Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2486 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2123 – Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer Vielzahl bekannt gewordener Fälle, in denen Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften durch Mitarbeiter privater Wachdienste misshandelt wurden, geriet das Wachdienstgewerbe 2014 in den Fokus öffentlicher Kritik. Für besonderes Aufsehen sorgte ein Fall im siegerländischen Burbach . Journalisten wurde ein Video zugespielt, auf dem zu sehen war, wie ein Geflüchteter unter Androhung von Gewalt gezwungen wurde, sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen. Polizeibeamte sicherten daraufhin ein Foto auf dem Handy eines verdächtigen Wachmannes. Dieses zeigte einen gefesselten Asylsuchenden und grinsende Wachdienstmitarbeiter. Einer von ihnen hatte seinen Schuh in den Nacken des Asylsuchenden gestellt. Der zuständige Polizeipräsident fühlte sich dadurch an Bilder erinnert, „wie man sie sonst nur aus Guantánamo kennt“ (www.derwesten.de/politik/wachdienst-misshandeltfluechtlinge -id9879718.html). Gründe für gewaltsame Übergriffe werden häufig in fehlenden Qualifikationen des Wachpersonals, niedrigen Löhnen und einer mangelnden staatlichen Kontrolle der Bewachungsunternehmen und ihrer Einstellungspraktiken gesucht (www.welt.de/politik/deutschland/article153503929/Security-im-Asylheim-istoft -ein-Job-fuer-Gescheiterte.html, www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privatensicherheitsgewerbes -kaum-kontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/). Die Bundesregierung reagierte 2016 mit einer Verschärfung des Überwachungsrechts . Die Reform beinhaltete eine Sachkundeprüfung für Bewachungsunternehmer , eine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit, u. a. anhand polizeilicher Auskünfte, sowie die Einrichtung eines zentralen Bewachungsregisters . Die Änderungen traten am 1. Dezember 2016 in Kraft (www.bgbl.de/ xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2692. pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2692.pdf %27%5D__1524654439933). Flüchtlingsorganisationen sind hingegen der Meinung, dass es sich bei Übergriffen des Wachpersonals auf Geflüchtete um ein tiefergehendes Problem handelt , das mit der Unterbringung von Asylsuchenden in großen Sammelunterkünften selbst zusammenhängt. Die Unterbringung in isolierten Lagern verleihe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2486 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dem Wachpersonal eine enorme Macht, die zu allen möglichen Formen der Ausbeutung führe, so der Bayrische Flüchtlingsrat (www.sueddeutsche.de/leben/ fluechtlingsunterkuenfte-wenn-security-leute-angst-verbreiten-1.3499799). Gewaltsame Übergriffe und Machtmissbrauch durch Wachpersonal sind demnach Teil einer Normalität, die durch die Unterbringung in großen Sammellagern systematisch produziert wird (www.ari-berlin.org/doku/Presse/150700%20ZAG% 2069.pdf). Dazu passt, dass sich das Problem seit der Überwachungsrechtreform keineswegs erübrigt hat. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ von Mai 2017 gehören gewalttätige Wachleute in deutschen Flüchtlingsunterkünften weiterhin zum Alltag (www.sueddeutsche.de/leben/fluechtlingsunterkuenftewenn -security-leute-angst-verbreiten-1.3499799). Die Ausübung von Gewalt umfasst u. a. das unerlaubte Eindringen in private Räume, erniedrigende Durchsuchungen beim Betreten der Unterkünfte, Schläge, Tritte, den Einsatz von Pfefferspray, sexuelle Übergriffe und die willkürliche Konfiszierung von Eigentum (ebd., siehe auch www.taz.de/!5460056/). Dass die Missstände andauern, unterstreicht auch ein kürzlich bekannt gewordener Fall aus Bamberg. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2017 gegen drei Mitarbeiter eines Wachdienstes der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (AEO) wegen versuchten Totschlags, gegen einen weiteren wegen gefährlicher Körperverletzung (www.infranken.de/regional/bamberg/aufnahme einrichtung-in-bamberg-ermittlungen-gegen-security-mitarbeiter;art212,3251499). Ihnen wird vorgeworfen, zwei senegalesische Asylsuchende brutal zusammengeschlagen zu haben. Bei einem weiteren Vorfall soll ein Wachmann einem Geflüchteten mit derart großer Wucht ins Gesicht geschlagen haben, dass ihm mehrere Zähne abbrachen (www.akweb.de/ak_s/ak637/39.htm). Aussagen mehrerer ehemaliger Mitarbeiter des Wachdienstes deuten darauf hin, dass Wachleute Bewohner des Lagers regelmäßig gezielt provozierten, um sie daraufhin zu schlagen und zu fesseln (ebd.). Es ist keine Seltenheit, dass solche Vorfälle durch Aussagen von Whistleblowern bekannt werden, da betroffene Geflüchtete sich häufig nicht trauen, sich über Fehlverhalten und Machtmissbrauch zu beschweren . Zum einen werden sie häufig von den verantwortlichen Wachleuten unter Druck gesetzt, keine Beschwerden nach außen zu tragen. Zum anderen wissen viele Flüchtlinge nicht, an wen sie sich wenden können und haben insbesondere in isolierten Lagern kaum Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, eine weitere Rolle spielen negative Erfahrungen mit der Polizei (www.cilip. de/2016/11/11/boom-des-privaten-sicherheitsgewerbes-kaum-kontrolle-ueberwachleute -in-fluechtlingsheimen/). Daher ist insgesamt in Bezug auf Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften von einem hohen Dunkelfeld auszugehen . Die beschriebenen Fälle von Wachdienstgewalt erfüllen die Fragestellerinnen und Fragesteller mit großer Sorge. Insbesondere befürchten sie, dass das Problem