Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2489 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2176 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2489 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2018 im Bundesgebiet 45 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 18 Konzerte und 27 Liederabende statt. Zu folgenden acht Konzerten und 14 Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 07.01.2018 Unbekannt SN Michael Regener 21.01.2018 Eisenach TH Michael Regener 27.01.2018 Unbekannt SN „Barricades“ 27.01.2018 Dahme SH Sänger von „Kategorie C“ 27.01.2018 Hamm NW „Sturmwehr“, „Der Knappe“, „Smart Violence“ 03.02.2018 Torgau-Staupitz SN „Blutlinie“, „True Aggression“, „Squadron“, „Schmeichelstadt“ 09.02.2018 Dortmund NW „Oidoxie“ (Balladen) 10.02.2018 Eisenach TH „Oidoxie“ (Balladen) 23.02.2018 Allstedt-Sotterhausen ST „Uwocaust“, „D.S.T.“, „Blue Eyed Devils“ 24.02.2018 Torgau-Staupitz SN „Brainwash“, „D.S.T.“, „Uwocaust“, „Sedition“ 24.02.2018 Mühlacker BW „Kommando Skin“, „Kodex Frei“, „White Resistance“, „Germanium“ 24.02.2018 Salzgitter NI „Reichstrunkenbold“ 03.03.2018 Bernte NI „F.I.E.L.“, „Reichstrunkenbold“ 03.03.2018 Rheine NW „Reichstrunkenbold“ 03.03.2018 Malsch BW „Kategorie C“, „Unbeliebte Jungs“ 03.03.2018 Kamsdorf TH „Barny“, „Liedermacher Max“ 06.03.2018 Ludwigshafen RP Michael Regener 13.03.2018 Raum Karlsruhe BW „Reichstrunkenbold“, „Der Rebell“ 16.03.2018 Zedlitz TH „Hannes und Erni von Kategorie C“ 24.03.2018 Leun HE „FLAK solo“, „Kategorie C“, „Oidoxie“, „F.I.E.L.“ 24.03.2018 Veltheim NW „Sturmwehr“ (Balladen) 31.03.2018 Torgau-Stapitz SN „FLAK“,“Volksnah“, „Confident of Victory“, „Jogos Önvedelem“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2489 Zu den weiteren 23 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im ersten Quartal 2018 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei zwei der unter Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung . Dabei handelte es sich um ein vom NPD Landeverband Hessen mitveranstaltetes Konzert am 24. März 2018 in Leun/Hessen. Die Veranstaltung fand als Ersatz für die geplante NPD-Wahlkampfveranstaltung am selben Tag in Wetzlar/ Hessen statt, auf der rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher und Redner auftreten sollten. Zu einer weiteren Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei fünf Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, auch zu musikalischen Darbietungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2489 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dabei handelte es sich um folgende Veranstaltungen: Datum Ort Land Auftretende Veranstalter 13.01.2018 Riesa SN „FLAK solo“ JN-Bundesorganisation (JN-Bundeskongress ) 20.01.2018 Berlin BE „Zeitnah“ JN / NPD Berlin (Gemeinschaftstag der Berliner JN und NPD) 17.02.2018 Gnarrenburg-Karlshöfen NI Michael Regener NPD LV Niedersachsen (NPD-Landesparteitag) 17.02.2018 Geiselwind BY „F.I.E.L. solo“, „Brauni“ NPD KV Haßberge / KV Schweinfurt (Rechtsschulung mit Liederabend) 25.03.2018 Neumünster SH „Wut aus Liebe“ NPD KV Mittelholstein 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2018 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im ersten Quartal 2018 bei einer Veranstaltung der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um eine am 9. März 2018 in Karlsruhe / Baden-Württemberg vom Landesverband der Partei „Die RECHTE“ organisierte Mobilisierungsveranstaltung für eine geplante Demonstration unter dem Motto „Europa Erwache “ am 14. April 2018 in Dortmund/Nordrhein-Westfahlen. Dort trat der Sänger der rechtsextremistischen Musikgruppe „Renitenz“ auf. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2018 26 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in den Fragen 3 und 4 erwähnten Veranstaltungen der NPD bzw. der Partei „Die Rechte“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2489 Zu folgenden zwölf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 13.01.2018 Riesa SN JN Bundesorganisation „FLAK solo“ 19.01.2018 Zwickau SN „Der Dritte Weg“ „Der Brenner“ 20.01.2018 Berlin BE JN / NPD Berlin „Zeitnah” 03.02.2018 Dessau-Roßlau ST Unbekannt „Mic Revolt“, „F.I.E.L.“, „Fylgien“ 17.02.2018 Gnarrenburg-Karlshöfe NI NPD LV Niedersachsen Michael Regener 17.02.2018 Geiselwind BY NPD KV Haßberge / KV Schweinfurt „F.I.E.L solo“, „Brauni“ 03.03.2018 Zeulenroda TH Unbekannt „Old Glory“, „Schusterjungs “, „Bombecks“ 09.03.2018 Raum Rastatt BW Die Rechte LV Baden-Württemberg Sänger von „Renitenz“ 10.03.2018 Zwickau SN Der Dritte Weg Stützpunkt Westsachsen „Hermunduren solo“ 10.03.