutschland etabliert. Am Standort Berlin beschäftigt die Agora Energiewende gGmbH laut eigener Website etwa 30 Personen. Mit ihren umfangreichen wissenschaftlichen Publikationen und ihren öffentlichen Veranstaltungen ist es der Agora Energiewende gGmbH gelungen, einen beträchtlichen Einfluss auf die politische und gesellschaftliche Debatte zur Energiewende in unserem Land zu entwickeln. Dieser Einfluss ist nicht zuletzt auf eine hohe Medienpräsenz infolge einer intensiven Pressearbeit zurückführen. So steht der Agora Energiewende gGmbH am selben Standort für die Medienarbeit der „Clean Energy Wire“ (CLEW) zur Seite, bei dem es sich ebenfalls um eine gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation handelt (www.cleanenergywire.org/de/ueber-uns-clew-gesellschafter) und der ebenfalls als Teil der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH firmiert (www.sefep.eu/). Ausweislich der eigenen Website hat der Clean Energy Wire zwölf Mitarbeiter mit folgendem Tätigkeitsspektrum: „Unser Team aus Korrespondenten und Medienprofis in Berlin steht bereit, Journalisten mit Recherchehilfen, Hintergrundinformationen und der Vermittlung von Expertenkontakten zu unterstützen“(www.cleanenergywire.org/de/ueber-uns-clewteam ). Von der Rechtsform her firmiert die Agora Energiewende gGmbH laut Impressum als Teil der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH. Alleinige Gesellschafter sind die Stiftung Mercator sowie die European Climate Foundation . Laut Website der Agora Energiewende gGmbH stehen ihr als Budget 14 Mio Euro im Zeitraum von 2012 bis 2017 sowie 15 Mio Euro im Zeitraum von 2017 bis 2021 zur Verfügung. Ob über diese von den Gesellschaften bereitgestellten Budgetmittel hinaus weitere Mittel vereinnahmt werden, geht aus der Selbstdarstellung nicht hervor. Vertreter der Bundesregierung sind im Rat der Agora Energiewende vertreten (www.agora-energiewende.de/de/ueber-uns/ratder -agora/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2484 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die „Agora Verkehrswende“ wurde im Februar 2016, ebenfalls als gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation, ins Leben gerufen. Analog zur Agora Energiewende gGmbH firmiert sie laut Impressum als Teil der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH. Teilweise gibt es auch personelle Überschneidungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und der „Agora Verkehrswende“. Alleinige Gesellschafter der „Agora Verkehrswende“ sind wiederum die Stiftung Mercator sowie die European Climate Foundation, die laut Website in einer ersten Phase bis Ende 2018 Budgetmittel in Höhe von 5 Mio Euro für die Arbeit der „Agora Verkehrswende“ zur Verfügung stellen (www.agora-verkehrswende.de/ueber-uns/gesellschafter/). Die Bundesregierung ist wiederum im Rat der Agora Verkehrswende vertreten (www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Ueber_uns/Rat/170307_Rat_Agora_ Verkehrswende.pdf). 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Geldmittel, die der Agora Energiewende oder der „Agora Verkehrswende“ oder der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH von 2012 bis 2018 zugeflossen sind, und wenn ja, von wem stammen sie, und welchen Umfang haben sie (bitte um nach jeweiligen Zuwendungsgebern aufschlüsseln)? 2. Erhielten die Stiftung Mercator oder die European Climate Foundation oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH bereits vor Gründung der Agora Energiewende Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, und wenn ja, mit welchem Zweck, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bitte nach Einzelzuwendungen aufschlüsseln)? 3. Erhielten die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende “ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH seit ihrer Gründung Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, und wenn ja, mit welchem Zweck, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bitte nach Einzelzuwendungen aufschlüsseln)? 