sich noch zuspitzen könnte, wenn, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, bundesweit sog. Anker-Zentren eingeführt werden, für die die sog. Transitzentren in Bamberg und Manching als Modell dienen. Die räumliche Isolation und der mangelnde Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und solidarischen Unterstützern vertiefen aus Sicht der Fragesteller das Machtgefälle zwischen Geflüchteten und dem Wachpersonal und begünstigen daher Übergriffe und Machtmissbrauch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2486 1. Wie viele Übergriffe durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im bisherigen Jahr 2018 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahr, Ort, Art des Übergriffs und Phänomenbereich aufschlüsseln und jeweils auch das Herkunftsland, das Geschlecht und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Flüchtlinge angeben)? Eine gesonderte Auswertung zur Zuordnung von Tatverdächtigen zum Sicherheitspersonal erfolgt nicht. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung somit nicht vor und kann auch nicht auf Grundlage vorhandener Daten erstellt werden. Ebenso erfolgt kein gesonderter statistischer Nachhalt von Mitteilungen unter Beteiligung von Sicherheitspersonal bei der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte “. Seit 2014 gelangten dort dennoch vor dem Hintergrund der Aufgabenwahrnehmung als zentrale Ansprechstelle und Adressat von Mitteilungen der Länder vereinzelt Sachverhalte im Sinne der Fragestellung zur Kenntnis. Diese Einzelerkenntnisse sind Gegenstand der Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen zum Thema „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte “. Auf folgende Bundestagsdrucksachen wird verwiesen: 18/3376 – Antwort zu Frage 11; 18/3964 – Antwort zu Frage 11; 18/4821 – Antwort zu den Fragen 11 und 18; 18/5686 – Antwort zu Frage 11; 18/6559 – Antwort zu Frage 13; 18/7465 – Antwort zu Frage 13; 18/8379 – Antwort zu Frage 13; 18/9324 – Antwort zu Frage 13; 18/10213 – Antwort zu Frage 13; 18/11298 – Antwort zu den Fragen 15 und 16; 18/12034 – Antwort zu Frage 14; 18/13242 – Antwort zu Frage 14; 19/146 – Antwort zu Frage 14 und 19/889 – Antwort zu Frage 14. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zum Rechtsextremismus ? Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen Rechtsextremisten in Wachschutz- und Sicherheitsunternehmen tätig sind oder waren beziehungsweise selbst solche Unternehmen leiten. Erkenntnisse über eine systematische und gezielte Unterwanderung von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten liegen jedoch nicht vor. Im Übrigen wird auf die für die Unterbringung zuständigen Länder verwiesen. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zur salafistischen bzw. dschihadistischen Szene? Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen Personen aus bzw. mit Verbindungen in die islamistische Szene bei privaten Sicherheitsdiensten tätig waren, die vereinzelt dann auch in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt wurden. Erkenntnisse über eine systematische und gezielte Unterwanderung von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten liegen jedoch nicht vor. Im Übrigen wird auf die für die Unterbringung zuständigen Länder verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2486 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zur rockerähnlichen Vereinigung Osmanen Germania oder vergleichbaren Gruppierungen (www.welt.de/politik/deutschland/article174864925/Osmanen-bewachten-in- Suedbaden-acht-Fluechtlingsheime.html)? Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage der Abgeordneten Irene Mihalic vom 3. April 2018 (Arbeitsnummer 4/11) durch die Bundesregierung verwiesen. Seinerzeit hatte die Bundesregierung wie folgt geantwortet: „Der Bundesregierung ist bekannt, dass Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ (OGBC) zumindest in der Vergangenheit im Bereich des Sicherheitsdienstes bzw. im Türsteherbereich tätig waren. Auch waren Mitglieder des OGBC zeitweilig selbst in der Geschäftsführung einer Sicherheitsfirma tätig. Über die von der Fragestellerin zitierte Presseberichterstattung hinaus hat die Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse darüber, dass Mitglieder des OGBC als angestellte Wachmänner in Flüchtlingsunterkünften im Bundesgebiet eingesetzt waren.“ Zwischenzeitlich liegen der Bundesregierung weitergehende Informationen vor. Danach bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die von Mitgliedern des OGBC zumindest zeitweilig geführte Sicherheitsfirma auch Aufträge zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften als Subunternehmer erhalten haben soll. Soweit es die von den Fragestellern angesprochenen vergleichbaren (rockerähnlichen ) Gruppierungen anbelangt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Verbindungen zu in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten vor. 5. Inwieweit werden Mitarbeiter von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet, welchen Phänomenbereichen bzw. politischen Spektren werden diese Mitarbeiter jeweils zugeordnet, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Über die Zulassung von Personal für Wachdienste beziehungsweise Sicherheitsunternehmen entscheiden die zuständigen Landesbehörden. Mitarbeiter von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten, Sicherheits - und Wachschutzunternehmen werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht beobachtet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Inwieweit sind der Bundesregierung Übergriffe auf Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften durch Angehörige von Wachdiensten bekannt, die a) der rechtsextremen oder neonazistischen Szene, b) der salafistischen bzw. dschihadistischen Szene oder c) der türkisch-nationalistischen Szene (einschließlich des BC Osmanen Germania) zugeordnet werden, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das Herkunftsland, das Geschlecht und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Flüchtlinge? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2486 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass trotz der Gesetzesänderung im Überwachungsrecht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Presseberichten weiterhin eine große Zahl von Übergriffen seitens der Mitarbeiter privater Wachdienste gegen Geflüchtete stattfinden? Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um dem Problem zu begegnen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts zum Teil erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Dies betrifft insbesondere die obligatorische Überprüfung von Mitarbeitern privater Bewachungsunternehmen, die u. a. Flüchtlingsunterkünfte überwachen, durch die jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 34a Absatz 1a Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) in der ab 1. Januar 2019 geltenden Fassung). Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Errichtung des in § 34a Absatz 6 GewO vorgesehenen Bewacherregisters. Dazu sind weitere gesetzliche Änderungen des Bewachungsrechts erforderlich, die derzeit in Vorbereitung sind. Das Bewacherregister, das nach § 34a Absatz 6 GewO bis zum 31. Dezember 2018 zu errichten ist, wird den Vollzug des Bewachungsrechts durch die Länder erleichtern und vereinheitlichen. 8. Waren Übergriffe seitens privater Wachdienstmitarbeiter gegen Geflüchtete seit dem 17. Oktober 2014 (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/3564) noch einmal Thema in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), und wenn ja, wann und in welchem Kontext und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Übergriffe seitens privater Wachdienstmitarbeiter gegen Geflüchtete waren seit dem 17. Oktober 2014 nicht Thema in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Im Übrigen wurde bei der IMK-Sitzung am 17. Oktober 2014 eine Gemeinsame Erklärung zur Sicherheitslage im Zusammenhang mit Reisebewegungen in Krisenregionen und den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik abgegeben. Diese Erklärung beinhaltete u.a., dass der Einsatz von Sicherheitspersonal nur dann in Betracht komme, wenn die beauftragenden Unternehmen und Kommunen das Personal einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen . Übergriffe seitens privater Wachdienstmitarbeiter gegen Geflüchtete waren nicht Gegenstand der Sitzung. 9. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung von 2014, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften kein grundsätzliches Sicherheitsproblem darstellt (siehe Bundestagsdrucksache 18/3564, Antwort zu Frage 3d), und falls ja, wie vereinbart sie diese Ansicht mit der nach Presseberichten weiterhin hohen Zahl an Fällen von Wachdienstgewalt gegenüber Geflüchteten (bitte ausführen)? Der Bundesregierung liegen Einzelerkenntnisse zu Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen von Seiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften vor. Hieraus lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt kein grundsätzliches Sicherheitsproblem im Sinne der Fragestellung ableiten. Insofern bleibt es bei der Einschätzung von 2014. Im Übrigen wird auf die für die Unterbringung zuständigen Länder verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2486 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass es in vielen Flüchtlingsunterkünften sehr häufig – manchmal mehrfach täglich – zu Polizeieinsätzen kommt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.sueddeutsche. de/leben/fluechtlingsunterkuenfte-wenn-security-leute-angst-verbreiten-1.34 99799-2)? Für die Unterbringung von Asylsuchenden und für die Sicherheit von Flüchtlingsunterkünften sind die Länder zuständig. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das Wachdienstgewerbe von Rechtsextremisten und Neonazis unterwandert wird beziehungsweise dieses Spektrum überdurchschnittlich stark innerhalb dieses Gewerbes vertreten ist (www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privaten-sicherheitsgewerbeskaum -kontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf eine Strategie und damit auf eine gezielte Unterwanderung der Sicherheitsbranche durch Rechtsextremisten vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Vorfällen mit Blick auf die Einrichtung sogenannter Anker-Zentren? a) Welche Vorkehrungen will sie treffen, um Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen wirksam vor Gewalt seitens des Wachpersonals zu schützen? b) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten, bei denen sich Flüchtlinge unter Gewährleistung von Anonymität über das Wachpersonal beschweren können (www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privaten-sicherheitsgewerbes-kaumkontrolle -ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/)? Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Bundesländern, an welchen Orten AnkER-Zentren in einer Pilotphase eingerichtet werden können. Die AnkER-Zentren werden in der Zuständigkeit der Bundesländer verbleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333