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Frank Rennicke 17.03.2018 Unbekannt TH Unbekannt „NAPOLA“, „Unbeliebte Jungs“ 25.03.2018 Neumünster SH NPD KV Mittelholstein „Wut aus Liebe“ Zu den weiteren 14 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden 15 Konzerte wurden von insgesamt 2 080 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 139 Personen. Zu neun Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 18 Liederabende wurden von insgesamt 913 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 51 Personen. Zu fünf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 21 Veranstaltungen wurden von insgesamt 1 068 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 51 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2489 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2018 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/- terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2018 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2018 bei einem Konzert und bei zwei Liederabenden im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu den folgendem Konzert und dem Liederabend liegen Informationen über eine offene Ankündigung vor: Datum Ort Land Auftretende 09.02.2018 Budapest Ungarn „FLAK solo“ 24.02.2018 Tallinn Estland „Die Lunikoff-Verschwörung“ Zu einem Liederabend im Ausland liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018 von der Polizei aufgelöst? Im ersten Quartal 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2018 ein Konzert im Vorfeld verboten. Hierbei handelt es sich um die für den 27. Januar 2018 in Sonneberg/Thüringen geplante Veranstaltung. Drüber hinaus wurden durch polizeiliches Einschreiten zwei Konzerte am 13. Januar 2018 in Leipzig/Sachsen und am 24. März 2018 in Ronneburg/Thüringen sowie ein geplanter Liederabend am 8. Januar 2018 in Eibenstock/Sachsen verhindert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2489 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld , nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das erste Quartal 2018 keine Meldung vor. 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Die Angaben in der Klammer beziehen sich jeweils auf die Angaben aus der bzw. den angeführten Bundestagsdrucksache bzw. Bundestagsdrucksachen. Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2017“ vom 26. Februar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/914 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2017 ein weiteres rechtsextremistisches Konzert, zwei weitere Liederabende sowie vier weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt. Zu folgenden nachgemeldeten Veranstaltungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 16.12.2017 Pirna SN „Zeitnah“ 17.12.2017 Neumünster SH NPD KV Mittelholstein „Bragi“ 30.12.2017 Hoyerswerda SN Unbekannter Liedermacher Zu weiteren vier nachgemeldeten Liederabenden bzw. sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das vierte Quartal 2017 zu folgenden weiteren Änderungen: Die Zahl der Konzerte erhöht sich auf 27 (26), davon 23 (23) mit bekannten Besucherzahlen . Zu den nachgemeldeten Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 27 (25), zu 16 Veranstaltungen (15) sind Besucherzahlen bekannt. Zu einem der zwei nachgemeldeten Liederabende sind keine Besucherzahlen bekannt. Die Liederabende wurden insgesamt von 778 (738) Personen besucht. Der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 49 Personen . Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung erhöht sich auf 25 (21), davon 20 Veranstaltungen (16) mit bekannten Besucherzahlen. Die sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung wurden von insgesamt 2.067 (1 922) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 103 (120) Personen. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2489 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das erste Quartal 2018 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2018, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im ersten Quartal 2018 liegen diese Informationen zu sechs Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 24.01.2018 Freyung BY 1 §§ 86, 86a StGB 12.02.2018 Bayreuth BY 20 § 86a StGB 06.03.2018 Vögelsen NI 20 § 130 StGB 12.03.2018 Frankfurt a. M. HE 1 § 130 StGB 22.03.2018 Gera TH 10 § 86a StGB 26.03.2018 Torgelow MV 4 § 86a StGB 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Jahr 2018 indiziert? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2018 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2018 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2018 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 24 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2489 Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bis 31. März 2018 indizierten 96 Tonträger stammen aus folgenden Jahren: Jahr Zahl der Tonträger 2017 11 2016 27 2015 9 2014 3 2013 1 2012 1 2011 1 2010 1 2007 2 2006 2 2005 1 2003 2 2002 2 2001 1 1999 3 1998 2 1992 1 1989 1 Unbekannt 25 16. Gegen wie viele der 2018 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333