4. Flossen der Agora Energiewende gGmbH oder der „Agora Verkehrswende“ oder der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH in den Jahren von 2012 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Umsetzung des BMU-finanzierten Förderprogramms zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI Auftragnehmer GIZ) wurden zwei Finanzierungsverträge an die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH- Agora Energiewende wie folgt vergeben: a) South East Europe Energy Transition Dialogue: Auszahlung in 2018 (Stand: 30. April 2018): 110 769,28 Euro; Auszahlung vor 2018: 0 Euro, b) Making State Aid Work for the Decarbonisation of Europe: Auszahlung in 2018 (Stand: 30. April 2018): 54 913,64 Euro; Auszahlung vor 2018: 0 Euro Die Finanzierung erfolgte jeweils aus Kapitel 1602 Titel 53205 Erl. Nr. 3. Im Rahmen des BMZ-finanzierten DKTI-Vorhabens „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien – Großvolumige Solarenergienutzung“ hat GIZ in Mexiko im August 2017 einen Zuschussvertrag in Höhe von knapp 300 000 Euro mit Agora Energiewende, vertreten durch die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH, abgeschlossen. Der Zuschussvertrag wird durch das Vorhaben finanziert ; das BMZ wurde im Rahmen eines Änderungsangebotes im Juni 2017 über den geplanten Finanzierungsvertrag mit Agora Energiewende/SEFEP gGmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2484 (Zuwendungsempfänger und Finanzierungshöhe) informiert. Dem Änderungsangebot wurde Mitte Juli durch das BMZ zugestimmt. Der Förderzeitraum geht vom 1. September 2017 bis 30. April 2019. Im Vordergrund des Zuschussvertrages steht die Unterstützung des Solarenergie-Vorhabens beim Aufbau eines mexikanischen Think-Tanks für die Energiewende. Der Zuschussvertrag wird unter der Bezeichnung „Energiewende – Think Tank Expertise für Mexiko“ geführt. Soweit die Bundesregierung an andere Organisationen Zuwendungen oder Aufträge vergibt, ist es möglich, dass die Zuwendungsempfänger oder Auftragnehmer Unteraufträge an Dritte vergeben. In der Zuwendungsdatenbank Profi werden solche Unteraufträge grundsätzlich erst ab einem Volumen von 100 000 Euro pro Auftragnehmer und Vorhaben erfasst. Darunter ist ein Unterauftrag zu nennen , der auch eine der in der Frage genannten Organisationen betrifft: In dem Verbundvorhaben „eXtremOS – Wert von Flexibilität im Kontext der europäischen Strommarktkopplung bei extremen technologischen, regulatorischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, Teilvorhaben: Szenarien und Modellierung von der Verteilnetz- bis zur Übertragungsnetzebene“ (Zuwendungsempfänger: FfE Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V.; Laufzeit: 01/2018 bis 12/2020) ist ein Unterauftrag an die Agora Energiewende GmbH enthalten (geplante Auszahlung in 2018: 44 729 Euro). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zu weiteren Geldflüssen vor. 5. Flossen der European Climate Foundation in den Jahren von 2012 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Fand zu den in den Fragen 4 und 5 erwähnten Projekten eine Kontrolle über die Effizienz der Mittelverwendung statt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. wenn nein, warum nicht (bitte nach Einzelprojekten aufschlüsseln)? Die o. a. beiden EUKI-Projekte laufen erst seit wenigen Monaten, daher fand bisher noch keine Kontrolle über die Effizienz der Mittelverwendung statt. Der jeweils erste Zwischenverwendungsnachweis wird jedoch in Kürze erwartet und entsprechend den GIZ-Regularien geprüft werden. Gemäß den GIZ-Verträgen ist ab dem 3. Abrechnungszeitraum (d. h. ab dem 5. Monat bei Zuschussverträgen) für weitere Auszahlungen ein Zwischennachweis erforderlich. Ohne die Einreichung des Zwischennachweises erfolgt daher keine weitere Auszahlung. Für Unteraufträge liegt die Kontrolle der Mittelverwendung primär im Interesse und in der Verantwortung der Auftraggeber, welche als Zuwendungsempfänger über die Mittelverwendung im Rahmen des Verwendungsnachweises nach Projektende Rechenschaft ablegen. 7. Wer finanziert nach Kenntnis der Bundesregierung die European Climate Foundation zu welchen Teilen (bitte die jährlichen Budgetmittel in den Jahren von 2012 bis 2018 einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2484 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen , Unterrichtungen und Publikationen, hat die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende“ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die genannten Organisationen sind wie andere Organisationen auch an üblichen Prozessen zur Öffentlichkeitsbeteiligung oder Stakeholderprozessen beteiligt worden. Im Übrigen befinden sich unter den 2 489 aktiven registrierten Mitgliedern der Forschungsnetzwerke 5 Mitarbeiter der Agora Energiewende GmbH. 9. Wurde die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende“ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten , Analysen oder ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende“ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH oder deren Mitarbeiter als Auftragnehmer? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 10. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und der Agora Energiewende gGmbH oder der „Agora Verkehrswende “ oder der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 11. Entsenden die Agora Energiewende gGmbH, die „Agora Verkehrswende“ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche? 12. Sofern Frage 11 zutrifft, wer entscheidet in den Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Im Plenum der BMWi-Plattform Energienetze ist die Agora Energiewende ständiges Mitglied (Liste der ständigen Mitglieder: www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/P-R/plattform-energienetze-mitglieder-plenum.pdf?__blob=publication File&v=1). Die Agora Energiewende ist ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaften (AG) „Netzplanung“, „Systemsicherheit“ und „Intelligente Netze und Zähler“ der BMWi-Plattform Energienetze. Als AG-Mitglied darf die Agora Energiewende jeweils einen Teilnehmer in die Sitzungen der AGs entsenden (zum Vergleich: in einzelnen AGs dürfen Verbände 2 –5 Teilnehmer entsenden). Das BMWi nutzt die AGs als Diskussionsforum für Netzfragen im Zusammenhang mit der Planung von Netzen, der Systemsicherheit sowie Digitalisierung der Energiewende und ist von daher bestrebt, relevante Akteure in die AGs einzubeziehen . Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt auf Vorschlag der AG-Leitung (BMWi) und nach Mehrheitsbeschluss der AG-Mitglieder. Die Agora Energiewende ist eines von ca. 20 Mitgliedern des Begleitkreises zu der vom BMWi vergebenen Studie „Energiewende in der Industrie“. Die Mitglieder des Begleitkreises wurden vom BMWi berufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2484 Darüber hinaus nimmt die Agora Energiewende an den Sitzungen der Plattform Strommarkt und ihren AGs sowie an einzelnen AGs der Plattform Energieeffizienz teil. Die Agora Verkehrswende ist im Rahmen eines Wettbewerbs zum Mobilitätsmanagement des BMVI und BMU eines von elf Mitgliedern einer einmalig zusammengetretenen Jury gewesen (https://mobil-gewinnt.de/wettbewerb/jury). Die Zusammensetzung der Jury wurde von BMVI und BMU bestimmt. 13. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung, oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und der Agora Energiewende gGmbH oder der „Agora Verkehrswende“ oder der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? 14. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? 15. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen Bundesministerien und den genannten Organisationen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder überlassen noch ausgeliehen worden. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis über beurlaubte Beamte, die für die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende“ oder die Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH arbeiten oder gearbeitet haben, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zu welchem Zweck gewährt und besteht für die Personen weiterhin Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis? Anzahl beurlaubter Beamtinnen / Beamten Grundlage Zweck der Beurlaubung Rückkehrrecht in das Beamtenverhältnis 1 § 13 Abs. 1 SUrlV (alt) Wahrnehmung der Funktion der/s Direktorin /s der Agora Energiewende gGmbH ja 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ehemalige Beamte, die für die Agora Energiewende gGmbH oder die „Agora Verkehrswende“ oder der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH arbeiten oder gearbeitet haben und zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis ausschieden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zum damaligen Zeitpunkt zu welchem Zweck gewährt und wann schieden die Personen aus dem Beamtenverhältnis aus? Nein. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333