Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2488 19. Wahlperiode 31.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2172 – Bilanz des Lkw-Mautbetriebes in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl seit dem Start der Lkw-Maut in Deutschland Einnahmen in Milliardenhöhe generiert werden konnten, war sowohl der Mautbetrieb selbst, als auch das Verhältnis des Bundes zum privaten Mautbetreiber alles andere als unproblematisch . Auch von der Öffentlichkeit wurde die in öffentlich-privater Partnerschaft betriebene Mauterhebung kritisch gesehen, insbesondere im Hinblick auf das Vergütungssystem und die damit für den Bund anfallenden hohen Kosten. Nach dem Beschluss zur Einführung einer Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen wurde die Toll Collect GmbH als Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Telekom (45-Prozent-Anteil), der Daimler Financial Services (45-Prozent -Anteil) sowie der französischen Cofiroute (10-Prozent-Anteil) am 20. September 2002 mit dem Aufbau und Betrieb des Mautsystems beauftragt. Die Verträge und Ergänzungsvereinbarungen wurden vor der Öffentlichkeit geheim gehalten ; bei einer späteren Auswertung kam „DER SPIEGEL“ zu der Einschätzung , dass die Verträge sehr zum Vorteil der Toll Collect GmbH geschlossen worden seien; Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) wurde mit der Einschätzung zitiert, dass insbesondere durch die hohen, aber leicht zu erreichenden Boni „Steuermittel zum Fenster rausgeworfen“ würden (vgl. Der Spiegel 23/2016; www.spiegel.de/ spiegel/print/d-145101319.html). Für die Erweiterung der Lkw-Maut auf zweispurige Bundesstraßen wurde am 27. März 2012 eine weitere Vereinbarung zwischen Bund und Toll Collect GmbH unterzeichnet, die eine jährliche garantierte Rendite von 5 Mio. Euro sowie eine „erfolgsabhängige Prämie“ umfasste; später wurde der Vertrag auf alle Bundesstraßen erweitert. Die hohen Gewinne aus den Verträgen zwischen Bund und der Toll Collect GmbH wurden in den Medien als Monopolgewinne interpretiert, da es keine ernsthafte Konkurrenz gebe (vgl. Der Spiegel 23/2016; www.spiegel.de/spiegel/print/d-145101319.html). Darüber hinaus war der Mautbetrieb stets Gegenstand von Rechtsstreiten. Da die Toll Collect GmbH den vereinbarten Starttermin der Mauterhebung am 31. August 2003 nicht einhalten konnte, wurde die Bemautung erst zum 1. Januar 2005 mit eingeschränkter Funktionalität und zum 1. Januar 2006 mit voller Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2488 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Funktionalität gestartet. Dadurch sind dem Bund Einnahmen in Höhe von mindestens 7 Mrd. Euro entgangen. Der Bund hat die Toll Collect GmbH daher verklagt , und das geheime Schiedsverfahren zur Aufarbeitung des Sachverhalts dauert inzwischen seit zwölf Jahren an, ohne dass es bisher zu einem Ergebnis gelangt wäre. Gleiches gilt für das zweite Schiedsverfahren, in welchem die Toll Collect GmbH den Bund wegen zurückgehaltener Vergütungen beklagt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2017 Strafanzeige gegen die Toll Collect GmbH gestellt, in der dem Unternehmen Abrechnungsbetrug im Kontext der Ausweitung der Mautpflicht auf 1 100 km Bundesstraßen vorgeworfen wurde (https:// magazin.spiegel.de/SP/2017/20/151139716/index.html). Da sich die Laufzeit des Vertrages zwischen dem Bund und Toll Collect dem Ende nähert (am 31. August 2018 endet der Vertrag), ist es an der Zeit, eine Bilanz des Lkw-Mautbetriebes zu ziehen. Struktur, Einnahmen und Kosten des Lkw-Mautbetriebs 1. Seit wann liegt die vorläufige Betriebserlaubnis für das in Deutschland von der Toll Collect GmbH betriebene Mautsystem vor und seit wann die endgültige (bitte begründen)? Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufnahme des Mautbetriebs gewesen. Aussagen hinsichtlich etwaiger Einzelleistungen aus dem Betreibervertrag sind vertraulich. 