Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2492 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2181 – Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1227) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1227 mit, dass von ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern 46 336 Anträge auf eine Anerkennungsleistung gestellt wurden. Mittlerweile liegen neuere Zahlen des Bundes vor (Stand: 31. März 2018). Demnach wurden 46 885 Anträge gestellt, von denen bislang 2 216 abgelehnt wurden und 3 726 aus „sonstigen Ländern“ stammen (www. bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Zwangsarbeiter/_ Zwangsarbeiter_Sachstand/zwangsarbeiter_sachstand_node.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Konfiguration der für die Bearbeitung der Anträge eingerichteten Datenbank orientierte sich an dem Ziel einer sachgerechten Bearbeitung der Anträge und einer effizienten Steuerung des Verfahrens. 1. Wie verteilen sich die Anträge auf Anerkennungsleistung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bundesländer und ausländischen Staaten? Die Wohnsitzangaben der Antragsteller nach Bundesländern werden nicht erfasst (s. Vorbemerkung der Bundesregierung). Von den mit Stand 31. März 2018 gestellten Anträgen waren zu diesem Zeitpunkt 43 291 erfasst; in 96 Prozent dieser Fälle wurde ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland angegeben und in 4 Prozent ein Wohnsitz im Ausland. Die Aufschlüsselung der ausländischen Wohnorte nach Ländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2492 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Anzahl Australien 3 Bosnien u. Herzegowina 4 Brasilen 1 Frankreich 1 Kanada 32 Kroatien 87 Österreich 145 Polen 95 Rumänien 274 Schweden 5 Schweiz 6 Serbien 86 Slowakei 8 Ehemalige Sowjetunion 497 Tschechien 20 Ungarn 352 Vereinigte Staaten 67 Vereinigtes Königreich 1 2. Wie verteilen sich die Anträge in Bezug auf die Zwangsarbeitsregionen (bitte nach Bundesländern und ausländischen Staaten aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der Anträge nach sogenannten „Zwangsarbeitsregionen “ erfolgt nicht. Der nachfolgenden Tabelle sind die Staaten zu entnehmen, in denen mit Stand der zum 31. März 2018 positiv entschiedenen Anträge nach Angaben der Antragsteller Zwangsarbeit geleistet wurde. Bei nicht entschiedenen oder abgelehnten Anträgen erfolgte keine Erfassung dieser Staaten (s. Vorbemerkung der Bundesregierung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2492 Staaten, in denen Zwangsarbeit geleistet wurde Anzahl Bosnien u. Herzegowina 1 Dänemark 3 Deutschland 30 Jugoslawien 172 Kroatien 3 Mongolei 1 Polen 440 Rumänien 410 Serbien 99 Slowakei 2 Slowenien 1 Ehem. Sowjetunion 9.721 Tschechien 362 Ungarn 5 Vereinigte Staaten 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2492 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die Bundesländer und die ausländischen Staaten? Eine statistische Erfassung nach Bundesländern erfolgt nicht (s. Vorbemerkung der Bundesregierung). Von den mit Stand 31. März 2018 abgelehnten 2 216 Anträgen betrafen 2 096 Antragsteller in Deutschland. Die anderen 120 abgelehnten Anträge betrafen Antragsteller mit Wohnsitz in den der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden ausländischen Staaten: Land Anzahl Bosnien u. Herzegowina 2 Israel 2 Italien 1 Kanada 1 Kasachstan 3 Kroatien 1 Österreich 3 Polen 27 Rumänien 18 Schweiz 1 Serbien 7 Slowakei 1 Ehemalige Sowjetunion 11 Tschechien 1 Ukraine 2 Ungarn 34 Vereinigte Staaten 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2492 4. Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Herkunftsgebiete ? Die Verteilung der Herkunftsländer der Antragsteller der mit Stand vom 31. März 2018 insgesamt 2 216 Ablehnungsbescheide sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Herkunftsgebiet Anzahl Bosnien u. Herzegowina 4 Deutschland 49 Jugoslawien 33 Kroatien 5 Österreich 1 Polen 114 Rumänien 302 Serbien 12 Slowakei 2 Ehem. Sowjetunion 1.615 Tschechien 38 Ungarn 39 Vereinigte Staaten 2 5. Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Zwangsarbeitsregionen ? Bei ablehnenden Bescheiden erfolgt keine Erfassung der sog. „Zwangsarbeiterregion “ bzw. der Staaten, in denen nach Angaben der Antragsteller Zwangsarbeit geleistet wurde (s. Vorbemerkung der Bundesregierung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333