2. Wie hat sich das jährliche Mautaufkommen seit dem 1. Januar 2005 entwickelt , und in welcher Höhe waren jährlich die Nettoeinnahmen (also Mautaufkommen abzüglich Betreibervergütung, Mautharmonisierungsmaßnahmen sowie Kompensation für Kfz-Steuerausfälle) des Bundes (bitte tabellarisch gegenüberstellen)? Welches Mautaufkommen wurde für die jeweiligen Haushaltsjahre im Rahmen der Wegekostengutachten prognostiziert (bitte in die tabellarische Übersicht einfügen)? Bezüglich der Zahlen zum Mautaufkommen, zur Betreibervergütung und zur Mautharmonisierung bis zum Jahr 2011 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 11 und 17 auf Bundestagsdrucksache 17/11098 verwiesen . Darüber hinaus gibt das BAG im jährlichen Bericht „Marktbeobachtung Güterverkehr “ Auskunft zu den Mauteinnahmen. Die Berichte sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Marktbeobachtung/ Herbst_und_Jahresberichte/herbst_und_jahresberichte_node.html Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3. Wie hat sich die jährliche mautpflichtige Fahrleistung (in Millionen Kilometern ) von Lkw auf Bundesfernstraßen seit Einführung der Lkw-Maut entwickelt , und wie verteilen sich diese Verkehrsleistungen jeweils auf a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen und b) auf in Deutschland zugelassene Lkw und nicht in Deutschland zugelassene Lkw? Der Tabelle ist die Jahresfahrleistung seit 2005 verteilt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie in Deutschland und nicht in Deutschland zugelassene LKW zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2488 Jahr Lkw im Inland zugelassen (in Mio. km) Lkw im Ausland zugelassen (in Mio. km) Nicht zuordenbar in Mio. km Autobahnen Bundesstraßen Autobahnen Bundesstraßen Autobahnen Bundesstraßen 2005 16 056 - 7 898 - - - 2006 17 281 - 8 561 - - - 2007 18 022 8 9 348 4 43 < 1 2008 17 996 7 9 541 3 60 < 1 2009 15 983 7 8 316 3 52 < 1 2010 16 574 8 9 145 5 4 < 1 2011 16 926 8 9 735 6 11 < 1 2012 16 470 245 9 819 43 11 2 2013 16 336 589 10 182 106 11 4 2014 16 415 607 10 878 116 13 4 2015 16 905 873 11 753 171 22 11 2016 17 980 1 192 13 033 242 21 13 2017 18 045 1 210 14 032 263 2 1 4. In welcher Höhe wurden seit Beginn der Erhebung der Lkw-Maut jeweils Mittel für Mautharmonisierungsmaßnahmen in den Bundeshaushalt eingestellt , und in welcher Höhe wurden diese Mittel jeweils insgesamt abgerufen (bitte für die Haushaltsjahre 2005 bis 2017 tabellarisch gegenüberstellen und dabei Zuschüsse für das De-minimis-Programm und das Aus- und Weiterbildungsprogramm getrennt ausweisen)? Bezüglich der Zahlen zur Mautharmonisierung bis zum Jahr 2011 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 17/1098 verwiesen. Für die Folgejahre wird auf die Anlage 2 verwiesen. 5. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass die Mittel gegebenenfalls nur unzureichend abgerufen wurden? Die Förderprogramme De-minimis sowie Aus- und Weiterbildung sind ein Erfolg und werden von den Unternehmen stark nachgefragt. Sofern die Nachfrage in einzelnen Jahren schwankt, kann dies unterschiedlichste Ursachen haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2488 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. In welcher Höhe wurde die Toll Collect GmbH seit Beginn der Mauterhebung vom Bund jährlich insgesamt vergütet (bitte neben den jährlichen Vergütungen auch die Gesamtvergütung bis einschließlich 2017 angeben), und wie verteilt sich die Vergütung in den einzelnen Haushaltsjahren ab 2003 auf die Posten a) Grundvergütung, b) Bonuszahlungen und c) Vergütung für Investitionen in das Mautsystem (bitte tabellarisch aufführen )? 7. In welcher Höhe wurde die Toll Collect GmbH dabei für den Mautbetrieb auf Bundesstraßen vergütet (bitte gemäß Frage 5 seit Beginn der ersten Erweiterung der Mautpflicht auf Bundesstraßen tabellarisch darstellen)? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Gesamtvergütung wird mittels eines Vergütungsmechanismus ermittelt, der Teil des Betreibervertrages ist und aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht offengelegt werden kann. Zur Höhe der gezahlten Vergütung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Welche Anwaltskanzleien sowie Unternehmensberatungen wurden seit dem Jahr 2000 für den Bund im Kontext der Erhebung der Lkw-Maut mandatiert bzw. beauftragt (bitte tabellarisch aufführen und die jeweilige Vertragslaufzeit inklusive Gegenstand des Auftrages angeben)? 9. In welcher Höhe sind jährlich Kosten für externe Beratungsleistungen (technische , juristische etc.) im Kontext der Lkw-Maut angefallen (bitte für die Haushaltsjahre ab dem Jahr 2000 getrennt aufführen), und in welcher Höhe sind jährlich Kosten für die beiden Schiedsverfahren angefallen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50 000 Euro in einer ressortübergreifenden Gesamtschau, zuletzt mit BMF-Schreiben vom 21. Juni 2017, Ausschussdrucksache 18(8)4425. Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind in den Jahren 2004 bis 2018 (inklusive Februar 2018) folgende Ausgaben des Bundes angefallen. Wegen der nunmehr erfolgten Einigung der Parteien über eine einvernehmliche Beendigung der beiden Schiedsverfahren (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/ 034-scheuer-durchbruch-mautstreit.html) werden weitere Ausgaben nur noch begrenzt anfallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2488 Jahr Schiedsverfahren I (in Mio. EUR) Schiedsverfahren II (in Mio. EUR) 2004 3,0 --- 2005 8,4 --- 2006 9,5 --- 2007 5,4 4,9 2008 9,0 5,8 2009 8,5 4,8 2010 8,1 5,2 2011 10,2 9,8 2012 7,9 3,8 2013 8,4 6,9 2014 10,6 10,4 2015 6,3 21,1 2016 6,3 28,0 2017 7,4 34,8 2018 1,3 7,8 gesamt je Verfahren 110,3 143,3 gesamt 253,6 Schiedsverfahren und Strafanzeige gegen Toll Collect 10. Was ist der genaue Gegenstand der Schiedsverfahren I und II, und wann wurden sie jeweils eröffnet? 12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Toll-Collect- Konsortium im Schiedsverfahren um die verspätete Einführung der Lkw- Maut eine Reihe von Dokumenten trotz Aufforderung durch das Schiedsgericht nicht vorlegt hat (vgl. https://de.reuters.com/article/deutschlandbundesregierung -maut-idDEKBN0H80GN20140913; bitte begründen)? Wenn ja, um welche handelt es sich? 13. Ist die Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund nach Auffassung der Bundesregierung eine geeignete Gelegenheit, um Erkenntnisse für die Schiedsverfahren zu gewinnen (bitte begründen)? a) Wäre ein solcher Erkenntnisgewinn nach Auffassung der Bundesregierung durch Befragung des Personals möglich? b) Wäre ein solcher Erkenntnisgewinn nach Auffassung der Bundesregierung möglich anhand von Dokumenten und Geschäftsunterlagen der Toll Collect GmbH? c) Könnte der Bund als Inhaber des Unternehmens dann Informationen über im Schiedsverfahren umstrittene Abrechnungsvorgänge durch Befragung der Wirtschaftsprüfer der Toll Collect GmbH erhalten? d) Könnte der Bund insgesamt detaillierter als bisher Einsicht in die im Schiedsverfahren umstrittenen Abrechnungspraktiken erhalten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2488 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie kann seitens des Bundes sichergestellt werden, dass vor einer Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund seitens des derzeit noch von privatwirtschaftlichen Gesellschaftern getragenen Unternehmens Beweise vernichtet werden? 15. Hält die Bundesregierung diesbezüglich die Eröffnung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens inklusive eines Beweissicherungsverfahrens für zielführend (bitte begründen)? 16. Erwägt die Bundesregierung, die Schiedsverfahren oder zumindest eines der beiden auf den Gerichtsweg zu verlagern? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, aus welchen Gründen? Die Fragen 10, 12 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Prozessparteien haben sich über eine einvernehmliche Beendigung der beiden Schiedsverfahren geeinigt. 11. Wie viele Verhandlungstage hat es bisher in den Schiedsverfahren insgesamt gegeben (bitte getrennt aufführen), und wie viele waren es pro Jahr? In nachstehender Übersicht wird die Anzahl der Tage aufgeführt, an denen mündliche Verhandlungen vor dem Schiedsgericht stattfanden. Jahr Schiedsverfahren I (Tage) Schiedsverfahren II (Tage) 2008 2 0 2010 8 0 2011 0 2 2014 7,5 2,5 2015 2,5 1,5 2016 1,5 4,5 2017 3 6 2018 5 3 gesamt 29,5 19,5 17. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der bisherige Betreibervertrag bezüglich der Erhebung der Lkw-Maut die Toll Collect GmbH verpflichtet, die Kosten exakt nachzuweisen und eine genau bestimmte Rendite jährlich auszuweisen (vgl. „Teure Geschenke“, in Der Spiegel vom 8. Dezember 2014; bitte begründen)? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2488 18. Ist es zutreffend, dass die Toll Collect GmbH laut einem Gutachten 300 Mio. Euro zu viel in Rechnung gestellt hat (www.spiegel.de/wirtschaft/ toll-collect-mautbetreiber-stellte-dem-bund-ueberhoehte-rechnungen-a-119 2726.html) (bitte begründen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die einvernehmliche Beendigung der Schiedsverfahren durch die Prozessparteien erledigt auch die zwischen den Prozessparteien streitigen Fragen zu den Aufwendungen der Toll Collect GmbH. 19. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zutreffend, dass die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH dem Bund für die Erhebung der Maut auf Bundesstraßen (im Rahmen der ersten Erweiterung auf 1 100 km) Kosten in Höhe von 5,3 Mio. Euro pro Jahr in Rechnung stellten, obwohl die wahren Kosten für den Betrieb nur bei 2 Mio. Euro lagen (vgl. Der Spiegel 20/2017; https://magazin.spiegel.de/ SP/2017/20/151139716/index.html; bitte begründen)? 21. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH wegen der Abrechnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen eingestellt wurde (vgl. www.tagesschau. de/inland/toll-collect-107.html)? Wenn ja, sind dem Bund die Gründe für die Einstellung bekannt (bitte auflisten )? Die Fragen 19 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH wegen der Abrechnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sich der Betrugsverdacht nicht bestätigte. 20. Hat sich die Bundesregierung einen exakten Nachweis der effektiven Betriebskosten des Mautbetriebes auf 1 100 km Bundesstraßen vorlegen lassen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen und inwiefern hält die Bundesregierung dies mit dem Haushaltsrecht für vereinbar? Im Vorfeld der Ausweitung des Mautbetriebs auf 1 100 km Bundesstraße hat die Toll Collect GmbH eine detaillierte Betriebskostenkalkulation erstellt, die umfassend geprüft wurde. Im Ergebnis war die von der Toll Collect GmbH vorgelegte Betriebskostenkalkulation plausibel und nachvollziehbar. 22. Hat die Bundesregierung die Betriebskosten für die zweite Stufe der Mautausweitung auf insgesamt 2 300 km Bundesstraßen auf Angemessenheit geprüft? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wein nein, warum nicht? Im Rahmen der Vertragsverhandlungen für die zweite Stufe der Mautausweitung auf weitere Bundesstraßen wurde die Toll Collect GmbH aufgefordert, die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Betriebskosten zu quantifizieren. Im Ergebnis war die von der Toll Collect GmbH vorgelegte Betriebskostenkalkulation plausibel und nachvollziehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2488 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 vom 23.05.2018 Entwicklung der Betreibervergütung und der Mautharmonisierung von 2012 bis 2017: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Betreibervergütung 488.872 516.834 521.056 491.714 486.714 1.021.418 Mautharmonisierung 504.530 379.599 356.844 346.644 344.760 403.535 davon: Kfz-Steuerausgleich 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 In den Wegekostengutachten 2007 und 2013 wurden folgende Gesamtwegekosten ausgewiesen: 2005 2007 2008 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ in Mrd.€ Gesamtwegekosten 4,08 4,72 4,84 5,20 5,65 3,22 3,46 3,75 4,03 4,33 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2488 Anlage 2 2012 2013 2014 2015 2016 2017 TSD € TSD € TSD € TSD € TSD € TSD € De-Minimis-Programm Soll (Haushaltsansatz) 293.550 293.550 254.878 265.483 260.695 251.900 Ist (Mittelabfluss) 256.701 167.702 141.484 156.518 156.589 211.685 Aus- und Weiterbildung Soll (Haushaltsansatz) 85.000 85.000 125.000 118.036 125.000 125.000 Ist (Mittelabfluss) 75.076 41.179 38.542 26.801 25.023 28.250 Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer Soll (Haushaltsansatz) 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Ist (Mittelabfluss) 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Innovationsprogramm, Zinszuschüsse/Variante Darlehen Soll (Haushaltsansatz) 1.000 250 _ _ _ _ Ist (Mittelabfluss) 93 42 17 6 1 _ Innovationsprogramm, Direktzuschüsse /Variante nicht rückzahlbarer Zuschuss Soll (Haushaltsansatz) 5.000 15.750 12.600 _ _ _ Ist (Mittelabfluss) 12.232 8.396 15.143 137 -109 -60 Verwaltungsausgaben beim Bundesamt für Güterverkehr und für das DLZ-IT Soll (Haushaltsansatz) 3.999 3.999 11.007 13.121 12.137 13.194 Ist (Mittelabfluss) 10.428 12.280 11.658 13.182 13.256 13.660 538.549 548.549 553.485 546.640 547.832 540.094 Gesamt Soll (Haushaltsansatz) 538.549 548.549 553.485 546.640 547.832 550.094 Ist (Mittelabfluss) 504.530 379.599 356.844 346.644 344.760 403.535 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333